Montag, 31. Januar 2011

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht, oder ?


Es gibt ja immer etwas Neues aus der Justizszene.

Ein befreundeter Kollege berichtete mir von einem Fall, der ihn betraf. Der Kollege betreibt einen Blog, auf dem er sich manchmal seinen Frust über die selbstgerechte Blogger-Szene von der Seele schreibt. Im Juni/Juli 2010 schrieb er ironisch über einen Verfechter der allumfassenden Meinungsfreiheit und deckte dabei –nicht unbedingt gewollt- durch Vermutungen dessen private und berufliche Einzelheiten auf. In einem Nebensatz wurde auch der Klarname dieses ständigen Kritikers des Anwaltsberufes genannt. Flink wie die Feuerwehr ging dieser dann zu einem Vertreter des kritisierten Berufsstandes, um dem Kollegen die Namensnennung zu verbieten. Als mein Freund nicht im Sinnes des Genannten brav sofort reagierte, wollte man eine Einstweilige Verfügung beantragen, wurde per Brief und Telefon gedroht. Mein Freund war das Generve leid und änderte in seinem Blog ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht den Nachnamen des Genannten in dessen Anfangsbuchstaben um.

Prompt erreichte ihn ein Anruf des Anwalts des Genannten, man sei hochzufrieden mit der Änderung, alles sei im grünen Bereich und die einstweilige Verfügung habe man gestoppt, allerdings wären durch die Einreichung des Antrags auf Erlass dieser einstweiligen Verfügung Gerichtskosten entstanden und die sollten sich doch der anrufende Anwalt des Genannten und mein Freund teilen.

Diese plötzliche Freundlichkeit des anrufenden Kollegen machte meinen Freund doch hellhörig.

Er nahm Akteneinsicht beim angerufenen sächsischen Amtsgericht und siehe da, das Amtsgericht hatte bereits einen fertigen Beschluss in der Akte, in dem der Antrag vollinhaltlich zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss war dem Kollegen aber noch nicht zugestellt worden.

Mit anderen Worten : Der gegnerische Kollege hatte flink wie die Feuerwehr einen völlig vermurksten Antrag eingereicht und wollte nun für seinen Fehler nicht allein geradestehen.
Das erinnerte meinen befreundeten Kollegen stark an die bekannte Taktik der Abofallen-Betreiber: Man will vehement und mit starken Worten einen nicht bestehenden Anspruch durchsetzen.

Mein Kollege hat sich nun für sich selbst bestellt und formelle Zurückweisung dieses Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Die Kosten ( inklusive der eigenen Anwaltskosten) sollen dann dem Antragsteller auferlegt werden, was so auch geschehen wird. Und wenn die dann nicht gezahlt werden sollten, dann braucht er selbst ein Auto ohne Schufa.

Mittwoch, 26. Januar 2011

Über den grassierenden Realitätsverlust und andere Besonderheiten

Ich wurde mit einem Fall aus dem Leben konfrontiert.

Ein besonderer Mensch und seine Frau sehen sich einer Forderung von 75.000 Euro ausgesetzt, die eine Firma von ihnen haben will. Unstreitig ist, dass die Beiden das Geld vom Konto der Firma auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Der besondere Mensch sagt : "Wir waren dazu mehr als berechtigt!" Die Firma ist da völlig anderer Meinung und klagt.
Bis hierher ist das ja nun nichts besonderes.

