Freitag, 26. August 2011

Also schloß man messerscharf,

dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Diesen bekannten Merksatz haben sich eine ganze Reihe von echten und vermeintlichen Verbraucherschützern auf die Fahne geschrieben.
Und so einfach denkend, handeln sie auch.

Die vertraglich vereinbarten Kosten eines kostenpflichtigen Portals muss man nicht zahlen, schon allein deshalb, weil hinter diesem Angebot ein "böser" Mensch steckt. "Böse" sind nach der vereinfachten Denke dieser Herrschaften ( manche nennen sie Netzindianer ) alle, die etwas für Geld im Internet anbieten. Sie zahlen trotz gültigem Vertragsschluss nicht.

Dann kommt ein Inkassoinstitut oder ein Anwalt und fordert zur Zahlung auf. Da muss man nicht zahlen, denn die sind böse. Schon allein deshalb, weil "böser" Mensch ( siehe oben) das Inkassoinstitut oder den Anwalt beauftragt hat.

Gegen "böse" Menschen muss was unternehmen. Also fordert man die "Aufsicht" massenhaft auf, dem Inkassoinstitut oder dem Anwalt die Lizenz zum Forderungseinzug zu entziehen. Geht ja einfach im Zeitalter des Internets.

Nun geht die "Aufsicht" des Inkassoinstituts hin und sagt: " Oh, wenn sich so viele beschweren, muss ja was dran sein!" Die "Aufsicht" entzieht dem Inkassoinstitut (vorläufig) die Zulassung, nach dem Motto "Esst Scheiße, Millionen Fliegen können sich nicht irren!" 
 Rechtswidrig" sagt daraufhin gestern das Verwaltungsgericht Berlin und beendete den "bösen" Spuk.
Aus einer Pressemitteilung der Justiz Berlin:
Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig.
 Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.
Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.
Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)

Guten Morgen, liebe Gutmenschen, kommt weg vom Dunstkreis der Biertische und achtet mehr auf Einzelheiten und den Einzelfall.

Donnerstag, 25. August 2011

Hopp Hopp Hopp Der Krefelder und die Moral

Es gibt einen wichtigen lateinischen Rechtsgrundsatz, der da lautet . „Pacta sunt servanda.“ Dieser Satz, der mit „Verträge sind einzuhalten“ trefflich übersetzt wird, bedeutet für beide Vertragsparteien Rechtstreue und Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für die Bedeutung der Privatautonomie des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Scheinbar nicht so in Krefeld. Die Wohnstätte Krefeld, immerhin wohl der größte Vermieter in der Samt- und Seidenstadt, will sich daran nicht halten, sondern kündigt einem Mieter, der zugebenermaßen einen außerordentlich schlechten Ruf hat. Herr Hopp, dem vorgeworfen wird, eine hohe Führungspersönlichkeit der berüchtigten Colonia Dignidad in Chile gewesen zu sein und der (angeblich?) durch einen Haftbefehl u.a. wegen sexuellem Missbrauch von Kindern gesucht wird, hatte mit der Wohnstätte Krefeld einen „normalen“ Mietvertrag über eine Wohnung in Krefeld-Linn geschlossen. Nachdem durch dies durch die lokale Presse publik gemacht wurde, rauschte es mächtig im echten und virtuellen Blätterwald. Die versammelte Biertischgemeinde wünschte sich die Entführung des Herrn nach Chile in einer Mossad-Aktion, man spricht von Mahnwachen und Unterschriftenlisten und überschüttet die Wohnstätte Krefeld mit moralinsauren Pamphleten.
Und die Wohnstätte Krefeld ? Sie reagiert brav und unterwirft sich dem Volkszorn, denn sie kündigt ohne jeden juristisch haltbaren Grund das Mietverhältnis. Dabei verkündigt sie auch noch öffentlich, dass sie damit rechnet, dass diese Kündigung vom Amtsgericht Krefeld als rechtswidrig erklärt wird. Na toll ! Mal abgesehen von den Prozesskosten, die da verpulvert werden, verkommt die „Rechtssicherheit“ zur reinen Beliebigkeit. Recht ist, was dem Krefelder Bürger frommt ( oder nützt?).
Liebe Mitglieder der Facebookgruppe „Herr Hopp, Sie sind Krefeld unerwünscht“ legt zusammen und zahlt der Wohnstätte die Prozesskosten, zahlt, damit die Wohnstätte Krefeld nur noch mit sauberen, anständigen und Menschen mit bestem Leumund Verträge abschließt und zahlt, dass alle, die durch Euer Raster fallen, ganz schnell über die Stadtgrenzen abgeschoben werden.
Adolf von der Leyen hätte bei Euch keine Chance gehabt.

Mittwoch, 17. August 2011

Verkehrte Welt ????

Nachdem wir es über Jahre hinweg gewohnt waren, dass die Gutmenschen-Blogger-Gilde meist anonym die Öffentlichkeit mit ihrer meist beschränkten Sicht der Dinge beglückten, erleben wir derzeit eine "Revolution".
Das Imperium schlägt zurück, indem die Inkarnation des Bösen nun ihrerseits Blogs eröffnen, um ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Inkassobüros, denen man per se alles Böse dieser Welt unterstellt, schreiben sachlich und unter voller Namensnennung, warum und wie sie die Interessen ihrer Kunden durchsetzen wollen. Man lese hier : Klick

Der "Teufel" selbst versucht, die Rechtmäßigkeit seines Handelns herauszustellen . Man lese gierig hier : Klick

Das wäre ja jetzt mal eine Chance für die Kritiker, sich in offener Art und Weise an den virtuellen "Runden Tisch" zu setzen und sachlich die Gegenargumente vorzubringen. Doch leider, leider überwiegen wieder einmal die anonymen Pöbeleien. "Du bist doof" ... "Du bist aber viel doofer" ..., auf diesem Niveau bewegen sich sich die meisten Kommentare.

Damit haben die "Bösen" alles in allem eines sicher erreicht:
Die Netzindianer als eine Clique von unreifen Menschen zu entlarven, die im Schutze des virtuellen Dickichts zu alles und jedem ihren unausgegorenen Senf dazugeben. Wie sehr sie ihrer "guten Sache" damit schaden, darüber haben sie wahrscheinlich nie nachgedacht.