Montag, 8. November 2010

Unrecht Gut gedeiht nicht !

Oder 
Lass die Finger von fremden Eigentum

Da gibt es in Bielefeld einen Menschen, der von sich behauptete vom Saulus zum Paulus mutiert zu sein.

Früher war er ein gefügiges Rädchen im Mahlwerk der bösen Abzocker und hat dabei nicht schlecht verdient, gemessen an seiner Ausbildung, seinem beruflichen Lebenswerk und seinem Können.

Quasi über Nacht kam ihm die Erleuchtung, dass es dort nicht mit "rechten" Dingen zugegangen wäre und er verließ den wärmenden Arbeitsplatz.

Fortan wurde er zum Wanderprediger ( nicht nur dem Aussehen nach) und erklärte der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und überhaupt jedem, wie schlecht es doch einige Firmen mit den Verbrauchern meinen.

Nun hat sich eben dieser Saulus bei seiner Wandlung zum Paulus  die Mutation arg versüßt, in dem er bei seinem Abgang erhebliche Firmengelder (angeblich 75000 Euro) den Firmenkonten entnahm und seinem eigenen Vermögen hinzu fügte.

Das wiederum wollten die bösen Abzocker nicht akzeptieren und verklagten den Wanderprediger.

Plötzlich und unerwartet  war dieser aber auf einmal vermögenslos und bat den Staat, man möge ihm doch Armenrecht bewilligen und ihm seinen Rechtsanwalt bezahlen.

Nun bekommt Prozesskostenhilfe nur der, dessen Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet.
Das ist doch klar, oder ?

Man trägt also in einem solchen Falle umfassend vor, warum man der Meinung ist, dass die Klage keinen Erfolg haben kann.

Das ging aber jetzt gründlich in die Hose !

In dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld ist ständig von "unsubstantiiert" und "unklar" die Rede. Das bedeutet in der juristischen Fachsprache : " Du lieber Beklagter hast zwar viel gelabert, aber nicht das gesagt und behauptet, worauf es ankommt."

Vollends tödlich ist dann noch der Satz :
"Denn die Tatsache, dass vorsätzlich Gelder abgehoben wurden, die den Beklagten nicht zustanden, ist unstreitig geblieben"

Klasse : Nicht nur dummes Zeug schreiben (lassen) sondern auch alles "gestehen".

Und was passiert jetzt ? Klar : Man jammert über die bösen Gerichte, entwickelt Verschwörungstheorien ( Was hat der Anwalt der Klägerin mit den Richtern des Landgerichts zu tun ?) und bittet darum, möglichst häufig den "Spendenbutton auf des Wanderpredigers Seite zu drücken.

Man fragt sich natürlich, wo die Gelder geblieben sind, die "unstreitig" von eigener Hand beim Wanderprediger gelandet sind. Für "Hasenbraten" hat er wohl nicht alles ausgegeben und sein Anwalt dürfte auch (noch) kein Geld erhalten haben. Die ARGE weiß wahrscheinlich auch nichts von diesem Geld .

Obwohl ihnen das Wasser bis zum Hals steht, hören sie nicht auf zu quaken ! ( Ist nicht von mir, sondern von Ovid !)

Montag, 18. Oktober 2010

Die Wahrheit über Vergleiche

Tagtäglich kommt es in der Justizwelt vor, dass Vergleiche geschlossen werden. Jede Seite kann hinterher ihr Gesicht wahren und behaupten, dass ihre Sache in Wahrheit gewonnen habe.

Manchmal muss man allerdings ein Angebot machen, dass die Gegenseite nicht ablehnen kann, wußte schon der Pate.

Das geht dann wie hier KLICK  . Nicht schön, aber Realität !

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Die Wahrheit über (deutsche) Anwaltsgebühren

Wenn man der Fernsehberichterstattung Glauben schenken darf, war "unser aller" Konny Reimann aus Texas in einen Rechtsstreit verwickelt. Ein Nachbar verlangte von ihm die deutliche Kürzung seines Rasens und hatte dazu sogar das Gericht angerufen.

Weil er im texanischen Nachbarrecht nicht firm war, tat Konny Reimann das einzig Richtige: Er fragte vorher einen Anwalt, der ihm scheinbar "nur" einen der Sach- und Rechtslage angemessenen  Rat gab. Doch nun kommt es :
Konny Reimann soll für diesen Rat 1000 Dollar gezahlt haben.
Dies entspricht nach heutigen Wechselkurs etwa 715,00 Euro.

Was hätte ein bundesdeutscher Rechtsanwalt für den (gleichen) Rat bekommen ?

Nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG, § 612 BGB können von einem Rechtsanwalt bei einer (Erst-)Beratung von Verbrauchern maximal 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet werden.Aber fast immer bleiben die deutschen Rechtsanwälte unterhalb dieses Betrages.
Selbst wenn ein  bundesdeutscher Anwalt unseren Konny Reimann vor Gericht vertreten hätte, wären maximal 300,-- Euro zusammengekommen. Und die hätte Konny Reimann dann auch noch vom (säumigen) Nachbarn zurückbekommen.

Auswandern ist so eine Sache, drum bleibe im Lande.

Freitag, 20. August 2010

Deutschland - Eine Rechtsfreie Zone ?????

Auch wenn es einige Menschen so hinstellen, Deutschland ist doch keine rechtsfreie Zone.

Was war passiert ?

Ein (neue) Mandant suchte mich etwas aufgelöst auf. Man habe seine Bewährung rechtskräftig widerrufen, weil er die Bewährunsgauflage nicht erfüllt habe. Nun solle er (noch) restliche vier Monate in die JVA.Einige Rechtsanwälte hier im Sprengel hätten es schon abgelehnt. ihm zu helfen, weil die Sache aussichtslos sei.

Etwas ließ mich hellhörig werden: Der Mandant sprach davon, dass im Gerichtstermin 2008 die Richterin ihm eine Geldauflage gemacht habe, alle folgenden Gerichte würden aber davon sprechen, dass er 90 Sozialstunden hätte ableisten müssen. Die habe er aber nicht(!!) abgeleistet.

Irrtum oder Wunschvorstellung eines Mandanten ? Er hatte schließlich schon eine unfreundliche Einladung der JVA erhalten.

Nachdem ich mit einige Mühe Akteneinsicht in das sog. Bewährunsgheft und (!!) die Hauptakte erhalten hatte, ergab sich folgendes Bild :

In der Hauptakte befand sich ein deutlicher handschriftlicher Beschluss der Richterin : "Bewährung gegen Geldauflage". Im Bewährungsheft fand sich ein solcher Beschluss "Bewährung gegen Sozialstunden".

Also ein einfacher, aber folgenschwerer Übertragungsfehler der Justizangestellten, denn nur (!!) das Bewährunhgsheft wurde in der Folgezeit an die Strafvollstreckungsbehörden und die Kammer des Landsgerichts geschickt und man verließ sich einfach auf das, was in der Akte war.

Nachdem ich das festgestellt hatte, setzte ungewohnte Hektik in meinem Büro ein:

Gnadengesuche und Gehörsrügen nach § 33a StPO in einem erheblichen Umfang und mit vielen Anlagen wurden auf den Weg gebracht, die allerdings beide keine aufschiebende Wirkung haben.

Aber nur 5 Werktage später, erreicht mich heute die Weisung der Gnadenstelle :

Die Vollstreckung der Haftstrafe wird bis zur Entscheidung der Gnadenstelle außer Vollzug gesetzt

Ab sofort werde ich von dem Mandanten so begrüßt:

Donnerstag, 5. August 2010

Neues und wichtiges vom Inkasso-Institut

Auf meine freundliche Erwiderung auf das Bittschreiben der Collectus Inkasso erreichte mich folgende Mail:  

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Neuber,

wir haben uns mit unserem Mandanten in Verbindung
gesetzt - in diesem Kontext
bitten wir die Wartezeit zu entschuldigen. Ihre
Daten wurden offensichtlich von
einer unbekannten, dritten Person auf dem Portal
unserer Mandantschaft eingetragen.
Der Vorgang wurde selbstverständlich sofort
storniert. Die Forderung wird nicht
mehr gegen Sie geltend gemacht.
Wir bitten, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu
entschuldigen.
Ich finde, dies zeugt von Seriosität des Unternehmens.

Es ist also tatsächlich möglich, dass böswillige Mitmenschen die Adresse eines
Anderen auf der Weihnachtskalenderseite eintragen, um so Schaden zu zufügen.

Das würde ja bedeuten, dass vielleicht alle (!!) bisher verschickten Rechnungen und

Mahnungen ihren Ursprung in einer kriminellen Handlung haben. 






 

Donnerstag, 29. Juli 2010

Ist das die Wende ??

Gemäß einer Vorabmeldung von SPON hat das Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen Herrn Kachelmann aufgehoben.

