Im letzten Jahr erhielt ich einen Anruf eines sehr freundlichen Herrn, der mit mir über einen "Internetauftritt" reden wollte. Er erklärte mir, dass man mich gerne als Referenzkunde gewinnen wolle.
Auf meine Frage, was das denn sei, erklärte er : " Nun, meine Firma sucht in Krefeld nach repräsentativen Firmen, für die wir einen Webauftritt erstellen. Wir möchten dann mit diesem "besonderen" Webauftritt werben und räumen dann Ihnen ganz, ganz besondere Konditionen dafür ein. Es ist quasi "umsonst".Denn, wenn Sie zufrieden sind und unsi weiter empfehlen, haben wir auch etwas davon !"
Das klang spannend und ich lud den Herrn zu einem unverbindlichen Gespräch ein.
Nun, er kam dann auch und brachte einen "Azubi" mit.
Über 30 Minuten erklärte er mir wortreich, was ich für Vorteile davon hätte, wenn ich mich als Referenzkunde zur Verfügung stellen würde. Die Firma selbst hätte natürlich nur einen kleinen Vorteil davon. Nach langem Hin und Her erklärte er mir, dass ich "nur" eine geringe monatliche Pauschale zahlen solle und das über 24 Monate und dann wären wir alle glücklich.Er legte mir ein von ihm handschriftlich ausgefülltes Formular vor, dass ich "nur" noch zu unterschreiben bräuchte.
Nun, ich konnte noch multiplizieren und kam zu dem Ergebnis, dass 24 multipliziert mit der Pauschale doch ein recht hoher Betrag sei und lehnte dann dankend ab.
Ich lese nun im Netz über die verschiedensten Auffassungen der Gerichte. Die einen meinen, dass wäre eine klare "arglistige Täuschung" ( bei mir nur ein Versuch !) gewesen und andere Obergerichte urteilen, dass Selbständiger oder Unternehmer schon vorher lesen müsse, was er unterschreibt.
Ich meine, dass es ein netter Versuch war aber eben kein Versuch einer arglistigen Täuschung und sehe mich da im Einklang mit dem OLG Bamberg.Wer als Selbstständiger oder gewerblicher Unternehmer mit den "Großen" mitspielen will, muss sich auch als "Großer" behandeln lassen. An einen Tierarzt, Gastwirt oder Handwerker werden eben andere Maßstäbe angelegt, als an einen "kleinen" Verbraucher" .
Und das ist auch gut so !
Nachrichten aus Krefeld, dem Internet und von der Subkultur im Sinne von Dumm 3.0
Mittwoch, 22. August 2012
Montag, 13. August 2012
Was ist eigentlich ein PfüB ???
Diese immer wieder gern gestellte Frage lässt sich am besten mit einem Beispiel annähernd erklären.
Nehmen wir an Gläubiger G1 hätte einen ( manchmal gerichtlich) festgestellten Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages gegen den Schuldner S.
Das erfährt der Gläubiger G2, der seinerseits einen gerichtlich festgestellten Zahlungsanspruch gegen den Gläubiger G1 hat.
Der Gläubigher2 veranlasst als erstes eine sog. Vorpfändung bei Schuldner S und lässt dem rechtsverbindlich mitteilen, dass Schuldner S nun nicht mehr an den Gläubiger G1 zahlen dürfe, weil alsbald er, der Gläubiger G2 an die Stelle des Gläubigers G1 treten würde.
Gleichzeitig beantragt G2 beim zuständigen Vollstreckungsgericht unter Vorlage des Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Gläubiger G1, in dem die Forderung des G1 gegen den S gepfändet und dem G2 zur Einziehung überwiesen wird.
Dieser PfüB hat die Wirkung, dass die ursprüngliche Forderung des G1 gegen den S quasi erlischt und der G1 sich so behandeln lassen muss, als habe der S schon an ihn geleistet.
Wenn es sich dabei um einen Kostenerstattungsanspruch handelt, kann der Gläubiger G1 im Falle der gewährten Prozesskostenhilfe nun auch nicht mehr mit der Staatskasse abrechnen, denn der Schuldner hat ja quasi ihm gegenüber die Schuld erfüllt.
Nehmen wir an Gläubiger G1 hätte einen ( manchmal gerichtlich) festgestellten Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages gegen den Schuldner S.
Das erfährt der Gläubiger G2, der seinerseits einen gerichtlich festgestellten Zahlungsanspruch gegen den Gläubiger G1 hat.
