Donnerstag, 29. Dezember 2011

Weihnachtszeit - Gutmenschenzeit ?

Auf diesen (abwegigen?) Gedanken wäre ich fast gekommen, wenn ich die letzten Tage Revue passieren lasse.

Es begann damit, dass mich ein Verbraucherschützer aus Steinhagen dringend bat, ein Mandat von ihm zu übernehmen. Im Netz würden Blogs herum geistern, auf denen er ( der mittellose Verbraucherschützer !!) schlecht gemacht würde.  Man müsse den Eindruck haben, als würde er sich als "Konsumer-Schützer" äußerst negativ über Partnervermittlungsfirmen äußern. Da sei von Betrug und Abzocke die Rede und er habe doch nie so etwas geschrieben. Böse Welt ! Ich habe die Sache überprüft ! Und richtig, solche Blogs gibt es. Und sie kommen verteufelt dem nahe, was der Steinhagener Verbraucherschützer fast täglich im Netz verstreut. Sprachstil, naive Denkungsart und dummfalsche Rückschlüsse können einen wirklich auf den Gedanken bringen, dass er es war, der diesen Mist verzapft.Aber er hat ja schon einen guten Anwalt.

Dann erreichte mich ein Mail eines detektivischen Verbraucherschützers, der mich darum bat, doch endlich was gegen ihn zu unternehmen. Bettelt da jemand um Strafe ? Nur Geduld, noch entscheiden es meine Mandanten, wann und wie sie mit legalen Mitteln jemandem den virtuellen Saft abdrehen. Das hat in anderen Fällen auch wunderbar geklappt und sorgte für einen längeren Kuraufenthalt.. Gut Ding will eben Weile haben.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich die ständigen Kommentare eines klerikalen Heuchlers , der mit ständigen Youtube-Verlinkungen beeindrucken will. Ja, Eure Scheinheiligkeit, ich kenne Charles Dickens und seine Weihnachtsgeschichte. Rette weiter Seelen in Afrika und lass das Kommentieren.

Fehlt noch einer ? Ja klar ! Aber über den äußere ich mich nicht (mehr) Lord Voldemort mit der Hochdeutschschwäche sollte weiter die Vodoo-Puppen aus Düsseldorf  und nicht mehr fremde Anrufbeantworter besprechen und belabern.. Aber lustig sind die Sachen schon.

In diesem Sinne wünsche ich allen Gutmenschen, aber auch den Betrügern und Abzockern, ein frohes neues Jahr und viel Erfolg bei den jeweiligen Bemühungen. Ich sage voraus : Beides läuft sich tot.



Donnerstag, 22. Dezember 2011

Weihnachtszeit - Spendenzeit

Immer wenn grenzdebile Menschen eine rot-weiße Mütze aufziehen und mit quiekender Stimme eine Ansprache halten, über Dinge reden, von denen sie nichts verstehen, ist WEIHNACHTEN

Immer wenn WEIHNACHTEN ist, kommen die ertappten Sünder aus ihren Löchern und bitten um Spenden, um auf weiterhin auf Kosten anderer ein sorgenfreies Leben zu führen.

Es  gilt die Faustregel, je emotionaler die Werbung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass hinter dem Hilfegesuch keine ernst zu nehmende Organisation steht., sagt der MDR.

Ich habe mich mal umgeschaut, nach Sündern und solchen Menschen und bin fündig geworden :


Wie gut, dass ich durch einen echten Weihnachtsmann aufgeklärt worden bin, ich werde sicherlich nicht spenden..

Montag, 21. November 2011

Anwaltswerbung

Effektiver als alles andere :-)

Freitag, 18. November 2011

Anwaltswerbung

Dem Mitbürger, der diese Anzeige im aktuellen Stadtspiegel - Krefeld- aufgegeben hat, scheint es richtig schlecht zu gehen. Wer unbedingt die Telefonnummer dieses Mitbürgers herausbekommen will, sehe in der aktuellen Ausgabe auf Seite 2 nach.


Ich befürchte, er wird mit seiner Suche nicht den rechten Erfolg haben. Aber die Terminologie der Anzeige kommt mir sehr bekannt vor.



Samstag, 29. Oktober 2011

Abzockerskandal in der Schweiz !