Ob er jetzt vor dem LG Mannheim einen fairen Prozess bekommt ?

Mittwoch, 28. Juli 2010

Ja ist es denn schon Weihnachten ?????

Mitten im Sommer erreicht mich ein Bettelbrief eines Inkasso-Instituts, den ich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten will :



Also,  liebe Freunde von der Collectus GmbH, da müsst Ihr Euch schon nach Krefeld bemühen.

Mir gääbbet nix, wie der Schwabe sagt.

Und immer wieder die gleichen Fragen

Nun werde ich in letzter Zeit immer häufiger angesprochen und und mit Gretchenfrage konfrontiert:

Sie, Herr Anwalt, wie halten Sie es mit der Moral ???


Ich werde ab sofort diesen Witz erzählen :

Ein Rechtsanwalt hatte einen Mandanten in einem Skandalprozess erfolgreich verteidigt. Auf einer Party danach spricht ihn eine entrüstete Frau an: "Für Sie ist wohl kein Delikt zu gemein, zu abscheulich, zu unerhört, dass Sie nicht die Verteidigung übernehmen wollten!" - "Kommt drauf an", sagte der Anwalt, "was haben sie denn ausgefressen?"

Dienstag, 20. Juli 2010

Wieder eine Hoffnung weniger

Aus der Pressemitteilung des BVerfG von heute:

Verfassungsbeschwerde gegen "Blitzer" erfolglos

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist.
Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch liegt eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vor.

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeigt keine
Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für Jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem
nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen.
Denn es bestehen in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme.

Montag, 19. Juli 2010

Die Piraten und Bushido

Eindrucksvoll hat der Bundesvorstand der Piraten Partei bewiesen, wie man es eben nicht machen sollte.

Da erreicht die Partei eine Abmahnung des Sängers Bushido, weil angeblich über den Internetanschluss der Geschäftsstelle Musik dieses Rappers zum Download angeboten wurde.

Solche Abmahnungen liegen mir zu Hauf vor und ich weiß daher, was die Rechtsanwälte des Ferchichi aus Berlin verlangen.

An fast jeder Stelle wird gepredigt : "Nehmen Sie solche Abmahnungen ernst !"

Und was tun die verantwortlichen Herren der Piraten Partei ? Sie diskutieren lang und breit,

 ob man nicht erst einmal zu Herrn Ferchichi persönlich Kontakt aufnehmen sollte;
 ob man richtig auf die "Kacke" hauen sollte;
 ob man nicht besser einen freundlichen und sachlichen Brief schreiben sollte;


Nun, die Diskussion zeigt deutlich, dass man die (möglicherweise) berechtigte Abmahnung eben nicht ernst nimmt. Noch dazu stellt man die gesamte Diskussion als Tondokument online, damit die gegnerischen Anwälte nur ja mitbekommen, dass die Abmahnung eingetroffen und das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung zu bejahen ist.

Aber bei einem Parteivermögen von immerhin rund 81.000,-- Euro kann man sich ein einstweiliges Verfügungsverfahren sicherlich leisten, es dürfte ja auch nur einen Streitwert von etwa 25.000,-- Euro haben.

Freitag, 16. Juli 2010

Deutschland - Ein Sommermärchen ?

Soeben habe ich folgenden Tatsachenbericht erhalten, für dessen Echtheit sich die Einsenderin verbürgt:


Einen beeindruckenden Anruf hatte ich gerade von meiner obersten Dienststelle aus Berlin:

„Sie sind doch die Vertreterin von Herrn Dr. H.?“

Ich: In fachlichen Angelegenheiten – ja, sonst Frau Th.

„Die sind doch beide nicht da, dann sind Sie also doch die Dienstälteste?“

Ich: Die Älteste bin ich auch so, worum geht es denn?

„Die Leitung möchte jedem am Montag anwesenden Mitarbeiter ein Merkblatt geben, wie man sich bei den hohen Temperaturen zu verhalten hat, viel trinken und so... und dazu eine Flasche Mineralwasser. Dazu brauche ich die Zahl, wie viel Mitarbeiter am Montag anwesend sein werden.“

Ich: Eine genaue Zahl kann ich Ihnen nicht sagen, da ich den Urlaubsplan nicht habe und auch nicht weiß, ob sich am Montag jemand krank meldet.

„Dann kann ich doch nach der Telefonliste gehen.“

Ich: Wenn sie aktuell ist, können Sie das gern tun. (Er zählt laut durch)

„Ist ja interessant, Sie haben zweimal „Fö...“

Ich: Ja, und auch zweimal „Hü...“. – Es waren sogar mal 3!

„Die stehen hier auch noch drin – Ute, Dagmar und Beate.“

Ich: Beate ist in den Ruhestand gegangen.

„Aha, dann sind Sie also nur noch 26 – also 26 Flaschen Mineralwasser.“

Ich: Ist es wirklich notwendig, um eine Flasche Mineralwasser zu feilschen? Es gibt doch auch große und kleine Menschen mit unterschiedlicher Körperoberfläche und Verdunstung, wenn wirklich eine Flasche übrig bleibt, kann ein ganz Durstiger doch auch zwei trinken – oder?

„Nein, nein, natürlich nicht – es ist ja auch nur eine Geste der Betriebsleitung wegen der hohen Temperaturen.“

Ich: Eine bemerkenswerte Geste, dann sind wir uns ja einig – ein schönes Wochenende.

Dieser Mensch hat heute als Hauptaufgabe, alle Fachbereiche anzurufen, um herauszufinden, für wie viel Mitarbeiter am Montag je eine Flasche Mineralwasser beschafft werden muss. Und das nach 5 Wochen anhaltender Hitze! – Hoffentlich machen sie nicht erst noch eine Ausschreibung!

Der Mann ist übrigens Humanmediziner und promoviert, sitzt in der obersten Dienstbehörde mit einem entsprechenden Gehalt!!!
Deutschland – ein Sommermärchen!

In meinem Dienstzimmer sind aktuell 30°und noch ist die Sonne nicht rum, aber am Montag gibt es ja eine Flasche Überlebenswasser - da kommt Freude auf! :-D

Mittwoch, 14. Juli 2010

Verwunderlich

ist es schon, dass niemand Ernstzunehmendes aus der Riege der sog. "Anti-Abzocker" jubelnd über das wichtige Urteil des OLG Frankfurt vom 20.5.2010 ( 6 U 33/09) berichtet.

Das OLG Frankfurt hat sehr anschaulich über den Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfallen" im Internet geurteilt.

Nach einer Abmahnung kann der Gewinn des Betreibers von sog. Abofallen zugunsten des Klägers abgeschöpft , also heraus verlangt werden.

Bevor nun aber gut meinende Menschen Musterbriefe und Musterklagen zu freien Bedienung ins Internet stellen, sei auf auf § 10 UWG verwiesen, welcher auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG hinweist.

Aber es soll doch gerade in Frankfurt gemeinnützige Vereine geben, die sich vehement dem Verbraucherschutz verschrieben haben. Wenn man sich richtig bemüht und seriös arbeitet, wird man vielleicht in die Liste nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 aufgenommen und dann im Frankfurter Raum richtig zuschlagen können.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Verfahren eine Eintagsfliege bleibt.

Mittwoch, 23. Juni 2010

Die schönen Definitionen

Als Abofallen bezeichnet man Angebote, bei denen entweder keine oder üblicherweise kostenlos erhältliche Leistungen mit dem Abschluss eines länger bindenden Vertrages gekoppelt werden. Oft werden von den Abofallenbetreibern Zahlungen in drei- bis vierstelliger Höhe in Rechnung gestellt und angemahnt. Verbraucherschutzorganisationen warnen intensiv vor diesem Geschäftsmodell und rufen dazu auf, in Webformularen nicht leichtfertig persönliche Daten einzugeben und sich die Geschäftsbedingungen eines Anbieters vor dem Vertragsabschluss durchzulesen.

Steht die bezogene Dienstleistung in keinem Verhältnis zum dafür gezahlten Preis (Übervorteilung des Anbieters), entsteht der Vorwurf der Abzocke.

Da bietet die POSS UG aus Dresden, Geschäftsführer ist ein Herr Peter Sc., auf der Seite "Tierdatenbank" dem interessierten Nutzer die sensationelle Möglichkeit

• sich mit anderen Tierliebhabern auszutauschen.
• Tierfreunde in Ihrer Umgebung kennen zu lernen.
• selber aktiv zu werden und Ihre ganz persönlichen Erfahrungen weiterzugeben.
• Ihr Haustier in Wort und Bild vorzustellen.
• Reitbeteiligungen zu suchen und zu finden.
• uns Vorschläge zur Erweiterung dieses Services zu machen. Wir sind für alles offen!
Und das Ganze für schlappe 49,99 € , Wunderbar, nur der interessierte Nutzer erfährt natürlich nicht, was er für den Betrag erhält, eine Wundertüte also. Wenn da nur heiße Luft drin ist, siehe oben unter Abzocke.

