Mittwoch, 24. November 2010

Sensationen aus NRW

Zitat :
"Der Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags beschäftigt sich heute mit dem Thema "Karatekurse für Staatsanwälte". Die FDP verlangt von der Landesregierung Aufklärung darüber, warum Justizbeschäftigte in Wuppertal offenbar Selbstverteidigungskurse finanziert bekommen haben. Die Liberalen lehnen derartige Karatekurse ab. Die Staatsanwaltschaft sei "keine Kampftruppe".
Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Justizministeriums betonte, die Fortbildung sei nicht vom Land organisiert worden. Es habe bei Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Wuppertal nach "verbalen Angriffen" von Besuchern eine "Unsicherheit" gegeben. Deshalb seien Kurse genehmigt worden, um "Techniken der Deeskalation" zu erlernen und mögliche tätliche Angriffe abwehren zu können. Ob es jemals zu tätlichen Angriffen kam, ist unbekannt."


Ich bin begeistert !


Der jährliche Ausflug der Krefelder Justiz ( Anwälte, Richter und Staatsanwälte) mit dem Schluff zum Hülser Berg wird nun um eine Attraktion reicher.

Staatsanwalt Otto N. als

JACKIE CHAN - KARATE BOMBER

Samstag, 20. November 2010

Filesharing und dazu einige Überlegungen

Es ist nichts Neues, dass Menschen ihre Musikwünsche aus dem Internet herunter laden und dann diese Musiktitel (bewusst oder unbewusst) wieder im Internet anbieten, also verbreiten.

Es ist nichts Neues, dass die Rechteinhaber (Bushido, Lena und all die anderen) sich dagegen zur Wehr setzen und regelmäßigen Abständen "wellenartig" diese "Verbreiter" abmahnen lassen und zum Teil horrende Schadenersatzforderungen geltend machen.

Es ist nichts Neues, dass man unter keinen Umständen die mitgelieferte Unterlassungserklärung unterzeichnen und quasi "blind" zahlen sollte. Hier muss in jedem Fall vorher der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden, denn wie meine Beratungspraxis zeigt : Jeder Fall ist anders und nicht jede Abmahnung und/oder Forderung ist berechtigt. Also : Guter Rat ist nicht teuer.

Sicher kostet der "eigene" Rechtsanwalt auch Geld, aber es ist immer besser, einen kleineren Geldbetrag zu investieren, um einen "größeren" zu vermeiden.

Neu ist in der Rückschau des Jahres 2010, dass es immer wieder die gleichen Internetprovider sind, deren Kunden nach Preisgabe der Klarnamen und Adresse ( gerichtlich angeordnet!!) abgemahnt und erschreckt werden.
Neu ist weiter, dass es auch geographische Unterschiede bzw. geographisch gesteuerte Abmahnwellen gibt.
Wie eine kurze Umfrage bei Krefelder Kollegen zeigte, sind derzeit Krefeld und Umgebung und die Telecom bzw. 1 & 1 Kunden dran.
Man könnte meinen, Krefelder vodafone bzw. ehemalige arcor-Kunden verhielten sich gesetzestreu oder liegt das an etwas Anderem ?

Mittwoch, 17. November 2010

Privatklageweg ? Was ist das eigentlich ?

Da feiert sich ein Verbraucherschützer aus Herford unter der Überschrift "Law-Hunting" damit, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Verfahren gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz eingestellt habe. Allerdings scheint er "übersehen" zu haben, dass die StA Bielefeld den Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen hat.

Also :
Mal wieder zu kurz gedacht, Herr Verbraucherschützer

Die Staatsanwaltschaft hat nichts anderes geschrieben, als : 

Du Verbraucherschützer hast Dich zwar strafbar gemacht, davon ist die Allgemeinheit aber wenig betroffen, außerdem gehört das Delikt zu den Katalogtaten des § 374 StPO, also soll der Anzeigenerstatter selbst dafür sorgen, dass Du bestraft wirst.

Wenn also der Anzeigenerstatter ein "Law-Hunter" ist und er über etwas Kleingeld verfügt, wird er sich das nicht zweimal sagen lassen.
 Law-Hunter ist also jemand, der Gesetzesverstöße mit gesetzlichen Mitteln verfolgt und das tut, was die Staatsanwaltschaft ihm rät.

Dann wollen wir doch mal sehen, ob die Law-Hunter  Privatklage erheben und welcher Rechtsanwalt sich zur Verteidigung des Verbraucherschützers bereit erklärt, vor allem wenn die Bezahlung des Verteidigers nicht gesichert ist.

Es bleibt also spannend.

Mittwoch, 10. November 2010

Der tägliche Kampf mit den Definitionen


"Der Begriff Abzocke ist ein umgangssprachlicher Begriff für Übervorteilung. Abzocken bedeutet jemanden auf betrügerische Art um sein Geld bringen (Duden, "Die deutsche Rechtschreibung", 24. Aufl.)"

oder

"Abzocke ist der umgangssprachliche Begriff für Betrug im weitesten Sinne, wobei dabei nicht zwingend die strafrechtlichen Voraussetzungen des Betrugs erreicht sein müssen."

Schwierig Schwierig…..

Da hebt jemand erhebliche Beträge von einem Bankkonto ab, von denen er weiß, dass sie ihm nicht zustehen. Dann steckt er sich das Geld in die eigenen Tasche und verbraucht es.
Ist das Abzocke ?

Da veröffentlicht ein anderer wissentlich falsche Berichte über eine Firma im Internet und entfernt diese nach Aufforderung nicht. Weil er vermögenslos ist, ist ihm alles egal und lässt sich fröhlich verklagen. Seinen eigenen Anwalt bezahlt er auch nicht, sondern veranlasst, dass dieser (nachträglich) Prozesskostenhilfe beantragen soll, was gar nicht geht und dem eigenen Anwalt zusätzliche Mühe und Arbeit macht. Die Kosten der Firma, die ja ihren eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen müssen, ersetzt er auch nicht. Und zu allem Übel macht er mit seiner falschen Berichterstattung weiter, worauf der Firma wieder Kosten entstehen, weil über ihren Anwalt eine Ordnungsstrafe beantragen müssen.
Fazit : Ein geschädigter eigener Anwalt und eine geschädigte Firma.
Ist das Abzocke ?

Schwierig schwierig

Ich denke, ich beobachte das neue AbzockWIKI des Herrn Claus Frickemeier , Ahmser Str. 36c , 32052 Herford Tel: +49 (0) 5221 - 1719574 Fax: +49 (0) 321 - 21363438 mal genau, sicherlich kann ich da noch etwas lernen.