Der Gläubigher2 veranlasst als erstes eine sog. Vorpfändung bei Schuldner S und lässt dem rechtsverbindlich mitteilen, dass Schuldner S nun nicht mehr an den Gläubiger G1 zahlen dürfe, weil alsbald er, der Gläubiger G2 an die Stelle des Gläubigers G1 treten würde.
Gleichzeitig beantragt G2 beim zuständigen Vollstreckungsgericht unter Vorlage des Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Gläubiger G1, in dem die Forderung des G1 gegen den S gepfändet und dem G2 zur Einziehung überwiesen wird.
Dieser PfüB hat die Wirkung, dass die ursprüngliche Forderung des G1 gegen den S quasi erlischt und der G1 sich so behandeln lassen muss, als habe der S schon an ihn geleistet.
Wenn es sich dabei um einen Kostenerstattungsanspruch handelt, kann der Gläubiger G1 im Falle der gewährten Prozesskostenhilfe nun auch nicht mehr mit der Staatskasse abrechnen, denn der Schuldner hat ja quasi ihm gegenüber die Schuld erfüllt.
Sonntag, 12. August 2012
Samstag, 11. August 2012
Zufall wird auch mit C.F. geschrieben !
Da gibt es in Herford einen
„besonderen“ Blogger, Verbraucherschützer und Warenhausdetektiv, der sich auf
die Fahnen geschrieben hat, gegen alles Unheil dieser Welt auf die virtuelle Straße zu gehen .
Huch, ein Cufall ??? Nein, warum
auch ?
Jener besondere Blogger hat
zusammen mit seiner Gemahlsgattin die eidesstattliche Versicherung ( früher
Offenbarungseid!) abgelegt und damit öffentlich bekannt, mittellos zu sein .
Huch, ein Cufall ? Nein, man
beobachtet immer häufiger, dass eben jene, die mit dem normalen Leben
abgeschlossen haben, besonders laut und beleidigend tönen, sei es von Herford,
Kassel, Dresden oder jetzt auch von Bonn
aus.Wobei natürlich die Auswahl der Städte völlig willkürlich ist. Die Aufzählung kann beliebig um Köln, Düsseldorf und Gemeinde "Fuchsstadt" ergänzt werden.
Wenn man so weit und bedenkenlos
das virtuelle Maul aufreißt, dann gibt es immer wieder Menschen, die dagegen
(legal) vorgehen und sich zur Wehr setzen.
Huch, ein Cufall ? Nein, das ist
„normal“ und entspricht unserem Rechtsstaatsprinzip !
Da wird dann eben ein normaler
Rechtsstreit geführt, an dessen Ende es einen „Verlierer“ gibt. Vermeintlicher
„Gewinner“ ist im vorliegenden Fall eben jener Blogger, Verbraucherschützer und Warenhausdetektiv
aus Herford, der aber nur deswegen obsiegte, weil er einen besonderen Zeugen
fand ( oder fand der Zeuge ihn?), der sich selbst bei Facebook als
„Whistleblower, Bürgerrechtler & Journalist“ bezeichnet.
Huch, ein Cufall ? Nein sicher
nicht, denn einen Lügendetektor für besondere Zeugen sieht die ZPO nicht vor.
Nun hat der mittelose Blogger aus
Herford also tatsächlich einen Kostenerstattungsanspruch gegen eine Firma und
deren Geschäftsführer aus Frankfurt wegen der Prozesskosten über rund 1200,-- €, den er
sicherlich im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen hätte könnte, wenn , ja wenn
nicht er und sein Rechtsanwalt, der very honorable and learned friend und
Kollege Richter, das Urteil mit dem Kostenausspruch überall herum gepostet
hätten.
Huch, ein Cufall ? Nein, die
Gelegenheit zum Triumphgeheul konnten sie sich (Blogger, Rechtsanwalt und
Whistleblower) ja nicht entgehen
lassen. Vom Todesstoß gegen „Abzocker“ ist da die Rede und vom Anfang des
Endes ( wessen eigentlich?)
Si tacuisses ! Da gibt es einen bösen Rechtsanwalt aus Krefeld, der
genau auf diese Gelegenheit gelauert hatte, denn er bzw. seine Mandanten haben
einen vollstreckbaren Titel gegen den „guten“ Blogger über rund 70.000,-- € .