Der sensationelle Preis berechtigt, den übervorteilten Interessenten für sechs Monate "dabei" zu sein, danach ist Schluss und es geht wieder von vorne los mit den 49,99 € (natürlich ganz freiwillig) . Ein Jahr kostet dann 99,98 € ! Da sind die pösen Abzocker auf anderen Seiten fast billiger.
Nein, nein, das ist keine Abo-Falle oder doch ? Oder wie ?

Ich werde mich mal bei der Bank beschweren, denn deren Ansehen wird ja schwer beschädigt. Musterbeschwerdebriefe gibt es ja zu Hauf. Stichwort Kontoklatschen.

Komisch, dass die POSS UG denselben Briefkasten wie Herr Sc. hat und sich diesen noch mit der OSTARA UK LtD. teilt.

Dienstag, 22. Juni 2010

Wer oder was ist eigentlich "OSTARA" ????

Vermeintlich ist OSTARA die Frühlingsgöttin . Man kennt den Begriff auch von einer Zeitschrift, die einen Herrn Hitler zu seinen Rassentheorien inspirierte.

Heutzutage benutzt eine englische Firma diesen Namen, um finanziell in Bedrängnis geratenen Menschen zu einem Auto zu verhelfen. Klick

Kredite ohne SCHUFA, Telefon ohne SCHUFA und jetzt Autos ohne SCHUFA. Immer wieder finden sich solche Angebote, die vermeintlich völlig selbstlos und hilfsbereit sind. Immer wieder ist dann festzustellen, dass man die Interessierten völlig auspresst und nach einer hohen Vorleistung (Prüfungsgebühr oder Vorab-Provision) den Kreditwunsch oder den Autowunsch einfach ablehnt. Geld futsch und Auto futsch.

Darüber berichten die Verbraucherschützer natürlich nicht.

Dabei würde es sich lohnen, einmal nach zu forschen, welcher "Menschenfreund" hinter solchen Aussagen steckt:

"Warum unser Web-Auftritt unter einer britischen Ltd. präsentiert wird: Da sich unser Angebot an Bewerber mit einem schwierigem Umfeld richtet, deren Anträge im Einzelfall auch abgelehnt werden können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass der telefonische Erstkontakt von uns ausgelöst wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ziehen wir es vor, im Internet anonym zu bleiben. "

Da würde man dann Hinweise finden, dass die Wege nicht nach Rom sondern nach Dresden führen und wer alles den gleichen Server benutzt.

Oh, diese Heuchler !

Wichtige Ergänzung

Mir wurde ein Foto aus Dresden zugeschickt. Es soll sich um den Briefkasten des Hauses Behrischstrasse 9 handeln.

Und welche Namen sind dort erkennbar ?

Ostara UK Ltd / POSS UG / und ein weiter Name

Jetzt muss ich doch mal schauen, wie und ob diese drei Namen zusammenhängen. Der Vermieter wird mir sicher mehr sagen können. Oder besser die Nachbarn ?

Wie mir Herr Peter S. gerade mitgeteilt hat, zeigt das Bild den Briefkasten in seinem Zustand vor etwa neun Monaten.
Zu dieser Zeit habe er "nur" Post für die OSTARA Ltd entgegengenommen und weitergeleitet
.

Rechtsberatung der besonderen Art

Mandant erhält ( wieder mal) eine Abmahnung, weil er (angeblich) an einem Filesharing-Ring teilgenommen und Werke des nicht unbekannten Rappers aus Berlin im Internet angeboten habe.

Er begibt sich zur Rechtsantragsstelle beim Krefelder Amtsgericht und beantragt einen Beratungshilfeschein.

"Oh", sagt da die Rechtspflegerin," das ist aber doch schon das zweite Mal dieses Jahr! Wie ist es denn beim ersten Mal gelaufen ?"

Mandant antwortet wahrheitsgemäß:" Mein Anwalt hat einen Brief geschrieben und Ruhe war!"

"Super, dann nehmen Sie doch den ersten Brief ihres Anwalts, formulieren den um und schicken den dann ab!"

Das tat der Mandant , natürlich ohne Beratungshilfeschein.

Zwei Wochen später war er dann wieder bei der Dame, denn der japanisch klingende Sänger ließ sich von dem selbst gebastelten Brief wenig beeindrucken.

Mit Beratungshilfeschein kam er dann (wieder) zu mir und ich darf jetzt (wieder) die Kastanien aus dem Feuer holen.

Jetzt überlege ich, ob ich meinem Mandanten besser keine Kopien der wohlklingenden und erfolgversprechenden Schriftsätze mehr schicke oder die Rechtspflegerin eindringlich rechtlich berate.

Merke : Erfolg kann auch schädlich sein.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Virtuelle Burka

Nachdem es in einem bekannten Verbraucher-Forum gelungen ist, einem passionierten Maskenträger unter die virtuelle Burka zu schauen und seine Identität für jedermann zu enthüllen, geht es nun in Nürnberg weiter.

Ein Verein hatte es sich zur Gewohnheit gemacht, virtuelle Anonymisierungshilfen zu geben, quasi ein virtueller Burka-Schneider.

Angeregt durch die Hilfestellungen beging ein noch Unbekannter erhebliche Urheberrechtsverletzungen, die sich die Firma, um deren Produkte es ging, nicht gefallen lassen wollte.

Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Nürnberg haben sich die virtuellen Burka-Schneider zur Wehr gesetzt, weshalb es nun einer Gerichtsverhandlung kommt.

Die Firma ist jedenfalls zuversichtlich, quasi Rechtsgeschichte zu schreiben.

Samstag, 29. Mai 2010

Dumm 3.0

Ein freundlicher Mandant hat mir heute das Sachbuch "Dumm 3.0" geschenkt.

Dazu schreibt die Zeitung :

"So zumindest klingt es im aktuellen Buch des Journalisten Markus Reiter. In „Dumm 3.0“ spricht er davon, dass die Diskussionskultur des Internets keineswegs ein Mehr an Debatte und schon gar nicht an Demokratie gebracht habe, sondern sich oft auf einem erschreckend niedrigen Niveau abspiele. Pöbeleien, Verleumdungen und das Verbreiten von Unwahrheiten sei in Foren und Chats an der Tagesordnung."

Ich werde berichten, ob sich die Thesen des Herrn Reiter mit meinen Erfahrungen decken.

Donnerstag, 27. Mai 2010

O tempora, o mores

Zu völlig neuen Methoden gehen jetzt Inkassounternehmen über, wenn man dieser Meldung glauben darf :

Mit der Entführung und Erpressung einer Frau wollten drei Schuldeneintreiber einen Busunternehmer aus dem Großraum Stuttgart unter Druck setzen. Doch sie erwischten die falsche Frau.

Die Männer waren für ein Inkassobüro in Baden-Württemberg im Einsatz, teilte die Polizei mit. Sie brachten die 62-Jährige vor rund drei Wochen in ihre Gewalt und hielten sie über Nacht in einem Schuppen fest. Erst am nächsten Tag dämmerte den Kidnappern, dass sie die Falsche gegriffen hatten. Die Entführte hatte nichts mit dem Unternehmer zu tun, dessen Schulden das Trio mit der Entführung eintreiben wollte.

Quelle : Stuttgarter Zeitung

Wenn diesem "Unternehmen" die Beitreibung angeblicher offener Forderung aus sog. Abo-Fallen übertragen werden sollte, müssen die Fußballstadien anmieten und es herrschen chilenische Verhältnisse.

Wahnsinn !

Donnerstag, 20. Mai 2010

Termine ? Termine !

Heute fand vor dem Landgericht in Krefeld eine weitere mündliche Verhandlung statt. Im Gegensatz zum Prozessgegner war mein Mandant sowie ein Mitarbeiter erschienen und machten Ausführungen zur Sache, die erhellend waren. Es hat sich in jedem Fall gelohnt, dass die Mandanten die weite Reise auf sich nahmen.

Das Gericht wird nun am 1.7.2010 eine Entscheidung verkünden, weswegen die einstweilige Verfügung, um die es hier ging, voll-inhaltlich (!!) in Kraft bleibt und dem Gegner verbietet, bestimmte Äußerungen zu wiederholen, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, dass wieder einmal Ordnungshaft beantragt wird.

Danke an die Kollegin, die ausführte, ich hätte die Mandantschaft sachkundig beraten !

Update

Wie ich schon ausführte, blieb die einstweilige Verfügung solange in Kraft, bis sie durch eine anders lautende Entscheidung quasi "außer Kraft" gesetzt wird.

Eine solche anders lautende Entscheidung liegt nun vor und wird wohl akzeptiert werden.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Das Flehen wurde erhört !!

