Neues aus der Krefelder Justizwelt
Nachrichten aus Krefeld, dem Internet und von der Subkultur im Sinne von Dumm 3.0
Montag, 17. Juli 2017
Montag, 10. Juli 2017
Gnade vor Recht ?
Ich hatte darüber berichtet, dass der Realitätsleugner aus Verberg zu einer Haftstrafe von 25 Tagen verknackt worden war.
Leider habe ich mich zu früh gefreut.
Der besondere Herr sollte sich aber nicht zu früh freuen, die Folterinstrumente der ZPO sind noch nicht richtig zum Einsatz gekommen.
Leider habe ich mich zu früh gefreut.
Das OLG Düsseldorf hat nun Gnade vor Recht ergehen lassen und die Haft in eine Geldbuße von 10.000,- € umgewandelt.
Nun gut, das muss wohl hingenommen werden.
Der besondere Herr sollte sich aber nicht zu früh freuen, die Folterinstrumente der ZPO sind noch nicht richtig zum Einsatz gekommen.
Donnerstag, 4. Mai 2017
Der Oberjurist aus Verberg
Mein Freund, der bekannte Realitätsleugner aus Krefeld-Verberg, hat sich geoutet. Er hat darlegt, dass er sämtliche juristischen Prädikatsexamen auf der bekannten "Youtube-Universität" und in vielen Facebook-Seminaren gemacht hat.
Fast stündlich wechselt er die Inhalte seiner Homepage und bezichtigt Gott und Welt aller möglichen Straftaten. Meine Meldung, dass gegen ihn eine nicht unerhebliche Haftstrafe verhängt worden ist, bezeichnet er als
Amtsanmaßung.
Wann hat das Generve endlich mal ein Ende ?
Mittwoch, 19. April 2017
Der Unbelehrbare
Das Landgericht Krefeld hat nunmehr gegen den bekannten Tatsachen-Leugner aus Krefeld-Verberg (endlich) eine Ordnungshaft von
25 ( in Worten fünfundzwanzig)
Tagen festgesetzt.Das ist ja mal ein Anfang und für ihn ein Kennenlernen der Räumlichkeiten in Moers-Kapellen
Die bisherigen Strafen in Geldform hat er aus der Portokasse bezahlt.
Ich werde weiter berichten.
Montag, 6. März 2017
Das ist der Fluch der bösen Tat
Mein allseits bekannter Lieblingsgegner hat veröffentlicht, was ihn seine unsinnigen Prozesse und sein querulatorisches Verhalten bisher "gekostet" hat.
Er kommt auf die irrwitzige Summe von
und ein Ende ist nicht in Sicht !Na, ich will seiner Berechnung mal nicht widersprechen.
Da er scheinbar über unbegrenzte finanzielle Mittel verfügt, werden müssen nun härtere Ordnungsstrafen ausgesprochen werden.
Steuerberater sind schon manchmal seltsam.
Er kommt auf die irrwitzige Summe von
rund 63.000,00 €
und ein Ende ist nicht in Sicht !Na, ich will seiner Berechnung mal nicht widersprechen.
Da er scheinbar über unbegrenzte finanzielle Mittel verfügt, werden müssen nun härtere Ordnungsstrafen ausgesprochen werden.
Steuerberater sind schon manchmal seltsam.
Freitag, 24. Februar 2017
Geschichten aus dem Gerichtssaal
Die Geschichten um meinen Lieblingsgegner werden immer bemerkenswerter.
Per Strafbefehl wurde gegen den Herrn Steuerberater eine heftige Geldstrafe verhängt. Das wollte er ( wen wundert das ?) nicht so ohne weiteres hinnehmen.
Die Geschehnisse im Gerichtssaal kann man auf seiner Homepage www.stb-goergens.de selbst nachlesen, wo er noch stolz über seine Querulanz berichtet.
Es gibt nunmehr klare Anzeichen, dass der Herr G. nicht mehr in der Lage ist, seine "Dinge" zu regeln. Ich werde jetzt konsequent in jedem Verfahren verlangen, dass ihm ein betreuender Rechtsanwalt zur Seite gestellt wird. Schon um ihn vor sich selbst zu schützen.
In einem ersten Verfahren vor dem AG Krefeld in dieser Woche sah der Richter schon klare Anhaltspunkte für ein zwanghaftes Verhalten.und fragte ihn :" Herr G., würden Sie sich einem Psychiater stellen ?"