Ist diesen Abzockern gar nichts heilig ? Wie ich heute mit Entsetzen lesen musste, ist ein nicht ganz unbekannter Tennis-Rentner Opfer eines dreisten Abzockers geworden. Wie bei t-online berichtet wird, sollte der betagte Herr für eine Leistung 7900,-- € bezahlen, die er woanders sicherlich umsonst bekommen hätte. Das geht ja nun mal gar nicht.

Aber der gehbehinderte ältere Herr hat sich an den Ratschlag der Verbraucherzentralen und der selbsternannten Verbraucherschützer gehalten, die immer wieder predigen : „Zahlt nicht ! Lasst Euch verklagen, da kommt die Wahrheit an das Licht.“
Die Eidgenössischen Richter beim Kantonsgericht in Zug werden den dreisten Abzocker sicherlich in seine Grenzen weisen, zumal dieser ja die typischen Abzocker-Merkmale aufweist. Ausländischer Staatsbürger mit einem Wohnsitz in der Schweiz…..
Bei T-online haben schon einige Kommentare die Ansicht des prominenten Opfers unterstützt. Wenn das besagte Kantonsgericht nicht gekauft worden ist und das richtige Recht spricht, wird man mit diesem Urteil sicherlich auch deutsche Gerichte überzeugen können. Urteile aus Österreich werden ja auch immer wieder gerne zitiert.

Dienstag, 25. Oktober 2011

Neues aus Gummersbach

Amtsgericht Gummersbach, 85 OWi 196/09

Datum:
08.07.2009
Gericht:
Amtsgericht Gummersbach
Spruchkörper:
Abteilung 85
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
85 OWi 196/09
 
Tenor:
wird das Verfahren nach Artikel 100 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I Seite 1, BGBl. III 100-1), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I Seite 2034) ausgesetzt, weil das Gericht § 23 Absatz 1a Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält und deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholt.
 
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Aktuell vom BGH

Vorankündigung des BGH
Verkündungstermin: 25. Oktober 2011
VI ZR 93/10
Landgericht Hamburg – Urteil vom 22. Mai 2009 - 325 O 145/08
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – Urteil vom 2. März 2010 - 7 U 70/09
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.
Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für die Website www.blogger.com und für die unter www.blogspot.com eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet.
Das Landgericht hat der Unterlassungsklage hinsichtlich der Verbreitung der Behauptung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte insoweit keinen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte die angestrebte Klageabweisung weiter.
Die Vorinstanzen haben deutsches Recht angewendet. Die Beklagte meint, es sei kalifornisches Recht anzuwenden. Der Rechtsstreit wirft insoweit die Frage auf, welche Anforderungen an die Ausübung des dem Geschädigten zustehenden Bestimmungsrechts zugunsten deutschen Rechts (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB) zu stellen sind.
Die Vorinstanzen haben außerdem die Ansicht vertreten, der Kläger habe zur Unwahrheit der im Blog behaupteten Tatsache nicht ausreichend vorgetragen. Insoweit geht es auch darum, in welchem Umfang ein Betroffener, der eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf die (angebliche) Unwahrheit einer im Internet verbreiteten Tatsachenbehauptung stützt, gegenüber dem Hostprovider und dem Gericht zu den Einzelheiten Stellung nehmen muss, um zu erreichen, dass der Hostprovider die weitere Verbreitung der Behauptung unterlässt.


Mitteilung von heute :

Beleidigungen im Internet

BGH legt Prüfregeln für Blog-Anbieter vor

Der Bundesgerichtshof hat Regeln vorgelegt, mit denen beleidigende Inhalte in Internet-Blogs überprüft werden müssen. Demnach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden.
Sie müssen jedoch auf Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe. Demnach müssen sich die für den Blog verantwortlichen Personen innerhalb einer angemessenen Frist zu der Beanstandung erklären. Bleibt diese Stellungnahme aus, sollen die Inhalte gelöscht werden. Die Inhalte müssen ebenfalls gelöscht werden, falls die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt wurden und die entsprechenden Behauptungen von den Blog-Betreibern nicht belegt werden können.
Der BGH wies den konkreten Fall eines Geschäftsmannes, dem in einem Blog die Bezahlung von Sexclub-Rechnungen von Geschäftskonten vorgeworfen worden war, an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Die Richter stellten zudem klar, dass deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt.

