Freitag, 26. März 2010

Sensation



Die katholische Kirche will jetzt sogar die Kirchenfenster wechseln und durch dieses Warnschild ersetzen.

Freitag, 19. März 2010

Anonymität schützt nicht !

Da gibt es einen gemeinnützige Verein , der sich als Reaktion auf zahlreiche Ermittlungsverfahren, Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen bei "Tor"-Betreibern gegründet hat . Seitdem betreibt dieser Verein im Internet zahlreiche Anonymisierungsdienste zur kostenlosen Nutzung.

Dieser Verein informiert über sichere Kommunikation im Internet, organisiert und unterstützt Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Erwachsene und Jugendliche und fördert nebenbei noch illegales Handeln.

Diese aktive Förderung von rechtswidrigem Handeln wurde Verein jetzt zum Verhängnis, denn Ruck-Zuck hat das Landgericht Nürnberg-Fürth diesem "Verein" untersagt, den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu ermöglichen.

Nein... die Rede ist hier nicht von dem ehemals bekannten Frankfurter Verein, sondern von der German Privacy Foundation e.V. aus Berlin

"Darüber hinaus entwickeln die Mitglieder viele Ideen und Projekte um Überwachungs- und Zensurmaßnahmen zu umgehen." ( wikipedia)

"Funtionsweise der PrivacyBox
Die PrivacyBox soll es in erster Linie Journalisten, Bloggern und anderen Publizierenden ermöglichen, eine vorratsdatenfreie und anonyme Kontaktmöglichkeit für Informanten anzubieten. Sie steht aber auch weiteren Interessierten offen."
, so heißt es auf der Website des Vereins.

Es versteht sich von selber, dass der Verein nun schnellstens die Klarnamen und die Klaradressen der Personen, die ach so gern anonym bleiben wollten, herausgeben wird. Denn sonst werden heftige Ordnungsstrafen drohen.

Näheres im Übrigen unter diesem Link

Nachtrag 20.3.2010

Es handelt sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren.

Die Gegenseite hatte mitgeteilt,dass sie nur aufgrund einer richterlichen Verfügung die Inhalte abschalten und die Namen herausgeben würde. BITTE SEHR !

Samstag, 13. März 2010

Erinnerung


Ich bin ganz sicher, dass dieser Anblick für manche unvergesslich bleiben wird.

Dienstag, 9. März 2010

Es kommt (scheinbar) alles wieder

Da schreibt ein Blogger über eine immerhin sechsundzwanzig seitige Einstellungsverfügung der StA München :

"Hier kommt es vor allem darauf an, wie die zu Unrecht in Anspruch genommenen Opfer sich fühlen, und gerade nicht darauf, ob ein Straftatbestand auch formell erfüllt wurde."

und schließt draus:

Obwohl nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München kein Betrug oder überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt, dürfe man die betreffende Person "Betrüger" nennen.

So weit sind wir also schon


„Wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts.“

"Recht ist, was dem Deutschen Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet"

Schtonk

Nun bin ich nicht der einzige, der die ungewöhnlich ausführliche Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München als positives Zeichen unseres Rechtsstaats würdigt :

Halt die Hexenjagd ein Ende ?

Wohl nein, man würde doch ein Feindbild verlieren !

Dienstag, 2. März 2010

Neues vom Landgericht in Krefeld

Es gibt ein Verfahren, über das häufig berichtet wurde und wird. Es geht in dem Verfahren um eine einstweilige Verfügung, in der einem Blogger verboten wurde, bestimmte Dinge im Internet zu veröffentlichen. Dieser Blogger war anderer Meinung und legte gegen die einstweilige Verfügung sehr viel später - aber immerhin- ein Rechtsmittel ein. Ich hätte es damit eiliger gehabt, wenn gegen mich -völlig zu Unrecht- ein solcher Beschluss ergangen wäre,aber nun gut.
Das Landgericht Krefeld setzte dann eine mündliche Verhandlung an,in deren Verlauf meinem Mandanten und mir Gelegenheit gegeben wurde, noch einmal schriftsätzlich vorzutragen. Das taten wir.
Statt nun eine Entscheidung (Urteil) zu verkünden, hat das Landgericht Krefeld nun erneut Termin zu mündlichen Verhandlung angesetzt, die mündliche Verhandlung also erneut eröffnet. Der Termin wird Mitte des Jahres sein.

Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss natürlich in Kraft !

