Ich wurde mit einem Fall aus dem Leben konfrontiert.
Ein besonderer Mensch und seine Frau sehen sich einer Forderung von 75.000 Euro ausgesetzt, die eine Firma von ihnen haben will. Unstreitig ist, dass die Beiden das Geld vom Konto der Firma auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Der besondere Mensch sagt : "Wir waren dazu mehr als berechtigt!" Die Firma ist da völlig anderer Meinung und klagt.
Bis hierher ist das ja nun nichts besonderes.
Aus mir unverständlichen Gründen hat der besondere Mensch das Geld nicht mehr oder will nicht offenbaren, wo es geblieben ist. Er braucht aber einen Anwalt, der "seine" gerechte Sache vor Gericht vertritt. Den will oder kann er erst mal nicht bezahlen. Er findet nun einen Anwalt, den er jetzt als den " ersten Besten" bezeichnet und der dem besonderen Menschen "nur" dadurch auffiel, dass er " sich per Blog meldete und mein Handeln und Veröffentlichen ganz toll fand".
Der Anwalt hätte jetzt erst mal Anspruch auf etwa 4022,20 Euro Vorschuss gehabt, aber da die Sache gerecht war scheint der erstbeste Anwalt zunächst auf "seine" normale gesetzliche Vergütung verzichtet zu haben und beantragte Prozesskostenhilfe. Gleichzeitig begründete er natürlich in umfangreichen Schriftsätzen, warum die Klage falsch und unbegründet sei. Über ein Jahr lang wurden "ordnerweise" Schriftsätze und her gewechselt, wobei ich mir sicher bin, dass sehr viel dem Anwalt in die Feder diktiert und jedes Wort der anwaltlichen Schriftsätze kontrollierte wurde.
Dann folgt der Normalfall : Über ein Jahr arbeitet der Anwalt ohne einen Pfennig Geld zu sehen.
Dann passierte es nach einem Jahr, nachdem das Gericht die Ordner studiert und bewertet hatte, dass die Richter sagten : "Nein, lieber besonderer Mensch, deine Verteidigung hat keine Aussicht auf Erfolg und daher bekommen Du und Deine Gemahlsgattin keine Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die volle Klagesumme !"
Auch das kommt vor und ist ja nichts Besonderes, wie man im Internet und im Euroweb nachlesen kann.
Nun sagte sich möglicherweise der "erstbeste" Anwalt : "Ordnerweise Schriftsätze für nix, lulu oder sogar gratis? Das mag ich nicht (mehr) ! Besonderer Mensch, zahl mir Geld oder ich arbeite nicht weiter.!"
Auch nichts Besonderes und dazu noch verständlich.
Da der besondere Mensch dieser freundlichen Bitte nicht nachkam, legte der "erstbeste" Anwalt das Mandat nieder
Auch nichts Besonderes und sogar verständlich.
Und weil niemand bei Gericht war, nicht mal der besondere Mensch aus Ehrgefühl oder Neugier, erging ein Versäumnisurteil, das übrigens überhaupt keine Begründung enthält !.Das ist richtig so und steht so im Gesetz.
Das Besondere kommt jetzt :
Statt nun einzusehen, dass vielleicht seine eigene Rechtsauffassung falsch ist, prügelt der besondere Mensch auf seinen Anwalt ein :"Einflußnahme seitens der Nutzlosbranche? Nicht auszuschliessen, aber selbst wenn es so war – kaum beweisbar."
Das, spätestens das, würde mich bewegen, den besonderen Menschen mit dem ganzen Repertoire der juristischen Gemeinheiten zu verfolgen . Andere mögen sich da anders verhalten.
Hallo Herr Kollege, vergessen Sie nicht, dass Sie die Gebühren im PKH-Prüfungsverfahren ( immerhin 1200,- netto nach Ziffer 3335 VV RVG) ohne großen Aufwand nach § 11 RVG gegen die eigenen Mandanten durch das Gericht festsetzen lassen können.Und dann vollstrecken Sie was das Zeug hält, denn Sie wissen ( oder ahnen ) es ja, wo die ursprünglichen 75.000 Euro geblieben sind ! Der soll mal kennenlernen, was Law-Hunting wirklich bedeutet.
Für den besonderen Menschen fallen mir noch eine ganze Reihe von Verbalinjurien ein, die ich mir allerdings verkneife.
