Es gibt ja immer etwas Neues aus der Justizszene.
Ein befreundeter Kollege berichtete mir von einem Fall, der ihn betraf. Der Kollege betreibt einen Blog, auf dem er sich manchmal seinen Frust über die selbstgerechte Blogger-Szene von der Seele schreibt. Im Juni/Juli 2010 schrieb er ironisch über einen Verfechter der allumfassenden Meinungsfreiheit und deckte dabei –nicht unbedingt gewollt- durch Vermutungen dessen private und berufliche Einzelheiten auf. In einem Nebensatz wurde auch der Klarname dieses ständigen Kritikers des Anwaltsberufes genannt. Flink wie die Feuerwehr ging dieser dann zu einem Vertreter des kritisierten Berufsstandes, um dem Kollegen die Namensnennung zu verbieten. Als mein Freund nicht im Sinnes des Genannten brav sofort reagierte, wollte man eine Einstweilige Verfügung beantragen, wurde per Brief und Telefon gedroht. Mein Freund war das Generve leid und änderte in seinem Blog ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht den Nachnamen des Genannten in dessen Anfangsbuchstaben um.
Prompt erreichte ihn ein Anruf des Anwalts des Genannten, man sei hochzufrieden mit der Änderung, alles sei im grünen Bereich und die einstweilige Verfügung habe man gestoppt, allerdings wären durch die Einreichung des Antrags auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung Gerichtskosten entstanden und die sollten sich doch der anrufende Anwalt des Genannten und mein Freund teilen.
Diese plötzliche Freundlichkeit des anrufenden Kollegen machte meinen Freund doch hellhörig.
Er nahm Akteneinsicht beim angerufenen sächsischen Amtsgericht und siehe da, das Amtsgericht hatte bereits einen fertigen Beschluss in der Akte, in dem der Antrag vollinhaltlich zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss war dem Kollegen aber noch nicht zugestellt worden.
Mit anderen Worten : Der gegnerische Kollege hatte flink wie die Feuerwehr einen völlig vermurksten Antrag eingereicht und wollte nun für seinen Fehler nicht allein geradestehen.
Das erinnerte meinen befreundeten Kollegen stark an die bekannte Taktik der Abofallen-Betreiber: Man will vehement und mit starken Worten einen nicht bestehenden Anspruch durchsetzen.
Mein Kollege hat sich nun für sich selbst bestellt und formelle Zurückweisung dieses Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Die Kosten ( inklusive der eigenen Anwaltskosten) sollen dann dem Antragsteller auferlegt werden, was so auch geschehen wird. Und wenn die dann nicht gezahlt werden sollten, dann braucht er selbst ein Auto ohne Schufa.