Donnerstag, 31. Dezember 2009

Klarstellung 2009

Bevor hier die Diskussionen ausufern, habe ich bei dem Herrn aus Kassel, den manche den Schlosser nennen, nachgefragt, ob er etwas mit dem Blog "about.fastix.usw" zu tun hätte. Glaubhaft hat er mir versichert, dass er gar nicht wüsste, was ich meinen würde.
Zitat:
"Kennen Sie den dortigen V.I.S.D.P.? Ich bestreite ihn zu kennen."

Na, da bin ich aber froh. Aber entsetzt bin ich natürlich, dass dies schon der zweite Blog ist, der dem Herrn aus Kassel entglitten ist.

Also zur Klarstellung :
Auf dem genannten Blog schreibt jemand, der meinem verehrten Prozessgegner schaden will,also genau die Masche, die wir schon mit rotglut.org erlebt haben. Ob es die gleichen Leute sind ?
Der Herr aus Kassel hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem selbst zerstörerischen Geschreibsel zu tun.

Also, Herr F. oder wer auch immer Sie sein mögen, niemand nimmt Sie nach der Enthüllung noch ernst.

Der Herr aus Kassel geht einer seriösen Arbeit nach und gar keine Lust und Zeit, zu seinen Lasten zu schreiben und zu "enthüllen".

Nachtrag

Alles was auf dem Blog fastix.blogspot.com gepostet wurde, ist gelogen und entsprang nur einem kranken Hirn, das Herr Jörg Reinholz aus Kassel schaden wollte.

Ich werde jeden Kommentar gnadenlos redigieren, der behauptet, der Ehrenmann Jörg Reinholz aus kassel hätte etwas mit dem genannten Blog zu tun.

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Nachfrage

Ich erhielt mehrere Emails einer Dame, die von sich behauptete "Heike Reinholz" zu sein. Es war eine Mail über arcor.de.

Es wurde mir so viele pikante Details mitgeteilt, dass mir schwindelte. Wenn nur 50 % davon stimmen würde, würde es in jedem Fall manches erklären. Sie schrieb mir, dass sie auch mit Herrn Frickemeier, dem Enthüller, in Kontakt stünde, was er mir bestätigte. Das würde wiederum einiges bestätigen.

Ich weiß jetzt, warum "Rotglut" Rotglut heißt und ich weiß jetzt, warum Schlosser jetzt nicht mehr Rotglut schmieden können.

Tja, Freunde kann man sich aussuchen, Geschwister nicht. Aber selbst bei Freunden greift man manchmal daneben !

Wahrheiten für Querulanten

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art erhielt jüngst ein ehemals (und jetzt wieder??) rotglühendes Mitglied der Bloggergemeinde.Ein deutsches Landgericht führte wortwörtlich in einem Beschluss aus:

"Mit sachlicher Auseinandersetzung der Argumentation hat die Antragstellung nichts mehr zu tun, weshalb hinreichender Anhalt für rechtsmissbräuchliche Antragstellung zudem gegeben ist."

Das Landgericht verwarf -genauso wie das Amtsgericht- seinen merkwürdigen Antrag.

Nachdem dem genannten Blogger bereits schon einmal querulatorische Neigungen attestiert worden sind, ist es nun schon das zweite Mal, dass die deutsche Justiz zu diesem vernichtenden Urteil kommt.

Es dauert sicher nicht mehr lange und der genannte Blogger hat bei allen bundesdeutschen Gerichten diesen Ruf des Querulanten weg.Da ein solches Erscheinungsbild durchaus Krankheitscharakter haben kann, sollte man ihn mit allen Mitteln eine Heilungschance geben. Allerdings nur unter Aufsicht und ohne Billig-Fusel-Dröhnungen.

Sonntag, 20. Dezember 2009

Trauer und Enttäuschung

Mit großer Bestürzung hat der bekannte Verein "nicht-abzocken e.V." aus Frankfurt die Nachricht aus Krefeld aufgenommen, dass Rechtsanwalt Neuber die ihm angetragene Ehrenpräsidentenwürde nicht annehmen wird.

"Du sollst keine fremden Götter neben mir haben", begründete RA Andreas Neuber seine Entscheidung.

Beraten wurde RA Neuber bei dieser Entscheidung von Heike Reinholz, die ihm dafür andere wertvolle Informationen lieferte.
Was macht ein Verein, der einen Maulwurf ( oder wie heißt die weibliche Form?) in den eigenen Reihen vermutet ? Also ein meist im Dunklen lebendes Getier, das das Tageslicht scheut ?
Richtig !
Er versucht, das Getier zu entlarven und kalt zu stellen.
Und wie macht das ein schlauer Verein ?
Richtig !
Er benutzt dazu am besten seine Gegner, die ,ohne es zu bemerken, geifernd mithelfen, den charakterlosen Wendehals zu entlarven.
Genaue Angaben gefällig ? Gerne !

