Freitag, 30. März 2012

Der Mob aus Emden

Nach der Verhaftung des jungen Mannes, der sich erdreistete kein Alibi für die Tatzeit zu haben, rottete sich vor der Polizei in Emden ein Lynchmob zusammen, der lauthals seinen Kopf forderte.


Die zuständigen Stellen äußerten sich irritiert über ein solches Ansinnen .

Jetzt musste der junge Mann wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Und was wird aus dem versammelten gesunden Volksempfinden, das sich angestachelt durch Facebook augenscheinlich zur Verübung eines Verbrechens zusammengeschlossen haben ? Wahrscheinlich nichts ! Die können sich jetzt neuen Aufgaben widmen und andere Unschuldige verfolgen.

Das sind die Tage, wo sich alle meine Vorurteile gegenüber Gutmenschen zu bewahrheiten scheinen.


Freitag, 2. März 2012

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten: Orden von den Bullen

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten: Orden von den Bullen: Der Kollege Neuber aus Krefeld hat mich freundlicherweise mit der Nase darauf gestoßen, dass es die Polizisten selbst sind, die ausdrücklic...

Donnerstag, 1. März 2012

Theorie und Praxis

Theorie und Praxis klaffen im Rechtsleben oft auseinander. Ein gutes Beispiel dafür lieferte mein verehrter und ehemaliger Marburger Professor für Staats- und Verwaltungsrecht  Hans Herbert von Arnim :


Er verbreitete in der Öffentlichkeit, dass die berühmte "Ehrensold-Entscheidung" des Bundespräsidialamtes "höchst anfechtbar" sei.

Darauf haben sich die Kritiker der ganzen Rentendiskussion natürlich sofort gestürzt, ohne aber den entscheidenden folgenden Satz zu lesen und/oder zu begreifen:


"Der Rücktritt Wulffs sei "nicht aus politischen Gründe im Sinne des Gesetzes erfolgt", sagte von Arnim. "Die Entscheidung wurde wohl auch dadurch erleichtert, dass das Präsidialamt keine gerichtliche Überprüfung fürchten muss. Denn gegen die Entscheidung kann niemand klagen", fügte der Staatsrechtler hinzu."

Na, toll !! Dann ist die Entscheidung eben nicht "höchst anfechtbar" und die Gutachtenprüfung scheitert schon an der ersten Stufe, nämlich an der mangelnden Klagemöglichkeit, habe ich bei Ihnen gelernt.

" Es wäre grob fehlerhaft, ein Wort zur Begründetheit der"Anfechtung" zu verlieren, wenn die Sache schon an der Zulässigkeit scheitert", haben Sie immer gepredigt.