Das verneinte der Herr. Also schaun wir mal, wie es weiter geht !
Dazu passt auch der weitere Bericht:
Der Kläger hatte neben zahlreichen Verfahren beim Finanzgericht 160 Verfahren beim Sozialgericht, 170 Verfahren beim Verwaltungsgericht und 96 Verfahren bei Amts- und Landgerichten geführt. Auch wegen der Aggressivität, mit der die Verfahren geführt wurden, ergaben sich durchgreifende Bedenken an der Prozessfähigkeit des Klägers. Zur Feststellung seiner Prozessfähigkeit hielt das Gericht daher eine psychologische Begutachtung des Klägers durch einen Sachverständigen für erforderlich. Nachdem der Kläger das Schreiben mit der Bitte um Zustimmung und Mitwirkung an seiner Begutachtung unbeantwortet gelassen hatte, wies das Finanzgericht die wegen Kraftfahrzeugsteuer erhobene Klage als unzulässig ab.
Aufgrund der bisherigen Prozessaktivitäten des Klägers bestünden durchgreifende und mangels seiner Mitwirkung nicht ausgeräumte Bedenken an seiner Prozessfähigkeit. Gegen seine Prozessfähigkeit spreche nicht nur das bisherige Prozessverhalten mit einer kaum zu überschauenden Flut an Klagen und Anträgen vor vielen deutschen Gerichten, sondern auch die Art und Weise, wie er die Verfahren führe. Der Kläger splitte seine Prozessführung in eine Vielzahl nicht sachdienlicher Handlungen auf und habe offenkundig jeden Überblick über seine Verfahren verloren.
Da das Gericht keine Anhaltspunkte für die Prozessfähigkeit des Klägers habe und diese mangels seiner Mitwirkungsbereitschaft auch nicht positiv feststellen könne, müsse aufgrund der Vielzahl der beim Kläger offen zu Tage scheinenden Symptome von einer krankhaften Form der Querulanz und mithin Prozessunfähigkeit ausgegangen werden.
Per Strafbefehl wurde gegen den Herrn Steuerberater eine heftige Geldstrafe verhängt. Das wollte er ( wen wundert das ?) nicht so ohne weiteres hinnehmen.
Die Geschehnisse im Gerichtssaal kann man auf seiner Homepage www.stb-goergens.de selbst nachlesen, wo er noch stolz über seine Querulanz berichtet.
Es gibt nunmehr klare Anzeichen, dass der Herr G. nicht mehr in der Lage ist, seine "Dinge" zu regeln. Ich werde jetzt konsequent in jedem Verfahren verlangen, dass ihm ein betreuender Rechtsanwalt zur Seite gestellt wird. Schon um ihn vor sich selbst zu schützen.
In einem ersten Verfahren vor dem AG Krefeld in dieser Woche sah der Richter schon klare Anhaltspunkte für ein zwanghaftes Verhalten.und fragte ihn :" Herr G., würden Sie sich einem Psychiater stellen ?"
Das verneinte der Herr. Also schaun wir mal, wie es weiter geht !
Dazu passt auch der weitere Bericht:
Unzulässigkeit einer Klage wegen krankhafter Querulanz
FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 23.02.2017 zum Urteil 13 K 65/16 vom 22.07.2016
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 22. Juli 2016
(Az. 13 K 65/16) eine Klage mangels feststellbarer Prozessfähigkeit des
Klägers als unzulässig abgewiesen.Der Kläger hatte neben zahlreichen Verfahren beim Finanzgericht 160 Verfahren beim Sozialgericht, 170 Verfahren beim Verwaltungsgericht und 96 Verfahren bei Amts- und Landgerichten geführt. Auch wegen der Aggressivität, mit der die Verfahren geführt wurden, ergaben sich durchgreifende Bedenken an der Prozessfähigkeit des Klägers. Zur Feststellung seiner Prozessfähigkeit hielt das Gericht daher eine psychologische Begutachtung des Klägers durch einen Sachverständigen für erforderlich. Nachdem der Kläger das Schreiben mit der Bitte um Zustimmung und Mitwirkung an seiner Begutachtung unbeantwortet gelassen hatte, wies das Finanzgericht die wegen Kraftfahrzeugsteuer erhobene Klage als unzulässig ab.