Die Geschichte wiederholt sich

„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt/verurteilt, sie zu wiederholen.“
Kluger Satz ? 
Ja, sicher, aber es gibt eben immer wieder "besondere" Menschen, die es einfach nicht begreifen wollen oder können, was geht und was nicht.
Zu diesen lernresistenten Menschen gehört sicherlich Herr Fred K. aus Ste.. Hatte ich eigentlich gedacht, dass ihm die Anzahlt von Euros, die er an meine Mandanten infolge eines verlorenen Prozesses (Verletzung von Persönlichkeitsrechten) zahlen musste, eine Lehre gewesen sind, so sah ich mich jüngst eines Besseren belehrt.
Auf ihrem Blog berichten die Rechtsanwälte und Kollegen Berger aus Düsseldorf/Köln darüber, zu was sich der schmerzbefreite Herr Fred K. aus Ste. hat erneut hinreißen lassen und was sich daraus für ihn entwickelte.
http://www.berger-law-koeln.de/blog/

Mal wieder ein Ordnungsgeld, mal wieder die Androhung von Haft (falls nicht gezahlt wird) und mal wieder konsequentes Ignorieren von gerichtlichen Entscheidungen. Das kenne ich doch irgendwo her ?

Die Parallelen zu einem anderen Verbraucheraufklärer aus Ostwestfalen-Lippe sind unübersehbar, sowohl in der Vita als auch im Verhalten.
Ob das am Klima dort liegt ?

Der Kollege Musiol tut mir leid. Sein  Handeln vor, während und nach dem Prozess wird in dem genannten Blog ebenfalls schonungslos dokumentiert, obwohl er wohl nur retten wollte, was nicht zu retten war.

Also immer weiter so, ihr Verbraucheraufklärer aus OWL. Ihr schadet der Sache mehr, als ihr Nutzen zu bringen. Denn wer glaubt schon einem Aufklärer, der mehrfach verurteilt wurde ?

Ach ja noch eines :

§ 2 Abs. 2 BORA bezieht sich nur (!!) auf das Verhalten gegenüber dem eigenen Mandanten. Aber das lernt ihr auch noch mal.

Montag, 8. November 2010

Unrecht Gut gedeiht nicht !

Oder 
Lass die Finger von fremden Eigentum

Da gibt es in Bielefeld einen Menschen, der von sich behauptete vom Saulus zum Paulus mutiert zu sein.

Früher war er ein gefügiges Rädchen im Mahlwerk der bösen Abzocker und hat dabei nicht schlecht verdient, gemessen an seiner Ausbildung, seinem beruflichen Lebenswerk und seinem Können.

Quasi über Nacht kam ihm die Erleuchtung, dass es dort nicht mit "rechten" Dingen zugegangen wäre und er verließ den wärmenden Arbeitsplatz.

Fortan wurde er zum Wanderprediger ( nicht nur dem Aussehen nach) und erklärte der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und überhaupt jedem, wie schlecht es doch einige Firmen mit den Verbrauchern meinen.

Nun hat sich eben dieser Saulus bei seiner Wandlung zum Paulus  die Mutation arg versüßt, in dem er bei seinem Abgang erhebliche Firmengelder (angeblich 75000 Euro) den Firmenkonten entnahm und seinem eigenen Vermögen hinzu fügte.

Das wiederum wollten die bösen Abzocker nicht akzeptieren und verklagten den Wanderprediger.

Plötzlich und unerwartet  war dieser aber auf einmal vermögenslos und bat den Staat, man möge ihm doch Armenrecht bewilligen und ihm seinen Rechtsanwalt bezahlen.

Nun bekommt Prozesskostenhilfe nur der, dessen Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet.
Das ist doch klar, oder ?

Man trägt also in einem solchen Falle umfassend vor, warum man der Meinung ist, dass die Klage keinen Erfolg haben kann.

Das ging aber jetzt gründlich in die Hose !

In dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld ist ständig von "unsubstantiiert" und "unklar" die Rede. Das bedeutet in der juristischen Fachsprache : " Du lieber Beklagter hast zwar viel gelabert, aber nicht das gesagt und behauptet, worauf es ankommt."

Vollends tödlich ist dann noch der Satz :
"Denn die Tatsache, dass vorsätzlich Gelder abgehoben wurden, die den Beklagten nicht zustanden, ist unstreitig geblieben"

Klasse : Nicht nur dummes Zeug schreiben (lassen) sondern auch alles "gestehen".

Und was passiert jetzt ? Klar : Man jammert über die bösen Gerichte, entwickelt Verschwörungstheorien ( Was hat der Anwalt der Klägerin mit den Richtern des Landgerichts zu tun ?) und bittet darum, möglichst häufig den "Spendenbutton auf des Wanderpredigers Seite zu drücken.

Man fragt sich natürlich, wo die Gelder geblieben sind, die "unstreitig" von eigener Hand beim Wanderprediger gelandet sind. Für "Hasenbraten" hat er wohl nicht alles ausgegeben und sein Anwalt dürfte auch (noch) kein Geld erhalten haben. Die ARGE weiß wahrscheinlich auch nichts von diesem Geld .

Obwohl ihnen das Wasser bis zum Hals steht, hören sie nicht auf zu quaken ! ( Ist nicht von mir, sondern von Ovid !)

Montag, 18. Oktober 2010

Die Wahrheit über Vergleiche

Tagtäglich kommt es in der Justizwelt vor, dass Vergleiche geschlossen werden. Jede Seite kann hinterher ihr Gesicht wahren und behaupten, dass ihre Sache in Wahrheit gewonnen habe.

Manchmal muss man allerdings ein Angebot machen, dass die Gegenseite nicht ablehnen kann, wußte schon der Pate.

Das geht dann wie hier KLICK  . Nicht schön, aber Realität !

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Die Wahrheit über (deutsche) Anwaltsgebühren

Wenn man der Fernsehberichterstattung Glauben schenken darf, war "unser aller" Konny Reimann aus Texas in einen Rechtsstreit verwickelt. Ein Nachbar verlangte von ihm die deutliche Kürzung seines Rasens und hatte dazu sogar das Gericht angerufen.

Weil er im texanischen Nachbarrecht nicht firm war, tat Konny Reimann das einzig Richtige: Er fragte vorher einen Anwalt, der ihm scheinbar "nur" einen der Sach- und Rechtslage angemessenen  Rat gab. Doch nun kommt es :
Konny Reimann soll für diesen Rat 1000 Dollar gezahlt haben.
Dies entspricht nach heutigen Wechselkurs etwa 715,00 Euro.

