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Samstag, 20. November 2010

Filesharing und dazu einige Überlegungen

Es ist nichts Neues, dass Menschen ihre Musikwünsche aus dem Internet herunter laden und dann diese Musiktitel (bewusst oder unbewusst) wieder im Internet anbieten, also verbreiten.

Es ist nichts Neues, dass die Rechteinhaber (Bushido, Lena und all die anderen) sich dagegen zur Wehr setzen und regelmäßigen Abständen "wellenartig" diese "Verbreiter" abmahnen lassen und zum Teil horrende Schadenersatzforderungen geltend machen.

Es ist nichts Neues, dass man unter keinen Umständen die mitgelieferte Unterlassungserklärung unterzeichnen und quasi "blind" zahlen sollte. Hier muss in jedem Fall vorher der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden, denn wie meine Beratungspraxis zeigt : Jeder Fall ist anders und nicht jede Abmahnung und/oder Forderung ist berechtigt. Also : Guter Rat ist nicht teuer.

Sicher kostet der "eigene" Rechtsanwalt auch Geld, aber es ist immer besser, einen kleineren Geldbetrag zu investieren, um einen "größeren" zu vermeiden.

Neu ist in der Rückschau des Jahres 2010, dass es immer wieder die gleichen Internetprovider sind, deren Kunden nach Preisgabe der Klarnamen und Adresse ( gerichtlich angeordnet!!) abgemahnt und erschreckt werden.
Neu ist weiter, dass es auch geographische Unterschiede bzw. geographisch gesteuerte Abmahnwellen gibt.
Wie eine kurze Umfrage bei Krefelder Kollegen zeigte, sind derzeit Krefeld und Umgebung und die Telecom bzw. 1 & 1 Kunden dran.
Man könnte meinen, Krefelder vodafone bzw. ehemalige arcor-Kunden verhielten sich gesetzestreu oder liegt das an etwas Anderem ?