Freitag, 26. August 2011

Also schloß man messerscharf,

dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Diesen bekannten Merksatz haben sich eine ganze Reihe von echten und vermeintlichen Verbraucherschützern auf die Fahne geschrieben.
Und so einfach denkend, handeln sie auch.

Die vertraglich vereinbarten Kosten eines kostenpflichtigen Portals muss man nicht zahlen, schon allein deshalb, weil hinter diesem Angebot ein "böser" Mensch steckt. "Böse" sind nach der vereinfachten Denke dieser Herrschaften ( manche nennen sie Netzindianer ) alle, die etwas für Geld im Internet anbieten. Sie zahlen trotz gültigem Vertragsschluss nicht.

Dann kommt ein Inkassoinstitut oder ein Anwalt und fordert zur Zahlung auf. Da muss man nicht zahlen, denn die sind böse. Schon allein deshalb, weil "böser" Mensch ( siehe oben) das Inkassoinstitut oder den Anwalt beauftragt hat.

Gegen "böse" Menschen muss was unternehmen. Also fordert man die "Aufsicht" massenhaft auf, dem Inkassoinstitut oder dem Anwalt die Lizenz zum Forderungseinzug zu entziehen. Geht ja einfach im Zeitalter des Internets.

Nun geht die "Aufsicht" des Inkassoinstituts hin und sagt: " Oh, wenn sich so viele beschweren, muss ja was dran sein!" Die "Aufsicht" entzieht dem Inkassoinstitut (vorläufig) die Zulassung, nach dem Motto "Esst Scheiße, Millionen Fliegen können sich nicht irren!" 
 Rechtswidrig" sagt daraufhin gestern das Verwaltungsgericht Berlin und beendete den "bösen" Spuk.
Aus einer Pressemitteilung der Justiz Berlin:
Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig.
 Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.
Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.
Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)

Guten Morgen, liebe Gutmenschen, kommt weg vom Dunstkreis der Biertische und achtet mehr auf Einzelheiten und den Einzelfall.

Donnerstag, 25. August 2011

Hopp Hopp Hopp Der Krefelder und die Moral

Es gibt einen wichtigen lateinischen Rechtsgrundsatz, der da lautet . „Pacta sunt servanda.“ Dieser Satz, der mit „Verträge sind einzuhalten“ trefflich übersetzt wird, bedeutet für beide Vertragsparteien Rechtstreue und Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für die Bedeutung der Privatautonomie des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Scheinbar nicht so in Krefeld. Die Wohnstätte Krefeld, immerhin wohl der größte Vermieter in der Samt- und Seidenstadt, will sich daran nicht halten, sondern kündigt einem Mieter, der zugebenermaßen einen außerordentlich schlechten Ruf hat. Herr Hopp, dem vorgeworfen wird, eine hohe Führungspersönlichkeit der berüchtigten Colonia Dignidad in Chile gewesen zu sein und der (angeblich?) durch einen Haftbefehl u.a. wegen sexuellem Missbrauch von Kindern gesucht wird, hatte mit der Wohnstätte Krefeld einen „normalen“ Mietvertrag über eine Wohnung in Krefeld-Linn geschlossen. Nachdem durch dies durch die lokale Presse publik gemacht wurde, rauschte es mächtig im echten und virtuellen Blätterwald. Die versammelte Biertischgemeinde wünschte sich die Entführung des Herrn nach Chile in einer Mossad-Aktion, man spricht von Mahnwachen und Unterschriftenlisten und überschüttet die Wohnstätte Krefeld mit moralinsauren Pamphleten.
Und die Wohnstätte Krefeld ? Sie reagiert brav und unterwirft sich dem Volkszorn, denn sie kündigt ohne jeden juristisch haltbaren Grund das Mietverhältnis. Dabei verkündigt sie auch noch öffentlich, dass sie damit rechnet, dass diese Kündigung vom Amtsgericht Krefeld als rechtswidrig erklärt wird. Na toll ! Mal abgesehen von den Prozesskosten, die da verpulvert werden, verkommt die „Rechtssicherheit“ zur reinen Beliebigkeit. Recht ist, was dem Krefelder Bürger frommt ( oder nützt?).
Liebe Mitglieder der Facebookgruppe „Herr Hopp, Sie sind Krefeld unerwünscht“ legt zusammen und zahlt der Wohnstätte die Prozesskosten, zahlt, damit die Wohnstätte Krefeld nur noch mit sauberen, anständigen und Menschen mit bestem Leumund Verträge abschließt und zahlt, dass alle, die durch Euer Raster fallen, ganz schnell über die Stadtgrenzen abgeschoben werden.
Adolf von der Leyen hätte bei Euch keine Chance gehabt.