Bis dahin kann völlig berechtigt aus diesem Beschluss vollstreckt werden !

Möglicherweise sieht das Landgericht Krefeld keinen Grund, dem verehrten Prozessgegner sehr schnell ein Urteil nach seinem Gusto zu liefern.

Schade aber auch !

Roma locuta, causa finita ??

Heute sprach das Bundesverfassungsgericht. Sicherlich eine richtungsweisenden, aber eben keine abschließende Entscheidung.

Der Jubel der Bushido-Fans ist voreilig. Die Anhänger der BRAVO-Sampler und die Freunde des illegal besorgten Pornofilms atmen zu früh auf.

Die Nümänner und die anderen raschen Anwälte werden weiter die illegal angebotenen Filme und Musikstücke verfolgen und dabei teilweise Erfolg haben. Sie bekommen die Klardaten der Filesharer ja überhaupt nicht aus dem Vorratsdatenpool sondern aus dem normalen Sammelbecken der Daten, das die Internetprovider für ihre Abrechnung benötigen.

Es ist nämlich so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datensammelbecken” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen allein abrechnungstechnischen Zwecken und die werden nun mal benötigt.

Und wer schnell ist, kann auf diese Daten zugreifen, nachdem ihm ein Gericht dies erlaubte.

An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Ein bisschen Rechtsgeschichte gefällig ?

Im Jahre 1977 wurde der damalige Generalbundesanwalt Buback ermordet.

Bereits kurze Zeit darauf wurde an der Universität Göttingen durch den ASTA ein Artikel verbreitet, in dem ein damals noch unbekannter Mensch seiner "klammheimlichen Freude" über den Tod des Generalbundesanwalts Ausdruck verlieh.

Dieses Pamphlet zog eine ganze Reihe von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach sich, wobei unter anderem einen "Verteiler" dieses Pamphlets zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde.

Gestützt wurden alle Ermittlungsverfahren unter anderem auf § 189 StGB, der die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen unter Strafe stellt.

In diesem Zusammenhang urteilte auch der zweite Strafsenat des OLG Hamm im Jahre 1979:
"Unsachliche, überzogene Kritik, die in erster Linie der Diffamierung des politischen Gegners dient, ist im Einzelfall weder durch die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit noch durch § 193 StGB gedeckt."

Mir ist bekannt, dass jetzt aus konkretem Anlass die ersten Strafanzeigen und Strafanträge gestellt worden sind. Da die Verfasser der genannten Verunglimpfungen genauso wie der Göttinger Mescalero anonym bleiben wollen, werden die Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Verantwortlichen der betreffenden Veröffentlichungen im Internet gerichtet sein.

Pietätlosigkeit ist das eine, vorsätzliche Straftaten oder die bewusste und gewollte Förderung dieser Taten ist das andere.

Dienstag, 23. Februar 2010

Trotz alledem

Mitbürger! Freunde! Römer! Hört mich an!
Begraben will ich Cäsarn, nicht ihn preisen.
Was Menschen Übles tun, das überlebt sie,
Das Gute wird mit ihnen oft begraben.
So sei es auch mit Cäsarn! Der edle Brutus
Hat euch gesagt, daß er voll Herrschsucht war;
Und war er das, so wars ein schwer Vergehen,
Und schwer hat Cäsar auch dafür gebüßt.
Hier, mit des Brutus Willen und der andern
- Denn Brutus ist ein ehrenwerter Mann,
Das sind sie alle, alle ehrenwert -,
Komm ich, bei Cäsars Leichenzug zu reden.
Er war mein Freund, war mir gerecht und treu;
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Er brachte viel Gefangne heim nach Rom,
Wofür das Lösegeld den Schatz gefüllt.
Sah das der Herrschsucht wohl am Cäsar gleich?
Wenn Arme zu ihm schrien, so weinte Cäsar;
Die Herrschsucht sollt aus härterm Stoff bestehn.
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Ihr alle saht, wie am Lupercusfest
Ich dreimal ihm die Königskrone bot,
Die dreimal er geweigert. War das Herrschsucht?
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und ist gewiß ein ehrenwerter Mann.
Ich will, was Brutus sprach, nicht widerlegen;
Ich spreche hier von dem nur, was ich weiß.
Ihr liebtet all ihn einst nicht ohne Grund;
Was für ein Grund wehrt euch, um ihn zu trauern?
O Urteil, du entflohst zum blöden Vieh,
Der Mensch ward unvernünftig! - Habt Geduld!
Mein Herz ist in dem Sarge hier beim Cäsar,
Und ich muß schweigen, bis es mir zurückkommt.

