Was war passiert ?
Ein (neue) Mandant suchte mich etwas aufgelöst auf. Man habe seine Bewährung rechtskräftig widerrufen, weil er die Bewährunsgauflage nicht erfüllt habe. Nun solle er (noch) restliche vier Monate in die JVA.Einige Rechtsanwälte hier im Sprengel hätten es schon abgelehnt. ihm zu helfen, weil die Sache aussichtslos sei.
Etwas ließ mich hellhörig werden: Der Mandant sprach davon, dass im Gerichtstermin 2008 die Richterin ihm eine Geldauflage gemacht habe, alle folgenden Gerichte würden aber davon sprechen, dass er 90 Sozialstunden hätte ableisten müssen. Die habe er aber nicht(!!) abgeleistet.
Irrtum oder Wunschvorstellung eines Mandanten ? Er hatte schließlich schon eine unfreundliche Einladung der JVA erhalten.
Nachdem ich mit einige Mühe Akteneinsicht in das sog. Bewährunsgheft und (!!) die Hauptakte erhalten hatte, ergab sich folgendes Bild :
In der Hauptakte befand sich ein deutlicher handschriftlicher Beschluss der Richterin : "Bewährung gegen Geldauflage". Im Bewährungsheft fand sich ein solcher Beschluss "Bewährung gegen Sozialstunden".
Also ein einfacher, aber folgenschwerer Übertragungsfehler der Justizangestellten, denn nur (!!) das Bewährunhgsheft wurde in der Folgezeit an die Strafvollstreckungsbehörden und die Kammer des Landsgerichts geschickt und man verließ sich einfach auf das, was in der Akte war.
Nachdem ich das festgestellt hatte, setzte ungewohnte Hektik in meinem Büro ein:
Gnadengesuche und Gehörsrügen nach § 33a StPO in einem erheblichen Umfang und mit vielen Anlagen wurden auf den Weg gebracht, die allerdings beide keine aufschiebende Wirkung haben.
Aber nur 5 Werktage später, erreicht mich heute die Weisung der Gnadenstelle :
Die Vollstreckung der Haftstrafe wird bis zur Entscheidung der Gnadenstelle außer Vollzug gesetzt
Ab sofort werde ich von dem Mandanten so begrüßt: