Mittwoch, 1. Juni 2011

Kachelmann ist überall

"Mach mir den Kachelmann" soll einem Ondit zufolge, in der rechtsunkundigen Öffentlichkeit etwas ganz anderes bedeuten.

In Wahrheit bedeutet dieser Spruch, dass ein Gericht wegen erheblicher Zweifel den Angeklagten freispricht.

Soeben hat das Landgericht Krefeld einen meiner Mandanten freigesprochen, weil ein auf meine Initiative beauftragter Sachverständiger zu dem Ergebnis kam
Kann sein, kann aber auch nicht sein !
Die Zeugin, die sicherlich ohne Belastungstendenz war, konnte sich zwar an Einzelheiten erinnern, konnte aber zum Kernpunkt der Anklage keine nachvollziehbaren Angaben (mehr) machen.

Und bevor jetzt Fragen kommen :

Nein, es ging nicht um Vergewaltigung
Nein, es war keine Konfliktverteidigung
Ja, der Mandant war vorher sicher, er würde (wieder) verurteilt
Ja, der Mandant sah einen ganz anderen Punkt des Tatvorwurfs als ganz entscheidend an.

Mich freut persönlich, das wieder einmal ein Gericht ein ganz besonderes Urteil des ganz besonderen Richters am Amtsgericht Redlin aufgehoben hat.

Mittwoch, 18. Mai 2011

E N D L I C H

Die bundesdeutsche Justiz hat es endlich begriffen :

Ein modernes Dienstleistungsunternehmen muss auf die Bürger zugehen und offensiv um Kunden werben. Das Landgericht München I unter der Präsidentschaft von Gerhard Mützel macht es vor. Flughafennähe und eine anschließende Einladung der Parteien in Hofbräuhaus verlocken jeden Rechtssuchenden seinen Rechtsstreit in München anhängig zu machen. Damit dürfte die Vorherrschaft des Landgerichts Hamburg und seiner Pressekammer endgültig beendet sein. Was ist schon Andreas Buske und Labskaus gegen das Landgericht München mit nachfolgender zünftiger Brotzeit ?


Dieses Fax erreichte mich heute und beindruckte meine Sekretärin sehr.

Man sieht
Der Wettbewerb ist eröffnet

Montag, 2. Mai 2011

Die Rechtslage bei anwaltlichem Massen-Inkasso

In bemerkenswerter Deutlichkeit hat sich der Anwaltsgerichtshof NRW mit der Sach-und Rechtslage bezüglich der Tätigkeit eines Anwalts, der sich auf Massen-Inkasso spezialisiert hat, auseinandergesetzt.

In seinem Urteil folgt der Anwaltsgerichtshof zunächst der Ansicht der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das Inkasso von Forderungen selbst dann nicht zu beanstanden sei, wenn der Anwalt wissen musste, dass die Forderungen möglicherweise nicht zu Recht geltend gemacht werden.

Vorwerfbar sei dem Anwalt allenfalls, dass der Anwalt neben seinen Anwaltsgebühren auch die Kosten des Inkassobüros, das vorgeschaltet war, geltend machte. Nach eigenem Bekunden des Anwalts soll dies im Jahr 2009 in 900.00 Fällen vorgekommen sein.

Man konnte es daher bei einem "belehrenden Hinweis" belassen.

Aufgrund der beteiligten Behörden und Kammern ahne ich, um welchen Kollegen es sich handelt.


Update :

Liebe Oma, vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich hoffe, Du bekommst wirklich den Blumenstrauß, den Dein Enkel versprochen hat. Aber wahrscheinlich ist das auch wieder nur heiße Luft gewesen.


Sonntag, 24. April 2011

Das Leben schreibt die besten Geschichten

Da gibt es einen frommen Kirchenmann aus Wallenhorst mit Namen Markus Süllow, der hatte es sich zur Aufgabe gemacht, schwarze Seelen zu retten. Nein, nein nicht die von denen aus Afrika, das macht er eher nebenberuflich.
Er will den Abzockern die schwarze Maske vom Gesicht reißen und sie wieder einem gottgefälligen Leben zuführen.

Und wie macht er das ?

MaxderMiese ( so sein Pseudonym) ist ein ganz Raffinierten einer. Er bittet seinen Freund "Pidder" ( ja schon wieder der), ihn ( den Max) bei einer der bösen Abzockseiten anzumelden. Dann als die Rechnung kam, widersprach Max dieser Rechnung vehement, schrie was von Täuschung und Abzocke und suchte sich einen Rechtsanwalt.

Er fand Herrn RA Thomas Meier ( ja schon wieder der) aus Berlin, der für ihn eine negative Feststellungsklage einreichte.

Moment, denkt da geneigte Leser, das ist doch Betrug : Erst sich anmelden lassen, dann nicht zahlen und dann noch klagen ? Mein Gott, wenn das Akte von SAT1 erfährt....

Und was tat das willfährige und ungerecht urteilende Amtsgericht Berlin/Charlottenburg ?
Es wies doch tatsächlich die Klage ab und sagte, die Rechnung bestehe zu Recht und müsse bezahlt werden.

Da konnte der arme Rechtsanwalt Meier aus Berlin ( ja der schon wieder) argumentieren, wie er wollte und dem Herrn Süllow "juristische Kenntnisse" absprechen soviel er wollte, es half nichts.

Jetzt muss MaxderMiese die Gerichtskosten zahlen, die Hauptforderung zahlen, den eigenen Anwalt zahlen und auch die gegnerischen Rechtsanwälte bezahlen. In der Summe kein berauschender Betrag, aber das Geld hätte er besser für die Rettung von Seelen in Afrika ausgegeben.

Und.... dem Vernehmen nach fand die zuständige Staatsanwaltschaft dieses Verhalten gar nicht lustig und schickte einen Strafbefehl.

 Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.





Samstag, 23. April 2011

Öffentlicher Fahndungsaufruf

In der letzten Woche kontaktierte mich eine Person, die sich Klaus Weller nannte und Rechtsanwalt sein soll.

Er fragte mich, ob ich einen gewissen Andreas Sterntal kennen würde, der sich verklagenswürdiger Art und Weise über ihn und seine Arbeitsweise auslassen würde.

Ich wurde natürlich neugierig, denn es es fiel das Stichwort "Abzocker" und jener Andreas Sterntal soll sich mit Insiderwissen über die pösen Abzocker in die Öffentlichkeit gedrängt haben.

In einer Art Besinnungsaufsatz für Achtklässler ( " Mein schönstes Abzockererlebnis")   soll sich dieser Andreas Sterntal , wahrscheinlich mit einer anderen Person zusammen, in Form eines Druckwerks seinen Frust von der Seele geschrieben haben, was die Personen, die in dem Buch identifizierbar vorkommen, doch recht stört, weil kaum etwas des geschilderten Hintergrunds der Wahrheit entspricht.

Na, da schauen wir doch mal, was ein paar Recherchen im Verlag, bei ehemaligen Mitstreitern und Weggefährten so alles ans Tageslicht bringt.

Informationen werden natürlich gerne entgegen genommen.

Update

Nachdem sich ein ehemaliger investigativer Journalistenverschnitt mit einer von ihm sonst nicht bekannten Eile mit meiner öffentlichen Nachfrage auseinandergesetzt hat, erhielt ich viele interessante Hinweise auf die Identität dieses "Andreas Sterntal".

Man fragt sich nämlich - zu Recht-, warum dieses Druckwerk unter einem anderen (falschen) Namen veröffentlicht wurde. Man kann bei Wikipedia nachlesen, wer und warum in Vergangenheit und Gegenwart ein solches Pseudonym benutzte.

In der Rückschauf verdichtet sich bei der Eindruck, dass der Verfasser gute Gründe hat, sein "wahres Ich" zu verbergen und sein "alter Ego" vorzuschieben. Ein Enthüllungsroman ist dieses Werk wahrlich nicht, da fast alles bereits hundertfach von ernstzunehmen Schreibern im Internet durchgekaut und dargestellt worden ist. Erst nach den vielen, vielen veröffentlichten Fakten im Internet erschien das Druckwerk und.......... ergab nichts Neues. Der Jurist Goethe brachte es auf den Punkt :
Getretener Quark wird breit - nicht stark.

Dazu anderer Stelle mehr. Die Öffentlichkeit sollte aber wissen, warum sich der Schreiber dieses Druckwerks verbergen will oder muss.

War sein Name "Pidder" ???? Oder "MaxderMiese" ?




Donnerstag, 21. April 2011

Die Inkassobüros

Jeder, der eine Forderung im Auftrag eines Kunden oder Mandanten einfordert, wird in Deutschland schnell abqualifiziert :  

ABZOCKER
böse böse

Gerade die Inkassounternehmen, die sich auf die Beitreibung offener Rechnungen spezialisiert haben, werden immer wieder in der Bloggergemeinde so bezeichnet.

