Dienstag, 30. November 2010

Mal wieder der BGH ! Dürfen Vermieter alles ? Das Gericht und die zugesicherte Wohnungsgröße


„Die Entscheidung ist höchst problematisch und für mich nicht nachvollziehbar. Der Bundesgerichtshof erlaubt praktisch Falschaussagen des Vermieters zur Wohnungsgröße. Vermieter können sich jetzt mit einer Vertragsklausel aus der Verantwortung stehlen und ungestraft Fantasiezahlen zur Wohnungsgröße im Mietvertrag angeben“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 306/09).  Herr Siebenkotten ist ehemaliger Rechtsanwalt aus Krefeld, mit dem ich schon immer vertrauensvoll zusammengearbeitet habe.
Der BGH hat wieder einmal eine schwer vermittelbare Entscheidung gefällt, denn aus welchem anderem Grund sollte ein Vermieter eine solche präzise Größenangabe in den Mietvertrag schreiben, als eine bindende Zusicherung zu geben. 
Der Vermieter hatte die Größe der Wohnung im Mietvertrag mit „ca. 54,78 qm“ angegeben. Tatsächlich war die Wohnung rund 22 Prozent kleiner, nämlich 42,98 Quadratmeter.
Trotz dieser Abweichung hatte der Mieter mit seiner Forderung nach Mietminderung und Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten keinen Erfolg. Grund hierfür, so der BGH, der Vermieter hatte im Mietvertrag die Klausel aufgenommen, dass die Angabe zur Wohnungsgröße „wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume.“ Damit sei die Angabe der Wohnungsgröße keine verbindliche Vereinbarung.
Hier wird ganz deutlich, dass die Rechtsprechung des BGH ständigen Wandlungen und Schwankungen unterliegt und niemand voraussehen kann, wie das Gericht entscheiden wird.
Denn einerseits bejahte der BGH in einer älteren Entscheidung die Minderungsberechtigung des Mieters bei einer deutlichen Abweichung, um sie jetzt aufgrund des schwammigen Zusatzes zum Vertrag wieder zu kippen.

Mittwoch, 24. November 2010

Sensationen aus NRW

Zitat :
"Der Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags beschäftigt sich heute mit dem Thema "Karatekurse für Staatsanwälte". Die FDP verlangt von der Landesregierung Aufklärung darüber, warum Justizbeschäftigte in Wuppertal offenbar Selbstverteidigungskurse finanziert bekommen haben. Die Liberalen lehnen derartige Karatekurse ab. Die Staatsanwaltschaft sei "keine Kampftruppe".
Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Justizministeriums betonte, die Fortbildung sei nicht vom Land organisiert worden. Es habe bei Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Wuppertal nach "verbalen Angriffen" von Besuchern eine "Unsicherheit" gegeben. Deshalb seien Kurse genehmigt worden, um "Techniken der Deeskalation" zu erlernen und mögliche tätliche Angriffe abwehren zu können. Ob es jemals zu tätlichen Angriffen kam, ist unbekannt."


Ich bin begeistert !


Der jährliche Ausflug der Krefelder Justiz ( Anwälte, Richter und Staatsanwälte) mit dem Schluff zum Hülser Berg wird nun um eine Attraktion reicher.

Staatsanwalt Otto N. als

JACKIE CHAN - KARATE BOMBER

Samstag, 20. November 2010

Filesharing und dazu einige Überlegungen

Es ist nichts Neues, dass Menschen ihre Musikwünsche aus dem Internet herunter laden und dann diese Musiktitel (bewusst oder unbewusst) wieder im Internet anbieten, also verbreiten.

Es ist nichts Neues, dass die Rechteinhaber (Bushido, Lena und all die anderen) sich dagegen zur Wehr setzen und regelmäßigen Abständen "wellenartig" diese "Verbreiter" abmahnen lassen und zum Teil horrende Schadenersatzforderungen geltend machen.

Es ist nichts Neues, dass man unter keinen Umständen die mitgelieferte Unterlassungserklärung unterzeichnen und quasi "blind" zahlen sollte. Hier muss in jedem Fall vorher der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden, denn wie meine Beratungspraxis zeigt : Jeder Fall ist anders und nicht jede Abmahnung und/oder Forderung ist berechtigt. Also : Guter Rat ist nicht teuer.

Sicher kostet der "eigene" Rechtsanwalt auch Geld, aber es ist immer besser, einen kleineren Geldbetrag zu investieren, um einen "größeren" zu vermeiden.