Aus mir unverständlichen Gründen hat der besondere Mensch das Geld nicht mehr oder will nicht offenbaren, wo es geblieben ist. Er braucht aber einen Anwalt, der "seine" gerechte Sache vor Gericht vertritt. Den will oder kann er erst mal nicht bezahlen. Er findet nun einen Anwalt, den er jetzt als den " ersten Besten" bezeichnet und der dem besonderen Menschen "nur" dadurch auffiel, dass er " sich per Blog meldete und mein Handeln und Veröffentlichen ganz toll fand".
Der Anwalt hätte jetzt erst mal Anspruch auf etwa 4022,20 Euro Vorschuss gehabt, aber da die Sache gerecht  war scheint der erstbeste Anwalt  zunächst auf "seine" normale gesetzliche Vergütung verzichtet zu haben und beantragte Prozesskostenhilfe. Gleichzeitig begründete er natürlich in umfangreichen Schriftsätzen, warum die Klage falsch und unbegründet sei. Über ein Jahr lang wurden "ordnerweise" Schriftsätze und her gewechselt, wobei ich mir sicher bin, dass sehr viel dem Anwalt in die Feder diktiert und jedes Wort der anwaltlichen Schriftsätze kontrollierte wurde.
Dann folgt der Normalfall : Über ein Jahr arbeitet der Anwalt ohne einen Pfennig Geld zu sehen.
Dann passierte es nach einem Jahr, nachdem das Gericht die Ordner studiert und bewertet hatte, dass die Richter sagten : "Nein, lieber besonderer Mensch, deine Verteidigung hat keine Aussicht auf Erfolg und daher bekommen Du und Deine Gemahlsgattin keine Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die volle Klagesumme !"

Auch das kommt vor und ist ja nichts Besonderes, wie man im Internet und im Euroweb nachlesen kann.
Nun sagte sich möglicherweise der "erstbeste" Anwalt : "Ordnerweise Schriftsätze für nix, lulu oder sogar gratis? Das mag ich nicht (mehr) ! Besonderer Mensch, zahl mir Geld oder ich arbeite nicht weiter.!"
Auch nichts Besonderes und dazu noch verständlich.

Da der besondere Mensch dieser freundlichen Bitte nicht nachkam, legte der "erstbeste" Anwalt das Mandat nieder
Auch nichts Besonderes und sogar verständlich. 

Und weil niemand bei Gericht war, nicht mal der besondere Mensch aus Ehrgefühl oder Neugier, erging ein Versäumnisurteil, das übrigens überhaupt keine Begründung enthält !.Das ist richtig so und steht so im Gesetz.

Das Besondere kommt jetzt :
Statt nun einzusehen, dass vielleicht seine eigene Rechtsauffassung falsch ist, prügelt der besondere Mensch auf seinen Anwalt ein :"Einflußnahme seitens der Nutzlosbranche? Nicht auszuschliessen, aber selbst wenn es so war – kaum beweisbar."

Das, spätestens das, würde mich bewegen, den besonderen Menschen mit dem ganzen Repertoire der juristischen Gemeinheiten zu verfolgen . Andere mögen sich da anders verhalten.

Hallo Herr Kollege, vergessen Sie nicht, dass Sie die Gebühren im PKH-Prüfungsverfahren ( immerhin 1200,- netto nach Ziffer 3335 VV RVG) ohne großen Aufwand nach § 11 RVG gegen die eigenen Mandanten durch das Gericht festsetzen lassen können.Und dann vollstrecken Sie was das Zeug hält, denn Sie wissen ( oder ahnen ) es ja, wo die ursprünglichen 75.000 Euro geblieben sind ! Der soll mal kennenlernen, was Law-Hunting wirklich bedeutet.


Für den besonderen Menschen fallen mir noch eine ganze Reihe von Verbalinjurien ein, die ich mir allerdings verkneife.



Dienstag, 25. Januar 2011

Die Ereignis der letzten Tage

Zwei Ereignisse der letzten Tage sind besonders bemerkenswert :

-einmal die Pfändung der Domain nerdcore.de  durch die EUROWEB aus Düsseldorf und
-zum anderen der Untergang eines Online-Journalisten, der ursprünglich einmal auszog, um der Wahrheit zu dienen aber dann nicht die Finger von anderen Konten lassen konnte.

Was den Fall nerdcore betrifft, so versammeln sich wieder im Netz die selbsternannten Juristen und Moralisten und treffen dort auf Anarchisten und Chaoten. Eine unheilvolle Allianz !

Was aber den eigentlichen Versuch anbetrifft, aus einem rechtskräftigen Titel ( Kostenfestsetzungsbeschluss) zu vollstrecken anbetrifft, da lassen wir doch einfach mal den BGH zu Wort kommen. Der hat es mit einfachen Worten erklärt :

a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain ( Hier wohl dieser Rene W.)  gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung ( hier wohl die DENIC) zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.


