Einen besonders lieben Mandanten erreichte im November 2012 ein offizielles Anhörungsschreiben der Stadt Krefeld (Umweltamt), in dem er aufgefordert wurde, zu den "erheblichen" Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die "Untat" könne als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zitat:
Am 10.6.2012 wurde durch einen Zeugen ein Mann mittleren Alters beobachtet, der mit einer Spritze eine Flüssigkeit auf mit Unkraut bewachsenen Flächen versprühte.Ein Ortstermin am 20.6.2012 lässt durch visuelle Überprüfung des Grundstücks den Schluss zu, dass Herbizide (Pflanzenschutzmittel) eingesetzt wurden. "
Zitatende
Frage an die geneigte Leserschaft :
Was wird der "weise" Anwalt antworten ?
Andreas Neuber Krefeld Rechtsanwalt