Neu ist in der Rückschau des Jahres 2010, dass es immer wieder die gleichen Internetprovider sind, deren Kunden nach Preisgabe der Klarnamen und Adresse ( gerichtlich angeordnet!!) abgemahnt und erschreckt werden.
Neu ist weiter, dass es auch geographische Unterschiede bzw. geographisch gesteuerte Abmahnwellen gibt.
Wie eine kurze Umfrage bei Krefelder Kollegen zeigte, sind derzeit Krefeld und Umgebung und die Telecom bzw. 1 & 1 Kunden dran.
Man könnte meinen, Krefelder vodafone bzw. ehemalige arcor-Kunden verhielten sich gesetzestreu oder liegt das an etwas Anderem ?

Mittwoch, 17. November 2010

Privatklageweg ? Was ist das eigentlich ?

Da feiert sich ein Verbraucherschützer aus Herford unter der Überschrift "Law-Hunting" damit, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Verfahren gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz eingestellt habe. Allerdings scheint er "übersehen" zu haben, dass die StA Bielefeld den Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen hat.

Also :
Mal wieder zu kurz gedacht, Herr Verbraucherschützer

Die Staatsanwaltschaft hat nichts anderes geschrieben, als : 

Du Verbraucherschützer hast Dich zwar strafbar gemacht, davon ist die Allgemeinheit aber wenig betroffen, außerdem gehört das Delikt zu den Katalogtaten des § 374 StPO, also soll der Anzeigenerstatter selbst dafür sorgen, dass Du bestraft wirst.

Wenn also der Anzeigenerstatter ein "Law-Hunter" ist und er über etwas Kleingeld verfügt, wird er sich das nicht zweimal sagen lassen.
 Law-Hunter ist also jemand, der Gesetzesverstöße mit gesetzlichen Mitteln verfolgt und das tut, was die Staatsanwaltschaft ihm rät.

Dann wollen wir doch mal sehen, ob die Law-Hunter  Privatklage erheben und welcher Rechtsanwalt sich zur Verteidigung des Verbraucherschützers bereit erklärt, vor allem wenn die Bezahlung des Verteidigers nicht gesichert ist.

Es bleibt also spannend.

Mittwoch, 10. November 2010

Der tägliche Kampf mit den Definitionen


"Der Begriff Abzocke ist ein umgangssprachlicher Begriff für Übervorteilung. Abzocken bedeutet jemanden auf betrügerische Art um sein Geld bringen (Duden, "Die deutsche Rechtschreibung", 24. Aufl.)"

oder

"Abzocke ist der umgangssprachliche Begriff für Betrug im weitesten Sinne, wobei dabei nicht zwingend die strafrechtlichen Voraussetzungen des Betrugs erreicht sein müssen."

Schwierig Schwierig…..

Da hebt jemand erhebliche Beträge von einem Bankkonto ab, von denen er weiß, dass sie ihm nicht zustehen. Dann steckt er sich das Geld in die eigenen Tasche und verbraucht es.
Ist das Abzocke ?

Da veröffentlicht ein anderer wissentlich falsche Berichte über eine Firma im Internet und entfernt diese nach Aufforderung nicht. Weil er vermögenslos ist, ist ihm alles egal und lässt sich fröhlich verklagen. Seinen eigenen Anwalt bezahlt er auch nicht, sondern veranlasst, dass dieser (nachträglich) Prozesskostenhilfe beantragen soll, was gar nicht geht und dem eigenen Anwalt zusätzliche Mühe und Arbeit macht. Die Kosten der Firma, die ja ihren eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen müssen, ersetzt er auch nicht. Und zu allem Übel macht er mit seiner falschen Berichterstattung weiter, worauf der Firma wieder Kosten entstehen, weil über ihren Anwalt eine Ordnungsstrafe beantragen müssen.
Fazit : Ein geschädigter eigener Anwalt und eine geschädigte Firma.
Ist das Abzocke ?

Schwierig schwierig

Ich denke, ich beobachte das neue AbzockWIKI des Herrn Claus Frickemeier , Ahmser Str. 36c , 32052 Herford Tel: +49 (0) 5221 - 1719574 Fax: +49 (0) 321 - 21363438 mal genau, sicherlich kann ich da noch etwas lernen.

Die Geschichte wiederholt sich

„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt/verurteilt, sie zu wiederholen.“
Kluger Satz ? 
Ja, sicher, aber es gibt eben immer wieder "besondere" Menschen, die es einfach nicht begreifen wollen oder können, was geht und was nicht.
Zu diesen lernresistenten Menschen gehört sicherlich Herr Fred K. aus Ste.. Hatte ich eigentlich gedacht, dass ihm die Anzahlt von Euros, die er an meine Mandanten infolge eines verlorenen Prozesses (Verletzung von Persönlichkeitsrechten) zahlen musste, eine Lehre gewesen sind, so sah ich mich jüngst eines Besseren belehrt.
Auf ihrem Blog berichten die Rechtsanwälte und Kollegen Berger aus Düsseldorf/Köln darüber, zu was sich der schmerzbefreite Herr Fred K. aus Ste. hat erneut hinreißen lassen und was sich daraus für ihn entwickelte.
http://www.berger-law-koeln.de/blog/

Mal wieder ein Ordnungsgeld, mal wieder die Androhung von Haft (falls nicht gezahlt wird) und mal wieder konsequentes Ignorieren von gerichtlichen Entscheidungen. Das kenne ich doch irgendwo her ?

