Montag, 18. Oktober 2010

Die Wahrheit über Vergleiche

Tagtäglich kommt es in der Justizwelt vor, dass Vergleiche geschlossen werden. Jede Seite kann hinterher ihr Gesicht wahren und behaupten, dass ihre Sache in Wahrheit gewonnen habe.

Manchmal muss man allerdings ein Angebot machen, dass die Gegenseite nicht ablehnen kann, wußte schon der Pate.

Das geht dann wie hier KLICK  . Nicht schön, aber Realität !

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Die Wahrheit über (deutsche) Anwaltsgebühren

Wenn man der Fernsehberichterstattung Glauben schenken darf, war "unser aller" Konny Reimann aus Texas in einen Rechtsstreit verwickelt. Ein Nachbar verlangte von ihm die deutliche Kürzung seines Rasens und hatte dazu sogar das Gericht angerufen.

Weil er im texanischen Nachbarrecht nicht firm war, tat Konny Reimann das einzig Richtige: Er fragte vorher einen Anwalt, der ihm scheinbar "nur" einen der Sach- und Rechtslage angemessenen  Rat gab. Doch nun kommt es :
Konny Reimann soll für diesen Rat 1000 Dollar gezahlt haben.
Dies entspricht nach heutigen Wechselkurs etwa 715,00 Euro.

Was hätte ein bundesdeutscher Rechtsanwalt für den (gleichen) Rat bekommen ?

Nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG, § 612 BGB können von einem Rechtsanwalt bei einer (Erst-)Beratung von Verbrauchern maximal 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet werden.Aber fast immer bleiben die deutschen Rechtsanwälte unterhalb dieses Betrages.
Selbst wenn ein  bundesdeutscher Anwalt unseren Konny Reimann vor Gericht vertreten hätte, wären maximal 300,-- Euro zusammengekommen. Und die hätte Konny Reimann dann auch noch vom (säumigen) Nachbarn zurückbekommen.

Auswandern ist so eine Sache, drum bleibe im Lande.