Man versende an alle Mitglieder eine Einladung zur einer Mitgliederversammlung. Diese Einladung, die übrigens leicht erkennbar die satzungsmäßige Ladungsfrist nicht einhält, ist eine Falle. Man baue in die Tagesordnung und in die Einladung zur Versammlung zwei nette Klopper ein.

Einmal soll zum Ehrenpräsidenten ein nicht ganz unbekannter Rechtsanwalt ernannt werden. Eine (provokative) Mitteilung, die manchem selbst ernannten Verbraucherschützer und Self-Made-Journalisten das publicitygeile Wasser im Munde zusammenlaufen lässt.

Des weiteren baue man in jede einzelne Einladung einen individuellen Fehler ein, also in jede Einladung einen anderen.

Wenn nun das passiert, was man erwarten kann, dass nämlich der Journalist, der nicht einmal zum Mitarbeiter des Grevenbroicher Tageblatts taugen würde. diese Einladung „plötzlich“ in Händen hält und darüber ohne weiter Recherche und ohne weiteres Nachdenken berichtet, hat man mit zwei Kloppern zwei Bekloppte entlarvt. Den Maulwurf aus Steinhagen und den Schreiberling !

Knallhart recherchiert und nachgefragt, Herr Journalist, sind Ihre anderen Berichte eigentlich auch so gehaltvoll und richtig ? Weisse (jetzt) Bescheid, Schätzelein ? Wie sagte der Möchtegern-Pulitzer aus Herford so treffend ?

„Guten Morgen, Welt. Zeit, ins Bett zu gehen. Die heutigen, nächtlichen Recherchen waren immerhin fruchtbar und lohnten sich. Gute Nacht!“

Bleib einfach drin !

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Die fleissigen Abmahner der Firma DigiProtect

Die DigiProtect GmbH ist fleissig und dehnt ihre segenreiche Tätigkeit auf Krefeld aus. Im Moment werden mir verstärkt Abmahnungen der DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen zur Prüfung vorgelegt, die Rechtsbeeinträchtigungen wegen angeblicher down- bzw. upgeloadeter Songdateien in peer-to-peer-Netzwerken behaupten und einen pauschalen Schadensersatz von 480,00 EUR  als Vergleichszahlung anbieten.
Man macht dabei die angeblichen Rechte verschiedener Künstler geltend gemacht. Abgesehen davon, dass man mal wieder das Anwaltsbüro gewechselt hat, handelt es sich um die bereits sattsam bekannten immer gleichen Formulierungen.
Wie bereits mehrfach anderswo berichtet, sind die Forderungen nach Unterlassungserklärungen meist berechtigt. Weshalb ich immer für die Mandanten eine solche Unterlassungserklärung abgebe.
Nicht in Ordnung ist jedoch die Forderung der Kollegen nach Schadensersatz und/oder einem Ersatz der Anwaltsgebühren in dieser Höhe.
Die Anwälte Denecke, von Haxthausen gehen zwar auf die  mögliche Anwendung des § 97a UrhG ein und vertreten die Auffassung ( was niemanden wundert), dass diese segensreiche Deckelung ausgerechnet im vorliegenden Fall nicht richtig sei. Da es zu diesem neu geschaffenen Paragraphen bisher nur wenig Rechtsprechung gibt, könnte es sich jedoch lohnen, es bezüglich der darüber hinaus geforderten Zahlungen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Den aber haben die Kollegen bis zum heutigen Tage nicht geführt, oder täusche ich mich da ?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Nachbarschaft im Stress

Unsere Freunde von der so genannten "Nachbarschaft" haben durch einen nicht ganz unbekannten Tschechen (mit Schweizer Eltern) ankündigen lassen, dass man wegen angeblich offener Rechnungen Tausende von Mahnbescheiden beantragt hätte. Das freut das Herz es Anwalts, denn das bedeutet in meinem Fall mindestens 12 Verfahren vor dem Amtsgericht in Krefeld, die ich vorhabe zu gewinnen.

Gerade aus Krefeld gibt es dazu eine mir bekannte grundlegende Entscheidung , auf die ich mich immer wieder gern berufe.Außerdem bietet die ZPO genügend Möglichkeiten um Nachbarn und deren Prozessbevollmächtigen aus Potsdam zu quälen.

Gerade bei Mahnbescheiden sind nach der ZPO die so genannte Notfristen außerordentlich eng gestrickt und man hat als Antragsgegner genügend Möglichkeiten, um den Antragsteller unter Stress zu setzen.

Es ist also völlig richtig, wenn ein Anwalt sagt:
"Ich bin begeistert und gratuliere von Herzen!"