EuGH bestätigt: Heimische Gerichte zuständig

Zudem entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Mörder des Münchner Schauspielers Walter Sedlmayr vor einem deutschen Gericht wegen einer angeblichen Verletzung seiner Ehre durch ein in Österreich ansässiges Internetportal klagen darf. Wer sich in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühle, könne die heimischen Gerichte um ein Urteil über per Internet möglicherweise entstandene Schäden in der gesamten EU anrufen.
Das Gericht änderte mit dieser Entscheidung die bisherigen Regelungen über den Gerichtsstand. Ein Mann, der 1990 den bekannten Schauspieler umgebracht hatte und der 2008 wieder entlassen wurde, hatte sich in Deutschland dagegen gewehrt, dass sein voller Name auf einer österreichischen Internet-Seite genannt worden war.
(BGH-Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10) / (EuGH Rechtssachen C-509/09 und C-161/10)


Freitag, 14. Oktober 2011

Konto-Hunting ! Das Ende eines schönen Hobbys

Ich nannte es mal " das Öffnen der Büchse der Pandora" und erntete viel Spott und Unverständnis. Die echten und die vermeintlichen Verbraucherschützer hatten es sich nämlich zum Sport gemacht, ohne Prüfung des Einzelfalls, Banken und andere Kreditinstitute aufzufordern, die Geschäftsbeziehungen zu Inkassounternehmen abzubrechen, nur weil deren Kunden angeblich böse Abzocker seien.
Viele Banken wurden regelrecht mit Mails und Briefen überschüttet, getreu dem Motto :"Viel hilft viel!"

Viele Banken und Kreditinstitute reagierten dann brav im Sinne der Verbraucherschützer.

Dieser Sport hat sich jetzt als Bumerang  erwiesen, denn das Landgericht Mainz erließ nach einer mündlichen Verhandlung (!!!) eine einstweilige Verfügung, wonach solche Aufforderungen rechtswidrig sind.
Die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz darf nun nicht mehr
"Kreditinstitute, bei denen die Verfügungsklägerin und Antragstellerin ein Girokonto unterhält, dazu aufzufordern, dieses Girokonto zu kündigen und/oder zu sperren."

Was bedeutet das nun ?
Wer eine Bank und/oder Kreditinstitut auffordert, die Geschäftsbeziehung zu einem Inkassoninstitut abzubrechen, muss damit rechnen, zivilrechtlich verfolgt zu werden.

 Besondere Schlauberger werden das natürlich noch weiter versuchen, nur jetzt eben "anonym". Hier werden die Institute gegen die Banken vorgehen, denn es dürfte auch rechtswidrig sein, auf anonyme Hinweise hin, eine Geschäftsbeziehung zu kündigen.

 Doch nicht so falsch, der Hinweis auf die Büchse der Pandora !

Freitag, 7. Oktober 2011

Ist Justitia blind ???

Mit diesen Worten bejammern Betroffene, Pseudoverbraucherschützer und mancher angeblicher Journalist die unterschiedlichen Urteile deutscher und europäischer Gerichte bezüglich des allseits beliebten Reizthemas „Abzocker und Abo-Fallen“.
Und in der Tat ist keine stringente Linie in der rechtlichen Beurteilung dieses besonderen Themas erkennbar. Aber ist das tragisch oder gefährdet das den inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland ? Sicher nicht.
Aber um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen :
JA, Justitia ist blind und das ist auch gut so !
Justitia ist blind und sogar taub bezüglich der Einflüsterungen der Verbraucherschützer aber auch der der Verteidiger dieses Geschäftsmodells. Justitia behandelt jeden Rechtsfall individuell und nur (!!) aufgrund des Vortrags in jedem einzeln Rechtsstreit. Wenn also die Verfechter der sog. Abofallen Sieg um Sieg erringen, so müssen sie die besseren Argumente vorgetragen haben und die unterlegene Partei kann sich nur schwach verteidigt haben oder ihre Rechtsposition war von Anfang an aussichtslos. So funktioniert nun mal eben unser Rechtssystem. Justitia interessiert sich wenig für Urteile eines österreichischen Handelsgerichts oder die medienwirksamen Entgleisungen eines Münsteraner Professors, die Dame mit Waage, Schwert und Augenbinde bewertet nur den jeweiligen Vortrag im Einzelfall.
Apropos Münster. Warum übernimmt der Herr Professor nicht mal die „Verteidigung“ eines armen Opfers, das mal geglaubt hat, im Internet würde alles gratis angeboten und nicht lesen konnte oder wollte ? Da könnte und dürfte er den „beschränkten“ Amtsrichtern mal all die rechtlichen Argumente um die Ohren schlagen, die ihm so einfallen. Aber das tut er nicht und weiß wahrscheinlich auch warum.