Mittwoch, 17. August 2011

Verkehrte Welt ????

Nachdem wir es über Jahre hinweg gewohnt waren, dass die Gutmenschen-Blogger-Gilde meist anonym die Öffentlichkeit mit ihrer meist beschränkten Sicht der Dinge beglückten, erleben wir derzeit eine "Revolution".
Das Imperium schlägt zurück, indem die Inkarnation des Bösen nun ihrerseits Blogs eröffnen, um ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Inkassobüros, denen man per se alles Böse dieser Welt unterstellt, schreiben sachlich und unter voller Namensnennung, warum und wie sie die Interessen ihrer Kunden durchsetzen wollen. Man lese hier : Klick

Der "Teufel" selbst versucht, die Rechtmäßigkeit seines Handelns herauszustellen . Man lese gierig hier : Klick

Das wäre ja jetzt mal eine Chance für die Kritiker, sich in offener Art und Weise an den virtuellen "Runden Tisch" zu setzen und sachlich die Gegenargumente vorzubringen. Doch leider, leider überwiegen wieder einmal die anonymen Pöbeleien. "Du bist doof" ... "Du bist aber viel doofer" ..., auf diesem Niveau bewegen sich sich die meisten Kommentare.

Damit haben die "Bösen" alles in allem eines sicher erreicht:
Die Netzindianer als eine Clique von unreifen Menschen zu entlarven, die im Schutze des virtuellen Dickichts zu alles und jedem ihren unausgegorenen Senf dazugeben. Wie sehr sie ihrer "guten Sache" damit schaden, darüber haben sie wahrscheinlich nie nachgedacht.


Dienstag, 12. Juli 2011

Unsägliche Erlebnisse

Heute war der erste Tag des Verfahren gegen Olaf H., dem vorgeworfen wird, Mirco S. ermordet zu haben.

Der Auflauf an Gutmenschen ( Rübe ab!), die kurzen Prozess forderten, war erheblich. Und sie wurden so enttäuscht: Auf der Anklagebank saß ein Mensch, der weder einen Bocksfuß hatte, noch Schwefelgeruch verbreitete.
Wie und warum die Tat geschah, wird Kammer des Landgerichts Krefeld aufklären müssen, darum beneide ich sie nicht.

Neu war für mich allerdings, dass sich der Angeklagte gleich zwei Gegnern gegenüber sah. Der Staatsanwältin und dem eigenen Verteidiger, der, wenn die Presseberichte stimmen, den oben erwähnten Gutmenschen nach dem Munde redete. Es ist schon völlig ausreichend, wenn die öffentliche Meinung des Angeklagten "vorab" verurteilt, wenn es aber der auch der eigene Verteidiger tut, wendet man sich angewidert ab.

"Es gibt in diesem Fall nichts zu rechtfertigen, es gibt nichts zu mildern. Die Tat des Angeklagten steht und der schuldige Täter fällt mit ihr." sagte einst in seinem Plädoyer der berüchtigte Verteidiger Arno Weimann vor dem Volksgerichtshof.. Bis heute war ich der Überzeugung, dass solche gleich geschaltete  Rechtsanwälte der Vergangenheit angehören.