Da merkt man mal an den Reaktionen, was sogenannte Abzocker und sogenannte Verbraucherschützer gemeinsam haben:  Sie verstehen Ironie nicht.
Möglicherweise passt so etwas nicht in ihr einfach gestricktes Weltbild.

Montag, 7. Dezember 2009

Auf meine Initiative hin haben sich die deutschen Datenschützer mit einem wichtigen Problem beschäftigt.


Fotos von Personen im Internet

Zunehmend stellen Privatpersonen und Unternehmen für unterschiedliche Zwecke Fotos von Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen ins Internet. Damit sind die Fotos nicht nur weltweit zugänglich, sondern können kopiert, bearbeitet und für vielfältige Zwecke verwendet werden. Dem Interesse, die Fotos auf möglichst einfache Weise zu verbreiten, steht das Recht der Fotografierten am eigenen Bild gegenüber.
Ob und inwieweit solche Fotos im Internet veröffentlicht werden dürfen, richtet sich nach den §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG).

Es sind daher folgende Rahmenbedingungen bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet zu beachten:

1. Das Veröffentlichen von Fotos im Internet bedarf grundsätzlich der Einwilligung der fotografierten Personen.
2. Keine Einwilligung ist erforderlich in den Fällen des § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KUG. Selbst wenn ein Foto unter die Ausnahmetatbestände fällt, darf es gem. § 23 Abs. 2 KUG nur veröffentlicht werden, wenn dadurch kein berechtigtes Interesse der Abgebildeten verletzt wird. Ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten kann auch dadurch verletzt sein, dass die Veröffentlichung im Internet weltweit zugänglich ist und die Abgebildeten (durch automatisierte Verfahren) identifiziert werden können.
3. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erteilt werden. Sie muss sich sowohl auf das Fotografiertwerden als auch auf die Veröffentlichung im Internet erstrecken.

4. Sofern die Fotos nur für einen begrenzten Kreis von Personen bestimmt sind, ist der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu beachten. Dem wird genügt, wenn die Fotos passwortgeschützt online gestellt werden.


Die Gerichte werden nun zu klären haben, ob und wie eine "konkludente" Einwilligung überhaupt möglich ist.


Freitag, 4. Dezember 2009

Mein Kramen in der Rundablage

brachte dann doch das erstaunliche Dokument zum Vorschein.

Was schreibt der Petent da :"  Mein Antrag war substituiert und begründet." Hmmm, was meint er damit bloß ?
Ich habe dann bei Wikipedia mal nachgeschaut und BINGO, das war eine Freud'sche Fehlleistung. Der Petent nimmt wohl Ersatzstoffe, wenn er denkt, dass er Anträge substantiiert begründet.

Schön auch der Schlusssatz des Petenten:
Was macht Ihr da eigentlich? Den Rechtsstaat zum Treppenwitz erklären?

Nachdem ich die Definition von Treppenwitz nachgelesen habe, habe ich das Schriftstück wieder dahin gelegt, wo es hingehört.

Kürzlich bei Gericht

sprach mich ein Richter L. an und zeigte mir ein bemerkenswertes Schreiben eines Petenten. Neben allgemeinen Pöbeleien, die jedes Gericht immer sehr froh und wohlmeinend stimmen, sprach der Herr von "offener Rechtsbeugung". Was das denn sei, fragte mich der Richter. Ob an ihm eine Änderung des Strafgesetzbuches vorbeigegangen sei und ob es auch eine geschlossene Rechtsbeugung geben würde, rätselte er.Ob das das Selbstouting eines notorischen Querulanten sei, so klagte er.

Nun ich konnte ihn beruhigen. "Offene Rechtsbeugung" ist ein Begriff aus der Teutschen Turnbewegung  des ollen Turnvaters F.L. Jahn ( ja der aus der Hasenheide!) Sie ist das Gegenteil von "Offener Linksbeugung" und stellt einer totale Verschiebung des Oberkörpers (leicht nach rechts) nach vorn dar und zwar bei gleichzeitigem Niederwerfen auf den Boden.. Im asiatischen Raum wird die Bewegung auch Kotau genannt und ist ein Zeichen von Unterwürfigkeit und höchster Ehrerbietung. Niedere Domestiken haben diese Bewegung total verinnerlicht.

Ach so, meinte Richter L., wie nett!

Dann warf er das Schreiben in den Mülleimer (Rundablage).