Im Netz finden sich dann Kommentare wie :

Es gibt Firmen in Deutschland, die nur darauf warten, dass ahnungslose Verbraucher Rechnungen wegwerfen oder ignorieren. Seit Jahren erschleichen sich unseriöse Inkasso-Firmen Gelder von arglosen Bürgern. Treffen kann es jeden. Wer nicht aufpasst, gerät in einen Automatismus, der unweigerlich dazu führt, dass eine Forderung vollstreckt werden kann, die möglicherweise real gar nicht besteht.

Wenn dann ein solcher verbaler Schnellschuss mit dem Namen und der vollen Firmenbezeichnung des Unternehmens garniert wird, kann es schnell ( und zu Recht) teuer für den verbraucherschützenden Blogger werden. In dem beigefügten Fernsehfilmchen ist keine Rede davon, dass die Inkassofirma "Unrecht" tut.


Denn:
Nur weil sich der Schuldner nicht mehr an die Forderung des Gläubigers erinnern kann, weil man ja unangenehme Sachen lieber vergisst, muss das Handeln der Inkassofirma nicht verwerflich sein. Die Inkassofirma bekommt die notwendigen Daten von ihrem Kunden und kann im Einzelfall gar nicht prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.
- Es wartet also niemand darauf, dass ahnungslose Verbraucher Rechnungen ignorieren. Das kommt jeden Tag vor, denn merkwürdigerweise gehen sehr häufig gerade Rechnungen und Mahnungen auf dem Postweg verloren. 
- Die Inkasso-Firmen erschleichen sich auch kein Geld, sondern fordern für (!!) ihren Kunden die Bezahlung offener Rechnungen und der Kosten, die dem Kunden entstanden sind.

Ja, ja , ich weiß, dass es auch schwarze Schafe gibt, dennoch sollte man sich hüten der billigen Propaganda wegen alle Firmen über einen Kamm zu scheren. 










Freitag, 1. April 2011

Do you understand Anwalt ???


Alle meine Mandanten haben es schon immer gewusst :


Sie auch ????


Dienstag, 29. März 2011

Der Steuerberater und die Rettungswagen

Vor dem Krefelder Amtsgericht findet gerade der Prozeß gegen den Steuerberater G. aus Krefeld-Verberg statt. 

Dem Steuerberater G. wird durch die Staatsanwaltschaft Krefeld vorgeworfen, Ende 2009 versucht zu haben, die Rechtsdezernentin der Stadt Krefeld zu bestechen. Dies brachte ihm einen Strafbefehl über 27.000,- Euro ein ( 180 Tagessätze a' 150 Euro) .Link !


Der Angeklagte, der sich immerhin durch drei Rechtsanwälte verteidigen lässt, setzt sich gegen diesen auch berufsrechtlich relevanten Vorwurf vor einer großen Menge von sach- und fachkundigen Zuschauern zur Wehr.



Ob dieses Verfahren heute abgeschlossen werden kann, wird bezweifelt, Näheres kann man der Tagespresse und insbesondere der Westdeutschen Zeitung entnehmen !

Update :
Wie die WZ von heute berichtet, ist der besagte Steuerberater Josef G. tatsächlich verurteilt worden. 
Artikel   

An der City-Ambulanz war er als sog. atypisch stiller Teilhaber finanziell stark beteiligt. Auch die Firma seines Sohnes , die Firma AT-ON aus Krefeld, war sehr stark involviert. Als die City-Ambulanz aufgrund einer Verurteilung des damaligen Firmeninhabers ( u.a. wegen Brandstiftung) die Zulassung verlieren sollte, drohte der Verlust seiner erheblichen Investitionen. Das bewegte ihn wohl dazu, alles zu tun, um die City-Ambulanz Krefeld am Leben zu erhalten.


Der mehr als nur drohende Verlust seiner Investitionen bewog ihn wohl auch dazu, öffentlich jeden der kriminellen Machenschaften zu bezichtigen, der ihm vermeindlich im Wege stand und steht.


Neben der oben strafrechtlichen Verurteilung sah er sich daher auch mehreren zivilrechtlichen Verfahren ausgesetzt, in denen ihm bestimmte Äußerungen über Mandanten von mir verboten wurden. Trotz einer wachsenden und wechselnden Anzahl von Anwälten endeten alle Verfahren für ihn mit einem finanziellen und image-mäßigen Desaster.

Wer den Herrn Steuerberater kennt und wem seine besondere Beziehung zu Recht und Gesetz und zu den Rechten Anderer bekannt ist, erwartet in der Zukunft alles andere als eine Mäßigung.



