Mittwoch, 23. Dezember 2009

Nachfrage

Ich erhielt mehrere Emails einer Dame, die von sich behauptete "Heike Reinholz" zu sein. Es war eine Mail über arcor.de.

Es wurde mir so viele pikante Details mitgeteilt, dass mir schwindelte. Wenn nur 50 % davon stimmen würde, würde es in jedem Fall manches erklären. Sie schrieb mir, dass sie auch mit Herrn Frickemeier, dem Enthüller, in Kontakt stünde, was er mir bestätigte. Das würde wiederum einiges bestätigen.

Ich weiß jetzt, warum "Rotglut" Rotglut heißt und ich weiß jetzt, warum Schlosser jetzt nicht mehr Rotglut schmieden können.

Tja, Freunde kann man sich aussuchen, Geschwister nicht. Aber selbst bei Freunden greift man manchmal daneben !

Wahrheiten für Querulanten

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art erhielt jüngst ein ehemals (und jetzt wieder??) rotglühendes Mitglied der Bloggergemeinde.Ein deutsches Landgericht führte wortwörtlich in einem Beschluss aus:

"Mit sachlicher Auseinandersetzung der Argumentation hat die Antragstellung nichts mehr zu tun, weshalb hinreichender Anhalt für rechtsmissbräuchliche Antragstellung zudem gegeben ist."

Das Landgericht verwarf -genauso wie das Amtsgericht- seinen merkwürdigen Antrag.

Nachdem dem genannten Blogger bereits schon einmal querulatorische Neigungen attestiert worden sind, ist es nun schon das zweite Mal, dass die deutsche Justiz zu diesem vernichtenden Urteil kommt.

Es dauert sicher nicht mehr lange und der genannte Blogger hat bei allen bundesdeutschen Gerichten diesen Ruf des Querulanten weg.Da ein solches Erscheinungsbild durchaus Krankheitscharakter haben kann, sollte man ihn mit allen Mitteln eine Heilungschance geben. Allerdings nur unter Aufsicht und ohne Billig-Fusel-Dröhnungen.

Sonntag, 20. Dezember 2009

Trauer und Enttäuschung

Mit großer Bestürzung hat der bekannte Verein "nicht-abzocken e.V." aus Frankfurt die Nachricht aus Krefeld aufgenommen, dass Rechtsanwalt Neuber die ihm angetragene Ehrenpräsidentenwürde nicht annehmen wird.

"Du sollst keine fremden Götter neben mir haben", begründete RA Andreas Neuber seine Entscheidung.

Beraten wurde RA Neuber bei dieser Entscheidung von Heike Reinholz, die ihm dafür andere wertvolle Informationen lieferte.
Was macht ein Verein, der einen Maulwurf ( oder wie heißt die weibliche Form?) in den eigenen Reihen vermutet ? Also ein meist im Dunklen lebendes Getier, das das Tageslicht scheut ?
Richtig !
Er versucht, das Getier zu entlarven und kalt zu stellen.
Und wie macht das ein schlauer Verein ?
Richtig !
Er benutzt dazu am besten seine Gegner, die ,ohne es zu bemerken, geifernd mithelfen, den charakterlosen Wendehals zu entlarven.
Genaue Angaben gefällig ? Gerne !

Man versende an alle Mitglieder eine Einladung zur einer Mitgliederversammlung. Diese Einladung, die übrigens leicht erkennbar die satzungsmäßige Ladungsfrist nicht einhält, ist eine Falle. Man baue in die Tagesordnung und in die Einladung zur Versammlung zwei nette Klopper ein.

Einmal soll zum Ehrenpräsidenten ein nicht ganz unbekannter Rechtsanwalt ernannt werden. Eine (provokative) Mitteilung, die manchem selbst ernannten Verbraucherschützer und Self-Made-Journalisten das publicitygeile Wasser im Munde zusammenlaufen lässt.

Des weiteren baue man in jede einzelne Einladung einen individuellen Fehler ein, also in jede Einladung einen anderen.

Wenn nun das passiert, was man erwarten kann, dass nämlich der Journalist, der nicht einmal zum Mitarbeiter des Grevenbroicher Tageblatts taugen würde. diese Einladung „plötzlich“ in Händen hält und darüber ohne weiter Recherche und ohne weiteres Nachdenken berichtet, hat man mit zwei Kloppern zwei Bekloppte entlarvt. Den Maulwurf aus Steinhagen und den Schreiberling !