Aufgrund der bisherigen Prozessaktivitäten des Klägers bestünden durchgreifende und mangels seiner Mitwirkung nicht ausgeräumte Bedenken an seiner Prozessfähigkeit. Gegen seine Prozessfähigkeit spreche nicht nur das bisherige Prozessverhalten mit einer kaum zu überschauenden Flut an Klagen und Anträgen vor vielen deutschen Gerichten, sondern auch die Art und Weise, wie er die Verfahren führe. Der Kläger splitte seine Prozessführung in eine Vielzahl nicht sachdienlicher Handlungen auf und habe offenkundig jeden Überblick über seine Verfahren verloren.
Da das Gericht keine Anhaltspunkte für die Prozessfähigkeit des Klägers habe und diese mangels seiner Mitwirkungsbereitschaft auch nicht positiv feststellen könne, müsse aufgrund der Vielzahl der beim Kläger offen zu Tage scheinenden Symptome von einer krankhaften Form der Querulanz und mithin Prozessunfähigkeit ausgegangen werden.
Freitag, 30. September 2016
Die Fragen des Herrn G.
Mein besonderer Krefelder Gegner hat sich mit einem offenen
Brief an die Präsidentin des Landgerichts und den Direktor des Amtsgerichts
gewandt und um Beantwortung bestimmter Fragen gebeten. Ich gehe davon aus, die
Beiden nicht (!!) antworten werden und habe mir daher erlaubt, die brennenden
Fragen des Herrn zu beantworten :
Es sind die folgenden einfachen
Fragen, die zwingend zu beantworten sind:
Warum
vertritt der Rechtsanwalt Andreas Neuber gleichzeitig einen Gläubiger und den Insolvenzverwalter, nachdem er
von dem Insolvenzverwalter bevorzugt behandelt wurde?
Das ist völliger Unsinn und entspringt Ihrer Phantasie.
Warum führt der Insolvenzverwalter einen Anfechtungsprozess für
wertloses Material und führt keinen Anfechtungsprozess für die wertvollen, noch vorhandenen
Kranken- und Rettungswagen?
Meines Wissens nach hat der INSO-Verwalter einen Prozess über rund
90.000 Euro geführt und durch alle Instanzen gewonnen. Die Rettungswagen hat sich eine Privatperson
unter den Nagel gerissen und kann damit nun nichts anfangen.
Warum behauptet der Insolvenzverwalter, dass außer ein paar
alten Winterreifen kein Vermögen vorhanden sei?
Weil die
wertvolle Forderung gegen eine Computer-Firma erst später entdeckt wurde.
Warum
erklärt der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit, um dann anschließend
festzustellen, dass nachdem er Prozessbetrug begangen hat, doch Masse da ist?
Weil die Computerfirma letztendlich über 90.000 Euro zahlte und danach
(!!) Masse vorhanden war.
Warum lässt sich der Insolvenzverwalter von einem Mitglied des
organisierten Verbrechens erpressen?
Völliger Unsinn
!
Warum werden 30 Arbeitsplätze vernichtet, die mittelbar zum
Tode eines Kleinkindes (vermutlich Totschlag wegen Unterlassung) geführt haben?
Wieder völlige
Unsinn !
Warum
wird Insolvenzgeld in Höhe 75.000,-- Euro veruntreut?
Das ist nicht
geschehen !
Warum
wird „Geld gewaschen“ in Millionenhöhe? Gegenstand einer Geldwäsche kann jeder
Vermögensgegenstand sein, insbesondere der Wert eines Unternehmens.
Es wurde nichts gewaschen. Auch
wieder eine Erfindung.
Warum werden die Verhaltensweisen des Rechtsanwalts Andreas
Neuber und des Insolvenzverwalters Thomas Schmitz, die beide über das bemakelte
Vermögen verfügen, von der Justiz unterstützt?
Weil sie im
Recht sind.
Warum werden keine Strafermittlungen eingeleitet?
Auch das stimmt
nicht, denn es gibt inzwischen zwei Strafbefehle in erheblicher Höhe gegen den
Herrn. Und weitere werden folgen.
Warum
geben die Rechtsanwälte Andreas Neuber und Thomas Schmitz nicht freiwillig eine
Geldwäsche-Selbstanzeige ab?
Weil es niemals
Geldwäsche gegeben hat.
Warum verletzt die Insolvenzrichterin Hüschen zum wiederholten
Male die Aufsichts- und Überwachungspflicht gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 InsO über
den Insolvenzverwalter? Das tut sie nicht . Sie folgt nur den wirren Anträgen dieses Herrn nicht.