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Klage oder Nicht-Klage

Heute wurde ich von einem Mandanten gefragt, ob es Sinn machen würde, gegen üble Beleidigungen und Bedrohungen im Internet vorzugehen.
Mit der typischen Juristenantwort :" Es kommt darauf an..!" war er zunächst nicht zufrieden, wohl aber als ich ihm den Hintergrund meiner Antwort erläuterte.
Es kommt darauf an, ob der Gegner durch eine einstweilige Verfügung oder ein Urteil beeindruckt wird ( wie jeder rechtschaffene Mensch) oder nicht. Man kann ja vor der gerichtlichen Entscheidung anderer Meinung sein, sollte sich danach daran halten. Nun gibt es in der Internetgemeinde manch Irren, der sich um Gerichte und Urteile, um Gesetze und Verordnungen usw.. einen Dreck scheren und munter weiter machen. Für solche "Mitmenschen" gibt es andere staatliche Sanktionen, die dauern länger bis sie Wirkung zeigen, aber sie sind nachhaltiger. Manch Internetblogger fand sich plötzlich zur Untersuchung ihres Geisteszustands in Haina oder anderen Orts wieder und wurden dann ganz ruhig und zufrieden. Besonders Verschwörungstheoretiker finden dort eine Neue Heimat, die sie liebevoll aufnimmt.

Montag, 30. November 2009

Neue widerwärtige und abscheuliche Lüge


Verbraucherschutz Internet Verein

Zu dem Augsburger Strafverfahren gibt es nun eine offizielle Stellung des Vereins, aus die ich hier gerne verlinke.

Heute, 30.11.2009 erhielten wir Kenntnis von der offiziellen Pressmitteilung des Verbraucherschutz Internet Verein. Streichen daher uns zugetragene Kommentare und schließen uns der offiziellen Pressemeldung des Vereins an: http://strafverfahren-amtsgericht-augsburg-eingestellt.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Samstag, 28. November 2009

Aus meiner Archivkiste

Im Moment kocht ja die Gerüchteküche über den Frankfurter Verein "nicht-abzocken e.V." hoch. Da ist von einem Judas der Rede, der alles für 30 Silberlinge verkauft hätte. Es ist zwar immer gut, mal in der Bibel zu lesen, aber das geht sicherlich zu weit.
Lassen wir den den Verein selbst einmal zu Wort kommen:

Lieber M. B., wir, der Verein Nicht Abzocken e.V.,verschwenden keine Spendengelder für Rechtsanwaltsgebühren, wir lassen diese von Sponsoren bezahlen. Herr Neuber kennt übrigens einige dieser Sponsoren, fragt Ihn doch mal was in der Vergangenheit passiert ist und fragt mal nach, ob es unter seiner Mandantschaft vielleicht noch Personen gibt, die die ein oder andere Gerichtskostenrechnung und den Gegenanwalt noch nicht bezahlt haben. Wir werden auf jedenfall die uns zustehenden Kosten eintreiben und das mit schöner Regelmäßigkeit. Wir lassen keinen Titel verjähren. Aber was reden wir, Sie, Herr B. gewinnen natürlich jeden Prozess. Sie brauche sich ja überhaupt keine Sorgen zu machen." 
So schrieb der Präsident, der sich Cheffe nannte, noch im April 2009.

Ein Hesse musste musste wegen verfehlter Öffentlichkeitsarbeit schon zurücktreten, wann folgt ihm der Präsident ?



Nachdem wir nun einiges an Prozeßkosten von dem Verein zu bekommen haben und wissen, dass da kein Sponsor (mehr) ist, machen wir uns doch ein bißchen Sorgen !

Freitag, 27. November 2009

Der Umzug

Sicherlich sind alle begierig zu sehen, wie es in meinem neuen Büro so zugeht.

Der Anfang

Ja, ja die ganze Abmahnerei hat sich doch gelohnt !

Mittwoch, 25. November 2009

Ja, ist es denn schon Weihnachten ?

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Augenreibend musste ich heute eine einschneidende Veränderung auf meinem früheren Lieblingsblog www.rotglut.org vermerken. Nachdem seit September dort Friedhofsruhe geherrscht hat, hat sich der jetzige Betreiber wieder einmal zu Wort gemeldet. Er veröffentlichte eine wahre Lobeshymnen auf die Abo-Seiten Nachbarschaft 24.net. Man erinnere sich: Vor nicht allzu langer Zeit zeichnete ein nicht unbekannter Schlosser aus dem Osten für diese Seiten verantwortlich. Unter nicht geklärten Umständen sollen dann in die Seiten ihren Eigentümer gewechselt haben, denn nun bezeichnete sich ein gewisser Urs Vac als verantwortlicher Betreiber. Nun gab es böse misstrauische Menschen, die eine Identität zwischen Urs Vac und dem Schlosser aus dem Osten zu konstruieren versuchten.
Natürlich waren die Hinweise mehr als deutlich. Besonders sich weil der Schlosser aus dem Osten beharrlich darüber ausschwieg zu, wie denn die besagten Seite von A. nach B. gekommen ist. Sicherlich hat sich der bekannte Schlosser aus dem Osten den Verzicht auf seine Lieblingsseite "vergolden" lassen. Ob er gewusst hat, dass die Seite nun von denjenigen benutzt wird, die in Dubai sitzen und viel Geld mit Abo-Seiten verdienen ?
Ich würde mich nicht wundern, wenn nun bald Abo-Seiten auf dem Markt auftauchen, deren Betreiber in Kassel auf der Hafenstraße ansässig ist. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Paulus zum Saulus wird.

