Ein Schuft, der Böses dabei denkt.............
Vor mir liegen zwei Abmahnungen aus dem Jahre 2010 ( 22.6.2010 und 25.6.2010), in denen zwei Anwaltsbüros aus Deutschland für Ihre Mandanten geltend machen, meine Mandantin hätte unerlaubt einen Film im Internet verbreitet.
Das ist ja nun nichts besonderes !
Bei dem einen Büro handelt es sich um FAREDS aus Hamburg und bei dem anderen um das Büro Negele,Zimmel,Greuter,Beller aus Ausgburg.
Das ist ja nun nichts besonderes !
Beide legen eine Vollmacht Ihrer Mandantschaft bei.
Das ist ja nun nichts besonderes !
Beide Büros vertreten angeblich die MIG Film GmbH aus Düren und mahnen gleichzeitig die Verbreitung des tollen Films
"Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins"
im Mai 2010 ab.Das ist ja nun etwas sehr besonderes !
Wie denn nun ? Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ?