Freitag, 30. April 2010

Die Götter der ZPO eine Richtigstellung

Ein Prozessgegner hat sich auf seinem Blog zu einem Verfahren 9 O 2536/06 Landgericht Kassel absondernd geäußert.Er freute sich sehr über eine Entscheidung des Landgerichts, die (kann man sagen, endlich mal ??) zu seinen Gunsten ausging.

Er stellte schnell Überlegungen an, wer nun was an wen zu zahlen hätte.

Am Schluss schreibt er :

"Das die Beschwerde dem Oberlandesgericht vorgelegt wird geht aus dem Beschluss nicht hervor. "

Irrtum !

Nachdem der Prozessgegner seinem Gestammel auf seinem Blog auch gegenüber dem Landgericht Kassel Sätze fallen ließ, wie :

"Die Kassler Richter haben, um Verfahren schnell zu beenden, sich nicht befassen zu müssen, nicht denken zu müssen, genug Mist gebaut und Schaden angerichtet mich sogar der eigenen Bequemlichkeit wegen in den Knast gebracht - es reicht jetzt.

Ich erwarte, dass die Gehirne ab sofort nicht nur herumgetragen, sondern auch benutzt werden. Ich bin zu Recht wütend über diese markante und teure Schlechtleistung."

hat nun das Oberlandgericht Frankfurt am 28.4.2010 die (falsche) Entscheidung des Landgerichts Kassel aufgehoben und sämtliche Kosten des von ihm ( mit Hilfe eines Anwalts)angestrengten Aufhebungsverfahren, ihm ( dem Kläger) auferlegt.

Mein Mandant hat immer größer werdenden Zweifel an der Prozessfähigkeit des Gegners, denn wer in unzähligen

==> Eingaben
==> Beschwerden
==> Prozesskostenhilfegesuchen
==> angekündigten Klagen

sich in erster Linie selber schadet, gibt Anlass, ihm eine Prozessunfähigkeit zu attestieren ( so auch der BGH). Ein Prozesspfleger könnte ihm helfen.

Auf jeden Fall denke ich, dass der genannte Blogger für den Sommer oder Herbst 2010 keinen Urlaub zu buchen braucht. Es könnte sein, dass das die Gerichte für ihn tun.

Donnerstag, 29. April 2010

Der BGH und die Tante Google

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Aber, Aber :

Der BGH sagte auch :
Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.


Das bedeutet, dass Mandanten und ich die Tante Google nunmehr durchforsten werden, ob etwa "unautorisierte" Bilder von mir oder meinen Mandanten bei Google zu finden sind. Wenn ja, dann wird es einige Arbeit für die Betreiber von Google geben. Wir werden in jedem Einzelfall zur Entfernung auffordern.

Sicherlich wird Google über diese Mehrarbeit nicht begeistert sein und umso bereitwilliger die Namen und Adressen der Piratenblogger herausgeben.

Mittwoch, 28. April 2010

Das Urheberrecht

Der "Welttag des geistigen Eigentums ist" – wie alle Welttage- ein Tag der klaren Worte :

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Neumann erklärte: "Ich sehe mit großer Sorge, wie massive Urheberrechtsverletzungen im Internet die Kultur- und Kreativbranche nach wie vor in Bedrängnis bringen. Manch ein selbst ernannter ´Pirat´ übersieht, dass hier persönliche Existenzen und die Lebensgrundlage der Kulturschaffenden auf dem Spiel stehen."

Früher hat man "Piraten" einfach einen Kopf kürzer gemacht, heute muss man ihnen seiten- und stundenlang erklären, warum das falsch und rechtswidrig ist, was sie tun.

Trotzdem wird man dann als Abzocker tituliert, wenn man nicht "gratis" tätig werden kann und will. Man sehnt sich fast zu Zeiten von Klaus Störtebeker zurück.