Knallhart recherchiert und nachgefragt, Herr Journalist, sind Ihre anderen Berichte eigentlich auch so gehaltvoll und richtig ? Weisse (jetzt) Bescheid, Schätzelein ? Wie sagte der Möchtegern-Pulitzer aus Herford so treffend ?

„Guten Morgen, Welt. Zeit, ins Bett zu gehen. Die heutigen, nächtlichen Recherchen waren immerhin fruchtbar und lohnten sich. Gute Nacht!“

Bleib einfach drin !

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Die fleissigen Abmahner der Firma DigiProtect

Die DigiProtect GmbH ist fleissig und dehnt ihre segenreiche Tätigkeit auf Krefeld aus. Im Moment werden mir verstärkt Abmahnungen der DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen zur Prüfung vorgelegt, die Rechtsbeeinträchtigungen wegen angeblicher down- bzw. upgeloadeter Songdateien in peer-to-peer-Netzwerken behaupten und einen pauschalen Schadensersatz von 480,00 EUR  als Vergleichszahlung anbieten.
Man macht dabei die angeblichen Rechte verschiedener Künstler geltend gemacht. Abgesehen davon, dass man mal wieder das Anwaltsbüro gewechselt hat, handelt es sich um die bereits sattsam bekannten immer gleichen Formulierungen.
Wie bereits mehrfach anderswo berichtet, sind die Forderungen nach Unterlassungserklärungen meist berechtigt. Weshalb ich immer für die Mandanten eine solche Unterlassungserklärung abgebe.
Nicht in Ordnung ist jedoch die Forderung der Kollegen nach Schadensersatz und/oder einem Ersatz der Anwaltsgebühren in dieser Höhe.
Die Anwälte Denecke, von Haxthausen gehen zwar auf die  mögliche Anwendung des § 97a UrhG ein und vertreten die Auffassung ( was niemanden wundert), dass diese segensreiche Deckelung ausgerechnet im vorliegenden Fall nicht richtig sei. Da es zu diesem neu geschaffenen Paragraphen bisher nur wenig Rechtsprechung gibt, könnte es sich jedoch lohnen, es bezüglich der darüber hinaus geforderten Zahlungen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Den aber haben die Kollegen bis zum heutigen Tage nicht geführt, oder täusche ich mich da ?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Nachbarschaft im Stress

Unsere Freunde von der so genannten "Nachbarschaft" haben durch einen nicht ganz unbekannten Tschechen (mit Schweizer Eltern) ankündigen lassen, dass man wegen angeblich offener Rechnungen Tausende von Mahnbescheiden beantragt hätte. Das freut das Herz es Anwalts, denn das bedeutet in meinem Fall mindestens 12 Verfahren vor dem Amtsgericht in Krefeld, die ich vorhabe zu gewinnen.

Gerade aus Krefeld gibt es dazu eine mir bekannte grundlegende Entscheidung , auf die ich mich immer wieder gern berufe.Außerdem bietet die ZPO genügend Möglichkeiten um Nachbarn und deren Prozessbevollmächtigen aus Potsdam zu quälen.

Gerade bei Mahnbescheiden sind nach der ZPO die so genannte Notfristen außerordentlich eng gestrickt und man hat als Antragsgegner genügend Möglichkeiten, um den Antragsteller unter Stress zu setzen.

Es ist also völlig richtig, wenn ein Anwalt sagt:
"Ich bin begeistert und gratuliere von Herzen!"

Da merkt man mal an den Reaktionen, was sogenannte Abzocker und sogenannte Verbraucherschützer gemeinsam haben:  Sie verstehen Ironie nicht.
Möglicherweise passt so etwas nicht in ihr einfach gestricktes Weltbild.

Montag, 7. Dezember 2009

Auf meine Initiative hin haben sich die deutschen Datenschützer mit einem wichtigen Problem beschäftigt.


Fotos von Personen im Internet

Zunehmend stellen Privatpersonen und Unternehmen für unterschiedliche Zwecke Fotos von Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen ins Internet. Damit sind die Fotos nicht nur weltweit zugänglich, sondern können kopiert, bearbeitet und für vielfältige Zwecke verwendet werden. Dem Interesse, die Fotos auf möglichst einfache Weise zu verbreiten, steht das Recht der Fotografierten am eigenen Bild gegenüber.
Ob und inwieweit solche Fotos im Internet veröffentlicht werden dürfen, richtet sich nach den §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG).