Nicht von mir, aber passend !

Freitag, 19. Februar 2010

Weiterer Skandalbeschluss eines Gerichts

Und wieder hat die garstige deutschen Klassenjustiz in Gestalt des Kammergerichts Berlin ( 10 W 98/09 ) zugeschlagen. Es hat einem ehemaligen Werktätigen aus dem ehemaligen Arbeiter- und Bauernstaat in seinem Bemühen, ein Mitglied des Junkerstandes der schääbischen Lüge zu überführen, sein allein ihm zustehendes Recht verweigert.

Die doch so offensichtliche Schädigungs- und Schikaneabsicht des frechen Junkers hat das Gericht so nicht gesehen, obwohl der brave Arbeiter dies mit viel Text ( copy and paste) vorgetragen hatte.

Ein falsches Datum interpretiert das Gericht in klarer Schädigungsabsicht anders.

Die bundesweiten Lügen vor deutschen Gerichten des adeligen Junkers "um ihn, das Mitglied der arbeitenden Bevölkerung, zu schädigen" konnte das Gericht nicht erkennen.

Und dann erdreistet sich dieses Gericht auch noch auszuführen :
"Trotz der zwischen den Parteien zu diesem Zeitpunkt ( 2006!!) stattfindenden juristischen Auseinandersetzungen ist nicht erkennbar, dass der Antragsgegner zu einer Veröffentlichung gezwungen war."

Persönliche Anmerkungen von mir:
Das war also nichts mit der gewünschten persönlichen Belästigung der Gerichte auf Staatskosten ( auch Prozesskostenhilfe) genannt.

Angesichts solch klar erkennbarer Querulanz des Antragsgegners brauchen wir keine Veränderung der Regelungen bezüglich der Prozesskostenhilfe, wir brauchen eigentlich nur mehr klar denkende und urteilende Gerichte.

Donnerstag, 11. Februar 2010

Das Urteil des OLG Frankfurt - Kassel

liegt mir nun im Volltext vor. Akribisch hat sich das Gericht mit jedem auch noch fern liegendem Argument des Beklagten auseinandergesetzt. Selbst wenn der Beklagte geschrieben hätte, die Erde sei eine Scheibe, es wäre vom Gericht verarbeitet sprich bewertet worden.

Das Urteil ist derartig lesenswert, dass ich es verbreiten werde. Aber das dauert wegen der hier herrschenden fünften Jahreszeit noch ein wenig.

Nun werde ich immer wieder gefragt, ob das Bundesverfassungsgericht eine Art "Super-Revisionsinstanz" wäre, das sich mit jeder Art von geistigen Blähungen auseinander zu setzen habe.

Nun, ich warne da immer mit Hinweis auf § 34 Abs. 2 BVerfGG . Bei "normalen" Mandanten hat das meist Erfolg.

Freitag, 29. Januar 2010

Neuer "SKANDAL" - diesmal vom OLG Frankfurt - Kassel

Die Reihe von "Justizskandalen" setzt sich fort.

Ich wurde von einigen Interessierten darauf angesprochen, was denn aus dem Termin vom 19.01.2010 beim Oberlandesgericht Frankfurt 14 U 59/09 geworden sei. Eine Zuschauerin hatte ja auf ihrem Blog über den Verlauf der mündlichen Verhandlung berichtet.

Nun, das Oberlandesgericht Frankfurt ist voll unserer Darlegung gefolgt und hat das Urteil des Landgerichts Kassel ( 9 O 2219/08), das noch die Klage abwies, aufgehoben und den Beklagten gemäß unserem Antrag verurteilt. Der Beklagte trägt die gesamten (!!) Kosten des Verfahrens. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Senat des OLG hat das gesamte Vorbringen des Beklagten als unerheblich angesehen.

Fazit:
1. Auch wer Prozesskostenhilfe erhält, hat den Prozess noch lange nicht gewonnen!
2. Bei solch klaren Kisten reicht es aus ,einen Unterbevollmächtigten zu schicken
3. Diesmal verschwindet die Akte ganz sicher nicht im Zimmer der Richterin

Donnerstag, 28. Januar 2010

SKANDAL !!! ZYNISMUS !!! FRECHHEIT!!