Dienstag, 4. Oktober 2011

Tatsachen aus dem Krefelder Eildienst

Bürger F., der wusste, dass gegen seinen Freund und Mitbürger K. ein Haftbefehl besteht, begab sich an einem Samstag in eine Krefeld Großdiskothek. Dort erklärte er, dass er Polizist sei und den Mitbürger K. "verhaften" müsse. Er begab sich zu K., legte ihm eine Hand auf die Schulter :" Mitkommen, Polizei, Sie sind verhaftet!" Warum Mitbürger K. dem widerspruchslos Folge leistete bleibt im Dunkeln, jedenfalls begaben sich die Zwei zu der etwa 2,5 Kilometer entfernten Wache des Kriminaldauerdienstes, wo Bürger F. den Delinquenten abliefern wollte. Die Polizei stellte fest, dass
a) gegen den Bürger K. tatsächlich ein Haftbefehl bestand und dass
b) Bürger F überhaupt kein Polizist ist..

Am nächsten Tag beantragten die "Kollegen" beim Krefelder Amtsgericht, gegen den Bürger F. einen Haftbefehl zu erlassen und begründeten dies mit der augenscheinlichen Wiederholungsgefahr.

Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:
„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die echten Polizisten waren dann völlig erstaunt, dass der zuständige Richter dies verweigerte.
 Es sollen Worte gefallen sein, wie " wo kommen wir denn dahin,,,,". Auch einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung bekamen sie nicht.

Es gibt noch Richter in Krefeld !


Montag, 12. September 2011

Anwalt - Notruf Krefeld

24 Stunden Anwalt Notruf-krefeld.de
Unter dieser Überschrift haben sich in Krefeld zunächst fünf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammengeschlossen, um eine bestehende Versorgungslücke zu schließen.
Immer wieder kann es vorkommen, dass Krefelder Bürgerinnen und Bürger schnelle anwaltliche Hilfe brauchen und die „normalen“ Öffnungszeiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten längst vorbei sind.
Häusliche Gewalt kennt keine Uhrzeiten.
Polizeiliche Maßnahmen, wie Festnahme und  Hausdurchsuchung, oder richterliche Anordnungen wie Verkündung eines Haftbefehls oder die Anordnung einer Blutentnahme sind abends, nachts und an Sonn- und Feiertagen möglich.
Richter und Staatsanwälte sind für die Polizei in allen Fällen dringend notwendiger Entscheidungen erreichbar.
Für die Betroffenen galt das bisher nicht und niemand war für sie erreichbar, um ihnen mit Rat und Tat zur Seite zustehen.
Das musste geändert werden.
Unter der einheitlichen Anwalt-Notruf-Nummer 01525  1914 324 kann man nun 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr in Krefeld eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erreichen-
Was sich in Düsseldorf, Köln und anderen Städten und Kreisen in NRW schon seit Jahren bewährt hat, wurde jetzt auch in Krefeld aus einer Eigeninitiative der Anwälte heraus verwirklicht.
Informieren Sie sich über das Angebot unter www.notruf-krefeld.de


Freitag, 26. August 2011

Also schloß man messerscharf,

dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Diesen bekannten Merksatz haben sich eine ganze Reihe von echten und vermeintlichen Verbraucherschützern auf die Fahne geschrieben.
Und so einfach denkend, handeln sie auch.

Die vertraglich vereinbarten Kosten eines kostenpflichtigen Portals muss man nicht zahlen, schon allein deshalb, weil hinter diesem Angebot ein "böser" Mensch steckt. "Böse" sind nach der vereinfachten Denke dieser Herrschaften ( manche nennen sie Netzindianer ) alle, die etwas für Geld im Internet anbieten. Sie zahlen trotz gültigem Vertragsschluss nicht.

