den schriftlichen Teil ihrer Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit einem ausgezeichneten
gut
abgeschlossen hat. Die mündliche Prüfung schaffen "wir" mit links, liebe Jenny.
Die Monate harter Arbeit und vieler Selbstzweifel sind überstanden.
per aspera ad astra !
Herzlichen Glückwunsch der Lernenden und dem Lehrenden !!!
AntwortenLöschenAuch wenn das Prädikat „ausgezeichnetes gut“ eher eine im Überschwang der Freude entstandene Sonderschöpfung der Krefelder Justizwelt zu sein scheint, ist eine „gut“ abgeschlossene schriftliche Prüfung die beste Grundlage, um mit einer ausgezeichneten mündlichen Prüfungsleistung das Gesamtprädikat „SEHR GUT“ zu erreichen.
Das ist doch auch noch zu schaffen ! :-)