Es sind daher folgende Rahmenbedingungen bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet zu beachten:

1. Das Veröffentlichen von Fotos im Internet bedarf grundsätzlich der Einwilligung der fotografierten Personen.
2. Keine Einwilligung ist erforderlich in den Fällen des § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KUG. Selbst wenn ein Foto unter die Ausnahmetatbestände fällt, darf es gem. § 23 Abs. 2 KUG nur veröffentlicht werden, wenn dadurch kein berechtigtes Interesse der Abgebildeten verletzt wird. Ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten kann auch dadurch verletzt sein, dass die Veröffentlichung im Internet weltweit zugänglich ist und die Abgebildeten (durch automatisierte Verfahren) identifiziert werden können.
3. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erteilt werden. Sie muss sich sowohl auf das Fotografiertwerden als auch auf die Veröffentlichung im Internet erstrecken.

4. Sofern die Fotos nur für einen begrenzten Kreis von Personen bestimmt sind, ist der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu beachten. Dem wird genügt, wenn die Fotos passwortgeschützt online gestellt werden.


Die Gerichte werden nun zu klären haben, ob und wie eine "konkludente" Einwilligung überhaupt möglich ist.


Freitag, 4. Dezember 2009

Mein Kramen in der Rundablage

brachte dann doch das erstaunliche Dokument zum Vorschein.

Was schreibt der Petent da :"  Mein Antrag war substituiert und begründet." Hmmm, was meint er damit bloß ?
Ich habe dann bei Wikipedia mal nachgeschaut und BINGO, das war eine Freud'sche Fehlleistung. Der Petent nimmt wohl Ersatzstoffe, wenn er denkt, dass er Anträge substantiiert begründet.

Schön auch der Schlusssatz des Petenten:
Was macht Ihr da eigentlich? Den Rechtsstaat zum Treppenwitz erklären?

Nachdem ich die Definition von Treppenwitz nachgelesen habe, habe ich das Schriftstück wieder dahin gelegt, wo es hingehört.

Kürzlich bei Gericht

sprach mich ein Richter L. an und zeigte mir ein bemerkenswertes Schreiben eines Petenten. Neben allgemeinen Pöbeleien, die jedes Gericht immer sehr froh und wohlmeinend stimmen, sprach der Herr von "offener Rechtsbeugung". Was das denn sei, fragte mich der Richter. Ob an ihm eine Änderung des Strafgesetzbuches vorbeigegangen sei und ob es auch eine geschlossene Rechtsbeugung geben würde, rätselte er.Ob das das Selbstouting eines notorischen Querulanten sei, so klagte er.

Nun ich konnte ihn beruhigen. "Offene Rechtsbeugung" ist ein Begriff aus der Teutschen Turnbewegung  des ollen Turnvaters F.L. Jahn ( ja der aus der Hasenheide!) Sie ist das Gegenteil von "Offener Linksbeugung" und stellt einer totale Verschiebung des Oberkörpers (leicht nach rechts) nach vorn dar und zwar bei gleichzeitigem Niederwerfen auf den Boden.. Im asiatischen Raum wird die Bewegung auch Kotau genannt und ist ein Zeichen von Unterwürfigkeit und höchster Ehrerbietung. Niedere Domestiken haben diese Bewegung total verinnerlicht.

Ach so, meinte Richter L., wie nett!

Dann warf er das Schreiben in den Mülleimer (Rundablage).