Mit besonderer Aufmerksamkeit widmen sich die selbst ernannten Verbraucherschützer der Tatsache, dass die bereits von mir erwähnte "selbstlose Firma" aus Mannheim in dem bekannten Rechtsstreit argumentiert:
" Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert zu werden. "

Dieser durch nichts zu überbietende Zynismus sei doch wohl typisch für die charakterlosen Abzocker, die wohlmeinenden Nutzern des Internets das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Der besondere Skandal dabei ist, dass diese Argumentation nicht von den "bösen" Abzocker stammt sondern vom Bundesgerichtshof.

In seiner Entscheidung vom 12.12.2006 hat der BGH wörtlich ausgeführt:

Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, a.a.O., vor § 91 Rn. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei den von der Revisionserwiderung hervor gehobenen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall ist (vgl. dazu etwa BGHZ 164, 1 ff.).

Die ganze Entscheidung findet man übrigens hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Sonderbeziehung03.php

Skandal, dass der BGH scheinbar mit denen gemeinsame Sache macht.




Gott sei Dank hat das Landgericht Mannheim dem einen Riegel vorgeschoben !

Mittwoch, 27. Januar 2010

Mannheim ist ein heißes Pflaster,

zu mindestens dann, wenn man in dieser Stadt eine Firma betreibt, die gegen ein "geringes" Entgelt die Möglichkeit eröffnet, ansonsten kostenfreie Software aus dem Internet herunter zu laden.

Vielen Nutzern dieses großzügigen Angebots blieb nämlich (angeblich) verborgen, dass es kostenpflichtig war.

Schnell war die genannte Firma mit dem Versenden von Rechnungen. Schnell war die genannte Firma mit der Versendung von Mahnungen, die viele gutgläubigen Nutzer in Angst und Schrecken versetzt haben.

Nun haben sich einige Nutzer nicht darauf beschränkt, die wohl ungerechtfertigte Forderungen nicht zu bezahlen, sondern sind selbst aktiv geworden.

Zur Abwehr der ungerechtfertigten Forderung beauftragten sie einen Rechtsanwalt, der "Geld" gekostet hat. Diese fürstliche Entlohnung des Rechtsanwalts (etwa 50,00 EUR) wollten die gutgläubigen Nutzer von dem Anbieter des großzügigen Angebots im Internet natürlich wieder haben. Und tatsächlich hat jetzt das Landgericht in Mannheim entschieden, dass die Forderung der gutgläubigen Nutzer wohl berechtigt sei. Es sei nämlich -so das Landgericht- zwischen dem Anbieter und Nutzer überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen, da ein Einigungsmangel im Sinne des BGB vorgelegen habe. In dem Urteil ist keine Rede von Betrug, Täuschung oder Abzocker des gutgläubigen Nutzers.

Das Amtsgericht Mannheim war diesbezüglich noch völlig anderer Meinung.

Das Landgericht Mannheim führte weiter aus, dass sich derjenige schadensersatzpflichtig macht, der zu mindestens fahrlässig eine nicht bestehende Forderung geltend macht. Fahrlässigkeit könne aber nicht schon dann angenommen werden, wenn der Gläubiger nicht erkennt, dass seine Forderung in der Sache nicht berechtigt ist.
Nun wird es aber spannend:

Ab wann muss ein Gläubiger erkennen, dass seine Forderung nicht berechtigt ist?

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht diese Fahrlässigkeit bejaht, weil eine Vielzahl von Beschwerden vorgelegen hätten. Ich meine, mit dieser Argumentation begibt sich das Landgericht Mannheim auf Glatteis. Nur weil eine "Vielzahl" von Beschwerden vorgelegen hätten, handelt der Gläubiger nicht automatisch fahrlässig. Viele Verbraucher haben es sich doch geradezu zum Hobby gemacht, jedwede Rechnung anzuzweifeln und sich zu beschweren.

Gibt es also (noch) keine Beschwerden, so scheidet der Schadenersatzanspruch aus ?

Weiterhin hat das Landgericht Mannheim argumentiert:
Die großzügige Firma habe ihre Forderung sofort fallen lassen, als der gutgläubige Nutzer mithilfe eines Anwalts die Forderung bestritt und sich zur Wehr setzte. Auch dies zeige, dass die großzügige Firma wohl selbst von der Richtigkeit ihrer Forderung nicht überzeugt gewesen ist.Können es nicht wirtschaftliche Überlegungen gewesen sein ?

