Mittwoch, 24. Februar 2010

Ein bisschen Rechtsgeschichte gefällig ?

Im Jahre 1977 wurde der damalige Generalbundesanwalt Buback ermordet.

Bereits kurze Zeit darauf wurde an der Universität Göttingen durch den ASTA ein Artikel verbreitet, in dem ein damals noch unbekannter Mensch seiner "klammheimlichen Freude" über den Tod des Generalbundesanwalts Ausdruck verlieh.

Dieses Pamphlet zog eine ganze Reihe von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach sich, wobei unter anderem einen "Verteiler" dieses Pamphlets zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde.

Gestützt wurden alle Ermittlungsverfahren unter anderem auf § 189 StGB, der die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen unter Strafe stellt.

In diesem Zusammenhang urteilte auch der zweite Strafsenat des OLG Hamm im Jahre 1979:
"Unsachliche, überzogene Kritik, die in erster Linie der Diffamierung des politischen Gegners dient, ist im Einzelfall weder durch die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit noch durch § 193 StGB gedeckt."

Mir ist bekannt, dass jetzt aus konkretem Anlass die ersten Strafanzeigen und Strafanträge gestellt worden sind. Da die Verfasser der genannten Verunglimpfungen genauso wie der Göttinger Mescalero anonym bleiben wollen, werden die Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Verantwortlichen der betreffenden Veröffentlichungen im Internet gerichtet sein.

Pietätlosigkeit ist das eine, vorsätzliche Straftaten oder die bewusste und gewollte Förderung dieser Taten ist das andere.

Dienstag, 23. Februar 2010

Trotz alledem

Mitbürger! Freunde! Römer! Hört mich an!
Begraben will ich Cäsarn, nicht ihn preisen.
Was Menschen Übles tun, das überlebt sie,
Das Gute wird mit ihnen oft begraben.
So sei es auch mit Cäsarn! Der edle Brutus
Hat euch gesagt, daß er voll Herrschsucht war;
Und war er das, so wars ein schwer Vergehen,
Und schwer hat Cäsar auch dafür gebüßt.
Hier, mit des Brutus Willen und der andern
- Denn Brutus ist ein ehrenwerter Mann,
Das sind sie alle, alle ehrenwert -,
Komm ich, bei Cäsars Leichenzug zu reden.
Er war mein Freund, war mir gerecht und treu;
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Er brachte viel Gefangne heim nach Rom,
Wofür das Lösegeld den Schatz gefüllt.
Sah das der Herrschsucht wohl am Cäsar gleich?
Wenn Arme zu ihm schrien, so weinte Cäsar;
Die Herrschsucht sollt aus härterm Stoff bestehn.
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Ihr alle saht, wie am Lupercusfest
Ich dreimal ihm die Königskrone bot,
Die dreimal er geweigert. War das Herrschsucht?
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und ist gewiß ein ehrenwerter Mann.
Ich will, was Brutus sprach, nicht widerlegen;
Ich spreche hier von dem nur, was ich weiß.
Ihr liebtet all ihn einst nicht ohne Grund;
Was für ein Grund wehrt euch, um ihn zu trauern?
O Urteil, du entflohst zum blöden Vieh,
Der Mensch ward unvernünftig! - Habt Geduld!
Mein Herz ist in dem Sarge hier beim Cäsar,
Und ich muß schweigen, bis es mir zurückkommt.

Nicht von mir, aber passend !

Freitag, 19. Februar 2010

Weiterer Skandalbeschluss eines Gerichts

Und wieder hat die garstige deutschen Klassenjustiz in Gestalt des Kammergerichts Berlin ( 10 W 98/09 ) zugeschlagen. Es hat einem ehemaligen Werktätigen aus dem ehemaligen Arbeiter- und Bauernstaat in seinem Bemühen, ein Mitglied des Junkerstandes der schääbischen Lüge zu überführen, sein allein ihm zustehendes Recht verweigert.

Die doch so offensichtliche Schädigungs- und Schikaneabsicht des frechen Junkers hat das Gericht so nicht gesehen, obwohl der brave Arbeiter dies mit viel Text ( copy and paste) vorgetragen hatte.

Ein falsches Datum interpretiert das Gericht in klarer Schädigungsabsicht anders.

Die bundesweiten Lügen vor deutschen Gerichten des adeligen Junkers "um ihn, das Mitglied der arbeitenden Bevölkerung, zu schädigen" konnte das Gericht nicht erkennen.

Und dann erdreistet sich dieses Gericht auch noch auszuführen :
"Trotz der zwischen den Parteien zu diesem Zeitpunkt ( 2006!!) stattfindenden juristischen Auseinandersetzungen ist nicht erkennbar, dass der Antragsgegner zu einer Veröffentlichung gezwungen war."

Persönliche Anmerkungen von mir:
Das war also nichts mit der gewünschten persönlichen Belästigung der Gerichte auf Staatskosten ( auch Prozesskostenhilfe) genannt.

Angesichts solch klar erkennbarer Querulanz des Antragsgegners brauchen wir keine Veränderung der Regelungen bezüglich der Prozesskostenhilfe, wir brauchen eigentlich nur mehr klar denkende und urteilende Gerichte.

Donnerstag, 11. Februar 2010

Das Urteil des OLG Frankfurt - Kassel

liegt mir nun im Volltext vor. Akribisch hat sich das Gericht mit jedem auch noch fern liegendem Argument des Beklagten auseinandergesetzt. Selbst wenn der Beklagte geschrieben hätte, die Erde sei eine Scheibe, es wäre vom Gericht verarbeitet sprich bewertet worden.

Das Urteil ist derartig lesenswert, dass ich es verbreiten werde. Aber das dauert wegen der hier herrschenden fünften Jahreszeit noch ein wenig.

Nun werde ich immer wieder gefragt, ob das Bundesverfassungsgericht eine Art "Super-Revisionsinstanz" wäre, das sich mit jeder Art von geistigen Blähungen auseinander zu setzen habe.

Nun, ich warne da immer mit Hinweis auf § 34 Abs. 2 BVerfGG . Bei "normalen" Mandanten hat das meist Erfolg.