Was hätte ein bundesdeutscher Rechtsanwalt für den (gleichen) Rat bekommen ?

Nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG, § 612 BGB können von einem Rechtsanwalt bei einer (Erst-)Beratung von Verbrauchern maximal 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet werden.Aber fast immer bleiben die deutschen Rechtsanwälte unterhalb dieses Betrages.
Selbst wenn ein  bundesdeutscher Anwalt unseren Konny Reimann vor Gericht vertreten hätte, wären maximal 300,-- Euro zusammengekommen. Und die hätte Konny Reimann dann auch noch vom (säumigen) Nachbarn zurückbekommen.

Auswandern ist so eine Sache, drum bleibe im Lande.

Freitag, 20. August 2010

Deutschland - Eine Rechtsfreie Zone ?????

Auch wenn es einige Menschen so hinstellen, Deutschland ist doch keine rechtsfreie Zone.

Was war passiert ?

Ein (neue) Mandant suchte mich etwas aufgelöst auf. Man habe seine Bewährung rechtskräftig widerrufen, weil er die Bewährunsgauflage nicht erfüllt habe. Nun solle er (noch) restliche vier Monate in die JVA.Einige Rechtsanwälte hier im Sprengel hätten es schon abgelehnt. ihm zu helfen, weil die Sache aussichtslos sei.

Etwas ließ mich hellhörig werden: Der Mandant sprach davon, dass im Gerichtstermin 2008 die Richterin ihm eine Geldauflage gemacht habe, alle folgenden Gerichte würden aber davon sprechen, dass er 90 Sozialstunden hätte ableisten müssen. Die habe er aber nicht(!!) abgeleistet.

Irrtum oder Wunschvorstellung eines Mandanten ? Er hatte schließlich schon eine unfreundliche Einladung der JVA erhalten.

Nachdem ich mit einige Mühe Akteneinsicht in das sog. Bewährunsgheft und (!!) die Hauptakte erhalten hatte, ergab sich folgendes Bild :

In der Hauptakte befand sich ein deutlicher handschriftlicher Beschluss der Richterin : "Bewährung gegen Geldauflage". Im Bewährungsheft fand sich ein solcher Beschluss "Bewährung gegen Sozialstunden".

Also ein einfacher, aber folgenschwerer Übertragungsfehler der Justizangestellten, denn nur (!!) das Bewährunhgsheft wurde in der Folgezeit an die Strafvollstreckungsbehörden und die Kammer des Landsgerichts geschickt und man verließ sich einfach auf das, was in der Akte war.

Nachdem ich das festgestellt hatte, setzte ungewohnte Hektik in meinem Büro ein:

Gnadengesuche und Gehörsrügen nach § 33a StPO in einem erheblichen Umfang und mit vielen Anlagen wurden auf den Weg gebracht, die allerdings beide keine aufschiebende Wirkung haben.

Aber nur 5 Werktage später, erreicht mich heute die Weisung der Gnadenstelle :

Die Vollstreckung der Haftstrafe wird bis zur Entscheidung der Gnadenstelle außer Vollzug gesetzt

Ab sofort werde ich von dem Mandanten so begrüßt:

Donnerstag, 5. August 2010

Neues und wichtiges vom Inkasso-Institut

Auf meine freundliche Erwiderung auf das Bittschreiben der Collectus Inkasso erreichte mich folgende Mail:  

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Neuber,

wir haben uns mit unserem Mandanten in Verbindung
gesetzt - in diesem Kontext
bitten wir die Wartezeit zu entschuldigen. Ihre
Daten wurden offensichtlich von
einer unbekannten, dritten Person auf dem Portal
unserer Mandantschaft eingetragen.
Der Vorgang wurde selbstverständlich sofort
storniert. Die Forderung wird nicht
mehr gegen Sie geltend gemacht.
Wir bitten, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu
entschuldigen.
Ich finde, dies zeugt von Seriosität des Unternehmens.

Es ist also tatsächlich möglich, dass böswillige Mitmenschen die Adresse eines
Anderen auf der Weihnachtskalenderseite eintragen, um so Schaden zu zufügen.

Das würde ja bedeuten, dass vielleicht alle (!!) bisher verschickten Rechnungen und

Mahnungen ihren Ursprung in einer kriminellen Handlung haben. 






 

Donnerstag, 29. Juli 2010

Ist das die Wende ??

Gemäß einer Vorabmeldung von SPON hat das Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen Herrn Kachelmann aufgehoben.

Ob er jetzt vor dem LG Mannheim einen fairen Prozess bekommt ?

Mittwoch, 28. Juli 2010

Ja ist es denn schon Weihnachten ?????

Mitten im Sommer erreicht mich ein Bettelbrief eines Inkasso-Instituts, den ich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten will :



Also,  liebe Freunde von der Collectus GmbH, da müsst Ihr Euch schon nach Krefeld bemühen.

Mir gääbbet nix, wie der Schwabe sagt.

Und immer wieder die gleichen Fragen

Nun werde ich in letzter Zeit immer häufiger angesprochen und und mit Gretchenfrage konfrontiert:

Sie, Herr Anwalt, wie halten Sie es mit der Moral ???


Ich werde ab sofort diesen Witz erzählen :

Ein Rechtsanwalt hatte einen Mandanten in einem Skandalprozess erfolgreich verteidigt. Auf einer Party danach spricht ihn eine entrüstete Frau an: "Für Sie ist wohl kein Delikt zu gemein, zu abscheulich, zu unerhört, dass Sie nicht die Verteidigung übernehmen wollten!" - "Kommt drauf an", sagte der Anwalt, "was haben sie denn ausgefressen?"

Dienstag, 20. Juli 2010

Wieder eine Hoffnung weniger

Aus der Pressemitteilung des BVerfG von heute:

Verfassungsbeschwerde gegen "Blitzer" erfolglos

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist.
Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch liegt eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vor.

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeigt keine
Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für Jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem
nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen.
Denn es bestehen in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme.

Montag, 19. Juli 2010

Die Piraten und Bushido

Eindrucksvoll hat der Bundesvorstand der Piraten Partei bewiesen, wie man es eben nicht machen sollte.

Da erreicht die Partei eine Abmahnung des Sängers Bushido, weil angeblich über den Internetanschluss der Geschäftsstelle Musik dieses Rappers zum Download angeboten wurde.

Solche Abmahnungen liegen mir zu Hauf vor und ich weiß daher, was die Rechtsanwälte des Ferchichi aus Berlin verlangen.

An fast jeder Stelle wird gepredigt : "Nehmen Sie solche Abmahnungen ernst !"