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Klage oder Nicht-Klage

Heute wurde ich von einem Mandanten gefragt, ob es Sinn machen würde, gegen üble Beleidigungen und Bedrohungen im Internet vorzugehen.
Mit der typischen Juristenantwort :" Es kommt darauf an..!" war er zunächst nicht zufrieden, wohl aber als ich ihm den Hintergrund meiner Antwort erläuterte.
Es kommt darauf an, ob der Gegner durch eine einstweilige Verfügung oder ein Urteil beeindruckt wird ( wie jeder rechtschaffene Mensch) oder nicht. Man kann ja vor der gerichtlichen Entscheidung anderer Meinung sein, sollte sich danach daran halten. Nun gibt es in der Internetgemeinde manch Irren, der sich um Gerichte und Urteile, um Gesetze und Verordnungen usw.. einen Dreck scheren und munter weiter machen. Für solche "Mitmenschen" gibt es andere staatliche Sanktionen, die dauern länger bis sie Wirkung zeigen, aber sie sind nachhaltiger. Manch Internetblogger fand sich plötzlich zur Untersuchung ihres Geisteszustands in Haina oder anderen Orts wieder und wurden dann ganz ruhig und zufrieden. Besonders Verschwörungstheoretiker finden dort eine Neue Heimat, die sie liebevoll aufnimmt.

Montag, 30. November 2009

Neue widerwärtige und abscheuliche Lüge


Verbraucherschutz Internet Verein

Zu dem Augsburger Strafverfahren gibt es nun eine offizielle Stellung des Vereins, aus die ich hier gerne verlinke.

Heute, 30.11.2009 erhielten wir Kenntnis von der offiziellen Pressmitteilung des Verbraucherschutz Internet Verein. Streichen daher uns zugetragene Kommentare und schließen uns der offiziellen Pressemeldung des Vereins an: http://strafverfahren-amtsgericht-augsburg-eingestellt.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Samstag, 28. November 2009

Aus meiner Archivkiste

Im Moment kocht ja die Gerüchteküche über den Frankfurter Verein "nicht-abzocken e.V." hoch. Da ist von einem Judas der Rede, der alles für 30 Silberlinge verkauft hätte. Es ist zwar immer gut, mal in der Bibel zu lesen, aber das geht sicherlich zu weit.
Lassen wir den den Verein selbst einmal zu Wort kommen:

Lieber M. B., wir, der Verein Nicht Abzocken e.V.,verschwenden keine Spendengelder für Rechtsanwaltsgebühren, wir lassen diese von Sponsoren bezahlen. Herr Neuber kennt übrigens einige dieser Sponsoren, fragt Ihn doch mal was in der Vergangenheit passiert ist und fragt mal nach, ob es unter seiner Mandantschaft vielleicht noch Personen gibt, die die ein oder andere Gerichtskostenrechnung und den Gegenanwalt noch nicht bezahlt haben. Wir werden auf jedenfall die uns zustehenden Kosten eintreiben und das mit schöner Regelmäßigkeit. Wir lassen keinen Titel verjähren. Aber was reden wir, Sie, Herr B. gewinnen natürlich jeden Prozess. Sie brauche sich ja überhaupt keine Sorgen zu machen." 
So schrieb der Präsident, der sich Cheffe nannte, noch im April 2009.

Ein Hesse musste musste wegen verfehlter Öffentlichkeitsarbeit schon zurücktreten, wann folgt ihm der Präsident ?



Nachdem wir nun einiges an Prozeßkosten von dem Verein zu bekommen haben und wissen, dass da kein Sponsor (mehr) ist, machen wir uns doch ein bißchen Sorgen !

Freitag, 27. November 2009

Der Umzug

Sicherlich sind alle begierig zu sehen, wie es in meinem neuen Büro so zugeht.

Der Anfang

Ja, ja die ganze Abmahnerei hat sich doch gelohnt !

Mittwoch, 25. November 2009

Ja, ist es denn schon Weihnachten ?

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Augenreibend musste ich heute eine einschneidende Veränderung auf meinem früheren Lieblingsblog www.rotglut.org vermerken. Nachdem seit September dort Friedhofsruhe geherrscht hat, hat sich der jetzige Betreiber wieder einmal zu Wort gemeldet. Er veröffentlichte eine wahre Lobeshymnen auf die Abo-Seiten Nachbarschaft 24.net. Man erinnere sich: Vor nicht allzu langer Zeit zeichnete ein nicht unbekannter Schlosser aus dem Osten für diese Seiten verantwortlich. Unter nicht geklärten Umständen sollen dann in die Seiten ihren Eigentümer gewechselt haben, denn nun bezeichnete sich ein gewisser Urs Vac als verantwortlicher Betreiber. Nun gab es böse misstrauische Menschen, die eine Identität zwischen Urs Vac und dem Schlosser aus dem Osten zu konstruieren versuchten.
Natürlich waren die Hinweise mehr als deutlich. Besonders sich weil der Schlosser aus dem Osten beharrlich darüber ausschwieg zu, wie denn die besagten Seite von A. nach B. gekommen ist. Sicherlich hat sich der bekannte Schlosser aus dem Osten den Verzicht auf seine Lieblingsseite "vergolden" lassen. Ob er gewusst hat, dass die Seite nun von denjenigen benutzt wird, die in Dubai sitzen und viel Geld mit Abo-Seiten verdienen ?
Ich würde mich nicht wundern, wenn nun bald Abo-Seiten auf dem Markt auftauchen, deren Betreiber in Kassel auf der Hafenstraße ansässig ist. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Paulus zum Saulus wird.