Warum
werden die Amtsermittlungspflichten des Insolvenzgerichts aus § 5 Abs. 1 InsO
z.B. wegen der Entlassung des Insolvenzverwalters nicht beachtet?
Weil es keine
Gründe für eine Entlassung gibt.
Alles
verstanden, Herr G. ?
Freitag, 22. Juli 2016
Das Imperium schlägt zurück....
Ein bekannter Gegner bezeichnete mich in einem Zivilverfahren als Mitwisser und Mittäter am organisierten Verbrechen in Krefeld, als Drahtzieher und Drogensüchtigen und als "Hilfsanwalt".
Unter anderem wegen dieser Beleidigungen verhängte das Amtsgericht einen Strafbefehl über insgesamt 18.000,00 €
Ich stelle mit Genugtuung fest, dass diese Strafe höher ausgefallen ist, als bei der Ministerpräsidentin.
Da der Gegner Rechtsmittel eingelegt hat, habe ich beantragt, die Nebenklage zu zulassen, um im Februar 2017 die hohe Kunst des Adhäsionsverfahrens zu vollbringen.
Mittwoch, 20. Juli 2016
Neues aus Absurditan auch Krefeld-Verberg genannt
Mein neuer Lieblingsgegner, der nach etwa 20 Klagen und einstweiligen Verfügungen für ein ständig wachsendes Einkommen bei mir sorgt, hat sich nun geoutet. Ja, die Rede ist von dem bekannten Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung.
Nicht, weil er nun selbst "Vollstreckungsgegenklagen" gegen Anerkenntnisurteile erhebt bzw. übersieht, dass die Geldforderung von ihm bereit gezahlt wurde, sondern weil er sich ständig weigert, Urteile und Beschlüsse des Gerichts zu mindestens vorläufig zu akzeptieren. Ordnungsgelder werden dann von der Staatskasse erfolgreich beigetrieben.
Statt aber den verbotenen Unsinn zu löschen und nicht zu wiederholen, postet er fröhlich diesen Unsinn weiter und schwadroniert, mit wem ich alles Jura studiert hätte. Klar, der Justizminister des Landes NRW ist und war ein Kommilitone. Bitte davon mehr.
Sein letztes Schreiben an das Gericht endet mit den Worten:
Gleichzeitig stellt der Kläger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter J., weil er den Sachverhalt aus anderen Verfahren umfangreich zur Kenntnis genommen hat und aus diesem Grund das Recht beugt.
Klasse !
Deshalb verleihe ich ihm hiermit den Titel
Reichsbürger der Woche
AfD Kandidat war er ja schon mal, überzogt dann die Gruppe in Krefeld mit Klagen und trat wohl aus der Partei aus.
Ich habe jetzt beantragt, gegen ihn kein Ordnungsgeld mehr sondern gleich Ordnungshaft nach § 890 ZPO festzusetzen. Ein bis zwei Wochen an einem kühlen Ort helfen ihm sicher.
Ich habe jetzt beantragt, gegen ihn kein Ordnungsgeld mehr sondern gleich Ordnungshaft nach § 890 ZPO festzusetzen. Ein bis zwei Wochen an einem kühlen Ort helfen ihm sicher.
Sonntag, 24. April 2016
Folterinstrumente der ZPO
Nachdem der bekannte Krefelder Steuerberater alle gegen ihn anhängig gemachten Klagen und einstweiligen Verfügungen, jedenfalls soweit sie schon Entscheidungsreif waren, voll verloren hat, muß er auch sämtliche seinen Gegnern ( meinen Mandanten) entstandenen Kosten tragen.
Tut das der nach eigenen Angaben vernunftbegabte Wirtschaftsfachmann ?
Aber Nein.
Er denke gar nicht daran, schreibt er mir. Er werde gegen jeden Vollstreckungsversuch eine entsprechende Klage einreichen.
Er ist ein steter Born der Freude für mich. Nun, wer nicht hören will, muß fühlen, sagt ein altes Sprichwort. Und da ich aufgrund von Angaben seiner Freunde und detaillierter eigener Recherchen ziemlich genau über schöne Vollstreckungsmöglichkeiten informiert bin : So mögen die Spiele halt beginnen.
Sachdienliche Hinweise aus dem Umkreis des Herrn werden natürlich noch gerne entgegen genommen.
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