Sicherlich ist die Verteidigung in einem solche Falle schwierig, aber man sollte als Verteidiger schweigen, wenn man über das Verhalten des Mandanten nichts "positives" sagen kann.

Freitag, 17. Juni 2011

Ranking der vertrauenswürdigsten Berufe in Deutschland




Das ist doch ein "gutes" Ergebnis. Juristen liegen vor den Journalisten !











PlatzBerufsstandDeutschland
2011 in %
Deutschland
2010 in %
1.Feuerwehrleute9897
2.Ärzte8987
3. Postangestellte8684
4. Polizisten8586
5.Lehrer8485
6.Richter7983
7.Militär7982
8. Rechtsanwälte7172
9. Marktforscher7069
10.Umweltschutzorganisationen6976
11. Wohltätigkeitsorganisationen5862
12.Banker5757
13.Gewerkschaften5659
14.Klerus5655
15.Beamte5456
16.Journalisten4442
17.Marketingfachleute3843
18.Werbefachleute3333
19.Manager2017
20.Politiker914









Unser Plan für 2012 :  
Wir schieben uns vor das Militär.

Wir schieben uns vor die "Militärs"
























































Mittwoch, 15. Juni 2011

Trottelschutz, die ZWEITE

Besser als die Kollegen aus Berlin, die nun beileibe keine "Bösen" sind und schwarze Hüte tragen, kann es nicht mehr ausdrücken.


Wann hört es auf bei allen eigenen Fehlern nach dem Staat zu rufen ? Wann hört es auf, bei allen eigenen Fehlern "Betrug" zu schreien ?
Wann macht man sich selber wieder verantwortlich, wenn die eigenen Unzulänglichkeiten zu Tage treten ?



Freitag, 10. Juni 2011

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht, oder ? Update !

Unter dieser Überschrift hatte ich hier über ein Fall berichtet, in dem versucht wurde, einen Rechtsanwalt durch Telefonate mit halbwahren Inhalten zu übertölpeln, um so von eigenen (fachlichen und tatsächlichen) Fehlern abzulenken. Böse allerdings, dass der Rechtsanwalt den Bluff durchschaute und zu Gegenmaßnahmen griff. Das Amtsgericht Dresden hat nun dem abmahnenden Verbraucherschützer eine mindestens 700,00 € teure Abfuhr erteilt, die ich dem geneigten Leser nicht vorenthalten will.






Wie geht es nun weiter ? Nun, ich werde Kostenfestsetzung gegen den Antragsteller beantragen und habe meinen Azubi beauftragt, schon jetzt die Folterinstrumente der Zwangsvollstreckung zu schärfen. Diese können sein : Vorpfändung und Pfändung bei einem Verlag, der ein Buch des vermeintlichen Gutmenschen herausbrachte, und Vorpfändung und Pfändung beim Franchisegeber des Gutmenschen, unter dessen Namen der Gutmensch tätig ist.

Wie schrieb Wilhelm Busch weiland so trefflich :
"Ja, ja, ja!" rief Meister Böck,
"Bosheit ist kein Lebenszweck!"
Drauf, so sprach Herr Lehrer Lämpel:
"Dies ist wieder ein Exempel!"
Ob der Kollege, der die Sache prozessual verbockte, seine Haftpflichtversicherung informierte ?


Donnerstag, 9. Juni 2011

Sicher ist Sicher

Eine sehr verehrliche Vorsitzende einer Berufungskammer beim Landgericht Krefeld erklärte bei der Erörterung von Voreintragungen von Verkehrsdelikten fast wörtlich :

"Sie haben drei Voreintragungen wegen der Benutzung des Handys während der Fahrt. Hmm, das kann mir nicht passieren. Ich schließe mein Handy vor Fahrtantritt immer im Kofferraum ein. "

Bei meinem Hinweis, dass man die Dinger auch ausschalten kann, schaute sie ungläubig.