Der Tag der wichtigen Entscheidungen ( 25.11.09)

In Augsburg fand heute das Verfahren gegen den Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins aus Augsburg statt. Dem Vorsitzenden wurde vorgeworfen,in strafbarer Art und Weise das Markengesetz und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verletzt zu haben. Mehrfach ist von interessierter Seite bereits über dieses Verfahren berichtet worden.
Insbesondere wurde behauptet, zwischen dem "Verbraucherschutz Internet Verein" und ihrem Vorsitzenden bestünde bezüglich einer dritten Firma eine unheilvolle Allianz. Es war von Betrug, von Täuschung und überhaupt von allem Straftatbestände, die das Strafgesetzbuch so bietet, die Rede.
Bevor es überhaupt zu einer Beweisaufnahme kam, sagte der Richter: "Ich kann überhaupt nicht erkennen, was hier nicht in Ordnung war."

Folgerichtig wurde das Verfahren eingestellt, die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

Wieder einmal hat sich das Geschrei der angeblichen Verbraucherschützern als Lügenkampagne herausgestellt. Es dürfte klar sein, dass der" Verbraucherschutz Internet Verein" und sein Vorstand nun mit aller Macht sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen die vorgehen, die solche Falschbehauptungen und Verleumdungen weiterverbreiten. Sicherlich hat das Augsburger Verfahren auch Einfluss auf schon laufende Zivilstreitigkeiten beispielsweise vor dem Landgericht in Krefeld und dem Landgericht in Frankfurt.

Auch in einer anderen Sache hat heute einen deutsches Gericht eine wichtige Entscheidung gefällt.

Der als gemeinnützig anerkannte Verein " nicht-abzocken e.V." hatte sich geweigert, einer großherzigen Spenderin eine steuerabzugsfähige Quittung zu geben. Daraufhin klagte die Spenderin mit meiner Unterstützung. Das Amtsgericht Frankfurt führte dazu aus: "Die Klägerin hat gegen den Beklagten gemäß § 368 BGB einen Anspruch auf Erteilung der von ihr begehrten Quittung. Diese Vorschrift ist auch im vorliegenden Fall einer Spendenquittung einschlägig. Der Wortlaut der Norm differenziert nämlich nicht zwischen solchen Leistungen, die gegen oder ohne Gegenleistung erbracht werden. Dies würde auch dem Zweck der Norm nicht gerecht, denn schließlich besteht auch die Möglichkeit, sich zu einer schenkweisen Leistungserbringung zu verpflichten."

Genauso hatte ich vorgetragen.

Es ist unbegreiflich, warum sich ein gemeinnütziger Verein, der sich dem Verbraucherschutz verpflichtet fühlt, sein Vereinsvermögen in dieser Art und Weise verschleudert, denn schließlich wurden die Kosten des Verfahrens in voller Höhe dem Verein auferlegt.

Es ist wohl müßig zu erklären, dass der beklagte Verein bis zum heutigen Tage-obwohl er anwaltlich vertreten war-die steuerabzugsfähige Quittung nicht erteilt hat. Wahrscheinlich muss meine Mandantin hier die Zwangsvollstreckung einleiten.

Auch in diesem Fall hat es auf diversen Blogs und Foren tösende Protestschreie gegeben. Damit erweist sich wieder einmal das alte Sprichwort:" Die leeren Töpfe klingen am lautesten!"

Mittwoch, 11. November 2009

Danke an alle Freunde und vermeintlichen Feinde

Zu meinem heutigen Geburtstag erreichten mich viele Glückwünsche. Dafür danke ich herzlich.

Ich habe mich besonders über den Gruss und das Geschenk eines mir persönlich unbekannten gelben
Singvogels gefreut, der mich auf ein "neues" Youtube-Spektakel aufmerksam machte.

