Montag, 24. September 2012

Satire oder strafbare Handlung ?


Da hat ein aufstrebender FDP-Jüngling aus Mainz mal wieder an seiner Reputation basteln wollen und nicht bemerkt, dass die Schuss (mal wieder)  gründlich daneben ging.

Unreife oder kriminelle Energie ?

Für eine angebliche Satire veränderte er das offizielle Wappen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dergestalt, dass unter anderem statt des Westfalenrosses nun ein "Pleitegeier" zu sehen war.

Dankbar griffen viele diese angebliche Satire auf, insbesondere seit ein Rechtsanwalt und SPD-Politiker dieses Bild der Staatsanwaltschaft Köln übergab und um Prüfung bat, ob hier eine strafbare Handlung vorgelegen hat.

Es ist nämlich gar nicht so abwegig, diese Verunstaltung unter § 90a StGB zu subsumieren, der die Verunglimpfung staatlicher Symbole unter Strafe stellt. Viele Neonazis haben dies schon zu spüren bekommen, als sie meinten, in "lustiger" Art und Weise die staatlichen Symbole verändern zu müssen. Die Neonazis haben ihre Lektion wohl gelernt und nun werden dies die Liberalen auch lernen müssen.

Wenn gegen einen erheblich vorbestraften liberalen Jungspund nun ein erneutes Ermittlungsverfahren eröffnet wird, bekommt die Sache eine besondere Brisanz.

Bei der reinen Verunglimpfung staatlicher Symbole konnte es der selbstherrliche Liberale natürlich nicht belassen. Den besagten "Pleitegeier" hatte er sich nach eigenen Angaben in Piratenmanier aus dem Internet besorgt.

Pech, dass es sich dabei um eine Karikatur bekannten Münchner Zeichners aus dem Jahre 2009 handelt, wie nicht nur ich sondern auch der Kölner Stadtanzeiger herausgefunden haben.

"Not amused" soll der Zeichner gewesen sein, als er von dem Bilderklau des Mainzer Jungunternehmers hörte.

Dumm ist dabei, dass auch die Verletzung des Urheberrechts strafbar ist.
Wie heißt es in § 106 Urheberrechtsgesetz ?


(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Fein, fein.. durch eine Handlung gleich zweimal gegen klare Gesetze verstoßen.

Was sagt nun der Betroffene selbst dazu ? 

Bei Twitter :
 Für die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit gehe ich auch in den Knast! 

Dem Mann kann doch geholfen werden. 










4 Kommentare:

  1. Wenn ausgerechnet ein wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig Verurteilter sich über die Staatsverschuldung lustig macht, dabei ein Landeswappen verunglimpft und sich auch noch der Urheberrechtsverletzung schuldig macht, dann kommt zur Unreife und kriminellen Energie auch noch eine gehörige Portion Dummheit hinzu.

    Auch Demokratie hat Grenzen, wo gegen Gesetze verstoßen wird und das hat auch nichts mit Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit zu tun.

    Natürlich muss in dem Zusammenhang auf dem Blog eines Herforders auch wieder unqualifizierter Kies gefurzt werden.

    Bleibt nur zu hoffen, dass Leute mit solchen kriminellen Ambitionen niemals in Politik und Wirtschaft leitende Positionen besetzen können.
    Einer Partei, die solchen Mitgliedern ein Betätigungsfeld bietet, kann man einfach keine Wählerstimme geben.

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  2. Hallo Herr Neuber,

    ihr Schatten "Kiesfurzer" hat sich bereits über den Artikel geäußert. Mir drängt sich die Frage auf, ob sie ihm irgend wann einmal, irgend etwas versprochen haben, dass er nicht müde wird, neuerliche Lobdudeleien abzulassen. :-)
    Inhaltlich allerdings ließ seine Abhandlung erneut arg zu wünschen übrig, da muß dringend nachgebessert werden .

    Gruß aus dem stürmischen Bremerhaven

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  3. Hallo Herr JoHoLi
    beste Grüße nach Bremerhaven zurück. Da es im Blog des Herrn C.F. ruhig ist und auch dessen privater Blog bei t-online abgeschaltet wurde, muss er sich doch ein Objekt seiner Begierde suchen.
    Wussten Sie, dass www.claus-frickemeier.de dem Namensinhaber nicht mehr gehört ? Interessant, oder ?
    Mir wurde zugetragen, dass dem Namensinhaber "ein Angebot machte", das er besser nicht ablehnte. Aber wahrscheinlich alles nur ein Gerücht.

    Schaun wir mal, was bald noch so alles passiert.

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    1. Hatte diese Seite nicht mal den bezeichnenden Untertitel "Claus Frickemeier investigativ überparteilich unbestechlich..." ?
      Das passt ja wieder mal wie die Faust auf´s Auge !!!
      ;-) :-) :-D

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