Der Tag der wichtigen Entscheidungen ( 25.11.09)

In Augsburg fand heute das Verfahren gegen den Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins aus Augsburg statt. Dem Vorsitzenden wurde vorgeworfen,in strafbarer Art und Weise das Markengesetz und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verletzt zu haben. Mehrfach ist von interessierter Seite bereits über dieses Verfahren berichtet worden.
Insbesondere wurde behauptet, zwischen dem "Verbraucherschutz Internet Verein" und ihrem Vorsitzenden bestünde bezüglich einer dritten Firma eine unheilvolle Allianz. Es war von Betrug, von Täuschung und überhaupt von allem Straftatbestände, die das Strafgesetzbuch so bietet, die Rede.
Bevor es überhaupt zu einer Beweisaufnahme kam, sagte der Richter: "Ich kann überhaupt nicht erkennen, was hier nicht in Ordnung war."

Folgerichtig wurde das Verfahren eingestellt, die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

Wieder einmal hat sich das Geschrei der angeblichen Verbraucherschützern als Lügenkampagne herausgestellt. Es dürfte klar sein, dass der" Verbraucherschutz Internet Verein" und sein Vorstand nun mit aller Macht sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen die vorgehen, die solche Falschbehauptungen und Verleumdungen weiterverbreiten. Sicherlich hat das Augsburger Verfahren auch Einfluss auf schon laufende Zivilstreitigkeiten beispielsweise vor dem Landgericht in Krefeld und dem Landgericht in Frankfurt.

Auch in einer anderen Sache hat heute einen deutsches Gericht eine wichtige Entscheidung gefällt.

Der als gemeinnützig anerkannte Verein " nicht-abzocken e.V." hatte sich geweigert, einer großherzigen Spenderin eine steuerabzugsfähige Quittung zu geben. Daraufhin klagte die Spenderin mit meiner Unterstützung. Das Amtsgericht Frankfurt führte dazu aus: "Die Klägerin hat gegen den Beklagten gemäß § 368 BGB einen Anspruch auf Erteilung der von ihr begehrten Quittung. Diese Vorschrift ist auch im vorliegenden Fall einer Spendenquittung einschlägig. Der Wortlaut der Norm differenziert nämlich nicht zwischen solchen Leistungen, die gegen oder ohne Gegenleistung erbracht werden. Dies würde auch dem Zweck der Norm nicht gerecht, denn schließlich besteht auch die Möglichkeit, sich zu einer schenkweisen Leistungserbringung zu verpflichten."

Genauso hatte ich vorgetragen.

Es ist unbegreiflich, warum sich ein gemeinnütziger Verein, der sich dem Verbraucherschutz verpflichtet fühlt, sein Vereinsvermögen in dieser Art und Weise verschleudert, denn schließlich wurden die Kosten des Verfahrens in voller Höhe dem Verein auferlegt.

Es ist wohl müßig zu erklären, dass der beklagte Verein bis zum heutigen Tage-obwohl er anwaltlich vertreten war-die steuerabzugsfähige Quittung nicht erteilt hat. Wahrscheinlich muss meine Mandantin hier die Zwangsvollstreckung einleiten.

Auch in diesem Fall hat es auf diversen Blogs und Foren tösende Protestschreie gegeben. Damit erweist sich wieder einmal das alte Sprichwort:" Die leeren Töpfe klingen am lautesten!"

Mittwoch, 11. November 2009

Danke an alle Freunde und vermeintlichen Feinde

Zu meinem heutigen Geburtstag erreichten mich viele Glückwünsche. Dafür danke ich herzlich.

Ich habe mich besonders über den Gruss und das Geschenk eines mir persönlich unbekannten gelben
Singvogels gefreut, der mich auf ein "neues" Youtube-Spektakel aufmerksam machte.

Hier ist der dazu gehörende Link :


An dieser Stelle befand sich ein Fundstück aus Youtube, das mir zugespielt wurde. Nach einigen Kommentaren soll die Stimme "Bettnässen" bei Kindern ausgelöst haben. Das war natürlich nicht beabsichtigt, weswegen ich das Fundstück sicherheitshalber mal entfernt habe. Ein Hinweis an die Hobby-Juristen sei an dieser Stelle mal erlaubt: Wer freiwillig einen Anrufbeantworter mit Geräuschen füllt und daher weiß, dass die Geräusche aufgezeichnet werden, entzieht den Geräuschen die Vertraulichkeit. 
Aber weil der Dialekt so schön ist :


Ein grosser Genosse
 
In diesem Sinne wünsche ich allen einen frohes Karnevalserwachen und/oder einen fröhlichen Martinszug.