Mittwoch, 1. Juni 2011

Kachelmann ist überall

"Mach mir den Kachelmann" soll einem Ondit zufolge, in der rechtsunkundigen Öffentlichkeit etwas ganz anderes bedeuten.

In Wahrheit bedeutet dieser Spruch, dass ein Gericht wegen erheblicher Zweifel den Angeklagten freispricht.

Soeben hat das Landgericht Krefeld einen meiner Mandanten freigesprochen, weil ein auf meine Initiative beauftragter Sachverständiger zu dem Ergebnis kam
Kann sein, kann aber auch nicht sein !
Die Zeugin, die sicherlich ohne Belastungstendenz war, konnte sich zwar an Einzelheiten erinnern, konnte aber zum Kernpunkt der Anklage keine nachvollziehbaren Angaben (mehr) machen.

Und bevor jetzt Fragen kommen :

Nein, es ging nicht um Vergewaltigung
Nein, es war keine Konfliktverteidigung
Ja, der Mandant war vorher sicher, er würde (wieder) verurteilt
Ja, der Mandant sah einen ganz anderen Punkt des Tatvorwurfs als ganz entscheidend an.

Mich freut persönlich, das wieder einmal ein Gericht ein ganz besonderes Urteil des ganz besonderen Richters am Amtsgericht Redlin aufgehoben hat.

Mittwoch, 18. Mai 2011

E N D L I C H

Die bundesdeutsche Justiz hat es endlich begriffen :

Ein modernes Dienstleistungsunternehmen muss auf die Bürger zugehen und offensiv um Kunden werben. Das Landgericht München I unter der Präsidentschaft von Gerhard Mützel macht es vor. Flughafennähe und eine anschließende Einladung der Parteien in Hofbräuhaus verlocken jeden Rechtssuchenden seinen Rechtsstreit in München anhängig zu machen. Damit dürfte die Vorherrschaft des Landgerichts Hamburg und seiner Pressekammer endgültig beendet sein. Was ist schon Andreas Buske und Labskaus gegen das Landgericht München mit nachfolgender zünftiger Brotzeit ?


Dieses Fax erreichte mich heute und beindruckte meine Sekretärin sehr.

Man sieht
Der Wettbewerb ist eröffnet

Montag, 2. Mai 2011

Die Rechtslage bei anwaltlichem Massen-Inkasso

In bemerkenswerter Deutlichkeit hat sich der Anwaltsgerichtshof NRW mit der Sach-und Rechtslage bezüglich der Tätigkeit eines Anwalts, der sich auf Massen-Inkasso spezialisiert hat, auseinandergesetzt.

In seinem Urteil folgt der Anwaltsgerichtshof zunächst der Ansicht der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das Inkasso von Forderungen selbst dann nicht zu beanstanden sei, wenn der Anwalt wissen musste, dass die Forderungen möglicherweise nicht zu Recht geltend gemacht werden.

Vorwerfbar sei dem Anwalt allenfalls, dass der Anwalt neben seinen Anwaltsgebühren auch die Kosten des Inkassobüros, das vorgeschaltet war, geltend machte. Nach eigenem Bekunden des Anwalts soll dies im Jahr 2009 in 900.00 Fällen vorgekommen sein.

Man konnte es daher bei einem "belehrenden Hinweis" belassen.

Aufgrund der beteiligten Behörden und Kammern ahne ich, um welchen Kollegen es sich handelt.


Update :

Liebe Oma, vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich hoffe, Du bekommst wirklich den Blumenstrauß, den Dein Enkel versprochen hat. Aber wahrscheinlich ist das auch wieder nur heiße Luft gewesen.