Mittwoch, 16. Februar 2011

Das wichtige Impressum im Internet


Eigentlich sollte es sich herumgesprochen haben, dass derjenige, der seine "Dienste" über das Internet anbietet, im Allgemeinen ein Impressum braucht.

Die Paragraphen 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG) sind also vielen geläufig.
Also : Namen und Anschrift rein und gut ist, denken viele.

Mit Ignoranz wird allerdings dabei die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 -5 TMG behandelt.

Welche Berufsgruppen könnten damit unter anderem gemeint sein ? 
Ich nenne hier zunächst einmal die Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer, die nach 34 c der Gewerbeordnung eine "besondere" Erlaubnis brauchen, um ihre segensreiche Tätigkeit auszuüben.
Also müssen sie dies auch in ihr Impressum schreiben. Die meisten tun dies, die anderen werden halt aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen abgemahnt und tun es dann.

Pfandleiher und Kaufhausdetektive, die dem Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewo zu zuordnen sind, brauchen ebenfalls eine besondere Erlaubnis und haben dies dann auch im Impressum anzuzeigen.

Aufgrund eines entsprechenden Auftrags eines Konkurrenten sind meine Mitarbeiter damit befasst gewesen, entsprechende Recherchen im Internet vorzunehmen, um die schwarzen 34a  Gewo - Schafe zu finden und entsprechende Abmahnungen vorzubereiten.

Warum glauben eigentlich manche Menschen und Gewerbetreibende , dass sie sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen ? Aber sie lernen es sicher noch.

Nun wird ich sicher mancher fragen :  
Ist nicht egal, ob ein Kaufhausdetektiv, der sich seiner besonderen Verdienste gegen das organisierte Verbrechen rühmt , eine solche Erlaubnis hat und vom wem er sie hat?

Nun, es ist für Kunden und Verbraucher schon wichtig zu wissen, bei wem man sich beschweren muss, wenn einem die Zuverlässigkeit eines Pfandleihers oder Kaufhausdetektivs zweifelhaft vorkommt und man möchte, dass eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewo in Betracht gezogen wird. Und wer weiß, vielleicht hat der Pfandleiher oder der Detektiv gar keine Erlaubnis, weil er wegen Vermögensverfall als unzuverlässig gilt.




Dienstag, 1. Februar 2011

Verspätete Neujahrswünsche

für Freunde, Gönner und Gegner






Ach, was soll der Mensch verlangen?
Ist es besser, ruhig bleiben?
Klammernd fest sich anzuhangen?
Ist es besser, sich zu treiben?

Eines schickt sich nicht für alle!
Sehe jeder, wie er's treibe,
Sehe jeder, wo er bleibe,
Und wer steht, daß er nicht falle

Im neuen Jahr Glück und Heil,
Auf Weh und Wunden gute Salbe!
Auf groben Klotz ein grober Keil!
Auf einen Schelmen anderthalbe!

( Ein Jurist )



Montag, 31. Januar 2011

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht, oder ?


Es gibt ja immer etwas Neues aus der Justizszene.

Ein befreundeter Kollege berichtete mir von einem Fall, der ihn betraf. Der Kollege betreibt einen Blog, auf dem er sich manchmal seinen Frust über die selbstgerechte Blogger-Szene von der Seele schreibt. Im Juni/Juli 2010 schrieb er ironisch über einen Verfechter der allumfassenden Meinungsfreiheit und deckte dabei –nicht unbedingt gewollt- durch Vermutungen dessen private und berufliche Einzelheiten auf. In einem Nebensatz wurde auch der Klarname dieses ständigen Kritikers des Anwaltsberufes genannt. Flink wie die Feuerwehr ging dieser dann zu einem Vertreter des kritisierten Berufsstandes, um dem Kollegen die Namensnennung zu verbieten. Als mein Freund nicht im Sinnes des Genannten brav sofort reagierte, wollte man eine Einstweilige Verfügung beantragen, wurde per Brief und Telefon gedroht. Mein Freund war das Generve leid und änderte in seinem Blog ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht den Nachnamen des Genannten in dessen Anfangsbuchstaben um.

Prompt erreichte ihn ein Anruf des Anwalts des Genannten, man sei hochzufrieden mit der Änderung, alles sei im grünen Bereich und die einstweilige Verfügung habe man gestoppt, allerdings wären durch die Einreichung des Antrags auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung Gerichtskosten entstanden und die sollten sich doch der anrufende Anwalt des Genannten und mein Freund teilen.

Diese plötzliche Freundlichkeit des anrufenden Kollegen machte meinen Freund doch hellhörig.

