Mein Mandant hat eine rechtskräftig titulierte Forderung in vierstellige Höhe gegen einen selbstständigen Schuldner.
Von dem wissen wir eine Menge :
- Er ist im Aufsichtsrat einer Bank und erhält Aufwandsentschädigungen
- Er hat eine unbestrittene Forderung gegen eine Schuldnerin in Höhe von 300.000,-- Euro
- Er hat Honoraransprüche gegen Kunden, die uns bekannt sind
- Er hat ein Haus
- Er hat Bankkonten
Für die Zwangsvollstrekcung haben wir jetzt die Qual der Wahl .
Ich weiß, unsere Sorgen möchten manche haben !