Montag, 17. Juli 2017

Wer hat nur den Stecker gezogen ?

Oh, nein! Da ist etwas schief gelaufen.

 

Das bekommt man zu sehen, wenn man die Seite des bekannten Krefelder Reichsbürgers aufrufen will. 


Wie ich in kenne, macht er wohl weiter. Nur wo ?


Montag, 10. Juli 2017

Gnade vor Recht ?

Ich hatte darüber berichtet, dass der Realitätsleugner aus Verberg zu einer Haftstrafe von 25 Tagen verknackt worden war.

Leider habe ich mich zu früh gefreut.

Das OLG Düsseldorf hat nun Gnade vor Recht ergehen lassen und die Haft in eine Geldbuße von 10.000,- € umgewandelt.

 

Nun gut, das muss wohl hingenommen werden.

Der besondere Herr sollte sich aber nicht zu früh freuen, die Folterinstrumente der ZPO sind noch nicht richtig zum Einsatz gekommen.

 

Donnerstag, 4. Mai 2017

Der Oberjurist aus Verberg


Mein Freund, der bekannte Realitätsleugner aus Krefeld-Verberg, hat sich geoutet. Er hat darlegt, dass er sämtliche juristischen Prädikatsexamen auf der bekannten "Youtube-Universität"  und in vielen Facebook-Seminaren gemacht hat.

Fast stündlich wechselt er die Inhalte seiner Homepage und bezichtigt Gott und Welt aller möglichen Straftaten. Meine Meldung, dass gegen ihn eine nicht unerhebliche Haftstrafe verhängt worden ist, bezeichnet er als
Amtsanmaßung.

Wann hat das Generve endlich mal ein Ende ?

Mittwoch, 19. April 2017

Der Unbelehrbare


Das Landgericht Krefeld hat nunmehr gegen den bekannten Tatsachen-Leugner aus Krefeld-Verberg  (endlich) eine Ordnungshaft von

25 ( in Worten fünfundzwanzig) 

Tagen festgesetzt.

Das ist ja mal ein Anfang und für ihn ein Kennenlernen der Räumlichkeiten in Moers-Kapellen

Die bisherigen Strafen in Geldform hat er aus der Portokasse bezahlt.

Ich werde weiter berichten.

Montag, 6. März 2017

Das ist der Fluch der bösen Tat

Mein allseits bekannter Lieblingsgegner hat veröffentlicht, was ihn seine unsinnigen Prozesse und sein querulatorisches Verhalten bisher "gekostet" hat.

Er kommt auf die irrwitzige Summe von

rund 63.000,00 €

und ein Ende ist nicht in Sicht !Na, ich will seiner Berechnung mal nicht widersprechen. 

Da er scheinbar über unbegrenzte finanzielle Mittel verfügt, werden müssen nun härtere Ordnungsstrafen ausgesprochen werden.

Steuerberater sind schon manchmal seltsam.




Freitag, 24. Februar 2017

Geschichten aus dem Gerichtssaal

Die Geschichten um meinen Lieblingsgegner werden immer bemerkenswerter.

Per Strafbefehl wurde gegen den Herrn Steuerberater eine heftige Geldstrafe verhängt. Das wollte er ( wen wundert das ?) nicht so ohne weiteres hinnehmen.

Die Geschehnisse im Gerichtssaal  kann man auf seiner Homepage www.stb-goergens.de selbst nachlesen, wo er noch stolz über seine Querulanz berichtet.

Es gibt nunmehr klare Anzeichen, dass der Herr G. nicht mehr in der Lage ist, seine "Dinge" zu regeln. Ich werde jetzt konsequent in jedem Verfahren verlangen, dass ihm ein betreuender Rechtsanwalt zur Seite gestellt wird. Schon um ihn vor sich selbst zu schützen.
In einem ersten Verfahren vor dem AG Krefeld in dieser Woche sah der Richter schon klare Anhaltspunkte für ein  zwanghaftes  Verhalten.und fragte ihn :" Herr G., würden Sie sich einem Psychiater stellen ?"

Das verneinte der Herr. Also schaun wir mal, wie es weiter geht !

 Dazu passt auch der weitere Bericht:

Unzulässigkeit einer Klage wegen krankhafter Querulanz

FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 23.02.2017 zum Urteil 13 K 65/16 vom 22.07.2016
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 22. Juli 2016 (Az. 13 K 65/16) eine Klage mangels feststellbarer Prozessfähigkeit des Klägers als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger hatte neben zahlreichen Verfahren beim Finanzgericht 160 Verfahren beim Sozialgericht, 170 Verfahren beim Verwaltungsgericht und 96 Verfahren bei Amts- und Landgerichten geführt. Auch wegen der Aggressivität, mit der die Verfahren geführt wurden, ergaben sich durchgreifende Bedenken an der Prozessfähigkeit des Klägers. Zur Feststellung seiner Prozessfähigkeit hielt das Gericht daher eine psychologische Begutachtung des Klägers durch einen Sachverständigen für erforderlich. Nachdem der Kläger das Schreiben mit der Bitte um Zustimmung und Mitwirkung an seiner Begutachtung unbeantwortet gelassen hatte, wies das Finanzgericht die wegen Kraftfahrzeugsteuer erhobene Klage als unzulässig ab.
Aufgrund der bisherigen Prozessaktivitäten des Klägers bestünden durchgreifende und mangels seiner Mitwirkung nicht ausgeräumte Bedenken an seiner Prozessfähigkeit. Gegen seine Prozessfähigkeit spreche nicht nur das bisherige Prozessverhalten mit einer kaum zu überschauenden Flut an Klagen und Anträgen vor vielen deutschen Gerichten, sondern auch die Art und Weise, wie er die Verfahren führe. Der Kläger splitte seine Prozessführung in eine Vielzahl nicht sachdienlicher Handlungen auf und habe offenkundig jeden Überblick über seine Verfahren verloren.
Da das Gericht keine Anhaltspunkte für die Prozessfähigkeit des Klägers habe und diese mangels seiner Mitwirkungsbereitschaft auch nicht positiv feststellen könne, müsse aufgrund der Vielzahl der beim Kläger offen zu Tage scheinenden Symptome von einer krankhaften Form der Querulanz und mithin Prozessunfähigkeit ausgegangen werden.