Freitag, 29. Juni 2012

Exekution durch die Medien !

Verhaftung eines Strafverteidigers im Gerichtssaal

Pressemitteilung der Strafverteidigervereinigungen
zur Verhaftung eines Strafverteidigers im Gerichtssaal
Berlin, 27.06.2012
Am 19.06.2012 wurde der Strafverteidiger Rechtsanwalt R. in einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Verhandlungspause vor dem Landgericht Münster im Gerichtssaal vor laufender Kamera von der Staatsanwaltschaft mit de Worten: »Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte die Robe aus.« vorläufig festgenommen und in Handschellen aus dem Saal geführt. Die Videoaufnahmen der so inszenierten »Saalverhaftung« sind im Internet für jedermann zugänglich.
Grund der Festnahme war, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der Angaben eines Zeugen den dringenden Verdacht begründet sah, Rechtsanwalt R. habe versucht, diesen Zeugen durch Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 50.000,- € zu einer unwahren Aussage zugunsten seines Mandanten zu »bestechen«. Rechtsanwalt R. bestreitet dies. Nachdem am Nachmittag des 19.06.2012 zunächst ein Haftbefehl gestützt auf den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gegen Rechtsanwalt R. erging, wurde er am Freitag den 22.06.2012 wieder aus der Untersuchungshaft entlassen und der Haftbefehl inzwischen wieder aufgehoben.
Am Morgen vor der Verhandlung wurden die Bielefelder Nachrichten, die BILD und der WDR durch einen anonymen Anrufer darüber informiert, dass am Landgericht Münster am gleichen Vormittag etwas Spektakuläres geschehen werde. Die Identität des Anrufers und die Quelle seines Wissens konnte bislang nicht ermittelt werden. Allerdings liegt es nahe, dass die Informationen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Münster kamen. Denn der Zeuge, der beeinflusst werden sollte, hatte sich direkt an die Staatsanwaltschaft Münster und nicht an die Polizei gewandt und die Entschließung, eine Festnahme durchzuführen, lag alleine bei der Staatsanwaltschaft.
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Münster in diesem Fall ist skandalös und rechtsmissbräuchlich, denn sie verletzt in eklatanter Form die für Rechtsanwalt R. streitende Unschuldsvermutung. Die Festnahme in einer eigens dafür beantragten Unterbrechung der Gerichtsverhandlung vor den Augen aller Anwesenden und der anwesenden Presse erweckt den Eindruck einer mediengerechten Inszenierung. Ein sachlicher Grund für die Festnahme in dieser Form ist nicht erkennbar. Da Fluchtgefahr nicht bestand, wäre es ein leichtes gewesen, Rechtsanwalt R. vor oder nach der Verhandlung ohne großes Aufsehen im Gerichtsgebäude festzunehmen. Wenn dies dennoch im Gerichtssaal unter den Augen der Öffentlichkeit und der Presse geschah, ist nur so zu erklären, dass den verantwortlichen Staatsanwälten darum ging größtmögliche öffentliche Wirkung zu erzielen. Dabei ist die Staatsanwaltschaft nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gehalten, alles zu vermeiden, »was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.« (RiStBV Nr. 4a Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten).
Diese Art publicityträchtiger staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit ist schon im Fall Zumwinkel kritisiert worden. Diese Art der medialen Exekution verletzt die Unschuldsvermutung und das Gebot der Verhältnismäßigkeit in unerträglicher Form.
Die Strafverteidigervereinigungen fordern daher die Ablösung des verantwortlichen Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft. Ursache und Hintergrund des »Presselecks« sind lückenlos aufzuklären.
Jasper von Schlieffen
- Geschäftsführer -
Strafverteidigervereinigungen
Organisationsbüro
Mommsenstr. 45 | 10629 Berlin
tel.: +49 - (0)30 - 310 182 18
fax: +49 - (0)30 - 310 182 19
E-Mail:
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Online: www.strafverteidigervereinigungen.org

Donnerstag, 21. Juni 2012

Das ist schon so eine Sache mit der Kompetenz

In Münster gibt an der ehrwürdigen Universität ein spezielles Institut.

das I T M

Es handelt sich dabei um das

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht

und ist ein


- Landeskompetenzzentrum -

Dieses Institut wird - Atlas gleich -von zwei juristischen Säulen getragen, nämlich dem durch Funk, Fernsehen und Gutmenschenblogs bekannten Professor Thomas Hoeren und Professor Bernd Holznagel.

Nun hängt aber eine Schulter dieses Atlas mächtig durch. Ausgerechnet ein bekanntes und begehrtes Werk für Jura-Stuidenten wurde von Vroniplag.de als anscheinendes Plagiat entlarvt.


Nun kann es ja vorkommen, dass in einem Institut einer Universität die eine Hand nicht weiß, was die andere tut, für Kompetenz spricht das aber nicht.

Warten wir also ab, ob die hängende Schulter wieder aufgerichtet wird oder - was ich vermute - die andere Schulter auch ins Hängen kommt und dann das Gleichgewicht wieder besteht.
 




 

Freitag, 1. Juni 2012

Lob und Anerkennung

Voller Stolz mache ich bekannt, dass mein derzeitiger Lieblings-Azubi


den schriftlichen Teil ihrer Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit einem ausgezeichneten

gut


abgeschlossen hat. Die mündliche Prüfung schaffen "wir" mit links, liebe Jenny.

Die Monate harter Arbeit und vieler Selbstzweifel sind überstanden.

per aspera ad astra !