Und was tun die verantwortlichen Herren der Piraten Partei ? Sie diskutieren lang und breit,

 ob man nicht erst einmal zu Herrn Ferchichi persönlich Kontakt aufnehmen sollte;
 ob man richtig auf die "Kacke" hauen sollte;
 ob man nicht besser einen freundlichen und sachlichen Brief schreiben sollte;


Nun, die Diskussion zeigt deutlich, dass man die (möglicherweise) berechtigte Abmahnung eben nicht ernst nimmt. Noch dazu stellt man die gesamte Diskussion als Tondokument online, damit die gegnerischen Anwälte nur ja mitbekommen, dass die Abmahnung eingetroffen und das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung zu bejahen ist.

Aber bei einem Parteivermögen von immerhin rund 81.000,-- Euro kann man sich ein einstweiliges Verfügungsverfahren sicherlich leisten, es dürfte ja auch nur einen Streitwert von etwa 25.000,-- Euro haben.

Freitag, 16. Juli 2010

Deutschland - Ein Sommermärchen ?

Soeben habe ich folgenden Tatsachenbericht erhalten, für dessen Echtheit sich die Einsenderin verbürgt:


Einen beeindruckenden Anruf hatte ich gerade von meiner obersten Dienststelle aus Berlin:

„Sie sind doch die Vertreterin von Herrn Dr. H.?“

Ich: In fachlichen Angelegenheiten – ja, sonst Frau Th.

„Die sind doch beide nicht da, dann sind Sie also doch die Dienstälteste?“

Ich: Die Älteste bin ich auch so, worum geht es denn?

„Die Leitung möchte jedem am Montag anwesenden Mitarbeiter ein Merkblatt geben, wie man sich bei den hohen Temperaturen zu verhalten hat, viel trinken und so... und dazu eine Flasche Mineralwasser. Dazu brauche ich die Zahl, wie viel Mitarbeiter am Montag anwesend sein werden.“

Ich: Eine genaue Zahl kann ich Ihnen nicht sagen, da ich den Urlaubsplan nicht habe und auch nicht weiß, ob sich am Montag jemand krank meldet.

„Dann kann ich doch nach der Telefonliste gehen.“

Ich: Wenn sie aktuell ist, können Sie das gern tun. (Er zählt laut durch)

„Ist ja interessant, Sie haben zweimal „Fö...“

Ich: Ja, und auch zweimal „Hü...“. – Es waren sogar mal 3!

„Die stehen hier auch noch drin – Ute, Dagmar und Beate.“

Ich: Beate ist in den Ruhestand gegangen.

„Aha, dann sind Sie also nur noch 26 – also 26 Flaschen Mineralwasser.“

Ich: Ist es wirklich notwendig, um eine Flasche Mineralwasser zu feilschen? Es gibt doch auch große und kleine Menschen mit unterschiedlicher Körperoberfläche und Verdunstung, wenn wirklich eine Flasche übrig bleibt, kann ein ganz Durstiger doch auch zwei trinken – oder?

„Nein, nein, natürlich nicht – es ist ja auch nur eine Geste der Betriebsleitung wegen der hohen Temperaturen.“

Ich: Eine bemerkenswerte Geste, dann sind wir uns ja einig – ein schönes Wochenende.

Dieser Mensch hat heute als Hauptaufgabe, alle Fachbereiche anzurufen, um herauszufinden, für wie viel Mitarbeiter am Montag je eine Flasche Mineralwasser beschafft werden muss. Und das nach 5 Wochen anhaltender Hitze! – Hoffentlich machen sie nicht erst noch eine Ausschreibung!

Der Mann ist übrigens Humanmediziner und promoviert, sitzt in der obersten Dienstbehörde mit einem entsprechenden Gehalt!!!
Deutschland – ein Sommermärchen!

In meinem Dienstzimmer sind aktuell 30°und noch ist die Sonne nicht rum, aber am Montag gibt es ja eine Flasche Überlebenswasser - da kommt Freude auf! :-D

Mittwoch, 14. Juli 2010

Verwunderlich

ist es schon, dass niemand Ernstzunehmendes aus der Riege der sog. "Anti-Abzocker" jubelnd über das wichtige Urteil des OLG Frankfurt vom 20.5.2010 ( 6 U 33/09) berichtet.

Das OLG Frankfurt hat sehr anschaulich über den Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfallen" im Internet geurteilt.

Nach einer Abmahnung kann der Gewinn des Betreibers von sog. Abofallen zugunsten des Klägers abgeschöpft , also heraus verlangt werden.

Bevor nun aber gut meinende Menschen Musterbriefe und Musterklagen zu freien Bedienung ins Internet stellen, sei auf auf § 10 UWG verwiesen, welcher auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG hinweist.

Aber es soll doch gerade in Frankfurt gemeinnützige Vereine geben, die sich vehement dem Verbraucherschutz verschrieben haben. Wenn man sich richtig bemüht und seriös arbeitet, wird man vielleicht in die Liste nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 aufgenommen und dann im Frankfurter Raum richtig zuschlagen können.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Verfahren eine Eintagsfliege bleibt.

Mittwoch, 23. Juni 2010

Die schönen Definitionen

Als Abofallen bezeichnet man Angebote, bei denen entweder keine oder üblicherweise kostenlos erhältliche Leistungen mit dem Abschluss eines länger bindenden Vertrages gekoppelt werden. Oft werden von den Abofallenbetreibern Zahlungen in drei- bis vierstelliger Höhe in Rechnung gestellt und angemahnt. Verbraucherschutzorganisationen warnen intensiv vor diesem Geschäftsmodell und rufen dazu auf, in Webformularen nicht leichtfertig persönliche Daten einzugeben und sich die Geschäftsbedingungen eines Anbieters vor dem Vertragsabschluss durchzulesen.

Steht die bezogene Dienstleistung in keinem Verhältnis zum dafür gezahlten Preis (Übervorteilung des Anbieters), entsteht der Vorwurf der Abzocke.

Da bietet die POSS UG aus Dresden, Geschäftsführer ist ein Herr Peter Sc., auf der Seite "Tierdatenbank" dem interessierten Nutzer die sensationelle Möglichkeit

• sich mit anderen Tierliebhabern auszutauschen.
• Tierfreunde in Ihrer Umgebung kennen zu lernen.
• selber aktiv zu werden und Ihre ganz persönlichen Erfahrungen weiterzugeben.
• Ihr Haustier in Wort und Bild vorzustellen.
• Reitbeteiligungen zu suchen und zu finden.
• uns Vorschläge zur Erweiterung dieses Services zu machen. Wir sind für alles offen!
Und das Ganze für schlappe 49,99 € , Wunderbar, nur der interessierte Nutzer erfährt natürlich nicht, was er für den Betrag erhält, eine Wundertüte also. Wenn da nur heiße Luft drin ist, siehe oben unter Abzocke.

