Mittwoch, 28. August 2013

Immer wieder Filesharing



Eine Firma Condor aus Ludwigshafen fordert Gelder für die KSM GmbH ein
Heute legte uns ein Mandant unserer Kanzlei ein Inkassoschreiben der Condor – Gesellschaft für Forderungsmanagement aus Ludwigshafen vor, mit welchem er zur Zahlung von insgesamt  2415,32 Euro aufgefordert wird.
Was der Hintergrund dieser merkwürdigen Forderung ist, bleibt völlig im Dunkeln. Einzig das Betreff „ KSM GmbH ./. Mandant“ lässt es uns erahnen.
Hintergrund könnte eine Abmahnung, die die KSM GmbH durch die Kanzlei Baumgarten & Brandt aus Berlin im Jahr 2010 gegen unseren Mandanten ausgesprochen hatte. Seinerzeit waren € 850,00 gefordert worden. Scheinbar haben die Kollegen keine Lust mehr oder sehen zu Recht keine Aussicht auf Erfolg!
Wir haben uns zumindest sehr über das uns vorliegende Schreiben gewundert. Wie gesagt hatte im Jahr 2010 die KSM GmbH abmahnen lassen. Hintergrund war eine unserem Mandanten vorgeworfene Urheberrechtsverletzung. Doch unser Mandant kann es nachweislich nicht gewesen sein.
Condor teilt nun ohne jeglichen Nachweis mit, mit dem Einzug der gegen den Mandanten angeblich bestehenden Forderung beauftragt worden zu sein. Ich halte es im Grundsatz für eine Frechheit, wenn ein Inkassobüro unter Umgehung einer Anwaltskanzlei den Mandanten direkt anschreibt. Aber das ist das System von Inkassobüros: Einschüchtern, Forderungen aufblähen, teure Vergleiche anbieten und abkassieren. Das ist auch einer der Gründe, warum ich persönlich  solche Büros generell für unseriös halte. Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, sind jedoch leider selten.
Wie reagiere ich auf ein Inkassoschreiben ?
Wenn auch Sie von diesem Inkassobüro ein solches Schreiben erhalten haben, wurde Ihnen wahrscheinlich vor einiger Zeit eine Abmahnung zugestellt, in der es um eine Urheberrechtsverletzung ging. Die Forderungshöhe, um die es jetzt geht, ist extrem hoch und selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung wohl nur schwer durchzusetzen. Außerdem ist eine Vielzahl von Fragen offen: Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der KSM GmbH.
Hier gilt: Wer Geld will, muss mindestens beweisen, dass zum eine Forderung besteht und zum anderen, dass die Forderung ihm selbst zusteht. Dies ist für uns derzeit im Falle der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH in keiner Weise ersichtlich.
Wenn auch Sie ein solches Inkassoschreiben erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben bereits Tausende urheberrechtliche Abmahnungen erfolgreich abgewehrt und stehen auch Ihnen bei der Abwehr dieser Forderungen gerne zur Seite.
Kontaktdaten:
Kanzlei Andreas Neuber, Lenssenstraße 10 47798 Krefeld Telefon 02151 547038
Mail info@pnw.de

UPDATE 30.8.2013

 Ein"Stiller Beobachter", von dem man jetzt weiß, wie er  wirklich heißt, mokierte sich über das "wir" und bezeichnete dies als "pluralis majestatis" . Zu kurz gedacht, lieber "Stiller Beobachter" ....

Das "Wir" bezeichnet eine bundesweite gut vernetzte Gruppe von Rechtsanwälten, die es sich zum Ziel gesetzt haben, der Industrie der Filesharing-Abmahner die juristische Stirn zu bieten. Hier findet eine zeitnahe Abstimmung über Abmahnungen, Mahnbescheide, Klagebegründungen insbesondere der bekannten Inkassobüros ( eben zB. Condor oder DEBCON) statt.

Diese arbeiten bekanntlich mit Abtretungserklärungen, die im höchsten Maße zweifelhaft sind.

Wird ein Mitglied des Netzwerkes per Mail von einem Betroffenen kontaktiert, so reicht man die "Anfrage" an den lokal am nächsten sitzenden Kollege oder Kollegin weiter.


Mittwoch, 21. August 2013

Achtung Sky-Networks UG



Achtung
Betrügerische Forderung der Firma Sky-Networks

Mehrere Mandanten von mir wurden von der Plattform „GroßhandelB2B“ angeschrieben, weil sie sich (angeblich) auf der Seite fabrikverkauf-grosshandel.de als Abonnent angemeldet hätten.

Betreiber dieser Plattform „soll“ eine Firma „sky-networks UG“ aus Köln sein, Inhaber Sascha Jacobsen.
Dieser Firma ist aber nicht existent, sie ist weder im Handelsregister Köln noch im Handelsregister Flensburg eingetragen.

Ein Herr Jacobsen war für uns nicht auffindbar, denn die Post kam als unzustellbar zurück.

Es kann nur ausdrücklich davor gewarnt werden, Zahlungen an die Firma vorzunehmen oder in Brieffreundschaft mit dieser Firma zu treten.

Dieser Sascha Jacobsen aus Flensburg ist auch bei Facebook  registriert und bezeichnet sich dort selbst als Geschäftsführer der genannten Firma.

Wer kennt die Firma ? Wer kennt den Geschäftsführer ?

Zur Ergreifung der Täter soll eine ansehnliche Belohnung ausgelobt worden sein.

Montag, 5. August 2013

"Eine Einstellung ist ein Freispruch. Das Gericht hat nämlich keine Straftat fest gestellt."



Aus der täglichen Arbeit eines Strafverteidigers
Nicht jedes Strafverfahren wird am Ende der Hauptverhandlung mit einem Urteil beendet, vielmehr bietet das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten ein Verfahren auch ohne Verurteilung zu beenden, nämlich zum Beispiel mit einer „Einstellung“.

Jüngst kam es in einem solchen Verfahren zu einer solchen Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO . Hinterher kam dann der Angeklagte daher und jubelte über seinen Freispruch, denn nach seiner Meinung gab es nur eine „Verurteilung“ und wenn der Richter eben kein „Urteil“ sprach, dann muss es doch ein „Freispruch“ gewesen sein.

Das ist natürlich falsch. 

Wenn das Gericht die Unschuld des Angeklagten als erwiesen ansieht oder seine Schuld unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt festgestellt werden kann, dann erlässt es ein freisprechendes Urteil. Also ein Urteil !
Wenn das Gericht aber meint, dass die Schuld des Angeklagten eigentlich feststehe und man den Angeklagten eigentlich zu einer Strafe verurteilen müsse, dann kann das Gericht das laufende Verfahren auch gemäß § 154 StPO einstellen. Dann nämlich wenn der Angeklagte wegen einer ähnlichen Straftat bereits von einem anderen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und die „neue“ Strafe den Kohl auch nicht mehr fett machen würde.
Manche nennen den § 154 StPO den Kriminellenschutzparagraph und haben damit aus Laiensicht nicht einmal ganz Unrecht. Aber die „andere“ (vorher gegangene) Verurteilung muss schon sehr heftig gewesenen sein, wenn man einem unbelehrbaren Kriminellen etwas Gutes tun will.