Da sieht man mal, dass das ständiges Betteln und Flehen eines amtsbekannten Kunden doch mal von Erfolg gekrönt ist.

Monatelang hat der "Kunde" ein staatliches Reisebüro in Kassel mit Briefen, Beleidigungen, Verleumdungen und erfundenen Verschwörungen bombardiert und zwar mit Briefen und Blogeinträgen.

Nun hat das staatliche Reisebüro in Kassel reagiert und seinen Anträgen stattgegeben.

Zwei Monate erneute "Kinderlandverschickung" lautet die am 18.5.2010 getätigte Buchung.


Und obwohl der Kunde auf ( mal eben nur) sechzehn vollgeschriebenen Blättern und einer Masse völlig neben der Sache liegenden Worthülsen, nebst den üblichen Beleidigungen von Reisebüro und Staat ( im allgemeinen und besonderen) , um einen noch längeren Urlaub bittelte und bettelte, blieb es bei zwei Monaten.

Die Vouchers für den Urlaub liegen bei mir und werden eingelöst, sobald ich den Kunden sehe und Lust dazu habe.

Übrigens den Namen der Sachbearbeiterin beim Reisebüro sollte sich der Kunde merken, er wird in bald noch häufiger zu lesen bekommen.

Mittwoch, 12. Mai 2010

Das brachte der Mai aus Karlsruhe

BGH
Urteil vom 12. Mai 2010
I ZR 121/08

Sommer unseres Lebens

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in
Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel "Sommer unseres Lebens". Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum
Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten.

Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit das
Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag und mit dem Antrag
auf Zahlung der Abmahnkosten abgewiesen hatte. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.

Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs
verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen
des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches,
ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz
war auch für private WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 üblich und zumutbar.
Er lag im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit
keinen Mehrkosten verbunden.

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht
=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51934&pos=0&anz=101&Blank=1

Samstag, 8. Mai 2010

Günter von Gravenreuth

Von vielen bin ich gefragt worden, ob von mir eine Stellungnahme zum Todes des bekannten Rechtsanwalts Günter von Gravenreuth kommen würde.

Nachdem ich auf der bewegenden Trauerfeier in München gewesen bin und dort viele Weggefährten, Kollegen und Freunde getroffen hatte, wollte ich mir einen Nachruf eigentlich ersparen.

Der von mir ebenfalls sehr geschätzte Kollege Strömer aus Düsseldorf hat nun einen Nachruf verfasst, den ich erst heute fand.

Da ich jedes Wort von ihm unterschreiben kann, verlinke ich hier direkt auf den Nachruf und unterstelle einfach mal das Einverständnis des Kollegen.

N A C H R U F

Dienstag, 4. Mai 2010

Was bringt der Mai ????

Die Haftung des Betreibers eines WLAN für die Handlungen seiner Nutzer ist
spätestens seit 2006 Gegenstand von Entscheidungen und Diskussionen in der
Literatur. Derzeit erhält die Thematik besondere Aufmerksamkeit, da vor dem
BGH erstmals ein Fall anhängig ist, in dem der Beklagte mittels eines
handelsüblichen WLAN-Routers in seinem Haushalt den Internetzugang
hergestellt hatte. Dabei hat er das standardmäßig im Router eingestellte
Passwort beibehalten. Über das WLAN des Beklagten wurde während seiner
Urlaubsabwesenheit eine Urheberrechtsverletzung begangen, so dass nur ein
Dritter den Anschluss genutzt haben kann. Nun steht seine Haftung im Raum,
weil er das WLAN nicht oder nicht ausreichend gesichert habe.
Verkündungstermin der Entscheidung ist Mitte Mai.

Freitag, 30. April 2010

Die Götter der ZPO eine Richtigstellung

Ein Prozessgegner hat sich auf seinem Blog zu einem Verfahren 9 O 2536/06 Landgericht Kassel absondernd geäußert.Er freute sich sehr über eine Entscheidung des Landgerichts, die (kann man sagen, endlich mal ??) zu seinen Gunsten ausging.

Er stellte schnell Überlegungen an, wer nun was an wen zu zahlen hätte.

Am Schluss schreibt er :

"Das die Beschwerde dem Oberlandesgericht vorgelegt wird geht aus dem Beschluss nicht hervor. "

Irrtum !

Nachdem der Prozessgegner seinem Gestammel auf seinem Blog auch gegenüber dem Landgericht Kassel Sätze fallen ließ, wie :

"Die Kassler Richter haben, um Verfahren schnell zu beenden, sich nicht befassen zu müssen, nicht denken zu müssen, genug Mist gebaut und Schaden angerichtet mich sogar der eigenen Bequemlichkeit wegen in den Knast gebracht - es reicht jetzt.

Ich erwarte, dass die Gehirne ab sofort nicht nur herumgetragen, sondern auch benutzt werden. Ich bin zu Recht wütend über diese markante und teure Schlechtleistung."

hat nun das Oberlandgericht Frankfurt am 28.4.2010 die (falsche) Entscheidung des Landgerichts Kassel aufgehoben und sämtliche Kosten des von ihm ( mit Hilfe eines Anwalts)angestrengten Aufhebungsverfahren, ihm ( dem Kläger) auferlegt.

Mein Mandant hat immer größer werdenden Zweifel an der Prozessfähigkeit des Gegners, denn wer in unzähligen

==> Eingaben
==> Beschwerden
==> Prozesskostenhilfegesuchen
==> angekündigten Klagen

sich in erster Linie selber schadet, gibt Anlass, ihm eine Prozessunfähigkeit zu attestieren ( so auch der BGH). Ein Prozesspfleger könnte ihm helfen.

Auf jeden Fall denke ich, dass der genannte Blogger für den Sommer oder Herbst 2010 keinen Urlaub zu buchen braucht. Es könnte sein, dass das die Gerichte für ihn tun.

Donnerstag, 29. April 2010

Der BGH und die Tante Google

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Aber, Aber :

Der BGH sagte auch :
Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.


Das bedeutet, dass Mandanten und ich die Tante Google nunmehr durchforsten werden, ob etwa "unautorisierte" Bilder von mir oder meinen Mandanten bei Google zu finden sind. Wenn ja, dann wird es einige Arbeit für die Betreiber von Google geben. Wir werden in jedem Einzelfall zur Entfernung auffordern.

Sicherlich wird Google über diese Mehrarbeit nicht begeistert sein und umso bereitwilliger die Namen und Adressen der Piratenblogger herausgeben.

Mittwoch, 28. April 2010

Das Urheberrecht

Der "Welttag des geistigen Eigentums ist" – wie alle Welttage- ein Tag der klaren Worte :

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Neumann erklärte: "Ich sehe mit großer Sorge, wie massive Urheberrechtsverletzungen im Internet die Kultur- und Kreativbranche nach wie vor in Bedrängnis bringen. Manch ein selbst ernannter ´Pirat´ übersieht, dass hier persönliche Existenzen und die Lebensgrundlage der Kulturschaffenden auf dem Spiel stehen."

Früher hat man "Piraten" einfach einen Kopf kürzer gemacht, heute muss man ihnen seiten- und stundenlang erklären, warum das falsch und rechtswidrig ist, was sie tun.

Trotzdem wird man dann als Abzocker tituliert, wenn man nicht "gratis" tätig werden kann und will. Man sehnt sich fast zu Zeiten von Klaus Störtebeker zurück.

Schön ist war dabei die Reaktionen eines Mandanten, der sich einer Abmahnung wegen Filesharing ausgesetzt sah, auf meine Frage: "Warum er denn 600 Lieder von grottenschlechten Sängern und Sängerinnen heruntergeladen und dann angeboten habe?"

"Wieso, das machen doch alle ! "

Oder

Selbsternannte Aufklärer und Verbraucherschützer verbreiten auf ihren Seite "fremde" Inhalte und Bilder, nennen sich dann Blogger und sind erstaunt, wenn es Ärger gibt :

"Wieso das machen doch alle ! "

Bei meiner Gebührenrechnung werde ich dann auch sagen :

"Wieso das machen doch alle!"

Aber dann wird wieder gejault.

Dienstag, 20. April 2010

Twitter - Neue Gefahr ?

Man kann nicht oft genug warnen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer also glaubt, sich bei Twitter austoben zu können :


Pressemitteilung
der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte


Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig



Frankfurt/Wiesbaden, den 20.04.2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.

Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).



„Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.

Freitag, 16. April 2010

Wir in Krefeld

leben bekanntlich auf der Insel der Se(e)ligen.

Gestern fragte mich ein Amtsrichter anlässlich der Verteidigungen gegen den Vorwurf der sog. "Unfallflucht" :

"Herr Neuber, wieso sind Verteidiger eigentlich immer davon überzeugt, dass ihre Mandanten unschuldig sind ?"

