Nachrichten aus Krefeld, dem Internet und von der Subkultur im Sinne von Dumm 3.0
Donnerstag, 19. Mai 2011
Mittwoch, 18. Mai 2011
E N D L I C H
Die bundesdeutsche Justiz hat es endlich begriffen :
Ein modernes Dienstleistungsunternehmen muss auf die Bürger zugehen und offensiv um Kunden werben. Das Landgericht München I unter der Präsidentschaft von Gerhard Mützel macht es vor. Flughafennähe und eine anschließende Einladung der Parteien in Hofbräuhaus verlocken jeden Rechtssuchenden seinen Rechtsstreit in München anhängig zu machen. Damit dürfte die Vorherrschaft des Landgerichts Hamburg und seiner Pressekammer endgültig beendet sein. Was ist schon Andreas Buske und Labskaus gegen das Landgericht München mit nachfolgender zünftiger Brotzeit ?
Dieses Fax erreichte mich heute und beindruckte meine Sekretärin sehr.
Ein modernes Dienstleistungsunternehmen muss auf die Bürger zugehen und offensiv um Kunden werben. Das Landgericht München I unter der Präsidentschaft von Gerhard Mützel macht es vor. Flughafennähe und eine anschließende Einladung der Parteien in Hofbräuhaus verlocken jeden Rechtssuchenden seinen Rechtsstreit in München anhängig zu machen. Damit dürfte die Vorherrschaft des Landgerichts Hamburg und seiner Pressekammer endgültig beendet sein. Was ist schon Andreas Buske und Labskaus gegen das Landgericht München mit nachfolgender zünftiger Brotzeit ?
Dieses Fax erreichte mich heute und beindruckte meine Sekretärin sehr.
Man sieht :
Der Wettbewerb ist eröffnet
Montag, 2. Mai 2011
Die Rechtslage bei anwaltlichem Massen-Inkasso
In bemerkenswerter Deutlichkeit hat sich der Anwaltsgerichtshof NRW mit der Sach-und Rechtslage bezüglich der Tätigkeit eines Anwalts, der sich auf Massen-Inkasso spezialisiert hat, auseinandergesetzt.
In seinem Urteil folgt der Anwaltsgerichtshof zunächst der Ansicht der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das Inkasso von Forderungen selbst dann nicht zu beanstanden sei, wenn der Anwalt wissen musste, dass die Forderungen möglicherweise nicht zu Recht geltend gemacht werden.
Vorwerfbar sei dem Anwalt allenfalls, dass der Anwalt neben seinen Anwaltsgebühren auch die Kosten des Inkassobüros, das vorgeschaltet war, geltend machte. Nach eigenem Bekunden des Anwalts soll dies im Jahr 2009 in 900.00 Fällen vorgekommen sein.
Man konnte es daher bei einem "belehrenden Hinweis" belassen.
Aufgrund der beteiligten Behörden und Kammern ahne ich, um welchen Kollegen es sich handelt.
Update :
Liebe Oma, vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich hoffe, Du bekommst wirklich den Blumenstrauß, den Dein Enkel versprochen hat. Aber wahrscheinlich ist das auch wieder nur heiße Luft gewesen.
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