Da hat ein aufstrebender FDP-Jüngling aus Mainz mal wieder an seiner Reputation basteln wollen und nicht bemerkt, dass die Schuss (mal wieder) gründlich daneben ging.
Unreife oder kriminelle Energie ?
Für eine angebliche Satire veränderte er das offizielle Wappen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dergestalt, dass unter anderem statt des Westfalenrosses nun ein "Pleitegeier" zu sehen war.
Dankbar griffen viele diese angebliche Satire auf, insbesondere seit ein Rechtsanwalt und SPD-Politiker dieses Bild der Staatsanwaltschaft Köln übergab und um Prüfung bat, ob hier eine strafbare Handlung vorgelegen hat.
Es ist nämlich gar nicht so abwegig, diese Verunstaltung unter § 90a StGB zu subsumieren, der die Verunglimpfung staatlicher Symbole unter Strafe stellt. Viele Neonazis haben dies schon zu spüren bekommen, als sie meinten, in "lustiger" Art und Weise die staatlichen Symbole verändern zu müssen. Die Neonazis haben ihre Lektion wohl gelernt und nun werden dies die Liberalen auch lernen müssen.
Wenn gegen einen erheblich vorbestraften liberalen Jungspund nun ein erneutes Ermittlungsverfahren eröffnet wird, bekommt die Sache eine besondere Brisanz.
Bei der reinen Verunglimpfung staatlicher Symbole konnte es der selbstherrliche Liberale natürlich nicht belassen. Den besagten "Pleitegeier" hatte er sich nach eigenen Angaben in Piratenmanier aus dem Internet besorgt.
Pech, dass es sich dabei um eine Karikatur bekannten Münchner Zeichners aus dem Jahre 2009 handelt, wie nicht nur ich sondern auch der Kölner Stadtanzeiger herausgefunden haben.
"Not amused" soll der Zeichner gewesen sein, als er von dem Bilderklau des Mainzer Jungunternehmers hörte.
Dumm ist dabei, dass auch die Verletzung des Urheberrechts strafbar ist.
Wie heißt es in § 106 Urheberrechtsgesetz ?
(1)
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung
des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines
Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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(2) Der Versuch ist strafbar. Fein, fein.. durch eine Handlung gleich zweimal gegen klare Gesetze verstoßen. Was sagt nun der Betroffene selbst dazu ? Bei Twitter : Für die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit gehe ich auch in den Knast!
Dem Mann kann doch geholfen werden.
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