Anlass war mein deutlicher Hinweis, dass das gegnerische Fahrzeug zwar heftig beschädigt war, aber am Fahrzeug des Mandanten keinerlei Schaden festgestellt wurde.
Wenn dies ein Amtsrichter gewesen wäre, der neu und unerfahren wäre, hätte ich nur kurz die Augenbraue hochgezogen.. So aber

Wie schön, dass es Krefelder Usus ist, bei diesem Amtsrichter bereits die vorgefertigten Befangenheitsanträge in der Tasche zu haben, die dann nur noch ergänzt werden müssen.

Der Mandant staunte darüber sehr.....

Donnerstag, 1. April 2010

Oh, Ihr Pharisäer und Heuchler

lest nach bei Matthäus , Kapitel 23

Da echauffiert sich ein selbst ernannter Heiliger, dass das (echte) Abbild eines Kirchenfensters "zynisch und geschmacklos" wäre.

Stimmt !

Auf diesem Bild sieht man einen offensichtlich katholischen Geistlichen, der bei einem knieenden Knaben die Hand auflegt. Angesichts der Schilderungen eines Missbrauchsopfers aus Regensburg ist dieses von der Kirche selbst eingebaute Fensterbild wirklich zynisch und geschmacklos. Aber eben echt !

Da echauffieren sich andere falsche Heilige, weil man ihnen ihren Pfarrer Sturmius W. weggenommen hätte mit den Worten :" Das sei doch nur niedrigschwelliger Missbrauch gewesen!"

Aha !

Wie schreibt der mit Recht in die Wüste geschickte (falsche) Heilige Sturmius W. in seinem offiziellen Pfarrbrief noch selbst:

"Im übrigen ist der Zeitgeist kein Maßstab für ein Leben nach dem Evangelium. Wer nach dessen Regeln lebt, wird jedes Kind mit Achtung und Hochschätzung behandeln."

Und dann kommt da so ein Westentaschen-Heiliger aus Wallenhorst und meint, dass er sich nun genug um Uganda und durch Reibekuchenverkauf finanzierte Kirchendächer gekümmert hätte und frömmelt in Emails, die er wohl während seiner Arbeitszeit geschrieben hat ( Freitag, 26.3.2010 10:47) , davon, dass er schockiert sei.

Natürlich nicht über Sturmius W. und Konsorten, sondern über die Wiedergabe eines (echten) Kirchenbildes.

Matthäus Kapitel 7 Vers 3

Oh mein Gott,

welche Folgen hat die Geschichte :

Schmerzensgeld ???

Freitag, 26. März 2010

Sensation



Die katholische Kirche will jetzt sogar die Kirchenfenster wechseln und durch dieses Warnschild ersetzen.

Freitag, 19. März 2010

Anonymität schützt nicht !

Da gibt es einen gemeinnützige Verein , der sich als Reaktion auf zahlreiche Ermittlungsverfahren, Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen bei "Tor"-Betreibern gegründet hat . Seitdem betreibt dieser Verein im Internet zahlreiche Anonymisierungsdienste zur kostenlosen Nutzung.

Dieser Verein informiert über sichere Kommunikation im Internet, organisiert und unterstützt Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Erwachsene und Jugendliche und fördert nebenbei noch illegales Handeln.

Diese aktive Förderung von rechtswidrigem Handeln wurde Verein jetzt zum Verhängnis, denn Ruck-Zuck hat das Landgericht Nürnberg-Fürth diesem "Verein" untersagt, den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu ermöglichen.

Nein... die Rede ist hier nicht von dem ehemals bekannten Frankfurter Verein, sondern von der German Privacy Foundation e.V. aus Berlin

"Darüber hinaus entwickeln die Mitglieder viele Ideen und Projekte um Überwachungs- und Zensurmaßnahmen zu umgehen." ( wikipedia)

"Funtionsweise der PrivacyBox
Die PrivacyBox soll es in erster Linie Journalisten, Bloggern und anderen Publizierenden ermöglichen, eine vorratsdatenfreie und anonyme Kontaktmöglichkeit für Informanten anzubieten. Sie steht aber auch weiteren Interessierten offen."
, so heißt es auf der Website des Vereins.

Es versteht sich von selber, dass der Verein nun schnellstens die Klarnamen und die Klaradressen der Personen, die ach so gern anonym bleiben wollten, herausgeben wird. Denn sonst werden heftige Ordnungsstrafen drohen.

Näheres im Übrigen unter diesem Link

Nachtrag 20.3.2010

Es handelt sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren.

Die Gegenseite hatte mitgeteilt,dass sie nur aufgrund einer richterlichen Verfügung die Inhalte abschalten und die Namen herausgeben würde. BITTE SEHR !

Samstag, 13. März 2010

Erinnerung


Ich bin ganz sicher, dass dieser Anblick für manche unvergesslich bleiben wird.

Dienstag, 9. März 2010

Es kommt (scheinbar) alles wieder

Da schreibt ein Blogger über eine immerhin sechsundzwanzig seitige Einstellungsverfügung der StA München :

"Hier kommt es vor allem darauf an, wie die zu Unrecht in Anspruch genommenen Opfer sich fühlen, und gerade nicht darauf, ob ein Straftatbestand auch formell erfüllt wurde."

und schließt draus:

Obwohl nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München kein Betrug oder überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt, dürfe man die betreffende Person "Betrüger" nennen.

So weit sind wir also schon


„Wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts.“

"Recht ist, was dem Deutschen Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet"

Schtonk

Nun bin ich nicht der einzige, der die ungewöhnlich ausführliche Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München als positives Zeichen unseres Rechtsstaats würdigt :

Halt die Hexenjagd ein Ende ?

Wohl nein, man würde doch ein Feindbild verlieren !

Dienstag, 2. März 2010

Neues vom Landgericht in Krefeld

Es gibt ein Verfahren, über das häufig berichtet wurde und wird. Es geht in dem Verfahren um eine einstweilige Verfügung, in der einem Blogger verboten wurde, bestimmte Dinge im Internet zu veröffentlichen. Dieser Blogger war anderer Meinung und legte gegen die einstweilige Verfügung sehr viel später - aber immerhin- ein Rechtsmittel ein. Ich hätte es damit eiliger gehabt, wenn gegen mich -völlig zu Unrecht- ein solcher Beschluss ergangen wäre,aber nun gut.
Das Landgericht Krefeld setzte dann eine mündliche Verhandlung an,in deren Verlauf meinem Mandanten und mir Gelegenheit gegeben wurde, noch einmal schriftsätzlich vorzutragen. Das taten wir.
Statt nun eine Entscheidung (Urteil) zu verkünden, hat das Landgericht Krefeld nun erneut Termin zu mündlichen Verhandlung angesetzt, die mündliche Verhandlung also erneut eröffnet. Der Termin wird Mitte des Jahres sein.

Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss natürlich in Kraft !

Bis dahin kann völlig berechtigt aus diesem Beschluss vollstreckt werden !

Möglicherweise sieht das Landgericht Krefeld keinen Grund, dem verehrten Prozessgegner sehr schnell ein Urteil nach seinem Gusto zu liefern.

Schade aber auch !

Roma locuta, causa finita ??

Heute sprach das Bundesverfassungsgericht. Sicherlich eine richtungsweisenden, aber eben keine abschließende Entscheidung.

Der Jubel der Bushido-Fans ist voreilig. Die Anhänger der BRAVO-Sampler und die Freunde des illegal besorgten Pornofilms atmen zu früh auf.

Die Nümänner und die anderen raschen Anwälte werden weiter die illegal angebotenen Filme und Musikstücke verfolgen und dabei teilweise Erfolg haben. Sie bekommen die Klardaten der Filesharer ja überhaupt nicht aus dem Vorratsdatenpool sondern aus dem normalen Sammelbecken der Daten, das die Internetprovider für ihre Abrechnung benötigen.

Es ist nämlich so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datensammelbecken” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen allein abrechnungstechnischen Zwecken und die werden nun mal benötigt.

Und wer schnell ist, kann auf diese Daten zugreifen, nachdem ihm ein Gericht dies erlaubte.

An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Ein bisschen Rechtsgeschichte gefällig ?

Im Jahre 1977 wurde der damalige Generalbundesanwalt Buback ermordet.

Bereits kurze Zeit darauf wurde an der Universität Göttingen durch den ASTA ein Artikel verbreitet, in dem ein damals noch unbekannter Mensch seiner "klammheimlichen Freude" über den Tod des Generalbundesanwalts Ausdruck verlieh.

Dieses Pamphlet zog eine ganze Reihe von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach sich, wobei unter anderem einen "Verteiler" dieses Pamphlets zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde.

Gestützt wurden alle Ermittlungsverfahren unter anderem auf § 189 StGB, der die Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen unter Strafe stellt.

