Donnerstag, 7. April 2016

Und wieder einmal besondere Rechtsansichten

Heute gab es mal wieder eine mündliche Verhandlung gegen meinen stuerberatenden Lieblingsgegner, der mir inzwischen richtig ans Herz gewachsen ist.

Etwa 10 Verfahren wurden gewonnen.

Nachdem der Vorsitzenden dem Beklagten mehrfach den väterlichen Rat gab, den Klageantrag anzuerkennen und den Blogbeitrag sofort zu löschen, folgte der Beklagte nach einigem Wehklagen diesen Rat und ließ Anerkenntnisurteil ergehen.

Allerdings nicht ohne die sofortige "Drohung" an mich, er werde gegen den folgenden Kostenfestsetzungsbeschluss über etwa 470,00 € sofort Vollstreckungsgegenklage einreichen! Da freue ich mich schon drauf.

Besonderes Zitat aus der heutigen Verhandlung :" Ich bin eben ein Gerechtigkeitsfanatiker!"

Das ist schön, Herr Nachbar, ich werde Ihnen ein Exemplar des "Michael Kohlhaas" zu kommen lassen, Da kann man lernen, wie so etwas enden kann.



1 Kommentar:

  1. Fanatiker, egal welcher Art, sind immer gefährlich.
    Bei "Gerechtigkeitsfanatikern" ist die Gefahr allerdings weniger dramatisch. Sie verwechseln leider meistens den Begriff der Gerechtigkeit mit ihrem dranghaften Hang des unbedingt Recht haben Wollens, wodurch sie sich in der Regel nur selbst schaden.
    Bedauerlich ist nur, dass durch solche, die "Gerechtigkeit über alles liebende" Personen die Justiz unnötig belastet wird und dadurch oft wichtige Verfahren verzögert werden.

    "Der Fanatismus ist die einzige "Willensstärke", zu der auch die Schwachen und Unsicheren gebracht werden können" schrieb einst Friedrich Wilhelm Nietzsche und er hatte dabei aber so was von Recht ... :-D

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