Montag, 9. November 2009

Über Haller, Hallenser und Halunken

Ein Gerichtstermin in Halle/Westfalen vom heutigen Tage entwickelte sich in einer Sitzungspause zu einem interessanten Gespräch mit dem Vorsitzenden. Wir überlegten, wie denn wohl die Einwohner dieses alten Städtchens zu bezeichnen wäre. Das Wort Hallenser ist nach meinem Wissen schon von den Bewohner von Halle/Saale belegt, weswegen der Vorsitzende spaßhaft vorschlug, sie als "Halunken" zu bezeichnen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob er dies nach dem persönlichen Vortrag des heutigen Beklagten so meinte.


Eine im Sitzungssaal anwesende (einzige) Zeugin des Schauspiels stellte dann aber richtig, dass man die Einwohner als Haller zu bezeichnen hätte.


So froh gestimmt konnte ich dann einem Vergleich zustimmen, in dem meine Partei im Wesentlichen das bekam, was sie in ihrer Klage begehrte. Die sehr kooperative Kollegin der Gegenseite stimmte schnell zu, das Verfahren so zu beenden.


Sicherlich wurden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben, was aber dem gesetzlichen Normalfall entspricht ( § 98 ZPO)


Der Beklagte wird nun auch noch mit einem Teil der Gerichtskosten belastet, was er sicherlich wieder als Ergebnis einer gegen ihn gerichteten Verschwörung werten wird. Aber die nette Kollegin hat mir versprochen, es ihm ganz langsam zu erklären.


Die Person, die die Öffentlichkeit darstellte und die trotz heftiger öffentlicher Einladung die einzige Zeugin des Schauspiels blieb, wird wohl noch einen eigenen Bericht veröffentlichen. Sie hat übrigens nicht versäumt, mir die besten Grüße eines nicht unbekannten Dritten auszurichten, was ich als echtes Friedensangebot dieses Herrn werte. 

                        

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Vom schönen Schein oder warum es sich lohnt in das Gesetz zu schauen


Gestern kam ein glückseeliger Mandant zu mir und übergab mir einen Beschluss eines Berufungsgerichts, in dem ihm Prozesskostenhilfe unter meiner Beiordnung bewilligt worden war.
Was war geschehen?
Der Mandant hatte vehement an das Berufungsgericht geschrieben und zwar ohne Anwalt, weil er ja alles besser könne als die Schwarzkittel. Nun könne ja nichts mehr „schiefgehen“, denn Prozesskostenhilfe würde ja nur dann bewilligt, wenn seine Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg habe, so tönte er.

Im Beschluss fand sich nun der Satz

In der Sache handelt es sich um notwendige Prozeßkostenhilfe gemäß § 119 Abs 1 Satz 2 ZPO“.

Leider hatte es der Mandant (mal wieder) abgelehnt ,das Gesetz zu lesen. Denn dort steht eben bei § 119 ZPO:

„In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat.

Mit anderen Worten in einem höheren Rechtszug wird die Prozesskostenhilfe auch bewilligt, wenn die Rechtsverteidigung völlig aussichtslos oder sogar mutwillig ist. Und leider musste ich den Mandanten belehren, dass seine Argumentation nicht erfolgversprechend ist und der einzige, der von dem Beschluss einen Nutzen hat, sein Anwalt sei.

Aber das ist ja auch nicht schlecht.

Montag, 14. September 2009

Partybilder - Die Pest im Internet

Geben Sie Ihre Rechte bitte an der Garderobe ab 

Der Besuch einer Diskothek beinhaltet kein Einverständnis in die Veröffentlichung von Fotos der Besucher.
                       
