Freitag, 7. Oktober 2011

Ist Justitia blind ???

Mit diesen Worten bejammern Betroffene, Pseudoverbraucherschützer und mancher angeblicher Journalist die unterschiedlichen Urteile deutscher und europäischer Gerichte bezüglich des allseits beliebten Reizthemas „Abzocker und Abo-Fallen“.
Und in der Tat ist keine stringente Linie in der rechtlichen Beurteilung dieses besonderen Themas erkennbar. Aber ist das tragisch oder gefährdet das den inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland ? Sicher nicht.
Aber um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen :
JA, Justitia ist blind und das ist auch gut so !
Justitia ist blind und sogar taub bezüglich der Einflüsterungen der Verbraucherschützer aber auch der der Verteidiger dieses Geschäftsmodells. Justitia behandelt jeden Rechtsfall individuell und nur (!!) aufgrund des Vortrags in jedem einzeln Rechtsstreit. Wenn also die Verfechter der sog. Abofallen Sieg um Sieg erringen, so müssen sie die besseren Argumente vorgetragen haben und die unterlegene Partei kann sich nur schwach verteidigt haben oder ihre Rechtsposition war von Anfang an aussichtslos. So funktioniert nun mal eben unser Rechtssystem. Justitia interessiert sich wenig für Urteile eines österreichischen Handelsgerichts oder die medienwirksamen Entgleisungen eines Münsteraner Professors, die Dame mit Waage, Schwert und Augenbinde bewertet nur den jeweiligen Vortrag im Einzelfall.
Apropos Münster. Warum übernimmt der Herr Professor nicht mal die „Verteidigung“ eines armen Opfers, das mal geglaubt hat, im Internet würde alles gratis angeboten und nicht lesen konnte oder wollte ? Da könnte und dürfte er den „beschränkten“ Amtsrichtern mal all die rechtlichen Argumente um die Ohren schlagen, die ihm so einfallen. Aber das tut er nicht und weiß wahrscheinlich auch warum.

2 Kommentare:

  1. Aus der Mythologie ist bekannt, dass Justitia blind ist, denn sie soll ohne Ansehen der Person entscheiden.

    Sie soll nur (zu)hören – gemeint sind dabei die Vorträge der streitenden Parteien, nach Sach- und Gesetzeslage abwägen und dann richten (symbolisiert durch das Schwert) .

    Aber ganz so einfach ist die Rechtsprechung dann doch nicht.
    Einerseits sind Rechtsgrundlagen oft so abgefasst, dass es durchaus Auslegungsmöglichkeiten gibt und andererseits sind auch Menschen, die Recht sprechen sollen, sehr verschieden in ihrer Wahrnehmung der zu beurteilenden Rechtsprobleme.

    Umso wichtiger ist Vortrag und Beweisführung vor Gericht, da genügt es eben nicht, nur zu behaupten, ein kostenpflichtiges Angebot sei „Abzocke“ und die Preisangabe nur unzureichend dargestellt.

    Ganz offensichtlich sind die Anbieter dieser kostenpflichtigen Seiten lernfähig und haben ihre Seiten entsprechend der jeweiligen Rechtsprechung angepasst – bei manchen „Verbraucher(be)schützern“ ist diese Tatsache scheinbar noch nicht angekommen.

    Was mich an dem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Dresden am meisten verwundert, ist diese Aussage:

    „Das Landeskriminalamt Sachsen hatte die Rechnung für eine Mitarbeiterin gezahlt, die während der Arbeitszeit eine Anmeldung auf einer Internetseite der Firma Content4U GmbH vorgenommen hatte. Ein normaler Vorgang – sollte man denken.“

    Diesen „Vorgang“ halte ich keineswegs für „normal“! – Mitarbeiter eines LKA sollten sich während ihrer Dienstzeit wohl eher mit ihren Arbeitsaufgaben befassen.

    Aber dann auch noch die Kosten für den virtuellen Mitarbeiterausflug aus dem „Steuersäckl“ zu begleichen und auch die Gerichtskosten dem Steuerzahler aufzuerlegen – das ist doch der eigentliche Skandal an diesem Verfahren.

    Hier wird wohl eher der Steuerzahler „abgezockt“!

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  2. Vermutlich hatte die LKA Ermittlerin sich im Rahmen ihrer Internetrecherche angemeldet, um zu testen welche Kostenhinweise es gab. Ich kann nicht glauben, daß Mitarbeiter eines LKA auf Abofallen hereinfallen! Da über die Kostenpflichtigkeit offenbar korrekt informiert wurde, gab es dann auch keinen Anfechtungsgrund.

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