Mittwoch, 8. Mai 2013

Mal wieder Querulanten



Heute im Landgericht Krefeld

Zu einer Lehrstunde in Sachen Kausalität und den Grundzügen der Zivilprozessordnung hat sich die heutige mündliche Verhandlung der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Vorsitz des Richters am LG Streyll entwickelt.
Was war geschehen ?
Der Kläger war ein besonderer Steuerberater aus Krefeld. Dieser Josef G. war vom Oberbürgermeister der Stadt Krefeld wegen versuchter Vorteilsgewährung angezeigt und dann in zwei Instanzen auch verurteilt worden.
Für diese gegen ihn gerichteten Strafprozesse musste er nach eigenem Vortrag rund 50.000 € aufbringen.
Diese Prozesskosten wollte er dann zunächst von Herrn Gregor Kathstede, nebenbei OB der Stadt Krefeld, wieder haben und entwickelte folgende abstruse Verschwörungstheorie :

Dieser Herr Kathstede habe ihm schaden wollen, weil er – der Steuerberater- mafiöse Strukturen innerhalb der Stadt Krefeld und der Verwaltung aufgedeckt habe. Deshalb habe Herr Kathstede einen richtigen Sachverhalt (Verdacht der versuchten Vorteilsgewährung) angezeigt. Und zwar in seiner Eigenschaft als Chef der Verwaltung ! Deswegen habe sich Herr Kathstede ihm gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, weil er in Wirklichkeit dabei „böse“ Absichten gehabt habe.

Als zertifizierter Fachberater für Insolvenzrecht versuchte es der Steuerberater Josef G. –wie schon einige Male vorher- zunächst selbst beim Amtsgericht Krefeld und stellte einen unbezifferten Antrag auf Schadensersatz. Als ihn das Amtsgericht fragte, auch welchen Betrag er denn seinen vermeintlichen Anspruch beziffern würde, schrieb er fröhlich das Amtsgericht Krefeld : Ich fordere mindestens 200.000,-- €
Fein, dachte sich da das Amtsgericht („Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!“)  und verwies die Sache an das nun wirklich zuständige Landgericht, wo bekanntlich Anwaltszwang herrscht. Nun endlich (!!) bediente er sich eines renommierten Anwaltsbüros aus Bonn. Die kamen zunächst zu dem richtigen Ergebnis, dass wenn überhaupt nicht der Privatmann Kathstede sondern die Stadt Krefeld, vertreten durch den OB Kathstede, die richtige Beklagte sei. Aber auch gegen die Beklagte sei der Anspruch völlig berechtigt führte das Büro seitenlang aus.
Eben nicht, erklärte der vorsitzende Richter am LG heute:
Zunächst solle er die Klage die Privatperson zurücknehmen. Sodann sei für seinen Schaden nicht die Anzeige des Oberbürgermeisters sondern die strafbare Handlung des Steuerberaters  kausal gewesen, denn schließlich sei er ja in zwei Instanzen verurteilt worden. Fazit : Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.
Völlig klar, dass der besagte Steuerberater nun auch das Landgericht Krefeld als Mitglied einer kriminellen Vereinigung ansieht. Mal sehen, ob er so auch über das OLG Düsseldorf  als Berufungsgericht schwadroniert, denn solange er Geld hat, wird er Prozesse führen.

Ach ja, auch mich hat zusammen mit Herrn Kathstede und einer Krefelder Beigeordneten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angezeigt. Willkommen im Club !