Wer kennt sie nicht , die sogenannten Fotoscouts oder Partyknipser, die an jedem Wochenende in fast allen größeren Diskotheken oder angesagten Clubs unterwegs sind? Mehr oder weniger ungefragt machen sie von den ahnungslosen Besuchern hübsche kleine Bilder, die sie in ihrer Kamera speichern. Wer die Bilder kennt stellt nicht nur eine große Ähnlichkeit aller Bilder hinsichtlich der Anordnung der Personen oder der Motive fest, sondern findet diese Bilder auch meist kurze Zeit danach im Internet. Es ist eine weit verbreitete Unsitte auf öffentlichen Partys Fotos zu machen und diese im Internet in vertrauen darauf zu veröffentlichen, die abgebildeten Personen würden nicht nur nichts dagegen haben, sondern sich vielmehr auch noch darüber freuen. Eine Haltung, die insbesondere unter jungen Leuten recht verbreitet ist. Das Fotografen, Diskothekenbetreiber und insbesondere Websitebetreiber ganz und gar nicht das Recht auf ihrer Seite haben, hat jüngst wieder einmal ein deutsches Gericht entschieden.
Im Jahre 2007 hat das Landgericht Krefeld einem sogenannten Eventfotografen und der dahinter stehenden Firma untersagt, Bilder von Gästen einer Veranstaltung ungefragt ins Internet zu stellen. Diese Entscheidung scheint die Betreiber von Webseiten, von sogenannten Fotoplatformen und die Fotografen nicht weiter gestört zu haben, denn sie setzen ihr rechtswidriges Handeln fröhlich fort.
Das Amtsgericht Ingolstadt ist nun in seiner Entscheidung vom 03.02.2009 bemerkenswert deutlich und eindeutig geworden. Im Wege einer einstweiligen Verfügung wurde dem Diskothekenbesitzer untersagt, Bilder die einen Gast zeigten, ohne dessen Einwilligung im Internet zugänglich zu machen.
Der Diskothekenbesitzer machte geltend, dass es kaum eine Party gäbe, wo nicht fotografiert würde. Fotografen würden dabei nicht heimlich auftreten, sie fotografierten gerade im Hinblick darauf, Aufmerksamkeit für ihr Medium zu wecken und überhaupt müsste jeder Partygast damit rechnen, fotografiert zu werden. Darüber hinaus wollte der Diskothekenbetreiber besonders schlau sein und hatte neben der Kasse bzw. dem Eingang ein Schild angebracht, wonach jeder, der die Diskothek betreten würde, mit Bildaufnahmen seiner Person einverstanden sei. Mit anderen Worten: Der Partygast sei selber schuld, wenn ein Bild von ihn angefertigt und dann ins Internet gestellt würde.
Der gesamten Verteidigungsargumentation des Diskothekenbetreibers hat das Gericht eine Abfuhr erteilt. Durch allgemeine Geschäftsbedingungen, die neben der Kasse aushingen, können niemals der Schutz des § 22 KUG ausgehebelt werden. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen Zirkus, einen Freizeitpark, eine Theaterveranstaltung oder eben um eine Diskothek handeln würde. Die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder muss eindeutig erklärt werden und kann durch den Aushang von allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unterstellt werden. Ob das Fotografieren in Diskotheken üblich ist, spielt überhaupt keine Rolle. Schon gar nicht muss jemand, der sich „in die Öffentlichkeit begibt“ mit einem Foto rechnen. Gerade davor soll § 22 Kunsturhebergesetz schützen.
Die Entscheidungen ist ein mehr als deutliches Signal an Diskothekenbesitzer, die Fotos ins Internet stellen. Aber auch die Betreiber von solchen Party-Bilder-Shows müssen ab sofort noch vorsichtiger sein. Wer fremde Bildnisrechte nicht beachtet, kann sehr schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Es spielt keine Rolle, ob es jedermann bekannt ist, dass in Diskotheken Fotos gemacht werden. Fotografen und die Betreibern von Weibseiten können nicht von der Pflicht zur Einholung der Einwilligung des Abgebildeten entbunden werden. Und dies müssen sie in einem Gerichtsverfahren gegebenenfalls beweisen. Es ist nicht ausreichend, wenn drei ohne mehrere junge Mädchen freundlich lächelnd in die Kamera schauen. Und welcher Fotograf erinnert sich nach einer durchfeierten Nacht präzise daran, ob ihm die Person A oder die Person B die präzise Einwilligung zur Veröffentlichung und Verbreitung gegeben haben.

Freitag, 11. September 2009

Verfassungsrichter zu den anonymen Bloggern

In einer vielbeachteten Rede hat sich der bekannte Verfassungsrichter Udo di Fabio auch mit dem neuen Phänomen des Bloggens und des Twitterns auseinandergesetzt.
Nicht erst seit den schlimmen Vorfällen in Schwalmtal, als sich ein vermeintlich anonymer Blogger über Twitter in der ganzen Welt meldete, um seinen unausgegorenen Senf beizutragen, wissen wir, welche Gefahren von solchen Wichtigtuern ausgehen.
Di Fabio führte aus :
„Wer anonyme Netzwerke als Wissens- und Meinungsproduzenten vorbehaltlos akzeptiert, wird auch schnell den Sinn für Urheberrechte des Schriftstellers oder des Künstlers verlieren, genauso rasch wie deren Kunstfertigkeit ein Muster ohne Wert wird. Wo alles auf Klick verfügbar scheint, entsteht eine Kultur der solipsistischen Verfügbarkeit, die selbst den gefährlichen Anspruch der Demokratie, die Lebensverhältnisse der Bürger vollständig gestalten zu können, wenn nicht überbietet, so doch nachdrücklich stärkt. Nicht mehr die Bürger, die mit ihrer Arbeit, ihrem gebildeten Verstand das Publikum als eigentliches Subjekt der öffentlichen Meinung bilden, sondern der ununterbrochene Strom eines Konglomerats aus Kommerz und Emotion, aus Information und Unsinn, aus gesteuerter Ordnung und wildem Zufall wird zum Herrschaftssubjekt, tauscht die neuen Ideale der Direktheit, des unmittelbaren Effekts, auch der totalen Gleichheit des Zugangs gegen den Anspruch, die Welt nach Menschenmaß in einem diskursiven Prozess, mit Mehrheit in einem förmlichen Verfahren demokratisch zu gestalten.“
Und weiter :
„Aber wie ist es heute? Wer schreibt für Wikipedia, das jeder Schüler als digitales Lexikon ohne zu zögern konsultiert? Warum zeigt sich das Gesicht der Kommunikationsteilnehmer nicht offen im Netz - ist die mittelalterlich anmutende Burka im Straßenbild auch europäischer Städte denn wirklich so weit entfernt von den hypermodischen Twittern und „Newsbotsern“? Der freie Mensch der Neuzeit zeigt sein Gesicht, gibt seinen Namen preis, wenn er die Bühne des öffentlichen Raumes betritt.“
Recht hat er !