In diesem Zusammenhang urteilte auch der zweite Strafsenat des OLG Hamm im Jahre 1979:
"Unsachliche, überzogene Kritik, die in erster Linie der Diffamierung des politischen Gegners dient, ist im Einzelfall weder durch die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit noch durch § 193 StGB gedeckt."

Mir ist bekannt, dass jetzt aus konkretem Anlass die ersten Strafanzeigen und Strafanträge gestellt worden sind. Da die Verfasser der genannten Verunglimpfungen genauso wie der Göttinger Mescalero anonym bleiben wollen, werden die Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Verantwortlichen der betreffenden Veröffentlichungen im Internet gerichtet sein.

Pietätlosigkeit ist das eine, vorsätzliche Straftaten oder die bewusste und gewollte Förderung dieser Taten ist das andere.

Dienstag, 23. Februar 2010

Trotz alledem

Mitbürger! Freunde! Römer! Hört mich an!
Begraben will ich Cäsarn, nicht ihn preisen.
Was Menschen Übles tun, das überlebt sie,
Das Gute wird mit ihnen oft begraben.
So sei es auch mit Cäsarn! Der edle Brutus
Hat euch gesagt, daß er voll Herrschsucht war;
Und war er das, so wars ein schwer Vergehen,
Und schwer hat Cäsar auch dafür gebüßt.
Hier, mit des Brutus Willen und der andern
- Denn Brutus ist ein ehrenwerter Mann,
Das sind sie alle, alle ehrenwert -,
Komm ich, bei Cäsars Leichenzug zu reden.
Er war mein Freund, war mir gerecht und treu;
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Er brachte viel Gefangne heim nach Rom,
Wofür das Lösegeld den Schatz gefüllt.
Sah das der Herrschsucht wohl am Cäsar gleich?
Wenn Arme zu ihm schrien, so weinte Cäsar;
Die Herrschsucht sollt aus härterm Stoff bestehn.
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.
Ihr alle saht, wie am Lupercusfest
Ich dreimal ihm die Königskrone bot,
Die dreimal er geweigert. War das Herrschsucht?
Doch Brutus sagt, daß er voll Herrschsucht war,
Und ist gewiß ein ehrenwerter Mann.
Ich will, was Brutus sprach, nicht widerlegen;
Ich spreche hier von dem nur, was ich weiß.
Ihr liebtet all ihn einst nicht ohne Grund;
Was für ein Grund wehrt euch, um ihn zu trauern?
O Urteil, du entflohst zum blöden Vieh,
Der Mensch ward unvernünftig! - Habt Geduld!
Mein Herz ist in dem Sarge hier beim Cäsar,
Und ich muß schweigen, bis es mir zurückkommt.

Nicht von mir, aber passend !

Freitag, 19. Februar 2010

Weiterer Skandalbeschluss eines Gerichts

Und wieder hat die garstige deutschen Klassenjustiz in Gestalt des Kammergerichts Berlin ( 10 W 98/09 ) zugeschlagen. Es hat einem ehemaligen Werktätigen aus dem ehemaligen Arbeiter- und Bauernstaat in seinem Bemühen, ein Mitglied des Junkerstandes der schääbischen Lüge zu überführen, sein allein ihm zustehendes Recht verweigert.

Die doch so offensichtliche Schädigungs- und Schikaneabsicht des frechen Junkers hat das Gericht so nicht gesehen, obwohl der brave Arbeiter dies mit viel Text ( copy and paste) vorgetragen hatte.

Ein falsches Datum interpretiert das Gericht in klarer Schädigungsabsicht anders.

Die bundesweiten Lügen vor deutschen Gerichten des adeligen Junkers "um ihn, das Mitglied der arbeitenden Bevölkerung, zu schädigen" konnte das Gericht nicht erkennen.

Und dann erdreistet sich dieses Gericht auch noch auszuführen :
"Trotz der zwischen den Parteien zu diesem Zeitpunkt ( 2006!!) stattfindenden juristischen Auseinandersetzungen ist nicht erkennbar, dass der Antragsgegner zu einer Veröffentlichung gezwungen war."

Persönliche Anmerkungen von mir:
Das war also nichts mit der gewünschten persönlichen Belästigung der Gerichte auf Staatskosten ( auch Prozesskostenhilfe) genannt.

Angesichts solch klar erkennbarer Querulanz des Antragsgegners brauchen wir keine Veränderung der Regelungen bezüglich der Prozesskostenhilfe, wir brauchen eigentlich nur mehr klar denkende und urteilende Gerichte.

Donnerstag, 11. Februar 2010

Das Urteil des OLG Frankfurt - Kassel

liegt mir nun im Volltext vor. Akribisch hat sich das Gericht mit jedem auch noch fern liegendem Argument des Beklagten auseinandergesetzt. Selbst wenn der Beklagte geschrieben hätte, die Erde sei eine Scheibe, es wäre vom Gericht verarbeitet sprich bewertet worden.

Das Urteil ist derartig lesenswert, dass ich es verbreiten werde. Aber das dauert wegen der hier herrschenden fünften Jahreszeit noch ein wenig.

Nun werde ich immer wieder gefragt, ob das Bundesverfassungsgericht eine Art "Super-Revisionsinstanz" wäre, das sich mit jeder Art von geistigen Blähungen auseinander zu setzen habe.

Nun, ich warne da immer mit Hinweis auf § 34 Abs. 2 BVerfGG . Bei "normalen" Mandanten hat das meist Erfolg.

Freitag, 29. Januar 2010

Neuer "SKANDAL" - diesmal vom OLG Frankfurt - Kassel

Die Reihe von "Justizskandalen" setzt sich fort.

Ich wurde von einigen Interessierten darauf angesprochen, was denn aus dem Termin vom 19.01.2010 beim Oberlandesgericht Frankfurt 14 U 59/09 geworden sei. Eine Zuschauerin hatte ja auf ihrem Blog über den Verlauf der mündlichen Verhandlung berichtet.

Nun, das Oberlandesgericht Frankfurt ist voll unserer Darlegung gefolgt und hat das Urteil des Landgerichts Kassel ( 9 O 2219/08), das noch die Klage abwies, aufgehoben und den Beklagten gemäß unserem Antrag verurteilt. Der Beklagte trägt die gesamten (!!) Kosten des Verfahrens. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Senat des OLG hat das gesamte Vorbringen des Beklagten als unerheblich angesehen.

Fazit:
1. Auch wer Prozesskostenhilfe erhält, hat den Prozess noch lange nicht gewonnen!
2. Bei solch klaren Kisten reicht es aus ,einen Unterbevollmächtigten zu schicken
3. Diesmal verschwindet die Akte ganz sicher nicht im Zimmer der Richterin

Donnerstag, 28. Januar 2010

SKANDAL !!! ZYNISMUS !!! FRECHHEIT!!

Mit besonderer Aufmerksamkeit widmen sich die selbst ernannten Verbraucherschützer der Tatsache, dass die bereits von mir erwähnte "selbstlose Firma" aus Mannheim in dem bekannten Rechtsstreit argumentiert:
" Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert zu werden. "

Dieser durch nichts zu überbietende Zynismus sei doch wohl typisch für die charakterlosen Abzocker, die wohlmeinenden Nutzern des Internets das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Der besondere Skandal dabei ist, dass diese Argumentation nicht von den "bösen" Abzocker stammt sondern vom Bundesgerichtshof.

In seiner Entscheidung vom 12.12.2006 hat der BGH wörtlich ausgeführt:

Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, a.a.O., vor § 91 Rn. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei den von der Revisionserwiderung hervor gehobenen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall ist (vgl. dazu etwa BGHZ 164, 1 ff.).

Die ganze Entscheidung findet man übrigens hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Sonderbeziehung03.php

Skandal, dass der BGH scheinbar mit denen gemeinsame Sache macht.




Gott sei Dank hat das Landgericht Mannheim dem einen Riegel vorgeschoben !

Mittwoch, 27. Januar 2010

Mannheim ist ein heißes Pflaster,

zu mindestens dann, wenn man in dieser Stadt eine Firma betreibt, die gegen ein "geringes" Entgelt die Möglichkeit eröffnet, ansonsten kostenfreie Software aus dem Internet herunter zu laden.

Vielen Nutzern dieses großzügigen Angebots blieb nämlich (angeblich) verborgen, dass es kostenpflichtig war.

Schnell war die genannte Firma mit dem Versenden von Rechnungen. Schnell war die genannte Firma mit der Versendung von Mahnungen, die viele gutgläubigen Nutzer in Angst und Schrecken versetzt haben.

Nun haben sich einige Nutzer nicht darauf beschränkt, die wohl ungerechtfertigte Forderungen nicht zu bezahlen, sondern sind selbst aktiv geworden.