Die Parallelen zu einem anderen Verbraucheraufklärer aus Ostwestfalen-Lippe sind unübersehbar, sowohl in der Vita als auch im Verhalten.
Ob das am Klima dort liegt ?

Der Kollege Musiol tut mir leid. Sein  Handeln vor, während und nach dem Prozess wird in dem genannten Blog ebenfalls schonungslos dokumentiert, obwohl er wohl nur retten wollte, was nicht zu retten war.

Also immer weiter so, ihr Verbraucheraufklärer aus OWL. Ihr schadet der Sache mehr, als ihr Nutzen zu bringen. Denn wer glaubt schon einem Aufklärer, der mehrfach verurteilt wurde ?

Ach ja noch eines :

§ 2 Abs. 2 BORA bezieht sich nur (!!) auf das Verhalten gegenüber dem eigenen Mandanten. Aber das lernt ihr auch noch mal.

Montag, 8. November 2010

Unrecht Gut gedeiht nicht !

Oder 
Lass die Finger von fremden Eigentum

Da gibt es in Bielefeld einen Menschen, der von sich behauptete vom Saulus zum Paulus mutiert zu sein.

Früher war er ein gefügiges Rädchen im Mahlwerk der bösen Abzocker und hat dabei nicht schlecht verdient, gemessen an seiner Ausbildung, seinem beruflichen Lebenswerk und seinem Können.

Quasi über Nacht kam ihm die Erleuchtung, dass es dort nicht mit "rechten" Dingen zugegangen wäre und er verließ den wärmenden Arbeitsplatz.

Fortan wurde er zum Wanderprediger ( nicht nur dem Aussehen nach) und erklärte der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und überhaupt jedem, wie schlecht es doch einige Firmen mit den Verbrauchern meinen.

Nun hat sich eben dieser Saulus bei seiner Wandlung zum Paulus  die Mutation arg versüßt, in dem er bei seinem Abgang erhebliche Firmengelder (angeblich 75000 Euro) den Firmenkonten entnahm und seinem eigenen Vermögen hinzu fügte.

Das wiederum wollten die bösen Abzocker nicht akzeptieren und verklagten den Wanderprediger.

Plötzlich und unerwartet  war dieser aber auf einmal vermögenslos und bat den Staat, man möge ihm doch Armenrecht bewilligen und ihm seinen Rechtsanwalt bezahlen.

Nun bekommt Prozesskostenhilfe nur der, dessen Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet.
Das ist doch klar, oder ?

Man trägt also in einem solchen Falle umfassend vor, warum man der Meinung ist, dass die Klage keinen Erfolg haben kann.

Das ging aber jetzt gründlich in die Hose !

In dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld ist ständig von "unsubstantiiert" und "unklar" die Rede. Das bedeutet in der juristischen Fachsprache : " Du lieber Beklagter hast zwar viel gelabert, aber nicht das gesagt und behauptet, worauf es ankommt."

Vollends tödlich ist dann noch der Satz :
"Denn die Tatsache, dass vorsätzlich Gelder abgehoben wurden, die den Beklagten nicht zustanden, ist unstreitig geblieben"

Klasse : Nicht nur dummes Zeug schreiben (lassen) sondern auch alles "gestehen".

Und was passiert jetzt ? Klar : Man jammert über die bösen Gerichte, entwickelt Verschwörungstheorien ( Was hat der Anwalt der Klägerin mit den Richtern des Landgerichts zu tun ?) und bittet darum, möglichst häufig den "Spendenbutton auf des Wanderpredigers Seite zu drücken.

Man fragt sich natürlich, wo die Gelder geblieben sind, die "unstreitig" von eigener Hand beim Wanderprediger gelandet sind. Für "Hasenbraten" hat er wohl nicht alles ausgegeben und sein Anwalt dürfte auch (noch) kein Geld erhalten haben. Die ARGE weiß wahrscheinlich auch nichts von diesem Geld .

Obwohl ihnen das Wasser bis zum Hals steht, hören sie nicht auf zu quaken ! ( Ist nicht von mir, sondern von Ovid !)