Schön ist war dabei die Reaktionen eines Mandanten, der sich einer Abmahnung wegen Filesharing ausgesetzt sah, auf meine Frage: "Warum er denn 600 Lieder von grottenschlechten Sängern und Sängerinnen heruntergeladen und dann angeboten habe?"

"Wieso, das machen doch alle ! "

Oder

Selbsternannte Aufklärer und Verbraucherschützer verbreiten auf ihren Seite "fremde" Inhalte und Bilder, nennen sich dann Blogger und sind erstaunt, wenn es Ärger gibt :

"Wieso das machen doch alle ! "

Bei meiner Gebührenrechnung werde ich dann auch sagen :

"Wieso das machen doch alle!"

Aber dann wird wieder gejault.

Dienstag, 20. April 2010

Twitter - Neue Gefahr ?

Man kann nicht oft genug warnen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer also glaubt, sich bei Twitter austoben zu können :


Pressemitteilung
der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte


Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig



Frankfurt/Wiesbaden, den 20.04.2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.

Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).



„Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.

Freitag, 16. April 2010

Wir in Krefeld

leben bekanntlich auf der Insel der Se(e)ligen.

Gestern fragte mich ein Amtsrichter anlässlich der Verteidigungen gegen den Vorwurf der sog. "Unfallflucht" :

"Herr Neuber, wieso sind Verteidiger eigentlich immer davon überzeugt, dass ihre Mandanten unschuldig sind ?"

Anlass war mein deutlicher Hinweis, dass das gegnerische Fahrzeug zwar heftig beschädigt war, aber am Fahrzeug des Mandanten keinerlei Schaden festgestellt wurde.
Wenn dies ein Amtsrichter gewesen wäre, der neu und unerfahren wäre, hätte ich nur kurz die Augenbraue hochgezogen.. So aber

Wie schön, dass es Krefelder Usus ist, bei diesem Amtsrichter bereits die vorgefertigten Befangenheitsanträge in der Tasche zu haben, die dann nur noch ergänzt werden müssen.

Der Mandant staunte darüber sehr.....

Donnerstag, 1. April 2010

Oh, Ihr Pharisäer und Heuchler

lest nach bei Matthäus , Kapitel 23

Da echauffiert sich ein selbst ernannter Heiliger, dass das (echte) Abbild eines Kirchenfensters "zynisch und geschmacklos" wäre.

Stimmt !

Auf diesem Bild sieht man einen offensichtlich katholischen Geistlichen, der bei einem knieenden Knaben die Hand auflegt. Angesichts der Schilderungen eines Missbrauchsopfers aus Regensburg ist dieses von der Kirche selbst eingebaute Fensterbild wirklich zynisch und geschmacklos. Aber eben echt !

Da echauffieren sich andere falsche Heilige, weil man ihnen ihren Pfarrer Sturmius W. weggenommen hätte mit den Worten :" Das sei doch nur niedrigschwelliger Missbrauch gewesen!"

Aha !

Wie schreibt der mit Recht in die Wüste geschickte (falsche) Heilige Sturmius W. in seinem offiziellen Pfarrbrief noch selbst:

"Im übrigen ist der Zeitgeist kein Maßstab für ein Leben nach dem Evangelium. Wer nach dessen Regeln lebt, wird jedes Kind mit Achtung und Hochschätzung behandeln."

Und dann kommt da so ein Westentaschen-Heiliger aus Wallenhorst und meint, dass er sich nun genug um Uganda und durch Reibekuchenverkauf finanzierte Kirchendächer gekümmert hätte und frömmelt in Emails, die er wohl während seiner Arbeitszeit geschrieben hat ( Freitag, 26.3.2010 10:47) , davon, dass er schockiert sei.

Natürlich nicht über Sturmius W. und Konsorten, sondern über die Wiedergabe eines (echten) Kirchenbildes.

Matthäus Kapitel 7 Vers 3

Oh mein Gott,

welche Folgen hat die Geschichte :

Schmerzensgeld ???