Neues vom angeblichen Filesharing
Die DebCon GmbH hat (scheinbar) Forderungen von
Anwaltskanzleien „aufgekauft“, die seinerzeit Menschen wegen angeblichem
Filesharing abgemahnt hatten. Mehrere Mandanten werden jetzt von der DebCon GmbH gerichtlich in Anspruch
genommen. Hintergrund ist eine Abmahnung wegen des unerlaubten Anbietens von
urheberrechtlich geschützten Werken in einer so genannten Internet-Tauschbörse
(Filesharing). Unsere Mandanten hatten zwar eine Unterlassungserklärung
abgegeben. Es wurden aber keine "Abmahnkosten", d.h. weder
Schadensersatz noch Anwaltskosten, gezahlt.
Die DebCon hat zunächst bei dem für sie zuständigen
Mahngericht Hagen einen Mahnbescheid beantragt, gegen den selbstverständlich
sofort das richtige Rechtsmittel eingelegt wurde.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die DebCon den geltend
gemachten Zahlungsanspruch begründen will.
In jedem Fall steht fest, dass auf Post vom Amtsgericht
Hagen reagiert werden muss, will man nicht Gefahr laufen, dass ein vorläufig
vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid ergeht.
Hier zählt jeder Tag.
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