Donnerstag, 9. Januar 2014

Der Bundesgerichtshof hat gesprochen

Zum Thema Filesharing hat BGH jetzt ein Urteil gesprochen, das wirklich die bisherige Rechtsprechung umkehrt. Die Presse und das Internet ist voll von Wiedergaben und Interpretationen, so dass ich darauf gar nicht einzugehen brauche.

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nun nicht mehr für seine (volljährigen) Kinder, sofern die sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben. Bisher wurde die Haftung der Anschlussinhaber mit der berühmten "Sommer meines Lebens"- Entscheidung begründet. Nun gibt es die "Bearshare"-Entscheidung, die zu einem anderen Ergebnis kommt.

Das Ergebnis ist völlig richtig und nachvollziehbar und zeigt, wie sehr meine Kollegen und ich auf der richtigen Seite waren, als wir unseren Mandanten rieten : "Setzt Euch zur Wehr, zahlt unter keinen Umständen". Kein Verhandeln, kein Vergleich, einfach NEIN.

Keiner meiner Mandanten hat bisher an die abmahnenden Anwälte gezahlt und das ist auch gut so.

Beim Amtsgericht in München weht wohl jetzt ein anderer Wind.