Er nahm Akteneinsicht beim angerufenen sächsischen Amtsgericht und siehe da, das Amtsgericht hatte bereits einen fertigen Beschluss in der Akte, in dem der Antrag vollinhaltlich zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss war dem Kollegen aber noch nicht zugestellt worden.

Mit anderen Worten : Der gegnerische Kollege hatte flink wie die Feuerwehr einen völlig vermurksten Antrag eingereicht und wollte nun für seinen Fehler nicht allein geradestehen.
Das erinnerte meinen befreundeten Kollegen stark an die bekannte Taktik der Abofallen-Betreiber: Man will vehement und mit starken Worten einen nicht bestehenden Anspruch durchsetzen.

Mein Kollege hat sich nun für sich selbst bestellt und formelle Zurückweisung dieses Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Die Kosten ( inklusive der eigenen Anwaltskosten) sollen dann dem Antragsteller auferlegt werden, was so auch geschehen wird. Und wenn die dann nicht gezahlt werden sollten, dann braucht er selbst ein Auto ohne Schufa.

Mittwoch, 26. Januar 2011

Über den grassierenden Realitätsverlust und andere Besonderheiten

Ich wurde mit einem Fall aus dem Leben konfrontiert.

Ein besonderer Mensch und seine Frau sehen sich einer Forderung von 75.000 Euro ausgesetzt, die eine Firma von ihnen haben will. Unstreitig ist, dass die Beiden das Geld vom Konto der Firma auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Der besondere Mensch sagt : "Wir waren dazu mehr als berechtigt!" Die Firma ist da völlig anderer Meinung und klagt.
Bis hierher ist das ja nun nichts besonderes.

Aus mir unverständlichen Gründen hat der besondere Mensch das Geld nicht mehr oder will nicht offenbaren, wo es geblieben ist. Er braucht aber einen Anwalt, der "seine" gerechte Sache vor Gericht vertritt. Den will oder kann er erst mal nicht bezahlen. Er findet nun einen Anwalt, den er jetzt als den " ersten Besten" bezeichnet und der dem besonderen Menschen "nur" dadurch auffiel, dass er " sich per Blog meldete und mein Handeln und Veröffentlichen ganz toll fand".
Der Anwalt hätte jetzt erst mal Anspruch auf etwa 4022,20 Euro Vorschuss gehabt, aber da die Sache gerecht  war scheint der erstbeste Anwalt  zunächst auf "seine" normale gesetzliche Vergütung verzichtet zu haben und beantragte Prozesskostenhilfe. Gleichzeitig begründete er natürlich in umfangreichen Schriftsätzen, warum die Klage falsch und unbegründet sei. Über ein Jahr lang wurden "ordnerweise" Schriftsätze und her gewechselt, wobei ich mir sicher bin, dass sehr viel dem Anwalt in die Feder diktiert und jedes Wort der anwaltlichen Schriftsätze kontrollierte wurde.
Dann folgt der Normalfall : Über ein Jahr arbeitet der Anwalt ohne einen Pfennig Geld zu sehen.
Dann passierte es nach einem Jahr, nachdem das Gericht die Ordner studiert und bewertet hatte, dass die Richter sagten : "Nein, lieber besonderer Mensch, deine Verteidigung hat keine Aussicht auf Erfolg und daher bekommen Du und Deine Gemahlsgattin keine Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die volle Klagesumme !"

Auch das kommt vor und ist ja nichts Besonderes, wie man im Internet und im Euroweb nachlesen kann.
Nun sagte sich möglicherweise der "erstbeste" Anwalt : "Ordnerweise Schriftsätze für nix, lulu oder sogar gratis? Das mag ich nicht (mehr) ! Besonderer Mensch, zahl mir Geld oder ich arbeite nicht weiter.!"
Auch nichts Besonderes und dazu noch verständlich.

Da der besondere Mensch dieser freundlichen Bitte nicht nachkam, legte der "erstbeste" Anwalt das Mandat nieder
Auch nichts Besonderes und sogar verständlich. 

Und weil niemand bei Gericht war, nicht mal der besondere Mensch aus Ehrgefühl oder Neugier, erging ein Versäumnisurteil, das übrigens überhaupt keine Begründung enthält !.Das ist richtig so und steht so im Gesetz.

Das Besondere kommt jetzt :
Statt nun einzusehen, dass vielleicht seine eigene Rechtsauffassung falsch ist, prügelt der besondere Mensch auf seinen Anwalt ein :"Einflußnahme seitens der Nutzlosbranche? Nicht auszuschliessen, aber selbst wenn es so war – kaum beweisbar."