Der sensationelle Preis berechtigt, den übervorteilten Interessenten für sechs Monate "dabei" zu sein, danach ist Schluss und es geht wieder von vorne los mit den 49,99 € (natürlich ganz freiwillig) . Ein Jahr kostet dann 99,98 € ! Da sind die pösen Abzocker auf anderen Seiten fast billiger.
Nein, nein, das ist keine Abo-Falle oder doch ? Oder wie ?

Ich werde mich mal bei der Bank beschweren, denn deren Ansehen wird ja schwer beschädigt. Musterbeschwerdebriefe gibt es ja zu Hauf. Stichwort Kontoklatschen.

Komisch, dass die POSS UG denselben Briefkasten wie Herr Sc. hat und sich diesen noch mit der OSTARA UK LtD. teilt.

Dienstag, 22. Juni 2010

Wer oder was ist eigentlich "OSTARA" ????

Vermeintlich ist OSTARA die Frühlingsgöttin . Man kennt den Begriff auch von einer Zeitschrift, die einen Herrn Hitler zu seinen Rassentheorien inspirierte.

Heutzutage benutzt eine englische Firma diesen Namen, um finanziell in Bedrängnis geratenen Menschen zu einem Auto zu verhelfen. Klick

Kredite ohne SCHUFA, Telefon ohne SCHUFA und jetzt Autos ohne SCHUFA. Immer wieder finden sich solche Angebote, die vermeintlich völlig selbstlos und hilfsbereit sind. Immer wieder ist dann festzustellen, dass man die Interessierten völlig auspresst und nach einer hohen Vorleistung (Prüfungsgebühr oder Vorab-Provision) den Kreditwunsch oder den Autowunsch einfach ablehnt. Geld futsch und Auto futsch.

Darüber berichten die Verbraucherschützer natürlich nicht.

Dabei würde es sich lohnen, einmal nach zu forschen, welcher "Menschenfreund" hinter solchen Aussagen steckt:

"Warum unser Web-Auftritt unter einer britischen Ltd. präsentiert wird: Da sich unser Angebot an Bewerber mit einem schwierigem Umfeld richtet, deren Anträge im Einzelfall auch abgelehnt werden können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass der telefonische Erstkontakt von uns ausgelöst wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ziehen wir es vor, im Internet anonym zu bleiben. "

Da würde man dann Hinweise finden, dass die Wege nicht nach Rom sondern nach Dresden führen und wer alles den gleichen Server benutzt.

Oh, diese Heuchler !

Wichtige Ergänzung

Mir wurde ein Foto aus Dresden zugeschickt. Es soll sich um den Briefkasten des Hauses Behrischstrasse 9 handeln.

Und welche Namen sind dort erkennbar ?

Ostara UK Ltd / POSS UG / und ein weiter Name

Jetzt muss ich doch mal schauen, wie und ob diese drei Namen zusammenhängen. Der Vermieter wird mir sicher mehr sagen können. Oder besser die Nachbarn ?

Wie mir Herr Peter S. gerade mitgeteilt hat, zeigt das Bild den Briefkasten in seinem Zustand vor etwa neun Monaten.
Zu dieser Zeit habe er "nur" Post für die OSTARA Ltd entgegengenommen und weitergeleitet
.

Rechtsberatung der besonderen Art

Mandant erhält ( wieder mal) eine Abmahnung, weil er (angeblich) an einem Filesharing-Ring teilgenommen und Werke des nicht unbekannten Rappers aus Berlin im Internet angeboten habe.

Er begibt sich zur Rechtsantragsstelle beim Krefelder Amtsgericht und beantragt einen Beratungshilfeschein.

"Oh", sagt da die Rechtspflegerin," das ist aber doch schon das zweite Mal dieses Jahr! Wie ist es denn beim ersten Mal gelaufen ?"

Mandant antwortet wahrheitsgemäß:" Mein Anwalt hat einen Brief geschrieben und Ruhe war!"

"Super, dann nehmen Sie doch den ersten Brief ihres Anwalts, formulieren den um und schicken den dann ab!"

Das tat der Mandant , natürlich ohne Beratungshilfeschein.

Zwei Wochen später war er dann wieder bei der Dame, denn der japanisch klingende Sänger ließ sich von dem selbst gebastelten Brief wenig beeindrucken.

Mit Beratungshilfeschein kam er dann (wieder) zu mir und ich darf jetzt (wieder) die Kastanien aus dem Feuer holen.

Jetzt überlege ich, ob ich meinem Mandanten besser keine Kopien der wohlklingenden und erfolgversprechenden Schriftsätze mehr schicke oder die Rechtspflegerin eindringlich rechtlich berate.

Merke : Erfolg kann auch schädlich sein.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Virtuelle Burka

Nachdem es in einem bekannten Verbraucher-Forum gelungen ist, einem passionierten Maskenträger unter die virtuelle Burka zu schauen und seine Identität für jedermann zu enthüllen, geht es nun in Nürnberg weiter.

Ein Verein hatte es sich zur Gewohnheit gemacht, virtuelle Anonymisierungshilfen zu geben, quasi ein virtueller Burka-Schneider.

Angeregt durch die Hilfestellungen beging ein noch Unbekannter erhebliche Urheberrechtsverletzungen, die sich die Firma, um deren Produkte es ging, nicht gefallen lassen wollte.

Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Nürnberg haben sich die virtuellen Burka-Schneider zur Wehr gesetzt, weshalb es nun einer Gerichtsverhandlung kommt.

Die Firma ist jedenfalls zuversichtlich, quasi Rechtsgeschichte zu schreiben.

Samstag, 29. Mai 2010

Dumm 3.0

Ein freundlicher Mandant hat mir heute das Sachbuch "Dumm 3.0" geschenkt.

Dazu schreibt die Zeitung :

"So zumindest klingt es im aktuellen Buch des Journalisten Markus Reiter. In „Dumm 3.0“ spricht er davon, dass die Diskussionskultur des Internets keineswegs ein Mehr an Debatte und schon gar nicht an Demokratie gebracht habe, sondern sich oft auf einem erschreckend niedrigen Niveau abspiele. Pöbeleien, Verleumdungen und das Verbreiten von Unwahrheiten sei in Foren und Chats an der Tagesordnung."