Kommt jetzt die große Klagewelle gegen die großzügige Firma ?
Nur wenn sich Anwälte finden, die für 89,25 Euro Honorar bereit sind, eine Klageschrift zu fertigen und ggf. nach Mannheim zu reisen. Ein geringes Risiko.

Montag, 11. Januar 2010

Zwischendurch

Damit es nun auch der Letzte weiß :

http://www.youtube.com/watch?v=CLfzfC3JXAw

Donnerstag, 31. Dezember 2009

Klarstellung 2009

Bevor hier die Diskussionen ausufern, habe ich bei dem Herrn aus Kassel, den manche den Schlosser nennen, nachgefragt, ob er etwas mit dem Blog "about.fastix.usw" zu tun hätte. Glaubhaft hat er mir versichert, dass er gar nicht wüsste, was ich meinen würde.
Zitat:
"Kennen Sie den dortigen V.I.S.D.P.? Ich bestreite ihn zu kennen."

Na, da bin ich aber froh. Aber entsetzt bin ich natürlich, dass dies schon der zweite Blog ist, der dem Herrn aus Kassel entglitten ist.

Also zur Klarstellung :
Auf dem genannten Blog schreibt jemand, der meinem verehrten Prozessgegner schaden will,also genau die Masche, die wir schon mit rotglut.org erlebt haben. Ob es die gleichen Leute sind ?
Der Herr aus Kassel hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem selbst zerstörerischen Geschreibsel zu tun.

Also, Herr F. oder wer auch immer Sie sein mögen, niemand nimmt Sie nach der Enthüllung noch ernst.

Der Herr aus Kassel geht einer seriösen Arbeit nach und gar keine Lust und Zeit, zu seinen Lasten zu schreiben und zu "enthüllen".

Nachtrag

Alles was auf dem Blog fastix.blogspot.com gepostet wurde, ist gelogen und entsprang nur einem kranken Hirn, das Herr Jörg Reinholz aus Kassel schaden wollte.

Ich werde jeden Kommentar gnadenlos redigieren, der behauptet, der Ehrenmann Jörg Reinholz aus kassel hätte etwas mit dem genannten Blog zu tun.

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Nachfrage

Ich erhielt mehrere Emails einer Dame, die von sich behauptete "Heike Reinholz" zu sein. Es war eine Mail über arcor.de.

Es wurde mir so viele pikante Details mitgeteilt, dass mir schwindelte. Wenn nur 50 % davon stimmen würde, würde es in jedem Fall manches erklären. Sie schrieb mir, dass sie auch mit Herrn Frickemeier, dem Enthüller, in Kontakt stünde, was er mir bestätigte. Das würde wiederum einiges bestätigen.

Ich weiß jetzt, warum "Rotglut" Rotglut heißt und ich weiß jetzt, warum Schlosser jetzt nicht mehr Rotglut schmieden können.

Tja, Freunde kann man sich aussuchen, Geschwister nicht. Aber selbst bei Freunden greift man manchmal daneben !

Wahrheiten für Querulanten

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art erhielt jüngst ein ehemals (und jetzt wieder??) rotglühendes Mitglied der Bloggergemeinde.Ein deutsches Landgericht führte wortwörtlich in einem Beschluss aus:

"Mit sachlicher Auseinandersetzung der Argumentation hat die Antragstellung nichts mehr zu tun, weshalb hinreichender Anhalt für rechtsmissbräuchliche Antragstellung zudem gegeben ist."

Das Landgericht verwarf -genauso wie das Amtsgericht- seinen merkwürdigen Antrag.

Nachdem dem genannten Blogger bereits schon einmal querulatorische Neigungen attestiert worden sind, ist es nun schon das zweite Mal, dass die deutsche Justiz zu diesem vernichtenden Urteil kommt.

Es dauert sicher nicht mehr lange und der genannte Blogger hat bei allen bundesdeutschen Gerichten diesen Ruf des Querulanten weg.Da ein solches Erscheinungsbild durchaus Krankheitscharakter haben kann, sollte man ihn mit allen Mitteln eine Heilungschance geben. Allerdings nur unter Aufsicht und ohne Billig-Fusel-Dröhnungen.

Sonntag, 20. Dezember 2009

Trauer und Enttäuschung

Mit großer Bestürzung hat der bekannte Verein "nicht-abzocken e.V." aus Frankfurt die Nachricht aus Krefeld aufgenommen, dass Rechtsanwalt Neuber die ihm angetragene Ehrenpräsidentenwürde nicht annehmen wird.

