Leider habe ich mich zu früh gefreut.
Das OLG Düsseldorf hat nun Gnade vor Recht ergehen lassen und die Haft in eine Geldbuße von 10.000,- € umgewandelt.
Nun gut, das muss wohl hingenommen werden.
Der besondere Herr sollte sich aber nicht zu früh freuen, die Folterinstrumente der ZPO sind noch nicht richtig zum Einsatz gekommen.
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