Ich werde berichten, ob sich die Thesen des Herrn Reiter mit meinen Erfahrungen decken.

Donnerstag, 27. Mai 2010

O tempora, o mores

Zu völlig neuen Methoden gehen jetzt Inkassounternehmen über, wenn man dieser Meldung glauben darf :

Mit der Entführung und Erpressung einer Frau wollten drei Schuldeneintreiber einen Busunternehmer aus dem Großraum Stuttgart unter Druck setzen. Doch sie erwischten die falsche Frau.

Die Männer waren für ein Inkassobüro in Baden-Württemberg im Einsatz, teilte die Polizei mit. Sie brachten die 62-Jährige vor rund drei Wochen in ihre Gewalt und hielten sie über Nacht in einem Schuppen fest. Erst am nächsten Tag dämmerte den Kidnappern, dass sie die Falsche gegriffen hatten. Die Entführte hatte nichts mit dem Unternehmer zu tun, dessen Schulden das Trio mit der Entführung eintreiben wollte.

Quelle : Stuttgarter Zeitung

Wenn diesem "Unternehmen" die Beitreibung angeblicher offener Forderung aus sog. Abo-Fallen übertragen werden sollte, müssen die Fußballstadien anmieten und es herrschen chilenische Verhältnisse.

Wahnsinn !

Donnerstag, 20. Mai 2010

Termine ? Termine !

Heute fand vor dem Landgericht in Krefeld eine weitere mündliche Verhandlung statt. Im Gegensatz zum Prozessgegner war mein Mandant sowie ein Mitarbeiter erschienen und machten Ausführungen zur Sache, die erhellend waren. Es hat sich in jedem Fall gelohnt, dass die Mandanten die weite Reise auf sich nahmen.

Das Gericht wird nun am 1.7.2010 eine Entscheidung verkünden, weswegen die einstweilige Verfügung, um die es hier ging, voll-inhaltlich (!!) in Kraft bleibt und dem Gegner verbietet, bestimmte Äußerungen zu wiederholen, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, dass wieder einmal Ordnungshaft beantragt wird.

Danke an die Kollegin, die ausführte, ich hätte die Mandantschaft sachkundig beraten !

Update

Wie ich schon ausführte, blieb die einstweilige Verfügung solange in Kraft, bis sie durch eine anders lautende Entscheidung quasi "außer Kraft" gesetzt wird.

Eine solche anders lautende Entscheidung liegt nun vor und wird wohl akzeptiert werden.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Das Flehen wurde erhört !!

Da sieht man mal, dass das ständiges Betteln und Flehen eines amtsbekannten Kunden doch mal von Erfolg gekrönt ist.

Monatelang hat der "Kunde" ein staatliches Reisebüro in Kassel mit Briefen, Beleidigungen, Verleumdungen und erfundenen Verschwörungen bombardiert und zwar mit Briefen und Blogeinträgen.

Nun hat das staatliche Reisebüro in Kassel reagiert und seinen Anträgen stattgegeben.

Zwei Monate erneute "Kinderlandverschickung" lautet die am 18.5.2010 getätigte Buchung.


Und obwohl der Kunde auf ( mal eben nur) sechzehn vollgeschriebenen Blättern und einer Masse völlig neben der Sache liegenden Worthülsen, nebst den üblichen Beleidigungen von Reisebüro und Staat ( im allgemeinen und besonderen) , um einen noch längeren Urlaub bittelte und bettelte, blieb es bei zwei Monaten.

Die Vouchers für den Urlaub liegen bei mir und werden eingelöst, sobald ich den Kunden sehe und Lust dazu habe.

Übrigens den Namen der Sachbearbeiterin beim Reisebüro sollte sich der Kunde merken, er wird in bald noch häufiger zu lesen bekommen.

Mittwoch, 12. Mai 2010

Das brachte der Mai aus Karlsruhe

BGH
Urteil vom 12. Mai 2010
I ZR 121/08

Sommer unseres Lebens

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in
Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel "Sommer unseres Lebens". Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum
Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten.

Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit das
Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag und mit dem Antrag
auf Zahlung der Abmahnkosten abgewiesen hatte. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.

Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs
verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen
des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches,
ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz
war auch für private WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 üblich und zumutbar.
Er lag im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit
keinen Mehrkosten verbunden.

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht
=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51934&pos=0&anz=101&Blank=1

Samstag, 8. Mai 2010

Günter von Gravenreuth

Von vielen bin ich gefragt worden, ob von mir eine Stellungnahme zum Todes des bekannten Rechtsanwalts Günter von Gravenreuth kommen würde.

Nachdem ich auf der bewegenden Trauerfeier in München gewesen bin und dort viele Weggefährten, Kollegen und Freunde getroffen hatte, wollte ich mir einen Nachruf eigentlich ersparen.

Der von mir ebenfalls sehr geschätzte Kollege Strömer aus Düsseldorf hat nun einen Nachruf verfasst, den ich erst heute fand.

Da ich jedes Wort von ihm unterschreiben kann, verlinke ich hier direkt auf den Nachruf und unterstelle einfach mal das Einverständnis des Kollegen.

N A C H R U F

Dienstag, 4. Mai 2010

Was bringt der Mai ????

Die Haftung des Betreibers eines WLAN für die Handlungen seiner Nutzer ist
spätestens seit 2006 Gegenstand von Entscheidungen und Diskussionen in der
Literatur. Derzeit erhält die Thematik besondere Aufmerksamkeit, da vor dem
BGH erstmals ein Fall anhängig ist, in dem der Beklagte mittels eines
handelsüblichen WLAN-Routers in seinem Haushalt den Internetzugang
hergestellt hatte. Dabei hat er das standardmäßig im Router eingestellte
Passwort beibehalten. Über das WLAN des Beklagten wurde während seiner
Urlaubsabwesenheit eine Urheberrechtsverletzung begangen, so dass nur ein
Dritter den Anschluss genutzt haben kann. Nun steht seine Haftung im Raum,
weil er das WLAN nicht oder nicht ausreichend gesichert habe.
Verkündungstermin der Entscheidung ist Mitte Mai.

Freitag, 30. April 2010

Die Götter der ZPO eine Richtigstellung

Ein Prozessgegner hat sich auf seinem Blog zu einem Verfahren 9 O 2536/06 Landgericht Kassel absondernd geäußert.Er freute sich sehr über eine Entscheidung des Landgerichts, die (kann man sagen, endlich mal ??) zu seinen Gunsten ausging.

Er stellte schnell Überlegungen an, wer nun was an wen zu zahlen hätte.