Dann kommt ein Inkassoinstitut oder ein Anwalt und fordert zur Zahlung auf. Da muss man nicht zahlen, denn die sind böse. Schon allein deshalb, weil "böser" Mensch ( siehe oben) das Inkassoinstitut oder den Anwalt beauftragt hat.

Gegen "böse" Menschen muss was unternehmen. Also fordert man die "Aufsicht" massenhaft auf, dem Inkassoinstitut oder dem Anwalt die Lizenz zum Forderungseinzug zu entziehen. Geht ja einfach im Zeitalter des Internets.

Nun geht die "Aufsicht" des Inkassoinstituts hin und sagt: " Oh, wenn sich so viele beschweren, muss ja was dran sein!" Die "Aufsicht" entzieht dem Inkassoinstitut (vorläufig) die Zulassung, nach dem Motto "Esst Scheiße, Millionen Fliegen können sich nicht irren!" 
 Rechtswidrig" sagt daraufhin gestern das Verwaltungsgericht Berlin und beendete den "bösen" Spuk.
Aus einer Pressemitteilung der Justiz Berlin:
Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig.
 Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.
Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.
Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)

Guten Morgen, liebe Gutmenschen, kommt weg vom Dunstkreis der Biertische und achtet mehr auf Einzelheiten und den Einzelfall.

Donnerstag, 25. August 2011

Hopp Hopp Hopp Der Krefelder und die Moral

Es gibt einen wichtigen lateinischen Rechtsgrundsatz, der da lautet . „Pacta sunt servanda.“ Dieser Satz, der mit „Verträge sind einzuhalten“ trefflich übersetzt wird, bedeutet für beide Vertragsparteien Rechtstreue und Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für die Bedeutung der Privatautonomie des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Scheinbar nicht so in Krefeld. Die Wohnstätte Krefeld, immerhin wohl der größte Vermieter in der Samt- und Seidenstadt, will sich daran nicht halten, sondern kündigt einem Mieter, der zugebenermaßen einen außerordentlich schlechten Ruf hat. Herr Hopp, dem vorgeworfen wird, eine hohe Führungspersönlichkeit der berüchtigten Colonia Dignidad in Chile gewesen zu sein und der (angeblich?) durch einen Haftbefehl u.a. wegen sexuellem Missbrauch von Kindern gesucht wird, hatte mit der Wohnstätte Krefeld einen „normalen“ Mietvertrag über eine Wohnung in Krefeld-Linn geschlossen. Nachdem durch dies durch die lokale Presse publik gemacht wurde, rauschte es mächtig im echten und virtuellen Blätterwald. Die versammelte Biertischgemeinde wünschte sich die Entführung des Herrn nach Chile in einer Mossad-Aktion, man spricht von Mahnwachen und Unterschriftenlisten und überschüttet die Wohnstätte Krefeld mit moralinsauren Pamphleten.
Und die Wohnstätte Krefeld ? Sie reagiert brav und unterwirft sich dem Volkszorn, denn sie kündigt ohne jeden juristisch haltbaren Grund das Mietverhältnis. Dabei verkündigt sie auch noch öffentlich, dass sie damit rechnet, dass diese Kündigung vom Amtsgericht Krefeld als rechtswidrig erklärt wird. Na toll ! Mal abgesehen von den Prozesskosten, die da verpulvert werden, verkommt die „Rechtssicherheit“ zur reinen Beliebigkeit. Recht ist, was dem Krefelder Bürger frommt ( oder nützt?).
Liebe Mitglieder der Facebookgruppe „Herr Hopp, Sie sind Krefeld unerwünscht“ legt zusammen und zahlt der Wohnstätte die Prozesskosten, zahlt, damit die Wohnstätte Krefeld nur noch mit sauberen, anständigen und Menschen mit bestem Leumund Verträge abschließt und zahlt, dass alle, die durch Euer Raster fallen, ganz schnell über die Stadtgrenzen abgeschoben werden.
Adolf von der Leyen hätte bei Euch keine Chance gehabt.

Mittwoch, 17. August 2011

Verkehrte Welt ????

