Der Mandant zieht von den neuen Bundesländern nach Krefeld, um hier zu arbeiten. Er nimmt es nicht so wichtig, dass er dann auch seinen neuen Wohnsitz nach Krefeld verlegen müsste. Er lebt in einer WG und arbeitet brav.
Ein Mitmensch ist ebenfalls aus den neuen Bundesländern nach Krefeld gezogen, wohnt im Haus neben dem Mandanten und ist alles andere als brav. Er kann nämlich der Versuchung nicht widerstehen, über die grüne Grenze nach Holland zu fahren, um dort im Coffee-Shop kräftig einzukaufen. Vorher hatte er sich noch den Personalausweis des Mandanten beschafft und glaubte, dass "es" schon gut gehen würde.
Ging es aber nicht.
Die bösen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft beobachten nämlich gerade diesen Grenzübergang sehr sehr genau und erwischten ihn zweimal . Der "schlaue" Mitmensch wies sich mit dem BPA des Mandanten aus ( Adresse in den Neuen Ländern) und gab als Wohnanschrift seine eigene Adresse in Krefeld an.
Das Amtsgericht Nettetal erließ zwei heftige Strafbefehle, die versuchte man mit dem Namen aber unter der Wohnanschrift des Mitmenschen zu zustellen. Ging natürlich nicht !
Nicht faul stellte man in den Neuen Bundesländern unter ehemaligen Wohnanschrift des Mandanten zu, wo noch seine gleichnamige und betagte Mutter lebt. Das ging natürlich.
Mit gelben Umschlägen konnte Mütterchen nichts anfangen und teilte den Posteingang dem Mandanten erst Wochen später - mehr nebenbei- mit.
Und ? Erraten !
Wir haben zwei rechtskräftige Strafbefehle und mit einer "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" war nichts zu machen !
Gott sei Dank gibt es des Institut des formellen Wiederaufnahmeverfahrens vor einem anderen Amtsgericht. Dann muss aber akribisch vorgetragen und ermittelt werden. Der Mandant war glücklich, dass er wasserdicht nachweisen konnte, dass er an beiden Tagen gearbeitet hatte, denn es existierten schriftliche und abgezeichnete Stundenzettel des Arbeitgebers
Selten klappt ein solches außerordentliches Verfahren so gut !
Ein Mitmensch ist ebenfalls aus den neuen Bundesländern nach Krefeld gezogen, wohnt im Haus neben dem Mandanten und ist alles andere als brav. Er kann nämlich der Versuchung nicht widerstehen, über die grüne Grenze nach Holland zu fahren, um dort im Coffee-Shop kräftig einzukaufen. Vorher hatte er sich noch den Personalausweis des Mandanten beschafft und glaubte, dass "es" schon gut gehen würde.
Ging es aber nicht.
Die bösen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft beobachten nämlich gerade diesen Grenzübergang sehr sehr genau und erwischten ihn zweimal . Der "schlaue" Mitmensch wies sich mit dem BPA des Mandanten aus ( Adresse in den Neuen Ländern) und gab als Wohnanschrift seine eigene Adresse in Krefeld an.
Das Amtsgericht Nettetal erließ zwei heftige Strafbefehle, die versuchte man mit dem Namen aber unter der Wohnanschrift des Mitmenschen zu zustellen. Ging natürlich nicht !
Nicht faul stellte man in den Neuen Bundesländern unter ehemaligen Wohnanschrift des Mandanten zu, wo noch seine gleichnamige und betagte Mutter lebt. Das ging natürlich.
Mit gelben Umschlägen konnte Mütterchen nichts anfangen und teilte den Posteingang dem Mandanten erst Wochen später - mehr nebenbei- mit.
Und ? Erraten !
Wir haben zwei rechtskräftige Strafbefehle und mit einer "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" war nichts zu machen !
Gott sei Dank gibt es des Institut des formellen Wiederaufnahmeverfahrens vor einem anderen Amtsgericht. Dann muss aber akribisch vorgetragen und ermittelt werden. Der Mandant war glücklich, dass er wasserdicht nachweisen konnte, dass er an beiden Tagen gearbeitet hatte, denn es existierten schriftliche und abgezeichnete Stundenzettel des Arbeitgebers
Selten klappt ein solches außerordentliches Verfahren so gut !