Sonntag, 24. April 2011

Das Leben schreibt die besten Geschichten

Da gibt es einen frommen Kirchenmann aus Wallenhorst mit Namen Markus Süllow, der hatte es sich zur Aufgabe gemacht, schwarze Seelen zu retten. Nein, nein nicht die von denen aus Afrika, das macht er eher nebenberuflich.
Er will den Abzockern die schwarze Maske vom Gesicht reißen und sie wieder einem gottgefälligen Leben zuführen.

Und wie macht er das ?

MaxderMiese ( so sein Pseudonym) ist ein ganz Raffinierten einer. Er bittet seinen Freund "Pidder" ( ja schon wieder der), ihn ( den Max) bei einer der bösen Abzockseiten anzumelden. Dann als die Rechnung kam, widersprach Max dieser Rechnung vehement, schrie was von Täuschung und Abzocke und suchte sich einen Rechtsanwalt.

Er fand Herrn RA Thomas Meier ( ja schon wieder der) aus Berlin, der für ihn eine negative Feststellungsklage einreichte.

Moment, denkt da geneigte Leser, das ist doch Betrug : Erst sich anmelden lassen, dann nicht zahlen und dann noch klagen ? Mein Gott, wenn das Akte von SAT1 erfährt....

Und was tat das willfährige und ungerecht urteilende Amtsgericht Berlin/Charlottenburg ?
Es wies doch tatsächlich die Klage ab und sagte, die Rechnung bestehe zu Recht und müsse bezahlt werden.

Da konnte der arme Rechtsanwalt Meier aus Berlin ( ja der schon wieder) argumentieren, wie er wollte und dem Herrn Süllow "juristische Kenntnisse" absprechen soviel er wollte, es half nichts.

Jetzt muss MaxderMiese die Gerichtskosten zahlen, die Hauptforderung zahlen, den eigenen Anwalt zahlen und auch die gegnerischen Rechtsanwälte bezahlen. In der Summe kein berauschender Betrag, aber das Geld hätte er besser für die Rettung von Seelen in Afrika ausgegeben.

Und.... dem Vernehmen nach fand die zuständige Staatsanwaltschaft dieses Verhalten gar nicht lustig und schickte einen Strafbefehl.

 Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.





Samstag, 23. April 2011

Öffentlicher Fahndungsaufruf

In der letzten Woche kontaktierte mich eine Person, die sich Klaus Weller nannte und Rechtsanwalt sein soll.

Er fragte mich, ob ich einen gewissen Andreas Sterntal kennen würde, der sich verklagenswürdiger Art und Weise über ihn und seine Arbeitsweise auslassen würde.

Ich wurde natürlich neugierig, denn es es fiel das Stichwort "Abzocker" und jener Andreas Sterntal soll sich mit Insiderwissen über die pösen Abzocker in die Öffentlichkeit gedrängt haben.

In einer Art Besinnungsaufsatz für Achtklässler ( " Mein schönstes Abzockererlebnis")   soll sich dieser Andreas Sterntal , wahrscheinlich mit einer anderen Person zusammen, in Form eines Druckwerks seinen Frust von der Seele geschrieben haben, was die Personen, die in dem Buch identifizierbar vorkommen, doch recht stört, weil kaum etwas des geschilderten Hintergrunds der Wahrheit entspricht.

Na, da schauen wir doch mal, was ein paar Recherchen im Verlag, bei ehemaligen Mitstreitern und Weggefährten so alles ans Tageslicht bringt.

Informationen werden natürlich gerne entgegen genommen.

Update

Nachdem sich ein ehemaliger investigativer Journalistenverschnitt mit einer von ihm sonst nicht bekannten Eile mit meiner öffentlichen Nachfrage auseinandergesetzt hat, erhielt ich viele interessante Hinweise auf die Identität dieses "Andreas Sterntal".

Man fragt sich nämlich - zu Recht-, warum dieses Druckwerk unter einem anderen (falschen) Namen veröffentlicht wurde. Man kann bei Wikipedia nachlesen, wer und warum in Vergangenheit und Gegenwart ein solches Pseudonym benutzte.