Das, spätestens das, würde mich bewegen, den besonderen Menschen mit dem ganzen Repertoire der juristischen Gemeinheiten zu verfolgen . Andere mögen sich da anders verhalten.

Hallo Herr Kollege, vergessen Sie nicht, dass Sie die Gebühren im PKH-Prüfungsverfahren ( immerhin 1200,- netto nach Ziffer 3335 VV RVG) ohne großen Aufwand nach § 11 RVG gegen die eigenen Mandanten durch das Gericht festsetzen lassen können.Und dann vollstrecken Sie was das Zeug hält, denn Sie wissen ( oder ahnen ) es ja, wo die ursprünglichen 75.000 Euro geblieben sind ! Der soll mal kennenlernen, was Law-Hunting wirklich bedeutet.


Für den besonderen Menschen fallen mir noch eine ganze Reihe von Verbalinjurien ein, die ich mir allerdings verkneife.



Dienstag, 25. Januar 2011

Die Ereignis der letzten Tage

Zwei Ereignisse der letzten Tage sind besonders bemerkenswert :

-einmal die Pfändung der Domain nerdcore.de  durch die EUROWEB aus Düsseldorf und
-zum anderen der Untergang eines Online-Journalisten, der ursprünglich einmal auszog, um der Wahrheit zu dienen aber dann nicht die Finger von anderen Konten lassen konnte.

Was den Fall nerdcore betrifft, so versammeln sich wieder im Netz die selbsternannten Juristen und Moralisten und treffen dort auf Anarchisten und Chaoten. Eine unheilvolle Allianz !

Was aber den eigentlichen Versuch anbetrifft, aus einem rechtskräftigen Titel ( Kostenfestsetzungsbeschluss) zu vollstrecken anbetrifft, da lassen wir doch einfach mal den BGH zu Wort kommen. Der hat es mit einfachen Worten erklärt :

a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain ( Hier wohl dieser Rene W.)  gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung ( hier wohl die DENIC) zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.


VII ZB 5/05 Entscheidung vom 5.7.2005
Schade, dass Herr Rene W. vorzeitig nun doch zahlte, denn den Prozess hätte die DENIC nicht gewinnen können. Jetzt gilt : Außer Spesen nichts gewesen... Aber es sind nicht die Spesen der EUROWEB .


Was den berühmten Investigativ-Online-Journalisten anbetrifft, so sieht sich dieser jetzt mit der Tatsache konfrontiert, dass es für eine vorsätzlich sittenwidrige Tat in der Insolvenz keine (!!) Restschuldbefreiung gibt.


Pikant, dass er durch sein Handeln nun auch noch seine Gattin mitreingerissen hat.Aber mit verbrannter Erde kennt er sich ja scheinbar aus.

 

Mittwoch, 19. Januar 2011

Unworte und Untaten

Ein Gespenst geht um in Europa und dem Web. Das ist das Gespenst des "Shitstorms"

Wie ? Sie wissen nicht, was das ist ?

Nun, da gibt oder gab es einen Blogger. Dieser Blogger maßte sich an, andere zu beleidigen, zu diffamieren und zu verleumden. Er meinte, er dürfe das, denn schließlich sei er ein Freak, habe das Recht zur freien Meinungsäußerung auf seiner Seite und überhaupt und sowieso. Er war also ein Guter.
Die Firma, die er meinte und genau bezeichnete, war da völlig anderer Meinung und forderte ihn zunächst außergerichtlich, den Mist zu löschen. Das waren also die Bösen.

Forderungen von "Bösen" kann man getrost ignorieren, sagte sich der Gute und blieb untätig.

Die Bösen klagten, gewannen und wollten dann die Gerichts- und Anwaltskosten haben.

Forderungen von "Bösen" kann man getrost ignorieren, sagte sich der Gute und blieb untätig.

Die Bösen pfändeten schließlich seine Domain als einzigen "werthaltigen" Besitz des Guten und wollen diese nun versteigern.

Selbst wenn alles seinen richtigen Weg im Rahmen unseres Rechtsstaates gegangen ist, das darf man aber nicht tun, jaulte die Bloggergemeinde. Und der "Böse" wurde nun als ganz "Böser" dargestellt und der "Gute" wurde zum Engel der Entrechteten.

"Wir werden dafür sorgen, dass die Reputation des "Ganz Bösen" völlig "zermetzelt" wird."

"Nun Volk steh auf und Sturm bricht los!" , kreischte schon einmal ein psychopathischer Propagandaspezialist, von dem man weiß, was aus ihm geworden ist, der aber sicher nicht wusste, was ein "Shitstorm" ist.