Dienstag, 8. September 2009

In aller Deutlichkeit

Wird lediglich ein schwarzer Balken über den Augen des Abgelichteten zur Zensierung des Fotos eingesetzt, kann es für Dritte trotzdem erkennbar sein, um welche Person es sich auf dem Foto handelt. Der Betroffene kann in diesem Fall auch dann Unterlassung der bildlichen Darstellung verlangen, wenn er seine Einwillung zur Veröffentlichung des Fotos nur auf einer bestimmten Domain gegeben hat.

Landgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 25.06.2009
Az.: 2-03 O 179/08

Kommentare Kommentare

Kommentare zu diesem Blog sind natürlich willkommen. Am liebsten wäre es mir natürlich, wenn diese "offen" geschehen würde. Denn eigentlich hat niemand etwas zu befürchten, wenn er bei seinen Kommentare Vernunft und guten Stil walten lässt.

Ich werde keine Kommentare freigeben,
- die beleidigen und verleumden, es sei denn als Stilblüte oder als Negativbeispiel.
- die nur sinnlos rumstammeln
- die direkte Links auf rechtswidrige Seiten beinhalten.

Ob nun Karsten, Labradorstuff oder andere... Alle sind erstmal willkommen. Auch "." darf was sagen.

Aber zieht die virtuelle Burka aus.

Samstag, 5. September 2009

Fußball und das Internet

Zugegeben, was die praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet der IT-Technologie anbetrifft, spiele ich auf dem Niveau der Amateurliga. Aber immer wieder kommt es vor, dass ich mit echten Kennern und Könnern der Materie konfrontiert werde. Die erkennt man daran, dass sie Sätze wie diese veröffentlichen :
„Du hast es nun mit der Championsleague zu tun Spako!“
Aha!
Was will uns dieser Satz sagen ?

Zum einen kommt es immer wieder vor, dass Amateurliga auf Mitglieder der höchsten Liga trifft. Dann wissen wir, dass häufig genug die Amateure den Profis ein Bein gestellt haben. Das erhöht den Reiz. Im vorliegenden Fall hat ein Amateur die Profimannschaft gezwungen, nach einem längeren abgeschlossenen Trainingscamp das Trikot zu wechseln. Man trug dann zeitweise das Trikot aus Prag. Aber nicht lange, denn der Amateur sorgte dafür, dass die Profis nun ein Trikot ohne jeden Aufdruck tragen müssen. Sozusagen ein No-Name-Verein. Warum man nicht gleich das „Ostara“ Logo auf der Brust trägt, bleibt deren Geheimnis.

Das Basislager musste auch verlegt werden und ist nun auf den Bahamas beheimatet. Das ist es zwar warm, aber weit weg vom Schuss. Wie sagte mein längerer Gesprächspartner Adrian Fuchs so treffend :“Anonyme Blogger nimmt niemand ernst“
Zum anderen sagt dieser Satz, dass der bisherige Träger des rotglühenden Trikots eben nicht zu höchsten Könnerklasse gehörte. Wenn das aus berufenem Munde kommt, wird es wohl stimmen. Da hat es der Amateur also geschafft, dass sich die selbsternannten Verbraucherschützer selbst zerfleischen und sich gegenseitig verächtlich machen. Das haben die bösen „Abzocker“ denen aber voraus, dort herrscht Einigkeit im Vorgehen und Handeln. Und ganz wichtig : Man redet nicht ständig Blödsinn !Wahrscheinlich sind deren „Burgen“, Hauptquartiere und „Höhlen“ deswegen so schwer zu knacken.

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Guten Tag und Herzlich Willkommen

The games must go on !!!