Mittwoch, 3. Juli 2013

Fortsetzung zum Thema Filesharing





Neues vom angeblichen Filesharing

Die DebCon GmbH hat (scheinbar) Forderungen von Anwaltskanzleien „aufgekauft“, die seinerzeit Menschen wegen angeblichem Filesharing abgemahnt hatten. Mehrere Mandanten werden jetzt  von der DebCon GmbH gerichtlich in Anspruch genommen. Hintergrund ist eine Abmahnung wegen des unerlaubten Anbietens von urheberrechtlich geschützten Werken in einer so genannten Internet-Tauschbörse (Filesharing). Unsere Mandanten hatten zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben. Es wurden aber keine "Abmahnkosten", d.h. weder Schadensersatz noch Anwaltskosten, gezahlt.
Die DebCon hat zunächst bei dem für sie zuständigen Mahngericht Hagen einen Mahnbescheid beantragt, gegen den selbstverständlich sofort das richtige Rechtsmittel eingelegt wurde.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die DebCon den geltend gemachten Zahlungsanspruch begründen will.
In jedem Fall steht fest, dass auf Post vom Amtsgericht Hagen reagiert werden muss, will man nicht Gefahr laufen, dass ein vorläufig vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid ergeht.
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