In der Rückschauf verdichtet sich bei der Eindruck, dass der Verfasser gute Gründe hat, sein "wahres Ich" zu verbergen und sein "alter Ego" vorzuschieben. Ein Enthüllungsroman ist dieses Werk wahrlich nicht, da fast alles bereits hundertfach von ernstzunehmen Schreibern im Internet durchgekaut und dargestellt worden ist. Erst nach den vielen, vielen veröffentlichten Fakten im Internet erschien das Druckwerk und.......... ergab nichts Neues. Der Jurist Goethe brachte es auf den Punkt :
Getretener Quark wird breit - nicht stark.

Dazu anderer Stelle mehr. Die Öffentlichkeit sollte aber wissen, warum sich der Schreiber dieses Druckwerks verbergen will oder muss.

War sein Name "Pidder" ???? Oder "MaxderMiese" ?




Donnerstag, 21. April 2011

Die Inkassobüros

Jeder, der eine Forderung im Auftrag eines Kunden oder Mandanten einfordert, wird in Deutschland schnell abqualifiziert :  

ABZOCKER
böse böse

Gerade die Inkassounternehmen, die sich auf die Beitreibung offener Rechnungen spezialisiert haben, werden immer wieder in der Bloggergemeinde so bezeichnet.

Im Netz finden sich dann Kommentare wie :

Es gibt Firmen in Deutschland, die nur darauf warten, dass ahnungslose Verbraucher Rechnungen wegwerfen oder ignorieren. Seit Jahren erschleichen sich unseriöse Inkasso-Firmen Gelder von arglosen Bürgern. Treffen kann es jeden. Wer nicht aufpasst, gerät in einen Automatismus, der unweigerlich dazu führt, dass eine Forderung vollstreckt werden kann, die möglicherweise real gar nicht besteht.

Wenn dann ein solcher verbaler Schnellschuss mit dem Namen und der vollen Firmenbezeichnung des Unternehmens garniert wird, kann es schnell ( und zu Recht) teuer für den verbraucherschützenden Blogger werden. In dem beigefügten Fernsehfilmchen ist keine Rede davon, dass die Inkassofirma "Unrecht" tut.


Denn:
Nur weil sich der Schuldner nicht mehr an die Forderung des Gläubigers erinnern kann, weil man ja unangenehme Sachen lieber vergisst, muss das Handeln der Inkassofirma nicht verwerflich sein. Die Inkassofirma bekommt die notwendigen Daten von ihrem Kunden und kann im Einzelfall gar nicht prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.
- Es wartet also niemand darauf, dass ahnungslose Verbraucher Rechnungen ignorieren. Das kommt jeden Tag vor, denn merkwürdigerweise gehen sehr häufig gerade Rechnungen und Mahnungen auf dem Postweg verloren. 
- Die Inkasso-Firmen erschleichen sich auch kein Geld, sondern fordern für (!!) ihren Kunden die Bezahlung offener Rechnungen und der Kosten, die dem Kunden entstanden sind.

Ja, ja , ich weiß, dass es auch schwarze Schafe gibt, dennoch sollte man sich hüten der billigen Propaganda wegen alle Firmen über einen Kamm zu scheren. 










Freitag, 1. April 2011

Do you understand Anwalt ???


Alle meine Mandanten haben es schon immer gewusst :


Sie auch ????


Dienstag, 29. März 2011

Der Steuerberater und die Rettungswagen

Vor dem Krefelder Amtsgericht findet gerade der Prozeß gegen den Steuerberater G. aus Krefeld-Verberg statt. 

Dem Steuerberater G. wird durch die Staatsanwaltschaft Krefeld vorgeworfen, Ende 2009 versucht zu haben, die Rechtsdezernentin der Stadt Krefeld zu bestechen. Dies brachte ihm einen Strafbefehl über 27.000,- Euro ein ( 180 Tagessätze a' 150 Euro) .Link !


