Montag, 30. November 2009

Neue widerwärtige und abscheuliche Lüge


Verbraucherschutz Internet Verein

Zu dem Augsburger Strafverfahren gibt es nun eine offizielle Stellung des Vereins, aus die ich hier gerne verlinke.

Heute, 30.11.2009 erhielten wir Kenntnis von der offiziellen Pressmitteilung des Verbraucherschutz Internet Verein. Streichen daher uns zugetragene Kommentare und schließen uns der offiziellen Pressemeldung des Vereins an: http://strafverfahren-amtsgericht-augsburg-eingestellt.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Samstag, 28. November 2009

Aus meiner Archivkiste

Im Moment kocht ja die Gerüchteküche über den Frankfurter Verein "nicht-abzocken e.V." hoch. Da ist von einem Judas der Rede, der alles für 30 Silberlinge verkauft hätte. Es ist zwar immer gut, mal in der Bibel zu lesen, aber das geht sicherlich zu weit.
Lassen wir den den Verein selbst einmal zu Wort kommen:

Lieber M. B., wir, der Verein Nicht Abzocken e.V.,verschwenden keine Spendengelder für Rechtsanwaltsgebühren, wir lassen diese von Sponsoren bezahlen. Herr Neuber kennt übrigens einige dieser Sponsoren, fragt Ihn doch mal was in der Vergangenheit passiert ist und fragt mal nach, ob es unter seiner Mandantschaft vielleicht noch Personen gibt, die die ein oder andere Gerichtskostenrechnung und den Gegenanwalt noch nicht bezahlt haben. Wir werden auf jedenfall die uns zustehenden Kosten eintreiben und das mit schöner Regelmäßigkeit. Wir lassen keinen Titel verjähren. Aber was reden wir, Sie, Herr B. gewinnen natürlich jeden Prozess. Sie brauche sich ja überhaupt keine Sorgen zu machen." 
So schrieb der Präsident, der sich Cheffe nannte, noch im April 2009.

Ein Hesse musste musste wegen verfehlter Öffentlichkeitsarbeit schon zurücktreten, wann folgt ihm der Präsident ?



Nachdem wir nun einiges an Prozeßkosten von dem Verein zu bekommen haben und wissen, dass da kein Sponsor (mehr) ist, machen wir uns doch ein bißchen Sorgen !

Freitag, 27. November 2009

Der Umzug

Sicherlich sind alle begierig zu sehen, wie es in meinem neuen Büro so zugeht.

Der Anfang

Ja, ja die ganze Abmahnerei hat sich doch gelohnt !

Mittwoch, 25. November 2009

Ja, ist es denn schon Weihnachten ?

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Augenreibend musste ich heute eine einschneidende Veränderung auf meinem früheren Lieblingsblog www.rotglut.org vermerken. Nachdem seit September dort Friedhofsruhe geherrscht hat, hat sich der jetzige Betreiber wieder einmal zu Wort gemeldet. Er veröffentlichte eine wahre Lobeshymnen auf die Abo-Seiten Nachbarschaft 24.net. Man erinnere sich: Vor nicht allzu langer Zeit zeichnete ein nicht unbekannter Schlosser aus dem Osten für diese Seiten verantwortlich. Unter nicht geklärten Umständen sollen dann in die Seiten ihren Eigentümer gewechselt haben, denn nun bezeichnete sich ein gewisser Urs Vac als verantwortlicher Betreiber. Nun gab es böse misstrauische Menschen, die eine Identität zwischen Urs Vac und dem Schlosser aus dem Osten zu konstruieren versuchten.
Natürlich waren die Hinweise mehr als deutlich. Besonders sich weil der Schlosser aus dem Osten beharrlich darüber ausschwieg zu, wie denn die besagten Seite von A. nach B. gekommen ist. Sicherlich hat sich der bekannte Schlosser aus dem Osten den Verzicht auf seine Lieblingsseite "vergolden" lassen. Ob er gewusst hat, dass die Seite nun von denjenigen benutzt wird, die in Dubai sitzen und viel Geld mit Abo-Seiten verdienen ?
Ich würde mich nicht wundern, wenn nun bald Abo-Seiten auf dem Markt auftauchen, deren Betreiber in Kassel auf der Hafenstraße ansässig ist. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Paulus zum Saulus wird.

Der Tag der wichtigen Entscheidungen ( 25.11.09)

In Augsburg fand heute das Verfahren gegen den Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins aus Augsburg statt. Dem Vorsitzenden wurde vorgeworfen,in strafbarer Art und Weise das Markengesetz und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verletzt zu haben. Mehrfach ist von interessierter Seite bereits über dieses Verfahren berichtet worden.
Insbesondere wurde behauptet, zwischen dem "Verbraucherschutz Internet Verein" und ihrem Vorsitzenden bestünde bezüglich einer dritten Firma eine unheilvolle Allianz. Es war von Betrug, von Täuschung und überhaupt von allem Straftatbestände, die das Strafgesetzbuch so bietet, die Rede.
Bevor es überhaupt zu einer Beweisaufnahme kam, sagte der Richter: "Ich kann überhaupt nicht erkennen, was hier nicht in Ordnung war."