"Du sollst keine fremden Götter neben mir haben", begründete RA Andreas Neuber seine Entscheidung.

Beraten wurde RA Neuber bei dieser Entscheidung von Heike Reinholz, die ihm dafür andere wertvolle Informationen lieferte.
Was macht ein Verein, der einen Maulwurf ( oder wie heißt die weibliche Form?) in den eigenen Reihen vermutet ? Also ein meist im Dunklen lebendes Getier, das das Tageslicht scheut ?
Richtig !
Er versucht, das Getier zu entlarven und kalt zu stellen.
Und wie macht das ein schlauer Verein ?
Richtig !
Er benutzt dazu am besten seine Gegner, die ,ohne es zu bemerken, geifernd mithelfen, den charakterlosen Wendehals zu entlarven.
Genaue Angaben gefällig ? Gerne !

Man versende an alle Mitglieder eine Einladung zur einer Mitgliederversammlung. Diese Einladung, die übrigens leicht erkennbar die satzungsmäßige Ladungsfrist nicht einhält, ist eine Falle. Man baue in die Tagesordnung und in die Einladung zur Versammlung zwei nette Klopper ein.

Einmal soll zum Ehrenpräsidenten ein nicht ganz unbekannter Rechtsanwalt ernannt werden. Eine (provokative) Mitteilung, die manchem selbst ernannten Verbraucherschützer und Self-Made-Journalisten das publicitygeile Wasser im Munde zusammenlaufen lässt.

Des weiteren baue man in jede einzelne Einladung einen individuellen Fehler ein, also in jede Einladung einen anderen.

Wenn nun das passiert, was man erwarten kann, dass nämlich der Journalist, der nicht einmal zum Mitarbeiter des Grevenbroicher Tageblatts taugen würde. diese Einladung „plötzlich“ in Händen hält und darüber ohne weiter Recherche und ohne weiteres Nachdenken berichtet, hat man mit zwei Kloppern zwei Bekloppte entlarvt. Den Maulwurf aus Steinhagen und den Schreiberling !

Knallhart recherchiert und nachgefragt, Herr Journalist, sind Ihre anderen Berichte eigentlich auch so gehaltvoll und richtig ? Weisse (jetzt) Bescheid, Schätzelein ? Wie sagte der Möchtegern-Pulitzer aus Herford so treffend ?

„Guten Morgen, Welt. Zeit, ins Bett zu gehen. Die heutigen, nächtlichen Recherchen waren immerhin fruchtbar und lohnten sich. Gute Nacht!“

Bleib einfach drin !

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Die fleissigen Abmahner der Firma DigiProtect

Die DigiProtect GmbH ist fleissig und dehnt ihre segenreiche Tätigkeit auf Krefeld aus. Im Moment werden mir verstärkt Abmahnungen der DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen zur Prüfung vorgelegt, die Rechtsbeeinträchtigungen wegen angeblicher down- bzw. upgeloadeter Songdateien in peer-to-peer-Netzwerken behaupten und einen pauschalen Schadensersatz von 480,00 EUR  als Vergleichszahlung anbieten.
Man macht dabei die angeblichen Rechte verschiedener Künstler geltend gemacht. Abgesehen davon, dass man mal wieder das Anwaltsbüro gewechselt hat, handelt es sich um die bereits sattsam bekannten immer gleichen Formulierungen.
Wie bereits mehrfach anderswo berichtet, sind die Forderungen nach Unterlassungserklärungen meist berechtigt. Weshalb ich immer für die Mandanten eine solche Unterlassungserklärung abgebe.
Nicht in Ordnung ist jedoch die Forderung der Kollegen nach Schadensersatz und/oder einem Ersatz der Anwaltsgebühren in dieser Höhe.
Die Anwälte Denecke, von Haxthausen gehen zwar auf die  mögliche Anwendung des § 97a UrhG ein und vertreten die Auffassung ( was niemanden wundert), dass diese segensreiche Deckelung ausgerechnet im vorliegenden Fall nicht richtig sei. Da es zu diesem neu geschaffenen Paragraphen bisher nur wenig Rechtsprechung gibt, könnte es sich jedoch lohnen, es bezüglich der darüber hinaus geforderten Zahlungen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Den aber haben die Kollegen bis zum heutigen Tage nicht geführt, oder täusche ich mich da ?