Am Schluss schreibt er :

"Das die Beschwerde dem Oberlandesgericht vorgelegt wird geht aus dem Beschluss nicht hervor. "

Irrtum !

Nachdem der Prozessgegner seinem Gestammel auf seinem Blog auch gegenüber dem Landgericht Kassel Sätze fallen ließ, wie :

"Die Kassler Richter haben, um Verfahren schnell zu beenden, sich nicht befassen zu müssen, nicht denken zu müssen, genug Mist gebaut und Schaden angerichtet mich sogar der eigenen Bequemlichkeit wegen in den Knast gebracht - es reicht jetzt.

Ich erwarte, dass die Gehirne ab sofort nicht nur herumgetragen, sondern auch benutzt werden. Ich bin zu Recht wütend über diese markante und teure Schlechtleistung."

hat nun das Oberlandgericht Frankfurt am 28.4.2010 die (falsche) Entscheidung des Landgerichts Kassel aufgehoben und sämtliche Kosten des von ihm ( mit Hilfe eines Anwalts)angestrengten Aufhebungsverfahren, ihm ( dem Kläger) auferlegt.

Mein Mandant hat immer größer werdenden Zweifel an der Prozessfähigkeit des Gegners, denn wer in unzähligen

==> Eingaben
==> Beschwerden
==> Prozesskostenhilfegesuchen
==> angekündigten Klagen

sich in erster Linie selber schadet, gibt Anlass, ihm eine Prozessunfähigkeit zu attestieren ( so auch der BGH). Ein Prozesspfleger könnte ihm helfen.

Auf jeden Fall denke ich, dass der genannte Blogger für den Sommer oder Herbst 2010 keinen Urlaub zu buchen braucht. Es könnte sein, dass das die Gerichte für ihn tun.

Donnerstag, 29. April 2010

Der BGH und die Tante Google

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Aber, Aber :

Der BGH sagte auch :
Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.


Das bedeutet, dass Mandanten und ich die Tante Google nunmehr durchforsten werden, ob etwa "unautorisierte" Bilder von mir oder meinen Mandanten bei Google zu finden sind. Wenn ja, dann wird es einige Arbeit für die Betreiber von Google geben. Wir werden in jedem Einzelfall zur Entfernung auffordern.

Sicherlich wird Google über diese Mehrarbeit nicht begeistert sein und umso bereitwilliger die Namen und Adressen der Piratenblogger herausgeben.

Mittwoch, 28. April 2010

Das Urheberrecht

Der "Welttag des geistigen Eigentums ist" – wie alle Welttage- ein Tag der klaren Worte :

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Neumann erklärte: "Ich sehe mit großer Sorge, wie massive Urheberrechtsverletzungen im Internet die Kultur- und Kreativbranche nach wie vor in Bedrängnis bringen. Manch ein selbst ernannter ´Pirat´ übersieht, dass hier persönliche Existenzen und die Lebensgrundlage der Kulturschaffenden auf dem Spiel stehen."

Früher hat man "Piraten" einfach einen Kopf kürzer gemacht, heute muss man ihnen seiten- und stundenlang erklären, warum das falsch und rechtswidrig ist, was sie tun.

Trotzdem wird man dann als Abzocker tituliert, wenn man nicht "gratis" tätig werden kann und will. Man sehnt sich fast zu Zeiten von Klaus Störtebeker zurück.

Schön ist war dabei die Reaktionen eines Mandanten, der sich einer Abmahnung wegen Filesharing ausgesetzt sah, auf meine Frage: "Warum er denn 600 Lieder von grottenschlechten Sängern und Sängerinnen heruntergeladen und dann angeboten habe?"

"Wieso, das machen doch alle ! "

Oder

Selbsternannte Aufklärer und Verbraucherschützer verbreiten auf ihren Seite "fremde" Inhalte und Bilder, nennen sich dann Blogger und sind erstaunt, wenn es Ärger gibt :

"Wieso das machen doch alle ! "

Bei meiner Gebührenrechnung werde ich dann auch sagen :

"Wieso das machen doch alle!"

Aber dann wird wieder gejault.

Dienstag, 20. April 2010

Twitter - Neue Gefahr ?

Man kann nicht oft genug warnen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer also glaubt, sich bei Twitter austoben zu können :


Pressemitteilung
der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte


Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig



Frankfurt/Wiesbaden, den 20.04.2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich - die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.

Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).



„Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.

Freitag, 16. April 2010

Wir in Krefeld

leben bekanntlich auf der Insel der Se(e)ligen.

Gestern fragte mich ein Amtsrichter anlässlich der Verteidigungen gegen den Vorwurf der sog. "Unfallflucht" :

"Herr Neuber, wieso sind Verteidiger eigentlich immer davon überzeugt, dass ihre Mandanten unschuldig sind ?"

Anlass war mein deutlicher Hinweis, dass das gegnerische Fahrzeug zwar heftig beschädigt war, aber am Fahrzeug des Mandanten keinerlei Schaden festgestellt wurde.
Wenn dies ein Amtsrichter gewesen wäre, der neu und unerfahren wäre, hätte ich nur kurz die Augenbraue hochgezogen.. So aber

Wie schön, dass es Krefelder Usus ist, bei diesem Amtsrichter bereits die vorgefertigten Befangenheitsanträge in der Tasche zu haben, die dann nur noch ergänzt werden müssen.

Der Mandant staunte darüber sehr.....

Donnerstag, 1. April 2010

Oh, Ihr Pharisäer und Heuchler

lest nach bei Matthäus , Kapitel 23

Da echauffiert sich ein selbst ernannter Heiliger, dass das (echte) Abbild eines Kirchenfensters "zynisch und geschmacklos" wäre.

Stimmt !

Auf diesem Bild sieht man einen offensichtlich katholischen Geistlichen, der bei einem knieenden Knaben die Hand auflegt. Angesichts der Schilderungen eines Missbrauchsopfers aus Regensburg ist dieses von der Kirche selbst eingebaute Fensterbild wirklich zynisch und geschmacklos. Aber eben echt !

Da echauffieren sich andere falsche Heilige, weil man ihnen ihren Pfarrer Sturmius W. weggenommen hätte mit den Worten :" Das sei doch nur niedrigschwelliger Missbrauch gewesen!"

Aha !

Wie schreibt der mit Recht in die Wüste geschickte (falsche) Heilige Sturmius W. in seinem offiziellen Pfarrbrief noch selbst:

"Im übrigen ist der Zeitgeist kein Maßstab für ein Leben nach dem Evangelium. Wer nach dessen Regeln lebt, wird jedes Kind mit Achtung und Hochschätzung behandeln."