Und was machen der böse Rechtsanwalt und seine Mandanten ? Richtig… Sie pfänden
den Kostenerstattungsanspruch des Bloggers gegen die Frankfurter Firma und
ihren Geschäftsführer . Dank der umfangreichen Propaganda des Bloggers, seines
Rechtsanwalts und des besonderen Zeugen haben sie alle Daten, Adressen und
Fakten, um erfolgreich die Zwangsvollstreckung zu betreiben..
Huch, ein Cufall ? Nein, sicher
nicht . Dieses auf dem Präsentierteller liegende Geld ist bei meinen Mandanten
besser aufgehoben, als bei dem mittelosen Blogger, der nun den verehrten Kollegen
selbst bezahlen muss.
Pech ist nur, dass der Kollege es
versäumt hat, sicherheitshalber für seinen mittellosen Mandanten
Prozesskostenhilfe zu beantragen, die er sicherlich bekommen hätte. So sicher
war man sich, dass das Ergebnis „positiv“ sein würde. Nachträglich bekommt man
für mittellose Blogger keine PKH , wie der Kollege Musiol schmerzlich erfahren
musste.
Und das Fazit ? ich bin sicher,
dass der sog. Whistleblower einspringen wird und sich schwarz ärgert, dass ihm
der böse Rechtsanwalt aus Krefeld ( wieder einmal) mittelbar in die Geldbörse
greift.
Huch, ein Cufall ? Nein sicher
nicht. Aber es wird bald dazu kommen, dass der bloggende Warenhausdetektiv aus
Herford keinen Rechtsanwalt mehr findet, der ihn gratis vertritt.
Ohne (vor-) Schuss, kein Jus !
UPDATE
Wie mir zugetragen wird,, wurde dem mittellosen Blogger aus Herford doch Prozesskostenhilfe bewilligt . Na Gott sei Dank, da ist der materielle Schaden doch nicht so hoch !
Da kann man mal sehen, dass der Rechtsstaat doch funktioniert !
Der, dessen Verteidigung Aussicht auf Erfolg bietet, bekommt Hilfe durch den Staat. Wie man weiß, ist das nicht überall der Fall.
UPDATE
Wie mir zugetragen wird,, wurde dem mittellosen Blogger aus Herford doch Prozesskostenhilfe bewilligt . Na Gott sei Dank, da ist der materielle Schaden doch nicht so hoch !
Da kann man mal sehen, dass der Rechtsstaat doch funktioniert !
Der, dessen Verteidigung Aussicht auf Erfolg bietet, bekommt Hilfe durch den Staat. Wie man weiß, ist das nicht überall der Fall.
Montag, 6. August 2012
Zufall wird mit CV geschrieben
Da bietet ein Cartellbruder einer hochverehrlichen K.D.St.V
Aenania seinen Cartellbrüdern Bauwerke in Top-Lagen mit nachhaltigen Renditen
an. Toll solche Netzwerke und toll solche speziellen Angebote im Sinne des
Lebensbundprinzips und im Sinne der umfassenden amicitia.
Nun preist der am 11.9.1984 recipierte makelnde
Cartellbruder ein Mehrfamilienhaus in Gerlingswalde zum Schnäppchenpreis von
70.000,-- € und mit einer moderaten Maklerprovision 6,0 % netto also zzgl. 19 %
Mehrwertsteuer an und garniert das Ganze mit netten Bildern , die alle am
rechten unteren Rand wie abgeschnitten wirken.
Komisch, dass genau dieses Objekt von einer anderen Firma
für 60.000,-- € und ohne (!!) Provision angeboten wird, weil es ein Objekt aus
einer laufenden Zwangsversteigerung ist. Komisch auch, dass der andere Anbieter
als alleiniger Urheber der Bilder des Objekts anzusehen ist, die er am unteren
rechten Rand mit seinem Logo versah .
Komisch auch, dass der andere Anbieter eine Erlaubnis 34 c
GewO hat, wohingegen der makelnde Verbindungsstudent eine solche wohl nicht
benötigt.
Ob auch seine anderen Angebote aus Halle, Leipzig und
Dresden ähnliche Spezialangebote sind ?
„Furchtlos und treu“ lautet der Wahlspruch seiner
Verbindung.
Furchtlos ist er sicher, wenn man sieht, wie oft hier Recht und
Gesetz gebrochen wurde.
Treu blieb er seiner Rolle als Andreas Sterntal .
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