Zur Abwehr der ungerechtfertigten Forderung beauftragten sie einen Rechtsanwalt, der "Geld" gekostet hat. Diese fürstliche Entlohnung des Rechtsanwalts (etwa 50,00 EUR) wollten die gutgläubigen Nutzer von dem Anbieter des großzügigen Angebots im Internet natürlich wieder haben. Und tatsächlich hat jetzt das Landgericht in Mannheim entschieden, dass die Forderung der gutgläubigen Nutzer wohl berechtigt sei. Es sei nämlich -so das Landgericht- zwischen dem Anbieter und Nutzer überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen, da ein Einigungsmangel im Sinne des BGB vorgelegen habe. In dem Urteil ist keine Rede von Betrug, Täuschung oder Abzocker des gutgläubigen Nutzers.

Das Amtsgericht Mannheim war diesbezüglich noch völlig anderer Meinung.

Das Landgericht Mannheim führte weiter aus, dass sich derjenige schadensersatzpflichtig macht, der zu mindestens fahrlässig eine nicht bestehende Forderung geltend macht. Fahrlässigkeit könne aber nicht schon dann angenommen werden, wenn der Gläubiger nicht erkennt, dass seine Forderung in der Sache nicht berechtigt ist.
Nun wird es aber spannend:

Ab wann muss ein Gläubiger erkennen, dass seine Forderung nicht berechtigt ist?

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht diese Fahrlässigkeit bejaht, weil eine Vielzahl von Beschwerden vorgelegen hätten. Ich meine, mit dieser Argumentation begibt sich das Landgericht Mannheim auf Glatteis. Nur weil eine "Vielzahl" von Beschwerden vorgelegen hätten, handelt der Gläubiger nicht automatisch fahrlässig. Viele Verbraucher haben es sich doch geradezu zum Hobby gemacht, jedwede Rechnung anzuzweifeln und sich zu beschweren.

Gibt es also (noch) keine Beschwerden, so scheidet der Schadenersatzanspruch aus ?

Weiterhin hat das Landgericht Mannheim argumentiert:
Die großzügige Firma habe ihre Forderung sofort fallen lassen, als der gutgläubige Nutzer mithilfe eines Anwalts die Forderung bestritt und sich zur Wehr setzte. Auch dies zeige, dass die großzügige Firma wohl selbst von der Richtigkeit ihrer Forderung nicht überzeugt gewesen ist.Können es nicht wirtschaftliche Überlegungen gewesen sein ?

Kommt jetzt die große Klagewelle gegen die großzügige Firma ?
Nur wenn sich Anwälte finden, die für 89,25 Euro Honorar bereit sind, eine Klageschrift zu fertigen und ggf. nach Mannheim zu reisen. Ein geringes Risiko.

Montag, 11. Januar 2010

Zwischendurch

Damit es nun auch der Letzte weiß :

http://www.youtube.com/watch?v=CLfzfC3JXAw

Donnerstag, 31. Dezember 2009

Klarstellung 2009

Bevor hier die Diskussionen ausufern, habe ich bei dem Herrn aus Kassel, den manche den Schlosser nennen, nachgefragt, ob er etwas mit dem Blog "about.fastix.usw" zu tun hätte. Glaubhaft hat er mir versichert, dass er gar nicht wüsste, was ich meinen würde.
Zitat:
"Kennen Sie den dortigen V.I.S.D.P.? Ich bestreite ihn zu kennen."

Na, da bin ich aber froh. Aber entsetzt bin ich natürlich, dass dies schon der zweite Blog ist, der dem Herrn aus Kassel entglitten ist.

Also zur Klarstellung :
Auf dem genannten Blog schreibt jemand, der meinem verehrten Prozessgegner schaden will,also genau die Masche, die wir schon mit rotglut.org erlebt haben. Ob es die gleichen Leute sind ?
Der Herr aus Kassel hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem selbst zerstörerischen Geschreibsel zu tun.

Also, Herr F. oder wer auch immer Sie sein mögen, niemand nimmt Sie nach der Enthüllung noch ernst.

Der Herr aus Kassel geht einer seriösen Arbeit nach und gar keine Lust und Zeit, zu seinen Lasten zu schreiben und zu "enthüllen".

Nachtrag

Alles was auf dem Blog fastix.blogspot.com gepostet wurde, ist gelogen und entsprang nur einem kranken Hirn, das Herr Jörg Reinholz aus Kassel schaden wollte.

Ich werde jeden Kommentar gnadenlos redigieren, der behauptet, der Ehrenmann Jörg Reinholz aus kassel hätte etwas mit dem genannten Blog zu tun.

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Nachfrage

Ich erhielt mehrere Emails einer Dame, die von sich behauptete "Heike Reinholz" zu sein. Es war eine Mail über arcor.de.

Es wurde mir so viele pikante Details mitgeteilt, dass mir schwindelte. Wenn nur 50 % davon stimmen würde, würde es in jedem Fall manches erklären. Sie schrieb mir, dass sie auch mit Herrn Frickemeier, dem Enthüller, in Kontakt stünde, was er mir bestätigte. Das würde wiederum einiges bestätigen.

Ich weiß jetzt, warum "Rotglut" Rotglut heißt und ich weiß jetzt, warum Schlosser jetzt nicht mehr Rotglut schmieden können.

Tja, Freunde kann man sich aussuchen, Geschwister nicht. Aber selbst bei Freunden greift man manchmal daneben !

Wahrheiten für Querulanten

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art erhielt jüngst ein ehemals (und jetzt wieder??) rotglühendes Mitglied der Bloggergemeinde.Ein deutsches Landgericht führte wortwörtlich in einem Beschluss aus:

"Mit sachlicher Auseinandersetzung der Argumentation hat die Antragstellung nichts mehr zu tun, weshalb hinreichender Anhalt für rechtsmissbräuchliche Antragstellung zudem gegeben ist."

Das Landgericht verwarf -genauso wie das Amtsgericht- seinen merkwürdigen Antrag.

Nachdem dem genannten Blogger bereits schon einmal querulatorische Neigungen attestiert worden sind, ist es nun schon das zweite Mal, dass die deutsche Justiz zu diesem vernichtenden Urteil kommt.

Es dauert sicher nicht mehr lange und der genannte Blogger hat bei allen bundesdeutschen Gerichten diesen Ruf des Querulanten weg.Da ein solches Erscheinungsbild durchaus Krankheitscharakter haben kann, sollte man ihn mit allen Mitteln eine Heilungschance geben. Allerdings nur unter Aufsicht und ohne Billig-Fusel-Dröhnungen.

Sonntag, 20. Dezember 2009

Trauer und Enttäuschung

Mit großer Bestürzung hat der bekannte Verein "nicht-abzocken e.V." aus Frankfurt die Nachricht aus Krefeld aufgenommen, dass Rechtsanwalt Neuber die ihm angetragene Ehrenpräsidentenwürde nicht annehmen wird.

"Du sollst keine fremden Götter neben mir haben", begründete RA Andreas Neuber seine Entscheidung.

Beraten wurde RA Neuber bei dieser Entscheidung von Heike Reinholz, die ihm dafür andere wertvolle Informationen lieferte.
Was macht ein Verein, der einen Maulwurf ( oder wie heißt die weibliche Form?) in den eigenen Reihen vermutet ? Also ein meist im Dunklen lebendes Getier, das das Tageslicht scheut ?
Richtig !
Er versucht, das Getier zu entlarven und kalt zu stellen.
Und wie macht das ein schlauer Verein ?
Richtig !
Er benutzt dazu am besten seine Gegner, die ,ohne es zu bemerken, geifernd mithelfen, den charakterlosen Wendehals zu entlarven.
Genaue Angaben gefällig ? Gerne !

Man versende an alle Mitglieder eine Einladung zur einer Mitgliederversammlung. Diese Einladung, die übrigens leicht erkennbar die satzungsmäßige Ladungsfrist nicht einhält, ist eine Falle. Man baue in die Tagesordnung und in die Einladung zur Versammlung zwei nette Klopper ein.

Einmal soll zum Ehrenpräsidenten ein nicht ganz unbekannter Rechtsanwalt ernannt werden. Eine (provokative) Mitteilung, die manchem selbst ernannten Verbraucherschützer und Self-Made-Journalisten das publicitygeile Wasser im Munde zusammenlaufen lässt.

Des weiteren baue man in jede einzelne Einladung einen individuellen Fehler ein, also in jede Einladung einen anderen.

Wenn nun das passiert, was man erwarten kann, dass nämlich der Journalist, der nicht einmal zum Mitarbeiter des Grevenbroicher Tageblatts taugen würde. diese Einladung „plötzlich“ in Händen hält und darüber ohne weiter Recherche und ohne weiteres Nachdenken berichtet, hat man mit zwei Kloppern zwei Bekloppte entlarvt. Den Maulwurf aus Steinhagen und den Schreiberling !

Knallhart recherchiert und nachgefragt, Herr Journalist, sind Ihre anderen Berichte eigentlich auch so gehaltvoll und richtig ? Weisse (jetzt) Bescheid, Schätzelein ? Wie sagte der Möchtegern-Pulitzer aus Herford so treffend ?