Bemerkenswert daran ist nebenbei, dass über diesen Fall auch auf dem Blog von zaubernden Anwälten berichtet wird. Dort kommt man zu dem Ergebnis, dass das Domain-Gegrabsche eine Form der Zensur sei.

Aha !
Jedem Straftäter wird das Werkzeug weggenommen, das er zur Ausführung seiner Tat benutzte, schon um Weiteres zu verhindern.

Wenn es berechtigt sein soll, den Abofallen-Betreibern auf bloßen Zuruf hin, die Konten zu kündigen ( sog. Kontobashing) , dann muss dies im übertragenen Sinne auch für solche "Freaks" gelten, die meinen, im Internet wäre man in einer reichsfreien Zone. Also Domain-Bashing.

Ich warte jetzt nur noch auf die Reaktion der "Guten", wenn beispielsweise ein Phantom namens Igor Beleidigungen, Verleumdungen und Diffamierungen über die "Guten" verbreitet. 

Da wird dann sicher nach dem Rechtsstaat, nach Polizei und Staatsanwaltschaft und nach allgemeiner Solidarität geschrien und alles in die Wege geleitet, um das Phantom mundtot zu machen.

Das entspringt aber sicherlich meiner schmutzigen Phantasie, dass die "Guten" mit zweierlei Maß messen.
"Also schloss er messerscharf, was nicht sein kann , das nicht sein darf."


Samstag, 8. Januar 2011

Grundlagen


Kann eine Abmahnung auch mündlich „ausgesprochen“ werden ?

Ja, warum denn nicht ? Generell ist eine Abmahnung die dringliche Außergerichtliche Mitteilung einer Person an eine andere Person darüber, dass dieser sich rechtswidrig verhalten hat, verbunden mit der Aufforderung, die bezeichnete Handlung künftig zu unterlassen.

Das geht auch mündlich bzw. am Telefon.

Nur sollte natürlich die mündlich ausgesprochene Abmahnung verständlich sein, damit der Abgemahnte weiß, was man von ihm will. Merkwürdiges Gestammel am Telefon ist dabei nicht hilfreich.

Weiterhin sollte die Abmahnung „ernsthaft“ gemeint sein, alles andere wäre bei Wiederholungen einfach nur belästigend.

Es kann deshalb sehr erheiternd sein, wenn ein ehemaliges Mitglied einer ostzonalen ethnischen Minderheit im breitesten Dialekt für einen anderen etwas verlangt, den Namen seines Mandanten verwechselt, eine fehlerhafte Unterlassungserklärung vorformuliert und dann auch „Glaache“ für seinen „Mandanten“ androht.

Ich will jetzt nicht darüber nachdenken, ob dies ein Verstoß gegen das Rechtsdienst- leistungsgesetz ist oder ob sich hier ein erschreckend Mangel an Papier und Porto offenbart, jedenfalls kann natürlich eine solche telefonische Abmahnung Gegenreaktionen des zu Unrecht Abgemahnten auslösen, die sich dann allerdings nicht gegen den Anrufer sondern gegen dessen Mandanten richten werden. Das kann passieren, wenn der Blinde den Lahmen stützt.

Im vorliegenden Fall wird es sich aber sicher um einen nicht ernst zu nehmenden Scherzanruf gehandelt haben. Früher sagte man der oben genannten Minderheit nach, sie sei „fischelant“ . Das scheint sich aber durch die garstige westliche Dekadenz ( spätrömisch ?) verändert zu haben.

Warten wir also ab, ob ein Mitschnitt des Anrufs bei youtube erscheint, vielleicht zu der Melodie von „ Sing mei Sachse sing" ?


http://www.youtube.com/watch?v=IyudYAVbn2c

Dienstag, 4. Januar 2011

Das große Forensterben ? Keine Dolchstoßlegende !

Manch einer hatte orakelt, dass nach dem Inkrafttreten des (geplanten) Jugendmedienstaatsvertrages das großen Sterben von Blogs und Foren einsetzen würde. Zu groß war die Angst der Betreiber für (möglicherweise) kritische Inhalte oder Kommentare in die Haftung genommen zu werden.

Nun, wie wir alles wissen, der Jugendmedienstaatsvertrag ist vom Tisch, aber dennoch sterben bekannte und beliebte Foren, wie zum Beispiel boocompany.com.

Wer nun denkt, die Gilde der pösen Abzocker und Abmahner hätte dies zu verantworten, der irrt sich gewaltig.

