Donnerstag, 1. März 2012

Theorie und Praxis

Theorie und Praxis klaffen im Rechtsleben oft auseinander. Ein gutes Beispiel dafür lieferte mein verehrter und ehemaliger Marburger Professor für Staats- und Verwaltungsrecht  Hans Herbert von Arnim :


Er verbreitete in der Öffentlichkeit, dass die berühmte "Ehrensold-Entscheidung" des Bundespräsidialamtes "höchst anfechtbar" sei.

Darauf haben sich die Kritiker der ganzen Rentendiskussion natürlich sofort gestürzt, ohne aber den entscheidenden folgenden Satz zu lesen und/oder zu begreifen:


"Der Rücktritt Wulffs sei "nicht aus politischen Gründe im Sinne des Gesetzes erfolgt", sagte von Arnim. "Die Entscheidung wurde wohl auch dadurch erleichtert, dass das Präsidialamt keine gerichtliche Überprüfung fürchten muss. Denn gegen die Entscheidung kann niemand klagen", fügte der Staatsrechtler hinzu."

Na, toll !! Dann ist die Entscheidung eben nicht "höchst anfechtbar" und die Gutachtenprüfung scheitert schon an der ersten Stufe, nämlich an der mangelnden Klagemöglichkeit, habe ich bei Ihnen gelernt.

" Es wäre grob fehlerhaft, ein Wort zur Begründetheit der"Anfechtung" zu verlieren, wenn die Sache schon an der Zulässigkeit scheitert", haben Sie immer gepredigt.


1 Kommentar:

  1. Ist wohl auch nur ein Fall von
    "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Nichts hindert mich, weiser zu werden." ;-)

    Aber wie auch immer, ein Rechtslaie schaut da ohnehin nicht mehr durch, was in diesem Staate so alles möglich ist.
    Jedem fleißigen Menschen, der täglich seinen Lebensunterhalt mit Arbeit verdient und ehrlich seine Steuern zahlt, wird einmal mehr klar, dass er erneut für einen mitarbeiten darf, damit es diesem und seiner Familie beim gewohnten Lebensstandard an nichts mangelt.

    Und dafür lohnt es sich doch auch, jeden Tag seinen Job ordentlich zu machen, nicht wahr?!

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