Da hat es mein very honorable and learned friend and comrade
Jan H. Gerth in seinem Blog “Tönsbergrecht” mal richtig auf den Punkt gebracht.
Gegen den Herrn Posch mit Kanzlei in Kassel sind alle
anderen eben nur Anwälte, die zwar das Recht und die diversen
BGH-Entscheidungen kennen, aber eben nicht die vermeintlichen Hintermänner der
Gewerbeauskunft-Zentrale beim Grillen stören, an verschlossenen Türen rütteln
oder mal kurz in fremden Büroräumen auftauchen.
Gut, die „anderen“ Anwälte diskutieren nicht großartig mit
dem bösen Gegner und versuchen auch gar nicht erst den bösen Gegner von der
Frevelhaftigkeit seines Tuns zu überzeugen.
Gut, die „anderen“ Anwälte klagen, haben Erfolg und freuen
sich, wenn ihre Mandanten das Geld, dass sie der GWE vorübergehend in den
Rachen geworfen haben anstandslos wieder bekommen.
Gut, aber ein Anerkenntnisurteil haben die nicht telegenen
Rechtsanwälte wohl bisher noch nicht erreicht. Sie müssen sich mit den Brosamen
der ZPO zufrieden geben, gemeinhin auch Versäumnisurteil genannt. Kommt zwar
auf das selbe hinaus, klingt aber nicht so nett.
Das muss daran liegen, dass die „anderen“ Rechtsanwälte eben
keinen Stab an Bodyguards ( kräftige Figur und Sonnenbrille) haben .
Nun haben der verehrte Kollege Gerth und ich da eine neue
Geschäftsidee :
„Visit your Abzocker“ , also eine gemeinsame Anreise mit
allen Geschädigten an die Orte des Schreckens, grillen vor dem Versandzentrum
und abends feierlicher Einwurf der Klage in den Nachtbriefkasten des
Amtsgerichts Düsseldorf.
Unsere Mandanten müssen übrigens nicht extra nach
Düsseldorf zur Hauptverhandlung
anreisen, die Kosten und Mühen ersparen wir Ihnen..