Heute im Landgericht Krefeld
Zu einer Lehrstunde in Sachen Kausalität und den Grundzügen
der Zivilprozessordnung hat sich die heutige mündliche Verhandlung der 2.
Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Vorsitz des Richters am LG Streyll
entwickelt.
Was war geschehen ?
Der Kläger war ein besonderer Steuerberater aus Krefeld.
Dieser Josef G. war vom Oberbürgermeister der Stadt Krefeld wegen versuchter
Vorteilsgewährung angezeigt und dann in zwei Instanzen auch verurteilt worden.
Für diese gegen ihn gerichteten Strafprozesse musste er nach
eigenem Vortrag rund 50.000 € aufbringen.
Diese Prozesskosten wollte er dann zunächst von Herrn Gregor
Kathstede, nebenbei OB der Stadt Krefeld, wieder haben und entwickelte folgende
abstruse Verschwörungstheorie :
Dieser Herr Kathstede habe ihm schaden wollen, weil er – der
Steuerberater- mafiöse Strukturen innerhalb der Stadt Krefeld und der Verwaltung
aufgedeckt habe. Deshalb habe Herr Kathstede einen richtigen Sachverhalt
(Verdacht der versuchten Vorteilsgewährung) angezeigt. Und zwar in seiner
Eigenschaft als Chef der Verwaltung ! Deswegen habe sich Herr Kathstede ihm
gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, weil er in Wirklichkeit dabei „böse“
Absichten gehabt habe.
Als zertifizierter Fachberater für Insolvenzrecht versuchte
es der Steuerberater Josef G. –wie schon einige Male vorher- zunächst selbst beim
Amtsgericht Krefeld und stellte einen unbezifferten Antrag auf Schadensersatz.
Als ihn das Amtsgericht fragte, auch welchen Betrag er denn seinen vermeintlichen
Anspruch beziffern würde, schrieb er fröhlich das Amtsgericht Krefeld : Ich
fordere mindestens 200.000,-- €
Fein, dachte sich da das Amtsgericht („Des Menschen Wille
ist sein Himmelreich!“) und verwies die
Sache an das nun wirklich zuständige Landgericht, wo bekanntlich Anwaltszwang
herrscht. Nun endlich (!!) bediente er sich eines renommierten Anwaltsbüros aus
Bonn. Die kamen zunächst zu dem richtigen Ergebnis, dass wenn überhaupt nicht
der Privatmann Kathstede sondern die Stadt Krefeld, vertreten durch den OB
Kathstede, die richtige Beklagte sei. Aber auch gegen die Beklagte sei der
Anspruch völlig berechtigt führte das Büro seitenlang aus.
Eben nicht, erklärte der vorsitzende Richter am LG heute:
Zunächst solle er die Klage die Privatperson zurücknehmen.
Sodann sei für seinen Schaden nicht die Anzeige des Oberbürgermeisters sondern die
strafbare Handlung des Steuerberaters
kausal gewesen, denn schließlich sei er ja in zwei Instanzen verurteilt
worden. Fazit : Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.
Völlig klar, dass der besagte Steuerberater nun auch das
Landgericht Krefeld als Mitglied einer kriminellen Vereinigung ansieht. Mal
sehen, ob er so auch über das OLG Düsseldorf als Berufungsgericht schwadroniert, denn solange
er Geld hat, wird er Prozesse führen.
Ach ja, auch mich hat zusammen mit Herrn Kathstede und einer Krefelder Beigeordneten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angezeigt. Willkommen im Club !