„Guten Morgen, Welt. Zeit, ins Bett zu gehen. Die heutigen, nächtlichen Recherchen waren immerhin fruchtbar und lohnten sich. Gute Nacht!“

Bleib einfach drin !

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Die fleissigen Abmahner der Firma DigiProtect

Die DigiProtect GmbH ist fleissig und dehnt ihre segenreiche Tätigkeit auf Krefeld aus. Im Moment werden mir verstärkt Abmahnungen der DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen zur Prüfung vorgelegt, die Rechtsbeeinträchtigungen wegen angeblicher down- bzw. upgeloadeter Songdateien in peer-to-peer-Netzwerken behaupten und einen pauschalen Schadensersatz von 480,00 EUR  als Vergleichszahlung anbieten.
Man macht dabei die angeblichen Rechte verschiedener Künstler geltend gemacht. Abgesehen davon, dass man mal wieder das Anwaltsbüro gewechselt hat, handelt es sich um die bereits sattsam bekannten immer gleichen Formulierungen.
Wie bereits mehrfach anderswo berichtet, sind die Forderungen nach Unterlassungserklärungen meist berechtigt. Weshalb ich immer für die Mandanten eine solche Unterlassungserklärung abgebe.
Nicht in Ordnung ist jedoch die Forderung der Kollegen nach Schadensersatz und/oder einem Ersatz der Anwaltsgebühren in dieser Höhe.
Die Anwälte Denecke, von Haxthausen gehen zwar auf die  mögliche Anwendung des § 97a UrhG ein und vertreten die Auffassung ( was niemanden wundert), dass diese segensreiche Deckelung ausgerechnet im vorliegenden Fall nicht richtig sei. Da es zu diesem neu geschaffenen Paragraphen bisher nur wenig Rechtsprechung gibt, könnte es sich jedoch lohnen, es bezüglich der darüber hinaus geforderten Zahlungen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Den aber haben die Kollegen bis zum heutigen Tage nicht geführt, oder täusche ich mich da ?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Nachbarschaft im Stress

Unsere Freunde von der so genannten "Nachbarschaft" haben durch einen nicht ganz unbekannten Tschechen (mit Schweizer Eltern) ankündigen lassen, dass man wegen angeblich offener Rechnungen Tausende von Mahnbescheiden beantragt hätte. Das freut das Herz es Anwalts, denn das bedeutet in meinem Fall mindestens 12 Verfahren vor dem Amtsgericht in Krefeld, die ich vorhabe zu gewinnen.

Gerade aus Krefeld gibt es dazu eine mir bekannte grundlegende Entscheidung , auf die ich mich immer wieder gern berufe.Außerdem bietet die ZPO genügend Möglichkeiten um Nachbarn und deren Prozessbevollmächtigen aus Potsdam zu quälen.

Gerade bei Mahnbescheiden sind nach der ZPO die so genannte Notfristen außerordentlich eng gestrickt und man hat als Antragsgegner genügend Möglichkeiten, um den Antragsteller unter Stress zu setzen.

Es ist also völlig richtig, wenn ein Anwalt sagt:
"Ich bin begeistert und gratuliere von Herzen!"

Da merkt man mal an den Reaktionen, was sogenannte Abzocker und sogenannte Verbraucherschützer gemeinsam haben:  Sie verstehen Ironie nicht.
Möglicherweise passt so etwas nicht in ihr einfach gestricktes Weltbild.

Montag, 7. Dezember 2009

Auf meine Initiative hin haben sich die deutschen Datenschützer mit einem wichtigen Problem beschäftigt.


Fotos von Personen im Internet

Zunehmend stellen Privatpersonen und Unternehmen für unterschiedliche Zwecke Fotos von Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen ins Internet. Damit sind die Fotos nicht nur weltweit zugänglich, sondern können kopiert, bearbeitet und für vielfältige Zwecke verwendet werden. Dem Interesse, die Fotos auf möglichst einfache Weise zu verbreiten, steht das Recht der Fotografierten am eigenen Bild gegenüber.
Ob und inwieweit solche Fotos im Internet veröffentlicht werden dürfen, richtet sich nach den §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG).

Es sind daher folgende Rahmenbedingungen bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet zu beachten:

1. Das Veröffentlichen von Fotos im Internet bedarf grundsätzlich der Einwilligung der fotografierten Personen.
2. Keine Einwilligung ist erforderlich in den Fällen des § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KUG. Selbst wenn ein Foto unter die Ausnahmetatbestände fällt, darf es gem. § 23 Abs. 2 KUG nur veröffentlicht werden, wenn dadurch kein berechtigtes Interesse der Abgebildeten verletzt wird. Ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten kann auch dadurch verletzt sein, dass die Veröffentlichung im Internet weltweit zugänglich ist und die Abgebildeten (durch automatisierte Verfahren) identifiziert werden können.
3. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erteilt werden. Sie muss sich sowohl auf das Fotografiertwerden als auch auf die Veröffentlichung im Internet erstrecken.

4. Sofern die Fotos nur für einen begrenzten Kreis von Personen bestimmt sind, ist der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu beachten. Dem wird genügt, wenn die Fotos passwortgeschützt online gestellt werden.


Die Gerichte werden nun zu klären haben, ob und wie eine "konkludente" Einwilligung überhaupt möglich ist.


Freitag, 4. Dezember 2009

Mein Kramen in der Rundablage

brachte dann doch das erstaunliche Dokument zum Vorschein.

Was schreibt der Petent da :"  Mein Antrag war substituiert und begründet." Hmmm, was meint er damit bloß ?
Ich habe dann bei Wikipedia mal nachgeschaut und BINGO, das war eine Freud'sche Fehlleistung. Der Petent nimmt wohl Ersatzstoffe, wenn er denkt, dass er Anträge substantiiert begründet.

Schön auch der Schlusssatz des Petenten:
Was macht Ihr da eigentlich? Den Rechtsstaat zum Treppenwitz erklären?

Nachdem ich die Definition von Treppenwitz nachgelesen habe, habe ich das Schriftstück wieder dahin gelegt, wo es hingehört.

Kürzlich bei Gericht

sprach mich ein Richter L. an und zeigte mir ein bemerkenswertes Schreiben eines Petenten. Neben allgemeinen Pöbeleien, die jedes Gericht immer sehr froh und wohlmeinend stimmen, sprach der Herr von "offener Rechtsbeugung". Was das denn sei, fragte mich der Richter. Ob an ihm eine Änderung des Strafgesetzbuches vorbeigegangen sei und ob es auch eine geschlossene Rechtsbeugung geben würde, rätselte er.Ob das das Selbstouting eines notorischen Querulanten sei, so klagte er.

Nun ich konnte ihn beruhigen. "Offene Rechtsbeugung" ist ein Begriff aus der Teutschen Turnbewegung  des ollen Turnvaters F.L. Jahn ( ja der aus der Hasenheide!) Sie ist das Gegenteil von "Offener Linksbeugung" und stellt einer totale Verschiebung des Oberkörpers (leicht nach rechts) nach vorn dar und zwar bei gleichzeitigem Niederwerfen auf den Boden.. Im asiatischen Raum wird die Bewegung auch Kotau genannt und ist ein Zeichen von Unterwürfigkeit und höchster Ehrerbietung. Niedere Domestiken haben diese Bewegung total verinnerlicht.

Ach so, meinte Richter L., wie nett!

Dann warf er das Schreiben in den Mülleimer (Rundablage).

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Klage oder Nicht-Klage

Heute wurde ich von einem Mandanten gefragt, ob es Sinn machen würde, gegen üble Beleidigungen und Bedrohungen im Internet vorzugehen.
Mit der typischen Juristenantwort :" Es kommt darauf an..!" war er zunächst nicht zufrieden, wohl aber als ich ihm den Hintergrund meiner Antwort erläuterte.
Es kommt darauf an, ob der Gegner durch eine einstweilige Verfügung oder ein Urteil beeindruckt wird ( wie jeder rechtschaffene Mensch) oder nicht. Man kann ja vor der gerichtlichen Entscheidung anderer Meinung sein, sollte sich danach daran halten. Nun gibt es in der Internetgemeinde manch Irren, der sich um Gerichte und Urteile, um Gesetze und Verordnungen usw.. einen Dreck scheren und munter weiter machen. Für solche "Mitmenschen" gibt es andere staatliche Sanktionen, die dauern länger bis sie Wirkung zeigen, aber sie sind nachhaltiger. Manch Internetblogger fand sich plötzlich zur Untersuchung ihres Geisteszustands in Haina oder anderen Orts wieder und wurden dann ganz ruhig und zufrieden. Besonders Verschwörungstheoretiker finden dort eine Neue Heimat, die sie liebevoll aufnimmt.