Donnerstag, 3. März 2016

Ich hasse solche Entscheidungen .....

Mein Mandant hat eine rechtskräftig titulierte Forderung in vierstellige Höhe gegen einen selbstständigen Schuldner.

Von dem wissen wir eine Menge :

- Er ist im Aufsichtsrat einer Bank und erhält Aufwandsentschädigungen
- Er hat eine unbestrittene Forderung gegen eine Schuldnerin in Höhe von 300.000,-- Euro
- Er hat Honoraransprüche gegen Kunden, die uns bekannt sind
- Er hat ein Haus
- Er hat Bankkonten


Für die Zwangsvollstrekcung haben wir jetzt die Qual der Wahl .

Ich weiß, unsere Sorgen möchten manche haben !


1 Kommentar:

  1. Hass ist aber immer ein schlechter Ratgeber.
    Wenn ich der Mandant wäre, würde ich für die Pfändung der Bankkonten plädieren.
    Aus dem Aufsichtsrat kann der Schuldner fliegen – dann ist Ebbe mit Aufwandsentschädigungen.
    Forderungen gegen eine Schuldnerin müssen auch erst mal eingetrieben werden, gleiches gilt für Honoraransprüche.
    Ein Haus muss erst veräußert werden, was in der heutigen Zeit auch nicht immer einfach ist.
    Bleiben doch eigentlich nur die Bankkonten für einen schnellen Zugriff.
    Nur Bares ist Wahres! :-) 

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