Es wäre doch einen Nachruf wert, dass es nicht die Abzocker und ihre bösen Lawhunter Anwälte waren, die das Forum von Boocompany nach fünf Jahren zu Fall brachten, sondern dass dies böswillige Kommentatoren ausgerechnet Herrn Claus Frickemeier und seine Detektivspießgesellen zuschreiben. Das ist ja nicht zu glauben. Wer den dann wohl mit Boo Interna gefüttert hat? Prozeßbeobachter (http://inside-megadownloads.blogspot.com/search?q=ilex) der ersten Stunde?

Warum man das Forum lieber untergehen lässt, statt das Leck im Schiff zu suchen und es zu stopfen? Lord Sinclair berichtete mir, er sei müde, gegen die sogenannten Nutzlos-Branche zu kämpfen.
"Ich bin davon überzeugt, dass hier niemand bestechlich ist oder war. Es stimmte nur die Chemie zwischen einzelnen Gruppen nicht mehr, und das bereits seit einigen Monaten. Mißtrauen, Mißgunst und Streitsucht sind keine guten Nährböden für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit."

Da fragt man sich nur noch : Wer hat Nutzen davon ? Oder wie der Lateiner sagt : Cui bono ?
Keinen Abzocker hat der Herr in zwei Jahren zu Fall gebracht, nur sich selbst und jetzt immerhin ein Verbraucherschutzforum.

Verkehrte online Verbraucherschutzwelt.

Samstag, 4. Dezember 2010

Das haben einige doch schon immer gewußt !

Krefeld ist eine Hochburg von Telefonbetrügern. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein eigenes Dezernat gegründet.

Schreibt heute die Rheinische Post .


Ich persönlich halte das ja für mächtig übertrieben, aber die ersten "ängstlichen" Mitarbeiter haben sich schon gemeldet.



Freitag, 3. Dezember 2010

Wikileaks und die Kultur

Ein Aufruf an alle !

Obwohl die Seite von Wikileaks.org derzeit nicht erreichbar ist, will ich doch die vom Deutschlandfunk verbreitete Neuigkeit auch hier aufnehmen.

"In einer Sitzungspause machte Westerwelle Niebel auf die vielen Dritt-Welt-Institute aufmerksam und brüstete sich, noch nie eine Zeile von Goethe gelesen zu haben. - 'Ja denkst Du denn, ich?', fragte Niebel erbost zurück."


Da ist Abhilfe nötig ! Bitte, liebe Blogger, kauft ein Werk des Juristen Goethe ( Reclam!) und sendet es an den liberalen Bundes-Guido.Zusendungen an Niebel sind nicht sinnvoll, denn den kennt niemand in der Bundesregierung.

"Die Dummheit weiß von keiner Sorge" 

J. W. von Goethe

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Blogger und der Jugendschutz

Eigentlich ist der (neue) Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für Blogger kein Grund zur Panik oder Resignation.

Die wenigsten Schreiber werden Inhalte verbreiten, die jugendgefährdend sind oder als jugendgefährdend angesehen werden können, denn Schwachsinn, Polemik oder Sendungsbewußtsein ist selten gefährdend.
Und selbst wenn einige Blogger Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen nicht vermeiden können oder wollen, so gefährden sie sich höchstens selbst.
Selbst wenn man das berühmte "F"-Wort mehrfach unter seinen Text schreibt, so schadet dies nicht.

Was aber jeder Blogger beachten sollte, ist, dass man einen Jugendschutzbeauftragten benennen muss, sofern man eben nicht nur rein "privat" schreibt. Das ist immer dann der Fall, dass man "beabsichtigt" mit seinem Blog durch Werbung wenigstens ein paar Cent zu verdienen ( Monetisieren) . Diese Gewinnerzielungsabsicht reicht aus, um vom "privaten" zum "gewerblichen" Anbieter aufzusteigen.

Dieser dann zu benennde Jugendschutzbeauftragte ist die Institution, die staatliche, halbstaatliche oder sonstige "wichtige"  Stellen zu aller erst anzusprechen haben, sofern sie glauben, meckern zu müssen.
Wer also einen fachkundigen Jugendschutzbeauftragten benennt und beauftragt, spart

-Nervenkraft, denn er nimmt einem die möglicherweise notwendige Diskussion mit den genannten Stellen ab;
-Geld, denn er berät den Blogbetreiber im Rahmen seines Auftrags zu allen rechtlichen Fragen (sofern er es kann und darf!)
-Zeit, denn die muss der Jugendschutzbeauftragte  aufwenden.