Freitag, 26. März 2010

Sensation



Die katholische Kirche will jetzt sogar die Kirchenfenster wechseln und durch dieses Warnschild ersetzen.

Freitag, 19. März 2010

Anonymität schützt nicht !

Da gibt es einen gemeinnützige Verein , der sich als Reaktion auf zahlreiche Ermittlungsverfahren, Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen bei "Tor"-Betreibern gegründet hat . Seitdem betreibt dieser Verein im Internet zahlreiche Anonymisierungsdienste zur kostenlosen Nutzung.

Dieser Verein informiert über sichere Kommunikation im Internet, organisiert und unterstützt Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Erwachsene und Jugendliche und fördert nebenbei noch illegales Handeln.

Diese aktive Förderung von rechtswidrigem Handeln wurde Verein jetzt zum Verhängnis, denn Ruck-Zuck hat das Landgericht Nürnberg-Fürth diesem "Verein" untersagt, den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu ermöglichen.

Nein... die Rede ist hier nicht von dem ehemals bekannten Frankfurter Verein, sondern von der German Privacy Foundation e.V. aus Berlin

"Darüber hinaus entwickeln die Mitglieder viele Ideen und Projekte um Überwachungs- und Zensurmaßnahmen zu umgehen." ( wikipedia)

"Funtionsweise der PrivacyBox
Die PrivacyBox soll es in erster Linie Journalisten, Bloggern und anderen Publizierenden ermöglichen, eine vorratsdatenfreie und anonyme Kontaktmöglichkeit für Informanten anzubieten. Sie steht aber auch weiteren Interessierten offen."
, so heißt es auf der Website des Vereins.

Es versteht sich von selber, dass der Verein nun schnellstens die Klarnamen und die Klaradressen der Personen, die ach so gern anonym bleiben wollten, herausgeben wird. Denn sonst werden heftige Ordnungsstrafen drohen.

Näheres im Übrigen unter diesem Link

Nachtrag 20.3.2010

Es handelt sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren.

Die Gegenseite hatte mitgeteilt,dass sie nur aufgrund einer richterlichen Verfügung die Inhalte abschalten und die Namen herausgeben würde. BITTE SEHR !

Samstag, 13. März 2010

Erinnerung


Ich bin ganz sicher, dass dieser Anblick für manche unvergesslich bleiben wird.

Dienstag, 9. März 2010

Es kommt (scheinbar) alles wieder

Da schreibt ein Blogger über eine immerhin sechsundzwanzig seitige Einstellungsverfügung der StA München :

"Hier kommt es vor allem darauf an, wie die zu Unrecht in Anspruch genommenen Opfer sich fühlen, und gerade nicht darauf, ob ein Straftatbestand auch formell erfüllt wurde."

und schließt draus:

Obwohl nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München kein Betrug oder überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt, dürfe man die betreffende Person "Betrüger" nennen.

So weit sind wir also schon


„Wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts.“

"Recht ist, was dem Deutschen Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet"

Schtonk

Nun bin ich nicht der einzige, der die ungewöhnlich ausführliche Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München als positives Zeichen unseres Rechtsstaats würdigt :

Halt die Hexenjagd ein Ende ?

Wohl nein, man würde doch ein Feindbild verlieren !

Dienstag, 2. März 2010

Neues vom Landgericht in Krefeld

Es gibt ein Verfahren, über das häufig berichtet wurde und wird. Es geht in dem Verfahren um eine einstweilige Verfügung, in der einem Blogger verboten wurde, bestimmte Dinge im Internet zu veröffentlichen. Dieser Blogger war anderer Meinung und legte gegen die einstweilige Verfügung sehr viel später - aber immerhin- ein Rechtsmittel ein. Ich hätte es damit eiliger gehabt, wenn gegen mich -völlig zu Unrecht- ein solcher Beschluss ergangen wäre,aber nun gut.
Das Landgericht Krefeld setzte dann eine mündliche Verhandlung an,in deren Verlauf meinem Mandanten und mir Gelegenheit gegeben wurde, noch einmal schriftsätzlich vorzutragen. Das taten wir.
Statt nun eine Entscheidung (Urteil) zu verkünden, hat das Landgericht Krefeld nun erneut Termin zu mündlichen Verhandlung angesetzt, die mündliche Verhandlung also erneut eröffnet. Der Termin wird Mitte des Jahres sein.

Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss natürlich in Kraft !

Bis dahin kann völlig berechtigt aus diesem Beschluss vollstreckt werden !

Möglicherweise sieht das Landgericht Krefeld keinen Grund, dem verehrten Prozessgegner sehr schnell ein Urteil nach seinem Gusto zu liefern.

Schade aber auch !

Roma locuta, causa finita ??

Heute sprach das Bundesverfassungsgericht. Sicherlich eine richtungsweisenden, aber eben keine abschließende Entscheidung.

Der Jubel der Bushido-Fans ist voreilig. Die Anhänger der BRAVO-Sampler und die Freunde des illegal besorgten Pornofilms atmen zu früh auf.

Die Nümänner und die anderen raschen Anwälte werden weiter die illegal angebotenen Filme und Musikstücke verfolgen und dabei teilweise Erfolg haben. Sie bekommen die Klardaten der Filesharer ja überhaupt nicht aus dem Vorratsdatenpool sondern aus dem normalen Sammelbecken der Daten, das die Internetprovider für ihre Abrechnung benötigen.

Es ist nämlich so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datensammelbecken” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen allein abrechnungstechnischen Zwecken und die werden nun mal benötigt.

Und wer schnell ist, kann auf diese Daten zugreifen, nachdem ihm ein Gericht dies erlaubte.

An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.