Merkmal einer Werbung ist unter anderen auch die Auffälligkeit durch die Größe, da sollte eine Anwaltswerbung doch nicht zurückstehen.
Die Verwendung eines Zeitschriften-Artikels als Blogbeitrag mag zwar sehr effizient sein – aber effektiver ist es nicht wirklich, da man diesen Beitrag ohne Hilfsmittel nicht lesen kann. So klein sollte sich ein bekannter Anwalt nun wirklich nicht machen! :-D
Merkmal einer Werbung ist unter anderen auch die Auffälligkeit durch die Größe, da sollte eine Anwaltswerbung doch nicht zurückstehen.
AntwortenLöschenDie Verwendung eines Zeitschriften-Artikels als Blogbeitrag mag zwar sehr effizient sein – aber effektiver ist es nicht wirklich, da man diesen Beitrag ohne Hilfsmittel nicht lesen kann.
So klein sollte sich ein bekannter Anwalt nun wirklich nicht machen! :-D