Hier ist der dazu gehörende Link :


An dieser Stelle befand sich ein Fundstück aus Youtube, das mir zugespielt wurde. Nach einigen Kommentaren soll die Stimme "Bettnässen" bei Kindern ausgelöst haben. Das war natürlich nicht beabsichtigt, weswegen ich das Fundstück sicherheitshalber mal entfernt habe. Ein Hinweis an die Hobby-Juristen sei an dieser Stelle mal erlaubt: Wer freiwillig einen Anrufbeantworter mit Geräuschen füllt und daher weiß, dass die Geräusche aufgezeichnet werden, entzieht den Geräuschen die Vertraulichkeit. 
Aber weil der Dialekt so schön ist :


Ein grosser Genosse
 
In diesem Sinne wünsche ich allen einen frohes Karnevalserwachen und/oder einen fröhlichen Martinszug.

Montag, 9. November 2009

Über Haller, Hallenser und Halunken

Ein Gerichtstermin in Halle/Westfalen vom heutigen Tage entwickelte sich in einer Sitzungspause zu einem interessanten Gespräch mit dem Vorsitzenden. Wir überlegten, wie denn wohl die Einwohner dieses alten Städtchens zu bezeichnen wäre. Das Wort Hallenser ist nach meinem Wissen schon von den Bewohner von Halle/Saale belegt, weswegen der Vorsitzende spaßhaft vorschlug, sie als "Halunken" zu bezeichnen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob er dies nach dem persönlichen Vortrag des heutigen Beklagten so meinte.


Eine im Sitzungssaal anwesende (einzige) Zeugin des Schauspiels stellte dann aber richtig, dass man die Einwohner als Haller zu bezeichnen hätte.


So froh gestimmt konnte ich dann einem Vergleich zustimmen, in dem meine Partei im Wesentlichen das bekam, was sie in ihrer Klage begehrte. Die sehr kooperative Kollegin der Gegenseite stimmte schnell zu, das Verfahren so zu beenden.


Sicherlich wurden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben, was aber dem gesetzlichen Normalfall entspricht ( § 98 ZPO)


Der Beklagte wird nun auch noch mit einem Teil der Gerichtskosten belastet, was er sicherlich wieder als Ergebnis einer gegen ihn gerichteten Verschwörung werten wird. Aber die nette Kollegin hat mir versprochen, es ihm ganz langsam zu erklären.


Die Person, die die Öffentlichkeit darstellte und die trotz heftiger öffentlicher Einladung die einzige Zeugin des Schauspiels blieb, wird wohl noch einen eigenen Bericht veröffentlichen. Sie hat übrigens nicht versäumt, mir die besten Grüße eines nicht unbekannten Dritten auszurichten, was ich als echtes Friedensangebot dieses Herrn werte. 

                        

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Vom schönen Schein oder warum es sich lohnt in das Gesetz zu schauen


Gestern kam ein glückseeliger Mandant zu mir und übergab mir einen Beschluss eines Berufungsgerichts, in dem ihm Prozesskostenhilfe unter meiner Beiordnung bewilligt worden war.
Was war geschehen?
Der Mandant hatte vehement an das Berufungsgericht geschrieben und zwar ohne Anwalt, weil er ja alles besser könne als die Schwarzkittel. Nun könne ja nichts mehr „schiefgehen“, denn Prozesskostenhilfe würde ja nur dann bewilligt, wenn seine Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg habe, so tönte er.

Im Beschluss fand sich nun der Satz

In der Sache handelt es sich um notwendige Prozeßkostenhilfe gemäß § 119 Abs 1 Satz 2 ZPO“.

Leider hatte es der Mandant (mal wieder) abgelehnt ,das Gesetz zu lesen. Denn dort steht eben bei § 119 ZPO:

„In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat.

Mit anderen Worten in einem höheren Rechtszug wird die Prozesskostenhilfe auch bewilligt, wenn die Rechtsverteidigung völlig aussichtslos oder sogar mutwillig ist. Und leider musste ich den Mandanten belehren, dass seine Argumentation nicht erfolgversprechend ist und der einzige, der von dem Beschluss einen Nutzen hat, sein Anwalt sei.

Aber das ist ja auch nicht schlecht.