Zwei Ereignisse der letzten Tage sind besonders bemerkenswert :
-einmal die Pfändung der Domain nerdcore.de durch die EUROWEB aus Düsseldorf und
-zum anderen der Untergang eines Online-Journalisten, der ursprünglich einmal auszog, um der Wahrheit zu dienen aber dann nicht die Finger von anderen Konten lassen konnte.
Was den Fall nerdcore betrifft, so versammeln sich wieder im Netz die selbsternannten Juristen und Moralisten und treffen dort auf Anarchisten und Chaoten. Eine unheilvolle Allianz !
Was aber den eigentlichen Versuch anbetrifft, aus einem rechtskräftigen Titel ( Kostenfestsetzungsbeschluss) zu vollstrecken anbetrifft, da lassen wir doch einfach mal den BGH zu Wort kommen. Der hat es mit einfachen Worten erklärt :
a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain ( Hier wohl dieser Rene W.) gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung ( hier wohl die DENIC) zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
VII ZB 5/05 Entscheidung vom 5.7.2005
Schade, dass Herr Rene W. vorzeitig nun doch zahlte, denn den Prozess hätte die DENIC nicht gewinnen können. Jetzt gilt : Außer Spesen nichts gewesen... Aber es sind nicht die Spesen der EUROWEB .
Was den berühmten Investigativ-Online-Journalisten anbetrifft, so sieht sich dieser jetzt mit der Tatsache konfrontiert, dass es für eine vorsätzlich sittenwidrige Tat in der Insolvenz keine (!!) Restschuldbefreiung gibt.
Pikant, dass er durch sein Handeln nun auch noch seine Gattin mitreingerissen hat.Aber mit verbrannter Erde kennt er sich ja scheinbar aus.