VII ZB 5/05 Entscheidung vom 5.7.2005
Schade, dass Herr Rene W. vorzeitig nun doch zahlte, denn den Prozess hätte die DENIC nicht gewinnen können. Jetzt gilt : Außer Spesen nichts gewesen... Aber es sind nicht die Spesen der EUROWEB .


Was den berühmten Investigativ-Online-Journalisten anbetrifft, so sieht sich dieser jetzt mit der Tatsache konfrontiert, dass es für eine vorsätzlich sittenwidrige Tat in der Insolvenz keine (!!) Restschuldbefreiung gibt.


Pikant, dass er durch sein Handeln nun auch noch seine Gattin mitreingerissen hat.Aber mit verbrannter Erde kennt er sich ja scheinbar aus.

 

Mittwoch, 19. Januar 2011

Unworte und Untaten

Ein Gespenst geht um in Europa und dem Web. Das ist das Gespenst des "Shitstorms"

Wie ? Sie wissen nicht, was das ist ?

Nun, da gibt oder gab es einen Blogger. Dieser Blogger maßte sich an, andere zu beleidigen, zu diffamieren und zu verleumden. Er meinte, er dürfe das, denn schließlich sei er ein Freak, habe das Recht zur freien Meinungsäußerung auf seiner Seite und überhaupt und sowieso. Er war also ein Guter.
Die Firma, die er meinte und genau bezeichnete, war da völlig anderer Meinung und forderte ihn zunächst außergerichtlich, den Mist zu löschen. Das waren also die Bösen.

Forderungen von "Bösen" kann man getrost ignorieren, sagte sich der Gute und blieb untätig.

Die Bösen klagten, gewannen und wollten dann die Gerichts- und Anwaltskosten haben.

Forderungen von "Bösen" kann man getrost ignorieren, sagte sich der Gute und blieb untätig.

Die Bösen pfändeten schließlich seine Domain als einzigen "werthaltigen" Besitz des Guten und wollen diese nun versteigern.

Selbst wenn alles seinen richtigen Weg im Rahmen unseres Rechtsstaates gegangen ist, das darf man aber nicht tun, jaulte die Bloggergemeinde. Und der "Böse" wurde nun als ganz "Böser" dargestellt und der "Gute" wurde zum Engel der Entrechteten.

"Wir werden dafür sorgen, dass die Reputation des "Ganz Bösen" völlig "zermetzelt" wird."

"Nun Volk steh auf und Sturm bricht los!" , kreischte schon einmal ein psychopathischer Propagandaspezialist, von dem man weiß, was aus ihm geworden ist, der aber sicher nicht wusste, was ein "Shitstorm" ist.

Bemerkenswert daran ist nebenbei, dass über diesen Fall auch auf dem Blog von zaubernden Anwälten berichtet wird. Dort kommt man zu dem Ergebnis, dass das Domain-Gegrabsche eine Form der Zensur sei.

Aha !
Jedem Straftäter wird das Werkzeug weggenommen, das er zur Ausführung seiner Tat benutzte, schon um Weiteres zu verhindern.

Wenn es berechtigt sein soll, den Abofallen-Betreibern auf bloßen Zuruf hin, die Konten zu kündigen ( sog. Kontobashing) , dann muss dies im übertragenen Sinne auch für solche "Freaks" gelten, die meinen, im Internet wäre man in einer reichsfreien Zone. Also Domain-Bashing.

Ich warte jetzt nur noch auf die Reaktion der "Guten", wenn beispielsweise ein Phantom namens Igor Beleidigungen, Verleumdungen und Diffamierungen über die "Guten" verbreitet. 

Da wird dann sicher nach dem Rechtsstaat, nach Polizei und Staatsanwaltschaft und nach allgemeiner Solidarität geschrien und alles in die Wege geleitet, um das Phantom mundtot zu machen.

Das entspringt aber sicherlich meiner schmutzigen Phantasie, dass die "Guten" mit zweierlei Maß messen.
"Also schloss er messerscharf, was nicht sein kann , das nicht sein darf."


Samstag, 8. Januar 2011

Grundlagen


Kann eine Abmahnung auch mündlich „ausgesprochen“ werden ?

Ja, warum denn nicht ? Generell ist eine Abmahnung die dringliche Außergerichtliche Mitteilung einer Person an eine andere Person darüber, dass dieser sich rechtswidrig verhalten hat, verbunden mit der Aufforderung, die bezeichnete Handlung künftig zu unterlassen.