Der Angeklagte, der sich immerhin durch drei Rechtsanwälte verteidigen lässt, setzt sich gegen diesen auch berufsrechtlich relevanten Vorwurf vor einer großen Menge von sach- und fachkundigen Zuschauern zur Wehr.



Ob dieses Verfahren heute abgeschlossen werden kann, wird bezweifelt, Näheres kann man der Tagespresse und insbesondere der Westdeutschen Zeitung entnehmen !

Update :
Wie die WZ von heute berichtet, ist der besagte Steuerberater Josef G. tatsächlich verurteilt worden. 
Artikel   

An der City-Ambulanz war er als sog. atypisch stiller Teilhaber finanziell stark beteiligt. Auch die Firma seines Sohnes , die Firma AT-ON aus Krefeld, war sehr stark involviert. Als die City-Ambulanz aufgrund einer Verurteilung des damaligen Firmeninhabers ( u.a. wegen Brandstiftung) die Zulassung verlieren sollte, drohte der Verlust seiner erheblichen Investitionen. Das bewegte ihn wohl dazu, alles zu tun, um die City-Ambulanz Krefeld am Leben zu erhalten.


Der mehr als nur drohende Verlust seiner Investitionen bewog ihn wohl auch dazu, öffentlich jeden der kriminellen Machenschaften zu bezichtigen, der ihm vermeindlich im Wege stand und steht.


Neben der oben strafrechtlichen Verurteilung sah er sich daher auch mehreren zivilrechtlichen Verfahren ausgesetzt, in denen ihm bestimmte Äußerungen über Mandanten von mir verboten wurden. Trotz einer wachsenden und wechselnden Anzahl von Anwälten endeten alle Verfahren für ihn mit einem finanziellen und image-mäßigen Desaster.

Wer den Herrn Steuerberater kennt und wem seine besondere Beziehung zu Recht und Gesetz und zu den Rechten Anderer bekannt ist, erwartet in der Zukunft alles andere als eine Mäßigung.



Mittwoch, 16. Februar 2011

Das wichtige Impressum im Internet


Eigentlich sollte es sich herumgesprochen haben, dass derjenige, der seine "Dienste" über das Internet anbietet, im Allgemeinen ein Impressum braucht.

Die Paragraphen 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG) sind also vielen geläufig.
Also : Namen und Anschrift rein und gut ist, denken viele.

Mit Ignoranz wird allerdings dabei die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 -5 TMG behandelt.

Welche Berufsgruppen könnten damit unter anderem gemeint sein ? 
Ich nenne hier zunächst einmal die Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer, die nach 34 c der Gewerbeordnung eine "besondere" Erlaubnis brauchen, um ihre segensreiche Tätigkeit auszuüben.
Also müssen sie dies auch in ihr Impressum schreiben. Die meisten tun dies, die anderen werden halt aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen abgemahnt und tun es dann.

Pfandleiher und Kaufhausdetektive, die dem Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewo zu zuordnen sind, brauchen ebenfalls eine besondere Erlaubnis und haben dies dann auch im Impressum anzuzeigen.

Aufgrund eines entsprechenden Auftrags eines Konkurrenten sind meine Mitarbeiter damit befasst gewesen, entsprechende Recherchen im Internet vorzunehmen, um die schwarzen 34a  Gewo - Schafe zu finden und entsprechende Abmahnungen vorzubereiten.

Warum glauben eigentlich manche Menschen und Gewerbetreibende , dass sie sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen ? Aber sie lernen es sicher noch.

Nun wird ich sicher mancher fragen :  
Ist nicht egal, ob ein Kaufhausdetektiv, der sich seiner besonderen Verdienste gegen das organisierte Verbrechen rühmt , eine solche Erlaubnis hat und vom wem er sie hat?

