Mittwoch, 12. September 2012

Pfändungen und Beschlüsse

Ich hatte vor einiger Zeit berichtet, dass ich den Kostenerstattungsanspruch eines Beklagten gegen seinen unterlegenen Gegner ( den Kläger) habe pfänden und mir zur Einziehung habe überweisen lassen.

Nachdem die Vorpfändung lief hat das zuständige Amtsgericht bemerkenswert schnell reagiert und Beschluss antragsgemäß erlassen.

Der entsprechende Beschluss ist dem Schuldner und dem Drittschuldner ( dem früheren Kläger) zugestellt worden und damit wirksam.

Der Drittschuldner hat schon signalisiert zahlen zu wollen. Der Schuldner hüllt sich in Schweigen.

Ich werde berichten, wenn das Geld bei meiner Mandantschaft ist.

Denn besser dort, als beim mittellosen Schuldner !


1 Kommentar:

  1. Dem Schuldner sind sicher nur noch nicht die passenden Worte zum „Law Hunting in Reinkultur“ eingefallen.
    Er wird doch nicht freiwillig darauf verzichten, seiner kläffenden Meute einen Knochen vorzuwerfen. ;-)

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