Das geht auch mündlich bzw. am Telefon.

Nur sollte natürlich die mündlich ausgesprochene Abmahnung verständlich sein, damit der Abgemahnte weiß, was man von ihm will. Merkwürdiges Gestammel am Telefon ist dabei nicht hilfreich.

Weiterhin sollte die Abmahnung „ernsthaft“ gemeint sein, alles andere wäre bei Wiederholungen einfach nur belästigend.

Es kann deshalb sehr erheiternd sein, wenn ein ehemaliges Mitglied einer ostzonalen ethnischen Minderheit im breitesten Dialekt für einen anderen etwas verlangt, den Namen seines Mandanten verwechselt, eine fehlerhafte Unterlassungserklärung vorformuliert und dann auch „Glaache“ für seinen „Mandanten“ androht.

Ich will jetzt nicht darüber nachdenken, ob dies ein Verstoß gegen das Rechtsdienst- leistungsgesetz ist oder ob sich hier ein erschreckend Mangel an Papier und Porto offenbart, jedenfalls kann natürlich eine solche telefonische Abmahnung Gegenreaktionen des zu Unrecht Abgemahnten auslösen, die sich dann allerdings nicht gegen den Anrufer sondern gegen dessen Mandanten richten werden. Das kann passieren, wenn der Blinde den Lahmen stützt.

Im vorliegenden Fall wird es sich aber sicher um einen nicht ernst zu nehmenden Scherzanruf gehandelt haben. Früher sagte man der oben genannten Minderheit nach, sie sei „fischelant“ . Das scheint sich aber durch die garstige westliche Dekadenz ( spätrömisch ?) verändert zu haben.

Warten wir also ab, ob ein Mitschnitt des Anrufs bei youtube erscheint, vielleicht zu der Melodie von „ Sing mei Sachse sing" ?


http://www.youtube.com/watch?v=IyudYAVbn2c

Dienstag, 4. Januar 2011

Das große Forensterben ? Keine Dolchstoßlegende !

Manch einer hatte orakelt, dass nach dem Inkrafttreten des (geplanten) Jugendmedienstaatsvertrages das großen Sterben von Blogs und Foren einsetzen würde. Zu groß war die Angst der Betreiber für (möglicherweise) kritische Inhalte oder Kommentare in die Haftung genommen zu werden.

Nun, wie wir alles wissen, der Jugendmedienstaatsvertrag ist vom Tisch, aber dennoch sterben bekannte und beliebte Foren, wie zum Beispiel boocompany.com.

Wer nun denkt, die Gilde der pösen Abzocker und Abmahner hätte dies zu verantworten, der irrt sich gewaltig.

Es wäre doch einen Nachruf wert, dass es nicht die Abzocker und ihre bösen Lawhunter Anwälte waren, die das Forum von Boocompany nach fünf Jahren zu Fall brachten, sondern dass dies böswillige Kommentatoren ausgerechnet Herrn Claus Frickemeier und seine Detektivspießgesellen zuschreiben. Das ist ja nicht zu glauben. Wer den dann wohl mit Boo Interna gefüttert hat? Prozeßbeobachter (http://inside-megadownloads.blogspot.com/search?q=ilex) der ersten Stunde?

Warum man das Forum lieber untergehen lässt, statt das Leck im Schiff zu suchen und es zu stopfen? Lord Sinclair berichtete mir, er sei müde, gegen die sogenannten Nutzlos-Branche zu kämpfen.
"Ich bin davon überzeugt, dass hier niemand bestechlich ist oder war. Es stimmte nur die Chemie zwischen einzelnen Gruppen nicht mehr, und das bereits seit einigen Monaten. Mißtrauen, Mißgunst und Streitsucht sind keine guten Nährböden für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit."

Da fragt man sich nur noch : Wer hat Nutzen davon ? Oder wie der Lateiner sagt : Cui bono ?
Keinen Abzocker hat der Herr in zwei Jahren zu Fall gebracht, nur sich selbst und jetzt immerhin ein Verbraucherschutzforum.

Verkehrte online Verbraucherschutzwelt.