Und dann kommt da so ein Westentaschen-Heiliger aus Wallenhorst und meint, dass er sich nun genug um Uganda und durch Reibekuchenverkauf finanzierte Kirchendächer gekümmert hätte und frömmelt in Emails, die er wohl während seiner Arbeitszeit geschrieben hat ( Freitag, 26.3.2010 10:47) , davon, dass er schockiert sei.

Natürlich nicht über Sturmius W. und Konsorten, sondern über die Wiedergabe eines (echten) Kirchenbildes.

Matthäus Kapitel 7 Vers 3

Oh mein Gott,

welche Folgen hat die Geschichte :

Schmerzensgeld ???

Freitag, 26. März 2010

Sensation



Die katholische Kirche will jetzt sogar die Kirchenfenster wechseln und durch dieses Warnschild ersetzen.

Freitag, 19. März 2010

Anonymität schützt nicht !

Da gibt es einen gemeinnützige Verein , der sich als Reaktion auf zahlreiche Ermittlungsverfahren, Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen bei "Tor"-Betreibern gegründet hat . Seitdem betreibt dieser Verein im Internet zahlreiche Anonymisierungsdienste zur kostenlosen Nutzung.

Dieser Verein informiert über sichere Kommunikation im Internet, organisiert und unterstützt Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Erwachsene und Jugendliche und fördert nebenbei noch illegales Handeln.

Diese aktive Förderung von rechtswidrigem Handeln wurde Verein jetzt zum Verhängnis, denn Ruck-Zuck hat das Landgericht Nürnberg-Fürth diesem "Verein" untersagt, den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu ermöglichen.

Nein... die Rede ist hier nicht von dem ehemals bekannten Frankfurter Verein, sondern von der German Privacy Foundation e.V. aus Berlin

"Darüber hinaus entwickeln die Mitglieder viele Ideen und Projekte um Überwachungs- und Zensurmaßnahmen zu umgehen." ( wikipedia)

"Funtionsweise der PrivacyBox
Die PrivacyBox soll es in erster Linie Journalisten, Bloggern und anderen Publizierenden ermöglichen, eine vorratsdatenfreie und anonyme Kontaktmöglichkeit für Informanten anzubieten. Sie steht aber auch weiteren Interessierten offen."
, so heißt es auf der Website des Vereins.

Es versteht sich von selber, dass der Verein nun schnellstens die Klarnamen und die Klaradressen der Personen, die ach so gern anonym bleiben wollten, herausgeben wird. Denn sonst werden heftige Ordnungsstrafen drohen.

Näheres im Übrigen unter diesem Link

Nachtrag 20.3.2010

Es handelt sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren.

Die Gegenseite hatte mitgeteilt,dass sie nur aufgrund einer richterlichen Verfügung die Inhalte abschalten und die Namen herausgeben würde. BITTE SEHR !

Samstag, 13. März 2010

Erinnerung


Ich bin ganz sicher, dass dieser Anblick für manche unvergesslich bleiben wird.

Dienstag, 9. März 2010

Es kommt (scheinbar) alles wieder

Da schreibt ein Blogger über eine immerhin sechsundzwanzig seitige Einstellungsverfügung der StA München :

"Hier kommt es vor allem darauf an, wie die zu Unrecht in Anspruch genommenen Opfer sich fühlen, und gerade nicht darauf, ob ein Straftatbestand auch formell erfüllt wurde."

und schließt draus:

Obwohl nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München kein Betrug oder überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt, dürfe man die betreffende Person "Betrüger" nennen.

So weit sind wir also schon


„Wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts.“

"Recht ist, was dem Deutschen Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet"

Schtonk

Nun bin ich nicht der einzige, der die ungewöhnlich ausführliche Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München als positives Zeichen unseres Rechtsstaats würdigt :

Halt die Hexenjagd ein Ende ?

Wohl nein, man würde doch ein Feindbild verlieren !

Dienstag, 2. März 2010

Neues vom Landgericht in Krefeld

Es gibt ein Verfahren, über das häufig berichtet wurde und wird. Es geht in dem Verfahren um eine einstweilige Verfügung, in der einem Blogger verboten wurde, bestimmte Dinge im Internet zu veröffentlichen. Dieser Blogger war anderer Meinung und legte gegen die einstweilige Verfügung sehr viel später - aber immerhin- ein Rechtsmittel ein. Ich hätte es damit eiliger gehabt, wenn gegen mich -völlig zu Unrecht- ein solcher Beschluss ergangen wäre,aber nun gut.
Das Landgericht Krefeld setzte dann eine mündliche Verhandlung an,in deren Verlauf meinem Mandanten und mir Gelegenheit gegeben wurde, noch einmal schriftsätzlich vorzutragen. Das taten wir.
Statt nun eine Entscheidung (Urteil) zu verkünden, hat das Landgericht Krefeld nun erneut Termin zu mündlichen Verhandlung angesetzt, die mündliche Verhandlung also erneut eröffnet. Der Termin wird Mitte des Jahres sein.

Bis dahin bleibt der ursprüngliche Beschluss natürlich in Kraft !

Bis dahin kann völlig berechtigt aus diesem Beschluss vollstreckt werden !

Möglicherweise sieht das Landgericht Krefeld keinen Grund, dem verehrten Prozessgegner sehr schnell ein Urteil nach seinem Gusto zu liefern.

Schade aber auch !

Roma locuta, causa finita ??

Heute sprach das Bundesverfassungsgericht. Sicherlich eine richtungsweisenden, aber eben keine abschließende Entscheidung.

Der Jubel der Bushido-Fans ist voreilig. Die Anhänger der BRAVO-Sampler und die Freunde des illegal besorgten Pornofilms atmen zu früh auf.

Die Nümänner und die anderen raschen Anwälte werden weiter die illegal angebotenen Filme und Musikstücke verfolgen und dabei teilweise Erfolg haben. Sie bekommen die Klardaten der Filesharer ja überhaupt nicht aus dem Vorratsdatenpool sondern aus dem normalen Sammelbecken der Daten, das die Internetprovider für ihre Abrechnung benötigen.

Es ist nämlich so, dass sich die Medienindustrie aus einem ganz anderen “Datensammelbecken” bedient. Die Daten, die derzeit zur Verfolgung der Filesharer herausgegeben werden, dienen allein abrechnungstechnischen Zwecken und die werden nun mal benötigt.

Und wer schnell ist, kann auf diese Daten zugreifen, nachdem ihm ein Gericht dies erlaubte.

An der Rechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Daten ändert das heutige Verfassungsgerichtsurteil aber leider nichts.