Montag, 13. August 2012

Was ist eigentlich ein PfüB ???

Diese immer wieder gern gestellte Frage lässt sich am besten mit einem Beispiel annähernd erklären.

Nehmen wir an Gläubiger G1 hätte einen ( manchmal gerichtlich) festgestellten Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages gegen den Schuldner S.

Das erfährt der Gläubiger G2, der seinerseits einen gerichtlich festgestellten Zahlungsanspruch gegen den Gläubiger G1 hat.

Der Gläubigher2 veranlasst als erstes eine sog. Vorpfändung bei Schuldner S und lässt dem rechtsverbindlich mitteilen, dass Schuldner S nun nicht mehr an den Gläubiger G1 zahlen dürfe, weil alsbald er, der Gläubiger G2 an die Stelle des Gläubigers G1 treten würde.

Gleichzeitig beantragt G2 beim zuständigen Vollstreckungsgericht unter Vorlage des Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Gläubiger G1, in dem die Forderung des G1 gegen den S gepfändet und dem G2 zur Einziehung überwiesen wird.

Dieser PfüB hat die Wirkung, dass die ursprüngliche Forderung des G1 gegen den S quasi erlischt und der G1 sich so behandeln lassen muss, als habe der S schon an ihn geleistet.

Wenn es sich dabei um einen Kostenerstattungsanspruch handelt, kann der Gläubiger G1 im Falle der gewährten Prozesskostenhilfe nun auch nicht mehr mit der Staatskasse abrechnen, denn der Schuldner hat ja quasi ihm gegenüber die Schuld erfüllt.


1 Kommentar:

  1. Und ich dachte schon in Anbetracht der vielen Kläffer es wäre ein neuer Hundename, abgeleitet von

    PfüB = Pfiffi übt das Bellen!

    http://www.youtube.com/watch?v=KDnbvyrPR34

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