Montag, 31. Januar 2011

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht, oder ?


Es gibt ja immer etwas Neues aus der Justizszene.

Ein befreundeter Kollege berichtete mir von einem Fall, der ihn betraf. Der Kollege betreibt einen Blog, auf dem er sich manchmal seinen Frust über die selbstgerechte Blogger-Szene von der Seele schreibt. Im Juni/Juli 2010 schrieb er ironisch über einen Verfechter der allumfassenden Meinungsfreiheit und deckte dabei –nicht unbedingt gewollt- durch Vermutungen dessen private und berufliche Einzelheiten auf. In einem Nebensatz wurde auch der Klarname dieses ständigen Kritikers des Anwaltsberufes genannt. Flink wie die Feuerwehr ging dieser dann zu einem Vertreter des kritisierten Berufsstandes, um dem Kollegen die Namensnennung zu verbieten. Als mein Freund nicht im Sinnes des Genannten brav sofort reagierte, wollte man eine Einstweilige Verfügung beantragen, wurde per Brief und Telefon gedroht. Mein Freund war das Generve leid und änderte in seinem Blog ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht den Nachnamen des Genannten in dessen Anfangsbuchstaben um.

Prompt erreichte ihn ein Anruf des Anwalts des Genannten, man sei hochzufrieden mit der Änderung, alles sei im grünen Bereich und die einstweilige Verfügung habe man gestoppt, allerdings wären durch die Einreichung des Antrags auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung Gerichtskosten entstanden und die sollten sich doch der anrufende Anwalt des Genannten und mein Freund teilen.

Diese plötzliche Freundlichkeit des anrufenden Kollegen machte meinen Freund doch hellhörig.

Er nahm Akteneinsicht beim angerufenen sächsischen Amtsgericht und siehe da, das Amtsgericht hatte bereits einen fertigen Beschluss in der Akte, in dem der Antrag vollinhaltlich zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss war dem Kollegen aber noch nicht zugestellt worden.

Mit anderen Worten : Der gegnerische Kollege hatte flink wie die Feuerwehr einen völlig vermurksten Antrag eingereicht und wollte nun für seinen Fehler nicht allein geradestehen.
Das erinnerte meinen befreundeten Kollegen stark an die bekannte Taktik der Abofallen-Betreiber: Man will vehement und mit starken Worten einen nicht bestehenden Anspruch durchsetzen.

Mein Kollege hat sich nun für sich selbst bestellt und formelle Zurückweisung dieses Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Die Kosten ( inklusive der eigenen Anwaltskosten) sollen dann dem Antragsteller auferlegt werden, was so auch geschehen wird. Und wenn die dann nicht gezahlt werden sollten, dann braucht er selbst ein Auto ohne Schufa.

12 Kommentare:

  1. In Abwandlung eines alten Sprichwortes sagt der Volksmund spöttisch:

    „Wer andern eine Gräbe grubt, sich selber in die Hose pubt.“

    In dem Falle ist die Hose jetzt wohl voll Kies gefurzt.
    Aber bei einem Geschäftsführereinkommen sollte es dem Antragsteller nicht so schwer fallen, die Gerichts- und Anwaltskosten zu begleichen.:-D

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  2. Diese Eile und Freude jenes RAs sein Geld doch noch vom Kollegen zu bekommen. Kann ihm doch egal sein, wenn er sich sein Geld vom Mandanten holen kann. Oder hatte er Bedenken das der Mandant solvent ist, oder Widerstand leisten würde?

    Man sollte als RA nicht jeden Mandanten annehmen, gerade die Klientel aus der virtuellen Verbraucherschutzszene ist extrem rachsüchtig und mitunter pleite.

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  3. Der Antragsteller wird es doch nicht wie sein großes Idol gemacht und den „erstbesten“ Anwalt genommen haben, der sein „Handeln und Veröffentlichen ganz toll fand“?

    Hoffentlich geht dem Herrn beim Begleichen dieser vergleichsweise geringen Summe (ein Verfahren wegen beleidigender Ruf- und Geschäftsschädigung dürfte da etwas höher angesetzt sein) auch ein Lichtlein der Erkenntnis auf, dass sich Bösartigkeiten gegen andere Menschen nicht auszahlen und der Schuss auch mal nach hinten los gehen kann.

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  4. Wenn der Kiesfurzer schlau ist, verabschiedet er sich aus dem Geschehen endgültig. Es gibt so viele schöne Dinge oder angenehme Menschen mit denen man seine Freizeit verbringen könnte.

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  5. Tja lieber Kollege, dass haben Sie so nett geschrieben, das hätten wir nicht besser machen können.

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  6. Das war es also, was der großmäulige Hausmeister unterschwellig ankündigte. Na, Mensch, das war ja dann wohl mal wiederholt nix!?

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  7. Meistens sind die Lästereien hier so gehalten dass die Erkennbarkeit (siehe dazu Prinz/Peters RN 143 & 272) leicht war und die "Anonymisierung" eher rhetorisch gemeint war. Diesmal stehe ich allerdings auf dem Schlauch :-(

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  8. @JoHoLi

    Der „großmäulige Hausmeister“ wähnt noch, ein paar Trümpfe in der Hand zu halten.
    Erst beim Ausspielen wird er merken, dass er mit weiteren Luschen gepokert hat.

    Manche Leute können eben den Hals nicht voll genug kriegen – und müssen selbst ihren Schuldenberg noch vergrößern !
    Ihr Wille geschehe !!! ;-)

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  9. {Zweiter Versuch)

    Inzwischen habe ich herausgefunden, wer gemeint war.

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  10. zum thema sachen die es ja "gar nicht gibt" abo abzocke gibts ja laut menschen mit realitätsverlust gar nicht. man hat ja immer nur den ganz "deutlichen " kostenhinweis am rande nicht beachtet. komisch nur das jetzt mal ein richtiger schlag gegen diese masche gelang.
    http://computer.t-online.de/deutscher-polizei-gelingt-schlag-gegen-abo-abzocker/id_44296196/index

    was in hamburg geht, funktioniert in büttelborn und münchen bestimmt auch.

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  11. Auch wenn in diesem Falle Haftbefehle erlassen wurden, noch wird ermittel und es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte die Tatvorwürfe bewerten.

    Allerdings gibt es hier eine neue Qualität, da nicht nur wegen vermeintlicher „Abzockerei“ ermittelt wird, sondern auch der Verdacht der Urheberrechtsverletzung besteht.

    Wie schnell Gerichtsurteile primäre Jubelgesänge verstummen lassen, zeigt das rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes Feldkirch, das in zweiter Instanz ein österreichweit bislang einzigartiges Urteil in einem Fall von vermeintlicher Internetabzocke geändert hat.

    Also gilt es für Menschen ohne Realitätsverlust abzuwarten und die Rechtsprechung zu akzeptieren.
    Letzteres scheint machen Zeitgenossen allerdings verloren gegangen zu sein, obwohl sie am lautesten nach dem Rechtsstaat rufen.

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  12. Ein Zeitgenosse mit unglaublichem Realitätsverlust erinnert mich regelmäßig an diese Werbe-Ikone der 50er Jahre:

    http://www.youtube.com/watch?v=3AMiP6Q8Mck

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