Freitag, 21. Dezember 2012

Weihnachtsgrüsse an das Krefelder Umweltamt

Dem Mandanten wird vorgeworfen, "Wildkräuter" mittels Gift vernichtet zu haben. Anzeigenerstatter war der Ingenieur D., der Leiter des Krefelder Umweltamtes. Weil der sich nicht ausweisen konnte, als er glaubte, "etwas" zu sehen, ordnete er die Einleitung eines förmlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens an. Dem kamen "Beamten" auch nach und ermittelten und ermittelten und ermittelten.

Zunächst gegen den einen, dann gegen den anderen.

Der "Andere" beauftragte mich, mal Akteneinsicht zu nehmen.

Das Ergebnis meiner "Bemühungen" :


Es ist in keinem Buch verleimt,
dass „Rechtliches“ sei ungereimt.
Herr M*** war weihnachtlich gestimmt,
als er mir schrieb: Wer Einsicht nimmt,
hat sich zu ihm aufs Amt zu wenden,
statt mir die Akten zu zusenden.
Und da ich mal auch mal freundlich kann,
klopft ich höchst selbst beim Amte an.
Die dünne Akte fand sich schnell,
der Inhalt war höchst originell.
Zu Hause dann mit viel Genuss,
bestieg ich ihn, den Pegasus.
Studierte nun mit viel Elan,
das was Herr C**** sollt‘ getan.
Und weise nun zu aller Glück,
den Vorwurf als Gedicht zurück.




In des Junis Mittagshitze
sah man einen Mann mit Spritze.
Beschrieben wurd‘ der Spritzenhalter
als ein Mann im Mittelalter.
Ein bisschen „Mehr“ war nicht bekannt,
ein Name wurde nicht genannt.
Hat er nen Bart ? Hat er ne Glatze?
Hockt‘ auf der Schulter eine Katze ?
Verdächtig war des Menschen Tun
und ließ Beamtenfleiß nicht ruhn.
So ging man hin und eifrig suchte
was dann das Amt als „Gift“ verbuchte.
Herr D**** ist ein Ingenör,
dem deshalb nun ist gar nichts schwör.
Er blickte hin, er blickte her,
und wusste plötzlich gar nichts mehr.
Unkraut sah‘ er nirgends stehen.
hat  überall Zement gesehen.
War das Verspritzte nun ein Gift ?
War es der Rest vom Deostift ?
War es vom Pferde der Urin ?
War etwas gar vom Menschen drin ?
War das Ganze nun im Garten
oder da wo Autos warten ?
War es denn öffentlich ? Privat?
Es ächzt der Ämter-Apparat !
Mit Eifer fragte man sodann,
beim Nachbarn H**** Hermann an.
Als der die Täterschaft verneint,
sucht man sich flugs nen andren Feind.
Man will sein Vorurteil genießen,
selbst Fakten können‘s nicht vermiesen.
So kriegt das Ganze schnell nen Stempel,
da jubelt der Beamten-Tempel.
Man schreibt sehr viel und unverdrossen:
Was war es, was du dort vergossen ?
Bist Du es, der jetzt „Unschuld“ heuchelt ?
Hast Du die Nesseln hingemeuchelt ?
Der Mensch, den diese  Schrift erreicht
wird erst mal rot und dann erbleicht.
Doch später , als ein Mann der Tat,
da holt er sich beim Anwalt Rat.
Der weise Advokat, der spricht,
„Vernunft ist des Beamten Pflicht.
Und auch verlangt man von ihm Wissen,
was diese Email lässt vermissen.“

Manch Urteil ist ja längst beschlossen,
eh' des Beklagten Wort geflossen
Wenn es auch dumme  Briefe hagelt
es ist in dem Gesetz vernagelt,
dass dem Justitia ist hold,
der Schweigen nimmt als pures Gold.
Dem Umweltamte sei gesagt,
ein Bußbescheid wär sehr gewagt.
und wenn nicht jetzt, dann bei Gericht,
zur „Buße“ käm die Sache nicht.
Dich, Amtmann, trifft der Muse Kuss:
Klapp‘ doch den Deckel zu und Schluss!
Die liebe Seele hätt‘ dann Ruh
und 47 (OwiG) zwingt dazu.
Ein Stein Euch von der Seele fällt,
Beschluss : Verfahren eingestellt !
Vergesst nie in des Alltags Hetz‘:
Auch das Gesetz hat einen Götz!

 


Donnerstag, 6. Dezember 2012

Völlig berechtigte Forderung !

In Deutschland wird scheinbar gegen ein Menschen ermittelt, der Serienbriefe an Friseurbetriebe schickte, diese abmahnte und einen "Kostenersatz" forderte.

Der ORF- Salzburg berichtet dazu auf seiner Seite:

Auch Gleichberechtigungs-Mahnbriefe an Friseure

Gegen den Bayern läuft derzeit übrigens noch ein weiteres Ermittlungsverfahren. Er soll im November im Namen einer „Agentur für Gleichberechtigung“ von Salzburg aus Mahnschreiben an tausende Friseurbetriebe in Österreich geschickt haben. Dabei forderte er jeweils einen Kostenersatz von 249 Euro, weil die Läden das Gleichbehandlungsgesetz im Zusammenhang mit der Preisgestaltung verletzt hätten.
Tatsächlich gelten seit September in der Branche sogenannte Musterpreislisten: Dabei hat die Preisgestaltung für Haarschnitte nicht mehr nach dem Geschlecht, sondern der Haarlänge zu erfolgen.


Das nenne ich mal ein kreativen Ansatz ! Auf solch einen Gedanken muss man erst mal kommen !

§ 21 AGG als Grundlage einer Abmahnung einer Kundin eines Friseurs  ? Das sollte einmal weiter verfolgt werden, ohne dabei den Kürzeren zu schneiden, äh zu ziehen !

Übrigens erbitte ich Hinweise, wo noch so eklatant gegen das AGG verstoßen wird. Nagelstudio ?