Folgerichtig wurde das Verfahren eingestellt, die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

Wieder einmal hat sich das Geschrei der angeblichen Verbraucherschützern als Lügenkampagne herausgestellt. Es dürfte klar sein, dass der" Verbraucherschutz Internet Verein" und sein Vorstand nun mit aller Macht sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen die vorgehen, die solche Falschbehauptungen und Verleumdungen weiterverbreiten. Sicherlich hat das Augsburger Verfahren auch Einfluss auf schon laufende Zivilstreitigkeiten beispielsweise vor dem Landgericht in Krefeld und dem Landgericht in Frankfurt.

Auch in einer anderen Sache hat heute einen deutsches Gericht eine wichtige Entscheidung gefällt.

Der als gemeinnützig anerkannte Verein " nicht-abzocken e.V." hatte sich geweigert, einer großherzigen Spenderin eine steuerabzugsfähige Quittung zu geben. Daraufhin klagte die Spenderin mit meiner Unterstützung. Das Amtsgericht Frankfurt führte dazu aus: "Die Klägerin hat gegen den Beklagten gemäß § 368 BGB einen Anspruch auf Erteilung der von ihr begehrten Quittung. Diese Vorschrift ist auch im vorliegenden Fall einer Spendenquittung einschlägig. Der Wortlaut der Norm differenziert nämlich nicht zwischen solchen Leistungen, die gegen oder ohne Gegenleistung erbracht werden. Dies würde auch dem Zweck der Norm nicht gerecht, denn schließlich besteht auch die Möglichkeit, sich zu einer schenkweisen Leistungserbringung zu verpflichten."

Genauso hatte ich vorgetragen.

Es ist unbegreiflich, warum sich ein gemeinnütziger Verein, der sich dem Verbraucherschutz verpflichtet fühlt, sein Vereinsvermögen in dieser Art und Weise verschleudert, denn schließlich wurden die Kosten des Verfahrens in voller Höhe dem Verein auferlegt.

Es ist wohl müßig zu erklären, dass der beklagte Verein bis zum heutigen Tage-obwohl er anwaltlich vertreten war-die steuerabzugsfähige Quittung nicht erteilt hat. Wahrscheinlich muss meine Mandantin hier die Zwangsvollstreckung einleiten.

Auch in diesem Fall hat es auf diversen Blogs und Foren tösende Protestschreie gegeben. Damit erweist sich wieder einmal das alte Sprichwort:" Die leeren Töpfe klingen am lautesten!"

Mittwoch, 11. November 2009

Danke an alle Freunde und vermeintlichen Feinde

Zu meinem heutigen Geburtstag erreichten mich viele Glückwünsche. Dafür danke ich herzlich.

Ich habe mich besonders über den Gruss und das Geschenk eines mir persönlich unbekannten gelben
Singvogels gefreut, der mich auf ein "neues" Youtube-Spektakel aufmerksam machte.

Hier ist der dazu gehörende Link :


An dieser Stelle befand sich ein Fundstück aus Youtube, das mir zugespielt wurde. Nach einigen Kommentaren soll die Stimme "Bettnässen" bei Kindern ausgelöst haben. Das war natürlich nicht beabsichtigt, weswegen ich das Fundstück sicherheitshalber mal entfernt habe. Ein Hinweis an die Hobby-Juristen sei an dieser Stelle mal erlaubt: Wer freiwillig einen Anrufbeantworter mit Geräuschen füllt und daher weiß, dass die Geräusche aufgezeichnet werden, entzieht den Geräuschen die Vertraulichkeit. 
Aber weil der Dialekt so schön ist :


Ein grosser Genosse
 
In diesem Sinne wünsche ich allen einen frohes Karnevalserwachen und/oder einen fröhlichen Martinszug.

Montag, 9. November 2009

Über Haller, Hallenser und Halunken

Ein Gerichtstermin in Halle/Westfalen vom heutigen Tage entwickelte sich in einer Sitzungspause zu einem interessanten Gespräch mit dem Vorsitzenden. Wir überlegten, wie denn wohl die Einwohner dieses alten Städtchens zu bezeichnen wäre. Das Wort Hallenser ist nach meinem Wissen schon von den Bewohner von Halle/Saale belegt, weswegen der Vorsitzende spaßhaft vorschlug, sie als "Halunken" zu bezeichnen. Es entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, ob er dies nach dem persönlichen Vortrag des heutigen Beklagten so meinte.


Eine im Sitzungssaal anwesende (einzige) Zeugin des Schauspiels stellte dann aber richtig, dass man die Einwohner als Haller zu bezeichnen hätte.


So froh gestimmt konnte ich dann einem Vergleich zustimmen, in dem meine Partei im Wesentlichen das bekam, was sie in ihrer Klage begehrte. Die sehr kooperative Kollegin der Gegenseite stimmte schnell zu, das Verfahren so zu beenden.


Sicherlich wurden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben, was aber dem gesetzlichen Normalfall entspricht ( § 98 ZPO)


Der Beklagte wird nun auch noch mit einem Teil der Gerichtskosten belastet, was er sicherlich wieder als Ergebnis einer gegen ihn gerichteten Verschwörung werten wird. Aber die nette Kollegin hat mir versprochen, es ihm ganz langsam zu erklären.


Die Person, die die Öffentlichkeit darstellte und die trotz heftiger öffentlicher Einladung die einzige Zeugin des Schauspiels blieb, wird wohl noch einen eigenen Bericht veröffentlichen. Sie hat übrigens nicht versäumt, mir die besten Grüße eines nicht unbekannten Dritten auszurichten, was ich als echtes Friedensangebot dieses Herrn werte.