Nachdem wir es über Jahre hinweg gewohnt waren, dass die Gutmenschen-Blogger-Gilde meist anonym die Öffentlichkeit mit ihrer meist beschränkten Sicht der Dinge beglückten, erleben wir derzeit eine "Revolution".
Das Imperium schlägt zurück, indem die Inkarnation des Bösen nun ihrerseits Blogs eröffnen, um ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Inkassobüros, denen man per se alles Böse dieser Welt unterstellt, schreiben sachlich und unter voller Namensnennung, warum und wie sie die Interessen ihrer Kunden durchsetzen wollen. Man lese hier : Klick

Der "Teufel" selbst versucht, die Rechtmäßigkeit seines Handelns herauszustellen . Man lese gierig hier : Klick

Das wäre ja jetzt mal eine Chance für die Kritiker, sich in offener Art und Weise an den virtuellen "Runden Tisch" zu setzen und sachlich die Gegenargumente vorzubringen. Doch leider, leider überwiegen wieder einmal die anonymen Pöbeleien. "Du bist doof" ... "Du bist aber viel doofer" ..., auf diesem Niveau bewegen sich sich die meisten Kommentare.

Damit haben die "Bösen" alles in allem eines sicher erreicht:
Die Netzindianer als eine Clique von unreifen Menschen zu entlarven, die im Schutze des virtuellen Dickichts zu alles und jedem ihren unausgegorenen Senf dazugeben. Wie sehr sie ihrer "guten Sache" damit schaden, darüber haben sie wahrscheinlich nie nachgedacht.


Dienstag, 12. Juli 2011

Unsägliche Erlebnisse

Heute war der erste Tag des Verfahren gegen Olaf H., dem vorgeworfen wird, Mirco S. ermordet zu haben.

Der Auflauf an Gutmenschen ( Rübe ab!), die kurzen Prozess forderten, war erheblich. Und sie wurden so enttäuscht: Auf der Anklagebank saß ein Mensch, der weder einen Bocksfuß hatte, noch Schwefelgeruch verbreitete.
Wie und warum die Tat geschah, wird Kammer des Landgerichts Krefeld aufklären müssen, darum beneide ich sie nicht.

Neu war für mich allerdings, dass sich der Angeklagte gleich zwei Gegnern gegenüber sah. Der Staatsanwältin und dem eigenen Verteidiger, der, wenn die Presseberichte stimmen, den oben erwähnten Gutmenschen nach dem Munde redete. Es ist schon völlig ausreichend, wenn die öffentliche Meinung des Angeklagten "vorab" verurteilt, wenn es aber der auch der eigene Verteidiger tut, wendet man sich angewidert ab.

"Es gibt in diesem Fall nichts zu rechtfertigen, es gibt nichts zu mildern. Die Tat des Angeklagten steht und der schuldige Täter fällt mit ihr." sagte einst in seinem Plädoyer der berüchtigte Verteidiger Arno Weimann vor dem Volksgerichtshof.. Bis heute war ich der Überzeugung, dass solche gleich geschaltete  Rechtsanwälte der Vergangenheit angehören.

Sicherlich ist die Verteidigung in einem solche Falle schwierig, aber man sollte als Verteidiger schweigen, wenn man über das Verhalten des Mandanten nichts "positives" sagen kann.

Freitag, 17. Juni 2011

Ranking der vertrauenswürdigsten Berufe in Deutschland




Das ist doch ein "gutes" Ergebnis. Juristen liegen vor den Journalisten !











PlatzBerufsstandDeutschland
2011 in %
Deutschland
2010 in %
1.Feuerwehrleute9897
2.Ärzte8987
3. Postangestellte8684
4. Polizisten8586
5.Lehrer8485
6.Richter7983
7.Militär7982
8. Rechtsanwälte7172
9. Marktforscher7069
10.Umweltschutzorganisationen6976
11. Wohltätigkeitsorganisationen5862
12.Banker5757
13.Gewerkschaften5659
14.Klerus5655
15.Beamte5456
16.Journalisten4442
17.Marketingfachleute3843
18.Werbefachleute3333
19.Manager2017
20.Politiker914









Unser Plan für 2012 :  
Wir schieben uns vor das Militär.

Wir schieben uns vor die "Militärs"