Eine sehr verehrliche Vorsitzende einer Berufungskammer beim Landgericht Krefeld erklärte bei der Erörterung von Voreintragungen von Verkehrsdelikten fast wörtlich :
"Sie haben drei Voreintragungen wegen der Benutzung des Handys während der Fahrt. Hmm, das kann mir nicht passieren. Ich schließe mein Handy vor Fahrtantritt immer im Kofferraum ein. "
Bei meinem Hinweis, dass man die Dinger auch ausschalten kann, schaute sie ungläubig.
"Sie haben drei Voreintragungen wegen der Benutzung des Handys während der Fahrt. Hmm, das kann mir nicht passieren. Ich schließe mein Handy vor Fahrtantritt immer im Kofferraum ein. "
Bei meinem Hinweis, dass man die Dinger auch ausschalten kann, schaute sie ungläubig.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen