Montag, 24. September 2012

Satire oder strafbare Handlung ?


Da hat ein aufstrebender FDP-Jüngling aus Mainz mal wieder an seiner Reputation basteln wollen und nicht bemerkt, dass die Schuss (mal wieder)  gründlich daneben ging.

Unreife oder kriminelle Energie ?

Für eine angebliche Satire veränderte er das offizielle Wappen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dergestalt, dass unter anderem statt des Westfalenrosses nun ein "Pleitegeier" zu sehen war.

Dankbar griffen viele diese angebliche Satire auf, insbesondere seit ein Rechtsanwalt und SPD-Politiker dieses Bild der Staatsanwaltschaft Köln übergab und um Prüfung bat, ob hier eine strafbare Handlung vorgelegen hat.

Es ist nämlich gar nicht so abwegig, diese Verunstaltung unter § 90a StGB zu subsumieren, der die Verunglimpfung staatlicher Symbole unter Strafe stellt. Viele Neonazis haben dies schon zu spüren bekommen, als sie meinten, in "lustiger" Art und Weise die staatlichen Symbole verändern zu müssen. Die Neonazis haben ihre Lektion wohl gelernt und nun werden dies die Liberalen auch lernen müssen.

Wenn gegen einen erheblich vorbestraften liberalen Jungspund nun ein erneutes Ermittlungsverfahren eröffnet wird, bekommt die Sache eine besondere Brisanz.

Bei der reinen Verunglimpfung staatlicher Symbole konnte es der selbstherrliche Liberale natürlich nicht belassen. Den besagten "Pleitegeier" hatte er sich nach eigenen Angaben in Piratenmanier aus dem Internet besorgt.

Pech, dass es sich dabei um eine Karikatur bekannten Münchner Zeichners aus dem Jahre 2009 handelt, wie nicht nur ich sondern auch der Kölner Stadtanzeiger herausgefunden haben.

"Not amused" soll der Zeichner gewesen sein, als er von dem Bilderklau des Mainzer Jungunternehmers hörte.

Dumm ist dabei, dass auch die Verletzung des Urheberrechts strafbar ist.
Wie heißt es in § 106 Urheberrechtsgesetz ?


(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Fein, fein.. durch eine Handlung gleich zweimal gegen klare Gesetze verstoßen.

Was sagt nun der Betroffene selbst dazu ? 

Bei Twitter :
 Für die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit gehe ich auch in den Knast! 

Dem Mann kann doch geholfen werden. 










Mittwoch, 12. September 2012

Pfändungen und Beschlüsse

Ich hatte vor einiger Zeit berichtet, dass ich den Kostenerstattungsanspruch eines Beklagten gegen seinen unterlegenen Gegner ( den Kläger) habe pfänden und mir zur Einziehung habe überweisen lassen.

Nachdem die Vorpfändung lief hat das zuständige Amtsgericht bemerkenswert schnell reagiert und Beschluss antragsgemäß erlassen.

Der entsprechende Beschluss ist dem Schuldner und dem Drittschuldner ( dem früheren Kläger) zugestellt worden und damit wirksam.

Der Drittschuldner hat schon signalisiert zahlen zu wollen. Der Schuldner hüllt sich in Schweigen.

Ich werde berichten, wenn das Geld bei meiner Mandantschaft ist.

Denn besser dort, als beim mittellosen Schuldner !


Montag, 10. September 2012

Schwere Geburt

Beim Amtsgericht Düsseldorf muss ich immer wieder feststellen, dass man sich hartleibig und verbissen zeigt.

Angeklagt war ein Student nach einer "Diskussion" nach Ende eines Fußballspiels mit zwei angeblichen Ultras der Spielvereinigung Greuther Fürth im letzten Jahr in Düsseldorf.

Der Strafbefehl erging wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und lautet auf Zahlung von 1000,00 €

Zunächst soll der Mandant zwei (!!) harmlose Fans des besagten Vereins, die allerdings aus Ahlen und nicht aus dem Frankenland kamen, grundlos niedergeschlagen und dann die am Boden liegenden heftig mit dem beschuhten Fuß ( immer wieder schön) mehrfach getreten haben.

Weiter soll er Gewalt gegen zwei berittene Ordnungshüter dadurch ausgeübt haben, dass er sich aus deren Haltegriff ( von hinten am Kragen gepackt und etwas angehoben) "befreite" und floh. Er kam allerdings nur etwa zwei Meter weit, denn Pegasus ( so hieß der Gaul wirklich) war schneller.

Der Widerstand war schnell vom Tisch, denn die berittene Polizistin aus Krefeld musste schon einräumen, dass man in Panik geraten kann, wenn man von hinten von zwei Gäulen in die Zange genommen wird.

Von der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung blieb dann nur ein (!!) Schlag ohne Folgen übrig.

Die Staatsanwältin wollte ums Verrecken keine Einstellung sondern bestand auf einer Verurteilung, die dann mit 30 Tagessätzen a' 6.00 € erging.

Was lehrt uns das ?

1. Sorge dafür, dass Dein Lieblingsverein Fortuna Düsseldorf nie wieder gegen niedere Chargen spielen muss;
2. Bleibe cool, wenn zwei Polizeipferde auf dich losgaloppieren. Pferde sind auch nur Menschen
3. Sorge dafür, dass immer genügend wohl gesonnene Zeugen vorhanden sind.


PS. Die Polizistin wurde Pegasus immer ähnlicher.