Ein besonderer Mensch und seine Frau sehen sich einer Forderung von 75.000 Euro ausgesetzt, die eine Firma von ihnen haben will. Unstreitig ist, dass die Beiden das Geld vom Konto der Firma auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Der besondere Mensch sagt : "Wir waren dazu mehr als berechtigt!" Die Firma ist da völlig anderer Meinung und klagt.
Bis hierher ist das ja nun nichts besonderes.
Aus mir unverständlichen Gründen hat der besondere Mensch das Geld nicht mehr oder will nicht offenbaren, wo es geblieben ist. Er braucht aber einen Anwalt, der "seine" gerechte Sache vor Gericht vertritt. Den will oder kann er erst mal nicht bezahlen. Er findet nun einen Anwalt, den er jetzt als den " ersten Besten" bezeichnet und der dem besonderen Menschen "nur" dadurch auffiel, dass er " sich per Blog meldete und mein Handeln und Veröffentlichen ganz toll fand".
Der Anwalt hätte jetzt erst mal Anspruch auf etwa 4022,20 Euro Vorschuss gehabt, aber da die Sache gerecht war scheint der erstbeste Anwalt zunächst auf "seine" normale gesetzliche Vergütung verzichtet zu haben und beantragte Prozesskostenhilfe. Gleichzeitig begründete er natürlich in umfangreichen Schriftsätzen, warum die Klage falsch und unbegründet sei. Über ein Jahr lang wurden "ordnerweise" Schriftsätze und her gewechselt, wobei ich mir sicher bin, dass sehr viel dem Anwalt in die Feder diktiert und jedes Wort der anwaltlichen Schriftsätze kontrollierte wurde.
Dann folgt der Normalfall : Über ein Jahr arbeitet der Anwalt ohne einen Pfennig Geld zu sehen.
Dann passierte es nach einem Jahr, nachdem das Gericht die Ordner studiert und bewertet hatte, dass die Richter sagten : "Nein, lieber besonderer Mensch, deine Verteidigung hat keine Aussicht auf Erfolg und daher bekommen Du und Deine Gemahlsgattin keine Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die volle Klagesumme !"
Auch das kommt vor und ist ja nichts Besonderes, wie man im Internet und im Euroweb nachlesen kann.
Nun sagte sich möglicherweise der "erstbeste" Anwalt : "Ordnerweise Schriftsätze für nix, lulu oder sogar gratis? Das mag ich nicht (mehr) ! Besonderer Mensch, zahl mir Geld oder ich arbeite nicht weiter.!"
Auch nichts Besonderes und dazu noch verständlich.
Da der besondere Mensch dieser freundlichen Bitte nicht nachkam, legte der "erstbeste" Anwalt das Mandat nieder
Auch nichts Besonderes und sogar verständlich.
Und weil niemand bei Gericht war, nicht mal der besondere Mensch aus Ehrgefühl oder Neugier, erging ein Versäumnisurteil, das übrigens überhaupt keine Begründung enthält !.Das ist richtig so und steht so im Gesetz.
Das Besondere kommt jetzt :
Statt nun einzusehen, dass vielleicht seine eigene Rechtsauffassung falsch ist, prügelt der besondere Mensch auf seinen Anwalt ein :"Einflußnahme seitens der Nutzlosbranche? Nicht auszuschliessen, aber selbst wenn es so war – kaum beweisbar."
Das, spätestens das, würde mich bewegen, den besonderen Menschen mit dem ganzen Repertoire der juristischen Gemeinheiten zu verfolgen . Andere mögen sich da anders verhalten.
Hallo Herr Kollege, vergessen Sie nicht, dass Sie die Gebühren im PKH-Prüfungsverfahren ( immerhin 1200,- netto nach Ziffer 3335 VV RVG) ohne großen Aufwand nach § 11 RVG gegen die eigenen Mandanten durch das Gericht festsetzen lassen können.Und dann vollstrecken Sie was das Zeug hält, denn Sie wissen ( oder ahnen ) es ja, wo die ursprünglichen 75.000 Euro geblieben sind ! Der soll mal kennenlernen, was Law-Hunting wirklich bedeutet.
Für den besonderen Menschen fallen mir noch eine ganze Reihe von Verbalinjurien ein, die ich mir allerdings verkneife.