Nun, es ist für Kunden und Verbraucher schon wichtig zu wissen, bei wem man sich beschweren muss, wenn einem die Zuverlässigkeit eines Pfandleihers oder Kaufhausdetektivs zweifelhaft vorkommt und man möchte, dass eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewo in Betracht gezogen wird. Und wer weiß, vielleicht hat der Pfandleiher oder der Detektiv gar keine Erlaubnis, weil er wegen Vermögensverfall als unzuverlässig gilt.




Dienstag, 1. Februar 2011

Verspätete Neujahrswünsche

für Freunde, Gönner und Gegner






Ach, was soll der Mensch verlangen?
Ist es besser, ruhig bleiben?
Klammernd fest sich anzuhangen?
Ist es besser, sich zu treiben?

Eines schickt sich nicht für alle!
Sehe jeder, wie er's treibe,
Sehe jeder, wo er bleibe,
Und wer steht, daß er nicht falle

Im neuen Jahr Glück und Heil,
Auf Weh und Wunden gute Salbe!
Auf groben Klotz ein grober Keil!
Auf einen Schelmen anderthalbe!

( Ein Jurist )



Montag, 31. Januar 2011

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht, oder ?


Es gibt ja immer etwas Neues aus der Justizszene.

Ein befreundeter Kollege berichtete mir von einem Fall, der ihn betraf. Der Kollege betreibt einen Blog, auf dem er sich manchmal seinen Frust über die selbstgerechte Blogger-Szene von der Seele schreibt. Im Juni/Juli 2010 schrieb er ironisch über einen Verfechter der allumfassenden Meinungsfreiheit und deckte dabei –nicht unbedingt gewollt- durch Vermutungen dessen private und berufliche Einzelheiten auf. In einem Nebensatz wurde auch der Klarname dieses ständigen Kritikers des Anwaltsberufes genannt. Flink wie die Feuerwehr ging dieser dann zu einem Vertreter des kritisierten Berufsstandes, um dem Kollegen die Namensnennung zu verbieten. Als mein Freund nicht im Sinnes des Genannten brav sofort reagierte, wollte man eine Einstweilige Verfügung beantragen, wurde per Brief und Telefon gedroht. Mein Freund war das Generve leid und änderte in seinem Blog ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht den Nachnamen des Genannten in dessen Anfangsbuchstaben um.

Prompt erreichte ihn ein Anruf des Anwalts des Genannten, man sei hochzufrieden mit der Änderung, alles sei im grünen Bereich und die einstweilige Verfügung habe man gestoppt, allerdings wären durch die Einreichung des Antrags auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung Gerichtskosten entstanden und die sollten sich doch der anrufende Anwalt des Genannten und mein Freund teilen.

Diese plötzliche Freundlichkeit des anrufenden Kollegen machte meinen Freund doch hellhörig.

Er nahm Akteneinsicht beim angerufenen sächsischen Amtsgericht und siehe da, das Amtsgericht hatte bereits einen fertigen Beschluss in der Akte, in dem der Antrag vollinhaltlich zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss war dem Kollegen aber noch nicht zugestellt worden.

Mit anderen Worten : Der gegnerische Kollege hatte flink wie die Feuerwehr einen völlig vermurksten Antrag eingereicht und wollte nun für seinen Fehler nicht allein geradestehen.
Das erinnerte meinen befreundeten Kollegen stark an die bekannte Taktik der Abofallen-Betreiber: Man will vehement und mit starken Worten einen nicht bestehenden Anspruch durchsetzen.

Mein Kollege hat sich nun für sich selbst bestellt und formelle Zurückweisung dieses Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Die Kosten ( inklusive der eigenen Anwaltskosten) sollen dann dem Antragsteller auferlegt werden, was so auch geschehen wird. Und wenn die dann nicht gezahlt werden sollten, dann braucht er selbst ein Auto ohne Schufa.